Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

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  • atomfrosch
    Anfänger im Forum
    • 08.08.2008
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    • Meine Reisen

    Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

    Hallo Leute,

    ich möchte mir gerne oben genanntes Messer zulegen, welches ja bekanntermaßen seit einiger Zeit anstatt des alten Taschenmessers an die Truppe ausgegeben wird.

    Allerdings gibt es davon offensichtlich auch qualitativ minderwertigere Repros, aber es soll auf jeden Fall die Original-Version sein, wie sie auch tatsächlich bei der Bundeswehr verwendet wird.

    Kann ich davon ausgehen, dass es sich um das Original der BW handelt, wenn das Messer von Victorinox kommt?

    Vielen dank im Voraus für eure Antworten

  • Buck Mod.93

    Lebt im Forum
    • 21.01.2008
    • 9011
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

    Du kannst dann zumindest davon ausgehen, dass es von Victorinox ist. Auf BW würde ich nicht viel geben. Zumindest bei dem alten BW Taschenmessern gab es wegen den verschiedenen Herstellern starke Qualitätsschwankungen.

    LG

    Ferdi
    Les Flics Sont Sympathique

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    • Without
      Neu im Forum
      • 12.10.2012
      • 7
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

      Soweit ich weiss, ist das hier seit 2009 bei der BW im Einsatz:
      http://www.guntia-militaria-shop.de/...esserneuz1.jpg

      Das wird auch von Victorinox hergestellt und man kann es in der Version auch kaufen. Zusätzlich gibt es noch das "Schweizer Soldatenmesser 08" von Victorinox, dass die gleichen Funktionen bietet, gleich groß ist aber m.M.n. etwas gefälliger ausschaut (durch die anderen Griffschalen).

      Das wär dieses hier: http://www.victorinox.com/ch/product...08/0.8461.MWCH

      Beide darfst du aber nach dt. Gesetzgebung nicht führen, da einhändig bedienbar.

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      • atomfrosch
        Anfänger im Forum
        • 08.08.2008
        • 43
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

        Meines Wissens hat Victorinox den Zuschlag bei der Ausschreibung der BW erhalten.

        Ich war nur nicht sicher, ob es evtl. noch einen Unterschied zwischen der frei käuflichen und der an die BW gelieferten Version gibt.

        Dass man sog. Einhandmesser unter normalen Umständen nicht in der Öffentlichkeit führen darf, ist mir klar. Als Angler sollte ich aber wohl ein berechtigtes Interesse haben, ein solches Messer am Mann zu haben, oder?

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        • Without
          Neu im Forum
          • 12.10.2012
          • 7
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

          Soweit ich weiss (bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege) sind einhändig bedienbare Messer in Deutschland nicht legal zu führen, auch nicht als Angler, Jäger, o.Ä..

          Die Logik, dass ich feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge tragen darf und einhändig zu öffnende Klappmesser egal welcher Länge nicht, erschliesst sich mir auch nicht aber es ist so.

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          • cast
            Freak
            Liebt das Forum
            • 02.09.2008
            • 19413
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

            Soweit ich weiss (bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege) sind einhändig bedienbare Messer in Deutschland nicht legal zu führen, auch nicht als Angler, Jäger, o.Ä..
            Wie oft noch...

            Wenn man mal etwas nicht weiss, kann man doch zuerst mal googlen bevor man hier postet, vorallem bei so etwas eindeutigem.


            Du darfst, so lange ein Grund dafür vorhanden ist selbstverständlich ein solches Messer führen.

            Legale Gründe sind in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz genannt.

            und gerade Jäger und Angler haben die geringsten Probleme das zu begründen.
            "adventure is a sign of incompetence"

            Vilhjalmur Stefansson

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            • lemon
              Fuchs
              • 28.01.2012
              • 1934
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

              Zitat von Without Beitrag anzeigen
              Soweit ich weiss (bitte berichtigt mich, wenn ich falsch liege) sind einhändig bedienbare Messer in Deutschland nicht legal zu führen, auch nicht als Angler, Jäger, o.Ä..

              Die Logik, dass ich feststehende Messer bis 12cm Klingenlänge tragen darf und einhändig zu öffnende Klappmesser egal welcher Länge nicht, erschliesst sich mir auch nicht aber es ist so.
              Ein einhändig öffenbares Klappmesser kannst du in jeder Jackentasche "verstecken" und blitzschnell öffnen und damit auf jemanden "einstechen"! Ein Messer mit einer starren Klinge hingegen ist auffälliger und bedarf einer besseren Sicherung, d.h. ein Klingenschutz und den bekommste i.d.R. nicht so schnell auf, bzw. ist er auffälliger.

              Also vermute ich einfach so ins Blaue, dass damit verhindert werden soll, dass ein Messer urplötzlich gezogen und als Waffe eingesetzt wird.

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 12362
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                Als Angler sollte ich aber wohl ein berechtigtes Interesse haben, ein solches Messer am Mann zu haben, oder?
                Ja, beim Angeln. Sonst nicht.
                Im übrigen kommt es nicht darauf an, ob das Messer einhändig zu öffnen ist, sondern ob es einhändig arretierbar ist.
                Gruß Ditschi

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                • Without
                  Neu im Forum
                  • 12.10.2012
                  • 7
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                  Du darfst, so lange ein Grund dafür vorhanden ist selbstverständlich ein solches Messer führen.

                  Legale Gründe sind in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz genannt.
                  Kannst du mir sagen, wo ich diese Verwaltungsvorschrift finde?
                  Ich kenne nur den Gesetzestext, indem ja leider keine genaue Definition von "berechtigtem Interesse" steht, sodass die Entscheidung darüber theoretisch dem Sachverstand des Kontrolleurs überlassen wäre, sodass man sich zumindest in einer u.U. blöden Grauzone befände.

                  Kommentar


                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12362
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                    Du darfst, so lange ein Grund dafür vorhanden ist selbstverständlich ein solches Messer führen.

                    Legale Gründe sind in der Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz genannt.

                    und gerade Jäger und Angler haben die geringsten Probleme das zu begründen.
                    Gott, cast mit seiner Verwaltungsvorschrift. Unbelehrbar.

                    Hallo whiteout, Du kannst sie gerne zur Kenntnis nehmen, aber sie nützt Dir nichts, da Du Dich nicht auf sie berufen kannst.
                    Sie richtet sich weder an den Bürger, noch bindet sie die Gerichte. Die Grauzone bleibt, und die meidest Du am Besten, indem sie sie weiträumig umfährst. Das hatten wir alles schon.
                    Ditschi

                    Kommentar


                    • cast
                      Freak
                      Liebt das Forum
                      • 02.09.2008
                      • 19413
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?



                      Mir ist völlig gleichgültig, was du davon hältst.
                      Zum Glück gibts zu dem Thema auch kompetente Anwälte.
                      Für Waffenrecht.

                      Kannst du mir sagen, wo ich diese Verwaltungsvorschrift finde?
                      Im Netz. Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Google hilft.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                      • Torres
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 16.08.2008
                        • 30688
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                        Google hilft.
                        Leider nicht. Man muss schon bewerten können.
                        Oha.
                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                        • emdoubleu
                          Dauerbesucher
                          • 25.07.2011
                          • 521
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                          ... Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz. Google hilft.
                          http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Wa...22_03_2012.pdf

                          Hi,

                          ganz ehrlich? Ganz abgesehen davon, dass eine VV nur die Exekutive in ihrem Handeln binden soll, kann ich da jetzt gar nicht so viel zusätzliche Anhaltspunkte herauslesen. Es wird lediglich von einem berechtigten Interesse z.B. in Zusammenhang mit Jagd und Fischerei als Ausnahmetatbestand gesprochen.
                          Gruß
                          Markus

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12362
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                            Zum Glück gibts zu dem Thema auch kompetente Anwälte.
                            Für Waffenrecht.
                            Die gibt es. Und wenn sie wirklich gut sind, werden sie Dir abraten, in spätpubertärem Trotz die Herausforderuing zu suchen.

                            Gruß Ditschi

                            Kommentar


                            • umeier

                              Alter Hase
                              • 13.04.2009
                              • 4185
                              • Privat

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                              #15
                              AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                              This space intentionally left blank

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                              • Homer
                                Freak

                                Moderator
                                Liebt das Forum
                                • 12.01.2009
                                • 16986
                                • Privat

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                                #16
                                AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                es ist übrigens auch den soldaten ausdrücklich untersagt, das messer außerhalb des dienstes zu führen.
                                420

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                                • Holsa
                                  Erfahren
                                  • 16.01.2010
                                  • 324
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                  man kann auch das Opinel mit einer Hand öffnen, nur mal so am Rande erwähnt und es lässt sich sogar arretieren Wenn jemand mit dem Bw Messer rum laufen möchte ist es letztendlich die eigene Entscheidung. Ich besitze das Messer, nutze es aber kaum, nicht weil ich angst vor der Staatsgewalt habe die an jedem Angelteich und Wald patroulliert, sondern weil mir der Wellenschliff nicht gefällt.

                                  Kommentar


                                  • Aktaion
                                    Fuchs
                                    • 23.09.2011
                                    • 1493
                                    • Privat

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                                    #18
                                    Zitat von Holsa Beitrag anzeigen
                                    ...weil mir der Wellenschliff nicht gefällt.
                                    Es gäbe auch Varianten dieses Messers, ohne Wellenschliff...

                                    Kommentar


                                    • woodcutter
                                      Dauerbesucher
                                      • 13.11.2011
                                      • 659
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                      Zitat von atomfrosch Beitrag anzeigen
                                      ich möchte mir gerne oben genanntes Messer zulegen, welches ja bekanntermaßen seit einiger Zeit anstatt des alten Taschenmessers an die Truppe ausgegeben wird.
                                      ...
                                      Kann ich davon ausgehen, dass es sich um das Original der BW handelt, wenn das Messer von Victorinox kommt?
                                      Zitat von atomfrosch Beitrag anzeigen
                                      Meines Wissens hat Victorinox den Zuschlag bei der Ausschreibung der BW erhalten.

                                      Ich war nur nicht sicher, ob es evtl. noch einen Unterschied zwischen der frei käuflichen und der an die BW gelieferten Version gibt.
                                      Punkt 1 ist die Frage, ob es sich um ein Original handelt, damit ging es offensichtlich dem TE. Meines Wissens stammen die BW Taschenmesser "Neues Modell" eindeutig und samt und sonders von Victorinox, Räer etwa führt das Original und die Kopie.
                                      http://www.raeer.com/shopdisplayproducts.asp?catid=584

                                      Zitat von atomfrosch Beitrag anzeigen
                                      Dass man sog. Einhandmesser unter normalen Umständen nicht in der Öffentlichkeit führen darf, ist mir klar. Als Angler sollte ich aber wohl ein berechtigtes Interesse haben, ein solches Messer am Mann zu haben, oder?
                                      Was mich irritiert ist die Formulierung am Mann haben. Sowohl das Führen von BW Angehörigen wie das Führen von Messern bestimmter Kategorie wurden in obigen Kommentaren klar beantwortet.

                                      Dabei ist es so einfach: am Mann haben darf man alles, was nicht verboten ist. Verboten sind bestimmte verbotene Waffen oder zulässige Werkzeuge mit Waffencharakter in bestimmten Situationen, was auf die Definition von "Öffentlichkeit" verweist. Sportausübung kann, muss aber nicht eine "Öffentlichkeit" beinhalten.

                                      Es bis zu einem Verfahren kommen zu lassen, d.h. zu provozieren mit uneindeutigen Werkzeugen halte ich für die unkluge Strategie. Mit dem Argument: dass diese Strategie meinen geliebten Sport diffamiert. In meinem Fall das Bogenschießen. Ähnlich dürfte es beim Angelsport sein, die Begleitumstände sind m.E. wesentlich für die Entdeckung eines Verstosses gegen die Vorschriften, wesentlich für die Bewertung sowie wesentlich für die Konsequenzen. Ich meine das nicht im juristischen, sondern praktischen Sinne.
                                      • Training auf dem Vereinsgelände ist öffentlich oder nicht öffentlich ?
                                      • Tag der offenen Tür
                                      • Einladung an Externe, Nicht-Mitglieder, d.h. Einladung der Öffentlichkeit

                                      Sollten zum Bogen- oder Angelsport u.ä. Nicht-Miglieder des Vereins, der Abteilung usw. per Einladung (schriftlich, mündlich, Webseite) allgemein aufgefordert sein, das Gelände zu betreten, führt gar ein öffentlich zugänglicher Weg am Trainingsgelände oder dem Teich/See vorbei, ist meiner unjuristischen Meinung nach eine Öffentlichkeit hergestellt. Sind die Bereiche abgesperrt, nur durch offensichtliche Überwindung von erkennbaren Grenzen zugänglich, würde ich von nicht öffentlich sprechen. Unjuristisch + praktisch.

                                      Ein Trainingsgelände zum Bogenschießen unterscheidet sich unwesentlich von einem Anglerteich oder fließendem Gewässer. Ist es kein Privatgelände, sondern zugänglich und kann mit Öffentlichkeit im Sinne von Fußgängern, Wanderern, Sportlern, spielenden Kindern, besserwisserischen oder vorschriftenzentrierten Nachbarn gerechnet werden, ändern sich m.E. schnell die Bewertungskriterien. Hinzu käme jedoch eine übliche Verwendung des Werkzeuges, die ist beim Bogenschießen nicht viel andes als beim Angeln. Muss zur Sportausübung wirklich ein Messer am Mann getragen werden ? Oder könnte es auch einem verschlossenen Behälter unmittelbar vor Verwendung entnommen werden ? Da wird es scheinbar komplizierter, ich sage: nur scheinbar.

                                      Fallkonstruktion:
                                      Der Angler hat also ein Bundeswehr Taschenmesser dabei. Radfahrer oder Fußgänger fährt vorbei und sieht das Hantieren mit einhändig zu öffnendem Messer. Denkt sich, ist das erlaubt und informiert die Polizei. Polizei tritt auf und findet ein Bundeswehr Messer, das nicht mal Soldaten in solcher Situation führen dürfen. Soldaten, die ausgebildet an echten Waffen, die unser Land verteidigen und einen Eid geschworen haben. Ein "Angler-Messer" mit Wellenschliff im vorderen Klingenbereich. Der Angler ist im Fallbeispiel unter 18 Jahren.

                                      Mehr muss ich nicht schreiben. Jeder kann sich den Rest denken. Auch die Fälle, in denen der Messerbesitzer 60 Jahre und älter ist, aber eine Enkelkind dabei hat, dass dieses Bundeswehr Messer benutzen darf. Bei einer Gegenklage und anschließendem Verfahren können sicherlich alle Fakten, alle Einschätzungen, alle Faktoren berücksichtigt werden. Doch muss es soweit kommen ?

                                      Auf ein Fallbeispiel mit echten, erkennbaren Filetier-Messern für eindeutig Angelsport-Zwecke kann ich denke ich verzichten.

                                      Ich begrüße es, dass unsichere Messerkäufer in Foren nachfragen, ob denn ihr persönlicher Wunschkandidat führungstauglich ist. Aber es gibt so Fälle, die sind hinreichend geklärt, das Bundeswehr Taschenmesser, neues Modell, gehört m.E. dazu.
                                      Ohne Alternativen beende ich meine Ausführungen nicht:
                                      Outdoor Edge Fish & Bone
                                      Victorinox Picknicker ggf. mit Wellenschliff
                                      Wenger Ranger 67

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                                        • 02.09.2008
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                                        #20
                                        AW: Bundeswehr Einhandmesser - Original von Victorinox?

                                        Hi,

                                        ganz ehrlich? Ganz abgesehen davon, dass eine VV nur die Exekutive in ihrem Handeln binden soll, kann ich da jetzt gar nicht so viel zusätzliche Anhaltspunkte herauslesen. Es wird lediglich von einem berechtigten Interesse z.B. in Zusammenhang mit Jagd und Fischerei als Ausnahmetatbestand gesprochen.
                                        Vielleicht liest du es noch mal.

                                        WaffG

                                        § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

                                        (1) Es ist verboten1.
                                        Anscheinswaffen,
                                        2.
                                        Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
                                        3.
                                        Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
                                        zu führen.
                                        (2)

                                        Absatz 1 gilt nicht


                                        1. für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen,
                                        2. für den Transport in einem verschlossenen Behältnis,
                                        3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
                                        (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.



                                        und dann gehts weiter mit der

                                        VwV:


                                        42a.3 Liegt ein berechtigtes Interesse am Führen dieser Gegenstände
                                        vor, ist der Bußgeldtatbestand nicht verwirklicht. So
                                        wird sichergestellt, dass das Mitführen nützlicher Gebrauchsmesser
                                        für sozial-adäquate Zwecke (z. B. Picknick, Bergsteigen,
                                        Gartenpflege, Rettungswesen, Brauchtumspflege, Jagd
                                        und Fischerei)
                                        auch weiterhin nicht beanstandet wird.



                                        Es wird zu überhaupt keinem Verfahren kommen, weil die Executive überhaupt keinen Bußgeldtatbestand festellen kann, wenn du bei genannten Tätigkeiten mit einem einhändig feststellbaren Messer, oder größerem feststehenden angetroffen wirst.
                                        So einfach ist das.

                                        Die VwV ist eine Handlungsanweisung an die Executive, die ist extrem wichtig, da sich nicht irgendein Beamter seine eigene Gestzesauslegung bastelt.

                                        Das hatten wir alles schon.

                                        Ditschi hat seine Meinung. Bleibt ihm unbenommen.
                                        Rein formal hat er Recht.

                                        Er verkennt nur die Realität wie im täglichen Leben mit dieser Sache umgegangen wird.

                                        Wenn die VwV keinerlei Grundlage für den Umgang mit Waffen hätte bräuchte sich niemand dran zu halten und sämtliche vermeintlichen Verstöße gegen das Gesetz würden vor dem Richter landen.
                                        Damit das erst gar nicht so weit kommt wurde für die Verwaltung das Gesetz interpretiert, so daß es gar nicht erst zu Verfahren kommt.
                                        Zuletzt geändert von cast; 13.10.2012, 11:35.
                                        "adventure is a sign of incompetence"

                                        Vilhjalmur Stefansson

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