AW: Wildcampen in Bayern
Hallo,
das ist die Definition für Wald im Bayerischen Waldgesetz:
Art. 2 Wald
(1) Wald (Forst) im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses
Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
(2) Bei Anwendung dieses Gesetzes stehen dem Wald gleich
1. Waldwege, Waldeinteilungs- und Waldsicherungsstreifen, Waldblößen und Waldlichtungen,
2. mit dem Wald räumlich zusammenhängende Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und sonstige ihm dienende
Flächen.
(3) Bei Anwendung der Art.17, 32 bis 36, 45 und 46 dieses Gesetzes stehen dem Wald außerdem gleich
Alpenlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und Ödflächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
(4) In Feld und Flur gelegene Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und Flächen, die mit Baumgruppen,
Baumreihen oder Hecken bestockt sind, sowie mit Waldbäumen bestockte Flächen in Friedhöfen sind nicht Wald im Sinne
dieses Gesetzes.
Und wie hobbyholzmann richtig schreibt:
Im Wald ist auch in Bayern wildcampen ordnungswidrig.
Auf sonstigen Flurflächen ist es öffentlich-rechtlich erlaubt.
Es ist natürlich schwierig, herauszufinden, wem ein Grundstück zu Eigentum gehört oder wer ein Besitzrecht daran hat.
Wenn Jemand der Ureinwohner in der Nähe ist ( ein Hof), kann man fragen.
Ansonsten ist man auf Flurflächen außerhalb des Waldes wenigstens vor einem Bußgeld sicher. Ist ein Grundstück nicht erkennbar eingefriedet , kann man keinen Hausfriedensbruch begehen.
Das Schlimmste, was einem dann geschehen kann, ist, daß ein Eigentümer kommt und zum Gehen auffordert.
Das sollte man dann tun.
Natürlich sollte man bewirtschaftete Grundstücke, auf denen eine Heu-oder sonstige Ernte bevorsteht, meiden.
Aber eigentlich sollte sich überall ein Stück Ödland finden, auf dem man sein Zelt aufbauen kann, ohne jemandem zu schaden.
Das gilt nicht nur für Bayern, sondern auch dort, wo Wildcampen sonst noch erlaubt ist, nämlich in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Gruß Ditschi
Zitat von blubbl
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das ist die Definition für Wald im Bayerischen Waldgesetz:
Art. 2 Wald
(1) Wald (Forst) im Sinne dieses Gesetzes ist jede mit Waldbäumen bestockte oder nach den Vorschriften dieses
Gesetzes wiederaufzuforstende Fläche außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile.
(2) Bei Anwendung dieses Gesetzes stehen dem Wald gleich
1. Waldwege, Waldeinteilungs- und Waldsicherungsstreifen, Waldblößen und Waldlichtungen,
2. mit dem Wald räumlich zusammenhängende Pflanzgärten, Holzlagerplätze, Wildäsungsflächen und sonstige ihm dienende
Flächen.
(3) Bei Anwendung der Art.17, 32 bis 36, 45 und 46 dieses Gesetzes stehen dem Wald außerdem gleich
Alpenlichtungen, Gewässer, Moore, Heide- und Ödflächen, die mit dem Wald in einem natürlichen Zusammenhang stehen.
(4) In Feld und Flur gelegene Christbaum- und Schmuckreisigkulturen, Baumschulen und Flächen, die mit Baumgruppen,
Baumreihen oder Hecken bestockt sind, sowie mit Waldbäumen bestockte Flächen in Friedhöfen sind nicht Wald im Sinne
dieses Gesetzes.
Und wie hobbyholzmann richtig schreibt:
Im Wald ist auch in Bayern wildcampen ordnungswidrig.
Auf sonstigen Flurflächen ist es öffentlich-rechtlich erlaubt.
Es ist natürlich schwierig, herauszufinden, wem ein Grundstück zu Eigentum gehört oder wer ein Besitzrecht daran hat.
Wenn Jemand der Ureinwohner in der Nähe ist ( ein Hof), kann man fragen.
Ansonsten ist man auf Flurflächen außerhalb des Waldes wenigstens vor einem Bußgeld sicher. Ist ein Grundstück nicht erkennbar eingefriedet , kann man keinen Hausfriedensbruch begehen.
Das Schlimmste, was einem dann geschehen kann, ist, daß ein Eigentümer kommt und zum Gehen auffordert.
Das sollte man dann tun.
Natürlich sollte man bewirtschaftete Grundstücke, auf denen eine Heu-oder sonstige Ernte bevorsteht, meiden.
Aber eigentlich sollte sich überall ein Stück Ödland finden, auf dem man sein Zelt aufbauen kann, ohne jemandem zu schaden.
Das gilt nicht nur für Bayern, sondern auch dort, wo Wildcampen sonst noch erlaubt ist, nämlich in Schleswig-Holstein, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.
Gruß Ditschi
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