Wildcampen in Bayern

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  • Ditschi
    Freak

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    • 20.07.2009
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    #41
    AW: Wildcampen in Bayern

    Zitat von blubbl Beitrag anzeigen
    Genau, das ist ja das Problem. Ich meine: Woher soll man wissen welcher Grund öffentlich und welcher privat ist? Und: Zählen Wiesen auch zum Wald?
    Hallo,

    das ist die Definition für Wald im Bayerischen Waldgesetz:

    Art. 2 Wald
    (1) Wald (Forst) im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses
    Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
    (2) Bei Anwendung dieses Gesetzes stehen dem Wald gleich
    1. Waldwege, Waldeinteilungs- und Waldsicherungsstreifen, Waldblößen und Waldlichtungen,
    2. mit dem Wald räumlich zusammenhängende Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und sonstige ihm dienende
    Flächen.
    (3) Bei Anwendung der Art.17, 32 bis 36, 45 und 46 dieses Gesetzes stehen dem Wald außerdem gleich
    Alpenlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und Ödflächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
    (4) In Feld und Flur gelegene Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und Flächen, die mit Baumgruppen,
    Baumreihen oder Hecken bestockt sind, sowie mit Waldbäumen bestockte Flächen in Friedhöfen sind nicht Wald im Sinne
    dieses Gesetzes.


    Und wie hobbyholzmann richtig schreibt:

    Im Wald ist auch in Bayern wildcampen ordnungswidrig.

    Auf sonstigen Flurflächen ist es öffentlich-rechtlich erlaubt.

    Es ist natürlich schwierig, herauszufinden, wem ein Grundstück zu Eigentum gehört oder wer ein Besitzrecht daran hat.

    Wenn Jemand der Ureinwohner in der Nähe ist ( ein Hof), kann man fragen.

    Ansonsten ist man auf Flurflächen außerhalb des Waldes wenigstens vor einem Bußgeld sicher. Ist ein Grundstück nicht erkennbar eingefriedet , kann man keinen Hausfriedensbruch begehen.

    Das Schlimmste, was einem dann geschehen kann, ist, daß ein Eigentümer kommt und zum Gehen auffordert.
    Das sollte man dann tun.

    Natürlich sollte man bewirtschaftete Grundstücke, auf denen eine Heu-oder sonstige Ernte bevorsteht, meiden.

    Aber eigentlich sollte sich überall ein Stück Ödland finden, auf dem man sein Zelt aufbauen kann, ohne jemandem zu schaden.

    Das gilt nicht nur für Bayern, sondern auch dort, wo Wildcampen sonst noch erlaubt ist, nämlich in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.

    Gruß Ditschi

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    • blubbl
      Gerne im Forum
      • 26.04.2012
      • 60
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Wildcampen in Bayern

      OK, danke dir für die Erklärung, jetzt hab ichs auch verstanden

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      • ronaldo
        Freak
        Moderator
        Liebt das Forum
        • 24.01.2011
        • 11956
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Wildcampen in Bayern

        Hi,

        das Waldgesetz ist ja echt interessant, so hab ich jetzt gelernt, dass weder Christbaumplantage noch baumbestandener Friedhof als Wald gilt. Da müsste ich dennoch nicht unbedingt das Zelt aufstellen...

        Dem Kollegen blubbl hätte ich (nun wissend, dass in Übereinstimmung mit dem Waldgesetz) eigentlich antworten mögen: Wenn Bäume drauf stehen, ist es Wald, wenns bloß Gras ist und keine Bäume (naja, einer vielleicht oder zwei?), dann ist es ne Wiese. Gar nicht so schwer...

        Grüße, Ronald
        Zuletzt geändert von ronaldo; 05.05.2012, 12:49. Grund: Kollegenname falsch geschrieben, ts.

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        • mhim
          Erfahren
          • 19.04.2012
          • 108
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Wildcampen in Bayern

          Ich lese in dem Thread aufmerksam mit, werde ich doch in einigen Wochen Bayern auf dem E8 durchqueren.
          Schon vorab vielen Dank an Ditschi für die ausführlichen Gesetzeserklärungen!

          Was mich aber noch interessiert, wie wird das in der Praxis gehandhabt. Ich werde fast ausschließlich wild campen und, so ein Hof in der Nähe ist, selbstverständlich fragen. Nur wenn für mich kein Grundstückseigentümer ersichtlich ist, wie sind die Bayern in dem Fall denn so?
          Gibts da von wem postive/negative Erfahrungen aus der Praxis, das wäre schön.

          Mhim

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          • blauloke

            Lebt im Forum
            • 22.08.2008
            • 8354
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            • Meine Reisen

            #45
            AW: Wildcampen in Bayern

            mhim;1024763Nur wenn für mich kein Grundstückseigentümer ersichtlich ist, wie sind die Bayern in dem Fall denn so?
            Gibts da von wem postive/negative Erfahrungen aus der Praxis, das wäre schön.

            Mhim
            Ich zelte in Bayern im Wald. Da ich mir immer versteckte Plätze suche hat mich bis jetzt noch niemand gefunden.
            Wobei ich mir denke, so ein Förster ist auch nur ein Mensch. Im Prinzip will der keinen Ärger und solange ich kein Feuer mache, oder der Platz wie eine Müllkippe aussieht wird er vermutlich keinen größeren Aufstand machen. Falls er schlecht drauf ist schickt er mich vermutlich nur weiter und dann verzieh ich mich halt.
            Du kannst reisen so weit du willst, dich selber nimmst du immer mit.

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            • ThomasA

              Dauerbesucher
              • 07.03.2010
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              #46
              AW: Wildcampen in Bayern

              Böse Frage
              Wenn's keiner merkt, ist's eh egal.
              Wenn's jemand anderes als der Besitzer/Jagdpächter/etc merkt ist's rechtlich egal, aber man kann natürlich an Deppen kommen, dann hat man da auch keinen Spaß mehr und packt lieber wieder ein und läuft noch ein bisschen weiter.
              Wenn's der Besitzer bemerkt gibt's zwei Möglichkeiten:
              1. Er erlaubt's dir.
              2. Er erlaubt's dir nicht.
              Aber ich habe persönlich die Erfahrung gemacht, dass meist wenn das Zelt eh schon steht eher duldend reagiert wird. Ich hab zum Beispiel einmal die Wegbeschreibung eines Bauern falsch gedeutet und war dann auf der falschen Wiese. Deren Besitzer war erst sehr mürrisch (es war der nächste Morgen) hat dann aber beim Verabschieden gesagt, die andere Wiese von ihm 50m weiter könne ich gerne wann anders benutzen. Diese hier sei ihm zu nah an den Obstbäumen.
              Gruß
              Thomas

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              • guenialf
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                • 20.04.2012
                • 7
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                #47
                AW: Wildcampen in Bayern

                Hallo,

                es bleibt zu klären was ein Zelt ist.
                Ich bin Angler und darf z.B. ein Schutzdach verwenden, deshalb stellen viele Hersteller Zelte ohne Zeltboden her.
                Die sind kein Zelt aber trotzdem brauchbar.

                Grüße

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                • blauloke

                  Lebt im Forum
                  • 22.08.2008
                  • 8354
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Wildcampen in Bayern

                  Zitat von guenialf Beitrag anzeigen
                  Hallo,

                  es bleibt zu klären was ein Zelt ist.
                  Ich bin Angler und darf z.B. ein Schutzdach verwenden, deshalb stellen viele Hersteller Zelte ohne Zeltboden her.
                  Die sind kein Zelt aber trotzdem brauchbar.

                  Grüße
                  Rein rechtlich mag das so sein. Aber wenn ein Förster, oder Eigentümer schlecht drauf ist, werden ihn solche Feinheiten nicht interessieren. Selbst wenn ich mit einem Tarp unterwegs wäre, würde mir das übernachten keinen Spaß mehr machen, wenn ich mich vorher mit jemanden gestritten hätte ob ein bodenloses Schutzdach nun ein Zelt ist oder nicht.
                  Du kannst reisen so weit du willst, dich selber nimmst du immer mit.

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12362
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Wildcampen in Bayern

                    Zitat von guenialf Beitrag anzeigen
                    Hallo,

                    es bleibt zu klären was ein Zelt ist.
                    Ich bin Angler und darf z.B. ein Schutzdach verwenden, deshalb stellen viele Hersteller Zelte ohne Zeltboden her.
                    Die sind kein Zelt aber trotzdem brauchbar.

                    Grüße
                    Kannst Du mal die Quelle verlinken und uns so ein Zelt im net zeigen?

                    Gruß Ditschi

                    P.S. Ich hake nach, weil fraglich ist, ob dieser post unser Thema überhaupt berührt?

                    Es gibt in den Fischereigesetzen und Ausführungsverordnungen einiger Bundesländer Normen, die für Angler das Aufstellen eines Wetterschutzes regeln. Für Bayern habe ich dazu nichts gefunden. Daher die Frage nach der Quelle " man darf..." .

                    Wenn der Einwand hier nicht relevant ist, müssen wir ihn nicht diskutieren.
                    Zuletzt geändert von Ditschi; 05.05.2012, 16:49.

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 12362
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                      #50
                      AW: Wildcampen in Bayern

                      Hallo guenialf,

                      entschuldige, ich habe übersehen, daß Dein Beitrag Dein erster post war. Ich wollte Dich weder angreifen noch erschrecken.

                      Dieser thread ist mal abgetrennt worden von einem anderen,

                      http://www.outdoorseiten.net/forum/s...er-Hunte/page4

                      und da war diese Frage Angler / Wetterschutz / Zelt schon Thema.

                      Es wird immer wieder die Behauptung weitergetragen, ein Zelt ohne Boden sei kein Zelt und daher ein für Angler erlaubter Wetterschutz.

                      ( Stellt Euch mal ei 10er- Lavvu vor ohne Boden an einem kleinen Wiesenfluß ? )

                      Das Problem an dieser Behauptung ist, daß sie sich so meines Wissens in keinem Fischereigesetz wiederfindet.

                      Dann kommt immer noch eine angebliche EU-Verordnung ins Spiel, die aber auch noch niemand verlinkt hat.

                      Ich kenne sie nicht und habe dazu auch bislang nichts gefunden.

                      Das ist hier so in unserem kuscheligen Forum: wenn einer sagt " man darf ", kommt unweigerlich die Frage:

                      " wo steht`s ?. Quelle kann ja nur eine Rechtsnorm sein.

                      Es ist halt der Qualitätsanspruch hier, den Dingen auf den Grund zu gehen und sich nicht zu begnügen mit Behauptungen vom Hörensagen ohne Grundlage, die Einer vom Anderen abschreibt und die sich so durchs net fortpflanzen.

                      Gruß Ditschi

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                      • guenialf
                        Neu im Forum
                        • 20.04.2012
                        • 7
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                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Wildcampen in Bayern

                        Dazu möchte ich keine Romane schreiben.

                        Für alle die es interessiert verweise ich auf das "Angelerboard".

                        Grüße
                        Zuletzt geändert von guenialf; 07.05.2012, 07:35.

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