ich habe schon öfter etwas über empfindliche busgelder gelesen wenn man sein zelt einfach irgendwo aufschlägt!
ab wann zählt es als busgeldpflichtig?
wenn ich mit dem auto unterwegs bin und in einen feldweg fahre oder auf einen vielleicht etwas abgelegenen parkplatz neben dem auto oder am ende eines tals für die am nächsten morgen beginnende bergtour mein zelt aufschlage, zählt das doch streng genommen auch als verboten?!?!
wir haben uns gedacht evtl. eben vor einer bergtour abends anzureisen, neben dem auto irgendwo zu campieren und am nächsten morgen dann los und die zeltutensilien im auto zurückzulassen.
nur haben ich halt keine lust das ein ach so netter ösichandarm des nachts oder am morgen vorbeikommt, an mein zelt klopft und uns abkassieren will!
ab wann zählt es als busgeldpflichtig?
wenn ich mit dem auto unterwegs bin und in einen feldweg fahre oder auf einen vielleicht etwas abgelegenen parkplatz neben dem auto oder am ende eines tals für die am nächsten morgen beginnende bergtour mein zelt aufschlage, zählt das doch streng genommen auch als verboten?!?!
wir haben uns gedacht evtl. eben vor einer bergtour abends anzureisen, neben dem auto irgendwo zu campieren und am nächsten morgen dann los und die zeltutensilien im auto zurückzulassen.
nur haben ich halt keine lust das ein ach so netter ösichandarm des nachts oder am morgen vorbeikommt, an mein zelt klopft und uns abkassieren will!
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