Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

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  • ju789
    Neu im Forum
    • 06.05.2016
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

    Ditschi, danke für deine schnelle Antwort.
    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    @ JU789, Dein Sachverhalt ist inkonsistent. Eine Spende ist schon vom Begriff her eine freiwillige Leistung.
    OK, verstanden

    Du kann also allenfalls anregen, die Teilnehmer mögen freiwillig-- wem auch immer-- etwas spenden.
    Da wird geschätzt kein Mensch was spenden.

    Die Fragen der Haftung bei einer geführten Wanderung gegen oder ohne Entgelt sind in den Vorposts eingehend erörtert.
    Ditschi
    ...und kommen leider zu keinem Ergebnis.

    Beispiel: Auf einer geführten Wanderung durch den Wald schmeißt ein Teilnehmer eine Zigarette weg und löst einen Waldbrand aus. Hiermit beschädigt er den Wald. Wieso soll der Leiter der Tour das bezahlen? Sind wir jetzt soweit in Deutschland, dass der Mikrowellenhersteller angeben muss, dass man die Katze nicht mit der Mikrowelle trocknen darf?

    Es gibt hier tausend Möglichkeiten wie der Teilnehmer sich und andere Personen sowie den Wald oder was auch immer gefährden kann, dumm fällt und nicht mehr gehen kann und dann mit Heli geborgen werden muss.
    Ich finde das in Deutschland einfach nur Wahnsinn.

    Ich verstehe auch nicht, wieso für alles der Leiter schuld sein muss und der Teilnehmer entmündigt wird, ähnlich wie Saphira in Post 31 und wieso ein Haftungsausschluss vor Gericht nicht zählt.
    Selbst wenn der zertifizierte Wanderleiter eine Versicherung hat, ist es sicher möglich das der Teilnehmer irgendwas blödes macht, was nicht in den Bedingungen der Versicherungen steht und dann der Guide bezahlen darf.

    Das deutsche Gerichte nicht immer so entscheiden wie amerikanische, sieht man z.B. hier
    http://www.spiegel.de/reise/aktuell/...-a-895746.html
    Schön sind auch die Kommentare wie
    Eine immer mehr um sich greiffende Mentalität andere für seine eigene Blödheit verantwortlich zu machen.

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12335
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

      ...und kommen leider zu keinem Ergebnis.
      Das geht auch abstrakt kaum, da es unendlich viele Möglichkeiten gibt, in den der Wanderführer einmal haftet und einmal nicht. Lebenssachverhalte gibt es unendlich viele, mehr, als man gedanklich durchspielen kann.
      Eine Haftung des Wanderführers kommt nur in Betracht, wenn ihm oder einem Erfüllungsgehilfen ein konkretes Verschulden nachgewiesen werden. In Betracht kommt, wenn man für andere verantwortlich ist, z.B. ein Auswahl, - Aufsichts-oder Organisationsverschulden. Man ist aber keinesfalls immer verantwortlich für die Fehlhandlungen anderer. Kommt halt auf den konkreten Fall. Da hilft nur: Versichern!
      Ditschi
      Zuletzt geändert von Ditschi; 06.05.2016, 18:41. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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      • Waldhexe
        Alter Hase
        • 16.11.2009
        • 2871
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

        Zunächst zu Deiner Frage, ob die Haftpflichtversicherung auch notwendig ist, wenn Du die Einnahmen spendest, oder um Spende bittest oder die Tour kostenlos anbietest: Du haftest. Übrigens auch unabhängig davon, ob Du eine Ausbildung oder ein Zertifikat hast oder nicht. Nur falls Du Ditschis Antwort nicht verstanden hast.

        Und ja, meiner Erfahrung nach verwandeln sich selbstständige, intelligente Individuen häufig in eine Hammelherde, sobald Sie geführt werden. Einer Gruppe sollte man - z.B. bei Straßenquerungen - nicht allzuviel Vernunft zutrauen. Selbstverständlich darf man die TN nicht entmündigen, aber man sollte mit kopflosem Verhalten rechnen.

        Außerdem sagt man, auf hoher See und vor Gericht sei man in Gottes Hand. Letztlich entscheidet das Gericht, ob Du Schuld hast. Es kann sein, ein Richter entscheidet, dass Du die Gruppe darauf hinweisen hättest müssen, dass offenes Feuer und damit Rauchen im Wald verboten ist. Es kann auch sein, dass er der Meinung ist, dass das Allgemeinwissen sei.
        Möglicherweise würde man Dir z.B. eher eine Schuld anhängen, wenn es knochentrocken ist, in den Medien über extreme Waldbrandgefahr berichtet wird und Du nicht darauf hingewiesen hast. Das könnte fahrlässig sein, wogegen man sich versichern kann. Aber niemand wird verlangen, dass man eine Gruppe von Erwachsenen wie einen Kindergarten die ganze Zeit beaufsichtigt. Wenn also trotzdem jemand eine Kippe wegschmeißt und Du Zeugen für die "Belehrung" hast, bist Du nicht schuld und haftest nicht.

        Gruß,

        Claudia

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12335
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

          Gut erklärt, Waldhexe. So ist es.
          Ditschi

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          • ju789
            Neu im Forum
            • 06.05.2016
            • 3
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

            Danke waldhexe

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            • vettervetter
              Neu im Forum
              • 04.12.2013
              • 2
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

              Hallo zusammen,
              hat denn jemand einen konkreten (!) Tipp für eine günstige Berufshaftpflicht für Wanderführer?
              Andreas

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              • Bulli53
                Fuchs
                • 24.04.2016
                • 2057
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

                Frag mal bei einer DAV Sektion, dem DAV in München oder bei den div. Regionalen Wandervereinen. Der AV ist/war bei der Bayrischen Versicherungskammer.

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                • Enja
                  Alter Hase
                  • 18.08.2006
                  • 4747
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

                  DAV könnte klappen. Wobei das ein Verein ist. Das ist noch einmal etwas anderes, als wenn man das privat/gewerblich macht. Als Verein müsstest du noch einer Berufsgenossenschaft beitreten. Gewerblich wahrscheinlich auch.

                  Ich würde es lassen. Oder gucken, ob ich mich irgendwo anschließen kann.

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                  • Fjaellraev
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 21.12.2003
                    • 13981
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

                    OT: Ich verstehe Bullis Post eher so dass er meint Andreas solle sich mal bei DAV und dergleichen erkundigen wo sie entsprechende Versicherungen abschliessen um an Empfehlungen zu kommen.
                    Es gibt kein schlechtes Wetter,
                    nur unpassende Kleidung.

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                    • Enja
                      Alter Hase
                      • 18.08.2006
                      • 4747
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Versicherung bei Wanderungen gegen Gebühr?

                      Ja, so habe ich das auch verstanden.

                      Es könnte aber sein, dass bei jemandem, der da als Einzelkämpfer unterwegs ist, die Belastungen aus solchen Dingen so hoch sind, dass es sich nicht mehr lohnt. Dann wäre es nicht schlecht, sich irgendwo zusammen- oder anzuschließen.

                      Es kommt einfach viel zusammen. Ich sehe es zum Beispiel auch nicht so wirklich ein, dass wir für unsere Angebote Reisesicherungsscheine ausgeben müssen als wären wir Thomas Cook. Anscheinend auch in gleicher Höhe.

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