Baden in Trinkwassertalsperren

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  • _Matthias_
    Fuchs
    • 20.06.2005
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    #41
    AW: Baden in Trinkwassertalsperren

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Hallo,
    ein hoheitliche aufgestelltes Schild bedarf einer gesetzlichen Grundlage. Dort im Gesetz, der Rechtsverordnung oder kommunalen Satzung steht, ob, wann und wo Baden verboten oder erlaubt ist. Das Schild wirkt zumeist nur deklaratorisch ( als zusätzlicher Hinweis), nicht konstitutiv ( also das Verbot begründend).
    Ein Schild " Baden verboten" kann verrottet, umgepustet, gestohlen worden sein. Oder man hat vergessen, eines aufzustellen. Auf ein Badeverbot, das in einer Norm ausgesprochen ist, hat das keinen Einfluß.
    Gruß Ditschi
    Kannst du das noch etwas erläutern? Woher soll man wissen, das Badeverbot herrscht oder man sich in einem geschützten Bereich befindet ohne Schild? Man kann ja schließlich nicht die Satzungen aller Gemeinden kennen, an denen man vorbeikommen könnte. Verkehrsschilder, die z.B. durch Schnee unlesbar sind gelten soweit ich weiß nicht, außer sie sind durch die Form eindeutig. Oder liegt der Unterschied nicht in der Gültigkeit sondern in der Strafbarkeit?

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    • blue0711
      Alter Hase
      • 13.07.2009
      • 3621
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Baden in Trinkwassertalsperren

      Ein Verkehrsschild bekommt seine Wirkung durch die Aufstellung, da ist die Sichtbarkeit notwendig.

      Ein konkretes Verbot bedarf so einer Information nicht, an der Strafbarkeit ändert sich also da nichts.
      Aber dennoch würde berücksichtigt werden, ob Du überhaupt wissen konntest, dass das Verbot besteht.

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12345
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Baden in Trinkwassertalsperren

        Hallo @ Matthias,
        alles, was ich sagen will, ist, daß man ein Badeverbot nicht immer an dem Schild festmachen kann.
        Ist ein Schild aufgestellt, ist die Sache klar und man sollte man es beachten.
        Ist kein Schild aufgestellt, heißt das nicht zwingend, daß Baden dann erlaubt ist. Es kann halt durch Rechtsnorm immer noch verboten sein. Im Zweifel hat man eine Erkundigungspflicht. Zweifel können angebracht sein, wenn man man Z.B. in einem Naturschutzgebiet , Wasserschutzgebiet etc. baden möchte. Dann lieber einmal fragen. Ansonsten wird es zu kompliziert, das zu vertiefen.

        OT. Verkehrsschilder sind hier nicht Thema. Sie wirken meist als Verwaltungsakte in Form einer Allgemeinverfügung konstitutiv.

        Gruß Ditschi

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        • Schmusebaerchen
          Alter Hase
          • 05.07.2011
          • 3388
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          • Meine Reisen

          #44
          AW: Baden in Trinkwassertalsperren

          Wenn es eine Talsperre ist und es steht dort außer vielleicht einem Wetterschutzhäuschen für Wanderer kein einziges anderes Häuschen oberhalb der Staumauer, kann man schon mal stutzig werden. Genauso fehlende Zufahrtswege und Wiesen zwischen Wald und Wasser(nicht zu verwechseln mit natürlichen Wiesen.
          Und wie bereits genannt verschiedenste Schutzgebiete.
          Können darauf hinweisen, dass hier das Baden verboten ist. Ich kenne jedoch auch kleine Stauseen/Seen, wo das zutrifft, das Baden aber dennoch erlaubt ist. Da trifft dann meist das zu:

          Kann hinweisen auf Baden erlaubt: viele aneinandergereihte Bänke in direkter Wassernähe. Ausgebauter Zugang zum Wasser(künstliche Wiesen, Schotter, Platten, Treppen).
          Das ist selbstverständlich kein Gesetz, hilft aber zum analysieren der Lage.

          Bei natürlichen Seen und Bächen ist die Sache komplizierter.

          Analog ist es mit den Verkehrsschildern: Wenn du keine Schilder siehst, dann fahre noch mehr mit Verstand: Wie könnte hier die Verkehrslage sein. Denn die STVO und Sorgfaltspflicht gilt trotzdem.
          Wenn man auf dem gepflasterten Marktplatz mit 100km/h unterwegs ist kann man schlecht behaupten, dass das Ortseingangsschild und das 30er/Fußgängerzonenschild nicht lesbar waren.

          Es kommt ja auch immer auf die Sachlage und den Richter an.
          Nützliche Wiki Seiten: Leitfaden für Einsteiger, Packlisten
          UGP-Mitglied Index 860

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