Wildcampen in Bayern

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  • ThomasA

    Dauerbesucher
    • 07.03.2010
    • 993
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Wildcampen in Bayern

    Wir machen das seit ca. 30 Jahren so, dass wir vom Bauern die Erlaubnis haben. Passiert ist noch nie was, auch wenn wir schon öfter die Polizei da hatten (u.a. wegen Lärmbelästigung). Aber die Rechtslage interessiert mich trotzdem. Wenn sich nämlich mal jemand beschwert, ist entweder die Kacke am dampfen, oder aber ich kann mir sicher sein, dass alles rechtlich einwandfrei ist. Dann kann sich der Beschwerende auf den Kopf stellen und mit den Füßen wackeln, daran ändert sich nichts. Wenn's ne Grauzone ist, was ich vermute, dann müssen wir uns eben mit den Nachbarn gut stellen, denn wo kein Kläger da kein Richter.
    Gruß
    Thomas

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    • DerWerner
      Gerne im Forum
      • 01.03.2012
      • 54
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Wildcampen in Bayern

      Zitat von krupp Beitrag anzeigen
      den rahmen hat er ja eingangs beschrieben, also in größeren gruppen.
      da macht es dann doch sinn sich über die rechtslage zu informieren.
      Sehe ich genauso!
      Wobei in Bayern sehen die das bestimmt auch nicht so eng

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12362
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        • Meine Reisen

        #23
        AW: Wildcampen in Bayern

        Hallo,

        so, jetzt hat mir ein Herr Ministerialrat aus dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit geantwortet.

        Das Schreiben beginnt mit einer ausführlichen Darstellung des Betretungsrechtes der freien Natur.

        Dann folgt die Feststellung , daß das Aufstellen von Wohnwagen und Zelten von diesem Betretungsrecht nicht gedeckt ist.

        Jetzt folgt der entscheidende Satz im Wortlaut:

        „ Im Umkehrschluß dazu ist dies also nur nach Einholung der Zustimmung des Grundstücksberechtigten gestattet. Eine ausdrückliche Regelung dieser speziellen Fragestellung im Bayerischen Naturschutzgesetz ist nach unserer Auffassung entbehrlich.“

        Ich verkneife mir mal die Frage nach dem Umkehrschluß.

        Was heißt das also?

        Es gibt offenbar in Bayern kein Wildcampverbot in der freien Landschaft.

        Jedenfalls kann das Ministerium keines benennen. Es verweist nur auf die ( selbstverständlich) einzuholende Erlaubnis des jeweiligen Grundeigentümers.

        Sehr gründlich ist die Auskunft nicht. Ich hatte generell nach der Erlaubnis des Wildcampens gefragt.
        Der Herr Ministerialrat hat das von hobbyholzmann in Beitrag 16 mitgeteilte Verbot des Wildcampens in Bayerns Wäldern nach § 46 Abs IV Nr.3 BayWaldG übersehen.

        Ich weise vorsorglich darauf hin, daß ein öffentlich- rechtliches Verbot des Wildcampens noch geregelt sein könnte in lokalen kommunalen Satzungen und natürlich in den Normen zur Ausweisung von Schutzgebieten.

        Aber insgesamt erfreulich: ihr dürft in Bayern außerhalb von Wäldern und wahrscheinlich außerhalb von Schutzgebieten Euer Zelt in der Landschaft aufstellen, wenn es der Grundstückseigentümer gestattet.

        Gruß Ditschi

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        • Sarekmaniac
          Freak

          Liebt das Forum
          • 19.11.2008
          • 10958
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Wildcampen in Bayern



          Ditschi, Du bist wirklich ein Fuchs.
          Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
          (@neural_meduza)

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          • Karliene
            Feldherrin
            Alter Hase
            • 08.03.2009
            • 3211
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Wildcampen in Bayern

            Hey danke! Da haben wir am WE ja nix falsch gemacht..
            "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski - Schriftsteller (1929 - 2007)

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            • wait
              Erfahren
              • 25.05.2011
              • 404
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Wildcampen in Bayern

              Zitat von Karliene Beitrag anzeigen
              Hey danke! Da haben wir am WE ja nix falsch gemacht..
              Vielleicht ist es gut, wenn man nicht zuviel weiß. Ich habe nämlich schon rausgefunden, was wir alles falsch machten (mehrmaliges Zeltlager im Wald mit Kids mit Genehmigung von Eigentümer, der aber vorsichtshalber auch den Jagdpächter Bescheid sagte, für den dass dann auch völlig ok war). Aber wie heißt es so schön: Wo kein Kläger, da kein Richter.

              Aber - ganz herzlichen Dank für´s kümmern - finde ich klasse !!!

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              • Karliene
                Feldherrin
                Alter Hase
                • 08.03.2009
                • 3211
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Wildcampen in Bayern

                Zitat von wait Beitrag anzeigen
                Aber - ganz herzlichen Dank für´s kümmern - finde ich klasse !!!
                Dem schließ ich mich an !!!
                "Der Klügere gibt so lange nach, bis er der Dumme ist." Walter Kempowski - Schriftsteller (1929 - 2007)

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                • ronaldo
                  Freak
                  Moderator
                  Liebt das Forum
                  • 24.01.2011
                  • 11945
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Wildcampen in Bayern

                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                  Was heißt das also?

                  Es gibt offenbar in Bayern kein Wildcampverbot in der freien Landschaft.

                  Jedenfalls kann das Ministerium keines benennen.
                  Hi,

                  jo des hob i ja glei gsagt... Es gibt in D kein allgemeines Wildcamping-Verbot, und in Bayern schon gar nicht.
                  Dass der Ministerialdings das in dieser Deutlichkeit nicht sagt, ist ja klar, er will sich nicht exponieren, am Ende gar bei unpassendster Gelegenheit zitiert werden.

                  Für mich folgt außerdem - und das finde ich ganz wesentlich - dass eine evtl. Strafverfolgung beim Wildcampen auf Privatgrund Sache des Eigentümers ist, soll heißen, doch eher selten vorkommt, wenn man sich zivilisiert verhält.

                  Vielen Dank, Ditschi.

                  Grüße, Ronald

                  PS: Ich rechne jetzt mit einem ansteigenden Outdoorer-Binnentourismus Richtung Bayern...

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                  • umeier

                    Alter Hase
                    • 13.04.2009
                    • 4185
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Wildcampen in Bayern

                    Vorsicht! Größter Waldbesitzer im Freistaat Bayern ist der Freistaat Bayern.
                    This space intentionally left blank

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                    • MonaXY

                      Fuchs
                      • 30.08.2009
                      • 1094
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Wildcampen in Bayern

                      DANKE! Finde ich toll, dass du da recherchiert und nachgebohrt hast.
                      "Gehe nicht, wohin der Weg führen mag, sondern dorthin, wo kein Weg ist, und hinterlasse eine Spur."
                      Jean Paul

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                      • November
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 17.11.2006
                        • 11083
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Wildcampen in Bayern

                        Zitat von Karliene Beitrag anzeigen
                        Hey danke! Da haben wir am WE ja nix falsch gemacht..
                        Ihr hattet die Genehmigung des Grundstückseigentümers?
                        Wer sich nicht in Gefahr begibt, kommt darin um.

                        Kommentar


                        • ThomasA

                          Dauerbesucher
                          • 07.03.2010
                          • 993
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Wildcampen in Bayern

                          Danke für deine Recherchen. Damit passt ja meine übliche vorgehensweise (auch alleine).

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                          • Pfad-Finder
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                            Liebt das Forum
                            • 18.04.2008
                            • 11916
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Wildcampen in Bayern


                            Post als Moderator
                            Mehrere Beiträge wegen OT unsichtbar geschaltet. Der Threadüberschrift zufolge lautet das Thema "Wildcampen in Bayern", nicht "Verhalten von Jägern". Ich bitte, dies zu berücksichtigen.

                            Bei Nachfragen bitte eine PN an den Moderator senden.  Dein Team der
                            Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

                            Kommentar


                            • Empathie
                              Erfahren
                              • 25.03.2012
                              • 147
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Wildcampen in Bayern

                              Und wie soll man eine Diskussion führen über das Wildcampen in Bayern ohne die einzige Person zu erwähnen die sich nunmal in den Bayerischen Wäldern rumtreibt mal abgesehen vom Forstwirt....sonst interessiert es ja eh niemanden wo und wann man schläft...i'm just saying

                              Kommentar


                              • Fletcher

                                Fuchs
                                • 24.02.2012
                                • 1109
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Wildcampen in Bayern

                                Und eben der wird dich, je nach Lage der Dinge, a: gewähren lassen
                                b: auffordern, zu gehen
                                c: rechtliche Schritte einleiten
                                Das letzte Hemd hat keine Taschen

                                Kommentar


                                • DerWerner
                                  Gerne im Forum
                                  • 01.03.2012
                                  • 54
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Wildcampen in Bayern

                                  Zitat von Fletcher Beitrag anzeigen
                                  Und eben der wird dich, je nach Lage der Dinge, a: gewähren lassen
                                  b: auffordern, zu gehen
                                  c: rechtliche Schritte einleiten


                                  rechtliche Schritte einleiten?
                                  Vor 20 Jahren hat man dass noch privat geklärt

                                  Kommentar


                                  • blubbl
                                    Gerne im Forum
                                    • 26.04.2012
                                    • 60
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: Wildcampen in Bayern

                                    Zitat von ronaldo Beitrag anzeigen
                                    Hi,

                                    jo des hob i ja glei gsagt... Es gibt in D kein allgemeines Wildcamping-Verbot, und in Bayern schon gar nicht.
                                    Dass der Ministerialdings das in dieser Deutlichkeit nicht sagt, ist ja klar, er will sich nicht exponieren, am Ende gar bei unpassendster Gelegenheit zitiert werden.

                                    Für mich folgt außerdem - und das finde ich ganz wesentlich - dass eine evtl. Strafverfolgung beim Wildcampen auf Privatgrund Sache des Eigentümers ist, soll heißen, doch eher selten vorkommt, wenn man sich zivilisiert verhält.

                                    Vielen Dank, Ditschi.

                                    Grüße, Ronald

                                    PS: Ich rechne jetzt mit einem ansteigenden Outdoorer-Binnentourismus Richtung Bayern...
                                    Also dass Zelten auf Grundstücken im Privatbesitz einer Erlaubnis bedarf ist klar. Aber Ditschi erwähnt doch selbst noch den § 46 Abs. 4 Nr. 3 BayWaldG, der besagt, dass es eine Ordnungswidrigkeit ist "unerlaubt" Zelte oder Wohnwägen aufzustellen. D. h. man braucht wieder eine Erlaubnis zum Wildcampen auf öffentlichem Grund und es ist nicht generell erlaubt. Oder übersehe ich da was?

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                                    • Hobbyholzmann
                                      Erfahren
                                      • 09.03.2012
                                      • 302
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Wildcampen in Bayern

                                      Das Verbot nach dem BayWaldG, Zelte aufzustellen, gilt nur im Wald und nicht generell auf "allen Grundstücken". Man kann diese Fundstelle also NUR für bayer. Wälder anwenden und nicht generell auf alle Grundstücke übertragen.

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                                      • blubbl
                                        Gerne im Forum
                                        • 26.04.2012
                                        • 60
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Wildcampen in Bayern

                                        Genau, das ist ja das Problem. Ich meine: Woher soll man wissen welcher Grund öffentlich und welcher privat ist? Und: Zählen Wiesen auch zum Wald?

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                                          • 15.11.2011
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                                          #40
                                          AW: Wildcampen in Bayern

                                          Wiesen sind soweit ich weiß kein Bestandteil des Waldes und zählen sozusagen als Freiflächen. Diese werden nicht vom Bundeswald- sondern vom Naturschutzgesetz geregelt... Aber auch die freien Flächen gehören entweder den Gemeinden oder sind Privateigentum. Fazit: Erlaubnis einholen, oder was weiß ich was riskieren!
                                          "Der Anfang ist die Hälfte des Ganzen" - Aristoteles
                                          http://tsweinblog.blogspot.de/

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