Wild campen in Europa

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • loewe
    Dauerbesucher
    • 31.07.2010
    • 996
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: Wild campen in Europa

    Zitat von hotdog Beitrag anzeigen
    Was ist daran nicht zu verstehen? Es ist eine Schutzzone, die ihre Grenzen hat. Da ist es unerheblich, ob du dich 1 m oder 10 km in die Schutzzone hinein begibst. Es bleibt eine Schutzzone.
    Dein Argument ist ein Juristisches. Dies ist mir auch klar.
    MIr geht es vielmehr um den Sinn mancher Nationalparksregelungen. Da leuchtet mir zum Beispiel nicht ein, wieso einerseits einige Hütten mit entsprechend viel Touristenverkehr gebaut bzw betrieben werden, und auf der anderen Seite das Biwakieren komplett verboten wird.
    ( Insbesondere sind mir die Sandaltouristenbunker ein Dorn im Auge. )
    Ist natürlich eine einfache Regelung, ich denke dennoch dass an gewissen Orten zBsp ein Übernachtungsplatz keinen schlimmen Einschnitt in die Natur darstellen würde.

    Den Sinn eines Nationalparks will ich auch nicht in Frage stellen - imho Schutz sensibler Gebiete. Nur würde ich es mir wünschen einen Sinn hinter manchen Verboten erkennen zu können. Oftmals habe ich das Gefühl, dass einfach nur Pauschalverbote gemacht werden - obwohl es durchaus vertretbare Lösungen geben würde.
    Konkret beim Nationalpark Hohe Tauern werde ich mich natürlich -so weit es sich vermeiden lässt - nicht in den Sonderschutzgebieten zum Biwakieren niederlassen. Die Außen- und Kernzonen scheinen unproblematischer zu sein.
    Das Biwakierverbot im NP Berchtesgadener Land ist mir teils unverständlich. Wieder eine Pauschalregelung. Beispielsweise gibt es Skipisten (Jenner), dennoch ist das Biwakieren selbst dort verboten.
    Ich wäre ja für ausgewiesene Übernachtungsplätze. Teilweise gibts die ja auch in Form von Schutzhütten. Streng genommen wäre ein normales Biwak 2 m daneben wiederrum verboten (zumindest nach meiner Rechtsauffassung). Derlei Regelungen halte ich für fehlerbehaftet bzw für unsinnig.

    Kommentar


    • blue0711
      Alter Hase
      • 13.07.2009
      • 3621
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Wild campen in Europa

      Ein Gesetz kann nicht jeden Einzelfall regeln. Wenn es restriktiv formuliert ist, ergibt sich also zwangsläufig ein Pauschalverbot.
      Das macht immer dann Sinn, wenn Einzelverbote den Schutzzweck nicht erreichen, weil sie dauernd umgangen würden.
      Für die Grenzfälle gibt es dann immer noch die Möglichkeit der Duldung, die IMHO überall dort, wo es Sinn macht auch ausgiebig genutzt wird.
      Aus Duldung wird aber halt kein Recht.
      Das hilft vielleicht auch manchmal bei der anscheinend öfter mal fehlenden Einsicht, dass man Gast ist.

      Insofern find ich die Definition der Salzburger bzgl. des Eingriffs in die Natur im Grunde recht intelligent. Er trägt nämlich der Tatsache Rechnung, dass ein Biwakierer kein Problem ist, 100/Woche dann aber schon, oder 2, die ihren Dreck ausbreiten.

      Kommentar


      • loewe
        Dauerbesucher
        • 31.07.2010
        • 996
        • Privat

        • Meine Reisen

        #43
        AW: Wild campen in Europa

        Mir wäre es dennoch lieber bereits im Vorfeld zu wissen womit man rechnen muss, anstatt auf eine gütige Auslegung zu hoffen.
        Aber hast schon Recht mit dem was du schreibst und ich bin mir dessen auch bewusst.

        Kommentar


        • Wanderzwerg
          Fuchs
          • 09.07.2009
          • 2199
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Wild campen in Europa

          Hallo!

          @blue
          Deine Erläuterung zur Semantik kann ich nachvollziehen, und sie sind wohl ehr richtig als meine Überlegung.

          @Loewe

          Unabhängig von den Auflistungen der explizit verbotenen Maßnahmen, sind weiter oben im Gesetzestext explizit Ausnahmen genannt welche Eingriffe erlaubt sind:

          2) Vom Verbot ausgenommen sind lediglich:
          (...)
          b) die herkömmlichen Formen des Wanderns, Bergsteigens und Tourenschilaufens;
          Wenn schon Wandern ausgenommenwerden muß, dann kann Biwakieren auch als Eingriff gesehen werden.

          Insbesonders der folgende Auszug aus dem Salzburger Naturschutzgesetz:

          (...) durch eine mehrfache Wiederholung oder Häufung derartiger Maßnahmen voraussichtlich bewirken.
          kann auch so gelesen werden, daß nicht erst bei tatsächlicher Häufung ein Eingriff vorliegt. Also wenn 1000 Biwakierer jeden Tag vorausichtlich ein Eingriff sind, ist auch schon der erste ein Eingriff.

          Zum Gaskocher: Rauchen und Feuer machen sind explizit verboten, da solltest Du dich mit brennendem Gaskocher nicht erwischen lassen.

          MIr geht es vielmehr um den Sinn mancher Nationalparksregelungen. Da leuchtet mir zum Beispiel nicht ein, wieso einerseits einige Hütten mit entsprechend viel Touristenverkehr gebaut bzw betrieben werden, und auf der anderen Seite das Biwakieren komplett verboten wird.
          Aus wirtschaftlichem Intresse wird manches, was nicht sein sollte erlaubt, aber wenn man diese Rücksicht nicht nehmen würde, wäre die Konsequenz ein Totalreservat, für die Natur sicher gut, aber wenn man gar nicht mehr ohne Guide reinkommt auch irgendwie schade.


          Gruß
          Zwerg

          Kommentar


          • bjoernsson
            Fuchs
            • 06.06.2011
            • 1863
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Wild campen in Europa

            Zitat von loewe Beitrag anzeigen
            Da leuchtet mir zum Beispiel nicht ein, wieso einerseits einige Hütten mit entsprechend viel Touristenverkehr gebaut bzw betrieben werden, und auf der anderen Seite das Biwakieren komplett verboten wird.
            Das hat was mit dem Kanalisierungseffekt zu tun. Wenn jeden Tag 1.000 "Sandalentouristen" auf dem gleichen Weg hin und zurück gehen und im gleichen "Sandalentouristenbunker" einkehren, richtet das weniger Schaden an, als drei Wildzelter/Biwakierer, die an einer sensiblen Stelle übernachten und dabei wenig Rücksicht auf die Natur nehmen. Und leider gibt es von solchen mehr als genug - worunter dann der rücksichtsvolle Besucher leidet.

            Oftmals habe ich das Gefühl, dass einfach nur Pauschalverbote gemacht werden - obwohl es durchaus vertretbare Lösungen geben würde.
            Wie gesagt, leider scheitern "vertretbare Lösungen" oft "Dank" einiger weniger, die meinen, sich über jeden Verstand hinweg setzen zu müssen.

            Konkret beim Nationalpark Hohe Tauern werde ich mich natürlich -so weit es sich vermeiden lässt - nicht in den Sonderschutzgebieten zum Biwakieren niederlassen. Die Außen- und Kernzonen scheinen unproblematischer zu sein.
            Du solltest vielleicht einfach akzeptieren, dass im Nationalpark Hohe Tauern das Biwakieren in Notsituationen geduldet wird. Dies sollte aber nicht ausgenutzt werden. Im Moment muss ich leider sagen, dass auch du zu den Menschen gehörst, die sich "ihre" Lücke im Gesetz zu suchen scheinen, um ihre Vorstellung des "perfekten Urlaubs" umzusetzen. Und genau dieses Verhalten führt dann dazu, dass irgemdwann auch diese "Notfallduldung" gestrichen wird. So war es nämlich, meines Wissens nach, im von dir ebenfalls angesprochenen Nationalpark Berchtesgaden.

            Das Biwakierverbot im NP Berchtesgadener Land ist mir teils unverständlich. Wieder eine Pauschalregelung. Beispielsweise gibt es Skipisten (Jenner), dennoch ist das Biwakieren selbst dort verboten.
            Die Skipisten am Jenner liegen außerhalb der Nationalparkgrenze.

            Aber es gibt Nationalparks, in denen sich Skigebiete befinden und in denen die Übernachtungen streng geregelt sind. Hier wird mit verschiedenen Zonen gearbeitet, die unterschiedliche Schutzstati darstellen (ähnlioch wie im NP Hohe Tauern mit den Sonderschutzzonen).

            Kommentar


            • loewe
              Dauerbesucher
              • 31.07.2010
              • 996
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Wild campen in Europa

              Was hab ich nun bloß wieder losgetreten ?
              Aber ich finds ja gut dass sich drüber ausgetauscht wird.

              Zitat von bjoernsson Beitrag anzeigen
              Die Skipisten am Jenner liegen außerhalb der Nationalparkgrenze.
              Ich hab mal nachgeschaut: Tatsache. Allerdings wirklich nur die Pisten. Außenrum ist wieder alles NP.


              Also wenn ich das mit dem Nationalpark Hohe Tauern nun richtig verstehe (speziell der Teil des Salzburger Landes):

              - Das Nationalparkgelände teilt sich in verschiedene Schutzzonen auf. Außen- , Kern- und Sonderschutzzone.
              Vermutlich stellt diese Karte die Gebiete ganz gut dar:
              http://service.salzburg.gv.at/gisonl...1gsc45copvtgap
              Dunkel eingefärbt sollten dann die Kernzonen sein, Hell die Außenzonen, Schraffiert Sonderschutzgebiete. (Mit einer gewissen Unsicherheit)

              Hier findet sich dann noch eine offizielle Karte

              - Für die Gebiete existieren unterschiedliche Verbotsregelungen. Generell gilt für die Verbote, dass die Restriktionen in folgender Reihenfolge: Sonderschutzgebiete, Kernzonen und Außenzonen abnehmen.

              Generell gilt das Salzburger Nationalparkgesetz: (Auszüge)
              §3 3a
              (3) Diesem Gesetz unterliegen nicht:
              a) sofern dem nicht die Bestimmungen eines Sonderschutzgebietes (§ 6) entgegenstehen, die herkömmlichen Formen des Bergsteigens, des Wanderns, des Tourenschilaufes u. dgl. und die Ausübung der Jagd und der Fischerei entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften;
              Für die Außenzone gilt nun: §4
              (2) In der Außenzone sind folgende Maßnahmen - soweit sich aus Abs. 3 und 4 nicht anderes ergibt - nur mit einer Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde zulässig:
              (...) 8. nicht ständige Jugendzeltlager.
              und:
              Folgende Maßnahmen sind in der Außenzone untersagt:
              6. das Campieren, ausgenommen das alpine Biwakieren und nicht ständige Jugendzeltlager;
              8. jede ungebührliche Lärmentwicklung;
              (...)
              11. das Ablagern und Wegwerfen von Abfällen, ausgenommen das vorübergehende Lagern von Abfällen im Nahbereich von Schutzhütten u. dgl., sofern dies in einer Art geschieht, die die Umwelt nicht verunreinigt und das Landschaftsbild nicht stört;
              Für die Kernzone gilt §5:
              (1) Die Kernzonen umfassen im Nationalpark gelegene Gebiete, die sich durch völlige oder weitgehende Ursprünglichkeit auszeichnen und in denen der Schutz der Natur in ihrer Ganzheit im öffentlichen Interesse liegt. Die Grenzen der Kernzonen werden durch Verordnung der Landesregierung festgelegt.

              (2) Abgesehen von den Tätigkeiten und Maßnahmen im Sinne der Abs. 3 und 4, ist in der Kernzone jeder Eingriff in die Natur und in den Naturhaushalt sowie jede Beeinträchtigung des Landschaftsbildes untersagt. (...)
              Für die Sonderschutzzonen gilt:
              (1) Die Landesregierung kann im Nationalpark in der Außenzone oder in der Kernzone gelegene Gebiete zur vollen Erhaltung ihrer landschaftlichen oder ökologischen Bedeutung einschließlich ihrer Tier- und Pflanzenwelt mit ausdrücklicher Zustimmung der in Betracht kommenden Grundeigentümer und in ihren Rechten erheblich beeinträchtigten Nutzungsberechtigten durch Verordnung zu Sonderschutzgebieten erklären.

              (2) In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur und Landschaft untersagt. Die Landesregierung kann in den zu erlassenden Verordnungen Ausnahmen von diesem Verbot vorsehen, sofern diese den Interessen des Nationalparkes nicht zuwiderlaufen. Ebenso können nach Maßgabe des Schutzzweckes in der Verordnung Maßnahmen untersagt oder als bewilligungspflichtig erklärt werden.
              Somit gilt für Außen- und Kernzonen gemäß email-antwort:
              (...) Darin ist in § 4 Abs. 4 Z. 6 geregelt, dass in der Außenzone das Campieren verboten ist, wovon lediglich das alpine Biwakieren und nicht ständige Jugendzeltlager ausgenommen sind. Für die Kernzone, in welcher ein strengerer Schutzmaßstab anzuwenden ist, d.h. jeder Eingriff in die Natur und den Naturhaushalt sowie jede Beeinträchtigung des Landschaftsbildes untersagt ist, hat dies umso mehr zu gelten. Laut "Alpinlexikon" versteht man unter Biwakieren immer das Übernachten in der freien Natur ohne Zelt. Ein infolge eines Wettersturzes, Verletzungen, Dunkelheit, etc. erforderliches Notbiwak ist ebenfalls zulässig.
              Somit ist das alpine biwakieren in diesen beiden Zonen erlaubt.

              Nun zu den Sonderschutzzonen im Salzburger Land:
              Die ist für den Salzburger Anteil des Nationalparks Hohe Tauern in Form von 3 Verordnungen erfolgt. Dies sind die Sonderschutzgebiete Inneres Untersulzbachtal (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000862), Piffkar (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000574) und Wandl (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000679). Hier ist der Schutzstatus noch höher und ist - abgesehen von bestimmten Ausnahmen - jeder Eingriff in die Natur und Landschaft unetrsagt. Die beiden erst genannten Verornungen enthalten in § 3 Abs. 3 jeweils einen Verbotstatbestand hinsichtlich des Biwakierens.
              Demnach sollte man die Sonderschutzgebiete respektieren und das Biwakieren in anderen Zonen machen.
              Da sich der Nationalpark Hohe Tauern über die 3 Länder Salzburg, Kärnten und Tirol erstreckt, gibt es auch drei unterschiedliche Nationalparkgesetz, die sich zwar in weiten Teilen decken, aber auch geringfügige Abweichungen aufweisen. Bezüglich des Kärnter- und Tiroler Nationalparkgesetzes ersuche ich Sie deshalb mit den enstprechenden Stellen Kontakt (http://www.hohetauern.at/de/kontakt.html) aufzunehmen bzw. sich die Rechtsgrundlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes unter Landesrecht (www.ris.bka.gv.at) näher anzusehen.

              Sollte ein (Not-)Biwak erforderlich sein, so kann dies - wie bereits ausgeführt - in der Außen- und Kernzone erfolgen. Die Bestimmungen für Sonderschutzgebiete, falls deren Gebiet betroffen wäre, sind jedoch zu beachten.
              Wenn ich also nicht gänzlich falsch gelesen habe, ist - im Gegensatz zu manch anderem NP- das biwakieren in Außen- und Kernzonen teilweise erlaubt.
              Was mich etwas irritiert ist §3 3a. Demnach sind herkömmliche Formen des Bergsteigens von diesen Regelungen ausgenommen. Wäre interessant dazu noch mehr zu finden.

              Ergänzungen ?

              Kommentar


              • loewe
                Dauerbesucher
                • 31.07.2010
                • 996
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Wild campen in Europa

                Zitat von bjoernsson Beitrag anzeigen
                Wie gesagt, leider scheitern "vertretbare Lösungen" oft "Dank" einiger weniger, die meinen, sich über jeden Verstand hinweg setzen zu müssen.
                Kann sein. U.A. aus diesem Grund würde ich gerne Erklärungen zu manchen Verboten bekommen. Beispielsweise macht ein Zelt auf Steinigem Untergrund keinen höheren Schaden als ein Biwak. Das eine ist erlaubt, das andere nicht. Schade.
                Manche Verbote werden durchaus ihren Sinn haben, dieser muss aber nicht immer zwangsläufig offensichtlich sein. Diese Verbote werden dann von manchen als unsinnig erachtet und ignoriert.
                Zitat von bjoernsson Beitrag anzeigen
                Du solltest vielleicht einfach akzeptieren, dass im Nationalpark Hohe Tauern das Biwakieren in Notsituationen geduldet wird.
                Es wird sogar auch das normale BIwak erlaubt. Dies sogar ganz ohne irgendwelche Wunschinterpretationen
                Zitat von bjoernsson Beitrag anzeigen
                Dies sollte aber nicht ausgenutzt werden. Im Moment muss ich leider sagen, dass auch du zu den Menschen gehörst, die sich "ihre" Lücke im Gesetz zu suchen scheinen, um ihre Vorstellung des "perfekten Urlaubs" umzusetzen. Und genau dieses Verhalten führt dann dazu, dass irgemdwann auch diese "Notfallduldung" gestrichen wird. So war es nämlich, meines Wissens nach, im von dir ebenfalls angesprochenen Nationalpark Berchtesgaden.
                Bitte nicht falsch verstehen. Ich suche mir nicht eine Gesetzeslücke sondern versuche diese (mir zu) ungenauen Formulierungen nachzuvollziehen. Ich habe nicht vor entgegen dem Sinne des Nationalparks zu nächtigen, vielmehr will ich ausloten was geht und was nicht.
                zum NP Berchtesgaden: Ich glaube dass du Recht hast. Leider weiß ich dazu nichts näheres. Die Praxis sieht dennoch so aus, dass das alpine Biwak (hier: Biwakieren oberhalb der Waldgrenze) scheinbar geduldet wird.

                Kommentar


                • bjoernsson
                  Fuchs
                  • 06.06.2011
                  • 1863
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Wild campen in Europa

                  Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                  Kann sein. U.A. aus diesem Grund würde ich gerne Erklärungen zu manchen Verboten bekommen. Beispielsweise macht ein Zelt auf Steinigem Untergrund keinen höheren Schaden als ein Biwak. Das eine ist erlaubt, das andere nicht. Schade.
                  Ich glaube, du würdest mit einem solchen Wust an Ausnahmeregeln jeden Wanderer überfordern. Guck mal, wie lange wir hier schon über einen eigentlich einfachen und klar definierten Gesetzestext diskutieren. Jetzt stelle dir mal das Schild am Nationalparkeingang vor, auf dem dann aufgeführt wird: "Zelten verboten (außer auf Geröll, Gletschereis, etc.)".

                  Und: Unterschätze mal nicht, was Geröll für einen Lebensraum darstellt. Einer Flechte ist es beispielsweise nicht so ganz egal, ob sie auf der Ober- oder Unterseite eines Steins wächst.

                  Manche Verbote werden durchaus ihren Sinn haben, dieser muss aber nicht immer zwangsläufig offensichtlich sein. Diese Verbote werden dann von manchen als unsinnig erachtet und ignoriert.
                  Über Sinn und Unsinn von Verboten kann man immer diskutieren. Oder man akzeptiert einfach, dass in bestimmten Regionen dieser Erde der Natur Vorrang vor dem Menschen eingeräumt wird.

                  Es wird sogar auch das normale BIwak erlaubt. Dies sogar ganz ohne irgendwelche Wunschinterpretationen Bitte nicht falsch verstehen. Ich suche mir nicht eine Gesetzeslücke sondern versuche diese (mir zu) ungenauen Formulierungen nachzuvollziehen. Ich habe nicht vor entgegen dem Sinne des Nationalparks zu nächtigen, vielmehr will ich ausloten was geht und was nicht.
                  Dann habe ich dich hier missverstnaden. Irgendwie hatte ich den Eindruck, dass du auf der Suche nach der Lücke im Gesetzestext bist.

                  zum NP Berchtesgaden: Ich glaube dass du Recht hast. Leider weiß ich dazu nichts näheres. Die Praxis sieht dennoch so aus, dass das alpine Biwak (hier: Biwakieren oberhalb der Waldgrenze) scheinbar geduldet wird.
                  Auch hier wahrscheinlich wieder eine Auslegungssache. Es ist zwar offiziell verboten - aber jeder Ranger weiß, dass das im Hochgebirge nicht immer zu vermeiden ist. Solange das ganze nicht überhand nimmt, wird also ein Auge zugedrückt.

                  Wir hatten ein ähnliches Erlebnis im Nationalpark Ordesa y Monte Perdido in den spanischen Pyrenäen. Dort ist das Biwakieren erlaubt, wenn das Zelt nach Sonnenuntergang auf- und vor Sonnenaufgang wieder abgebaut wird. Wir sind jedoch in eine Gewitterfront hineingeraten, am nächsten Morgen hatte sich die Situation nicht gebessert. Als wir dann am frühen Vormittag zum Frühstück im Zelteingang saßen, kam ein Fahrzeug mit Rangern vorbei. Einer stieg aus, fragte, ob bei uns alles in Ordnung wäre und wünschte uns dann eine Wetterbesserung.

                  Kommentar


                  • Hitcher
                    Gesperrt
                    Anfänger im Forum
                    • 25.06.2011
                    • 39
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Wild campen in Europa

                    Hat jemand Erfahrung mit wild zelten in Tschechien, Slowakei und Ungarn ?

                    Ist es dort erlaubt?
                    Stört es die Menschen ?

                    LG

                    Kommentar


                    • blue0711
                      Alter Hase
                      • 13.07.2009
                      • 3621
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Wild campen in Europa

                      Ich war in den 90ern in der Slowakei unterwegs, auch im Naturpark Slovenski Raj. Dort hat es keinen gestört. Der Unmut der Bewohner hatte sich damals eher auf die WoMos gerichtet (bringen alles mit und lassen nur ihren Dreck da).

                      Offiziell ist aber sogar der Aufenthalt zwischen jeweils eine Stunde vor/nach Sonnenuntergang/-aufgang nicht gestattet (Ausserhalb bebauter Gebiete)

                      Gleiches dürfte in der Tatra gelten, soweit man sich im Naturparkbereich bewegt.

                      Kommentar


                      • Hitcher
                        Gesperrt
                        Anfänger im Forum
                        • 25.06.2011
                        • 39
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Wild campen in Europa

                        Naja ich denke wenn man bei Sonnenuntergang sein Zellt aufschlägt und bei Aufgang wieder abbaut, wird das niemanden stören, und wer läuft auch schon Nachts durch Wiesen und Wäldern ?

                        Kommentar


                        • blauloke

                          Lebt im Forum
                          • 22.08.2008
                          • 8315
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: Wild campen in Europa

                          Zitat von Hitcher Beitrag anzeigen
                          Hat jemand Erfahrung mit wild zelten in Tschechien, Slowakei und Ungarn ?

                          Ist es dort erlaubt?
                          Stört es die Menschen ?

                          LG
                          Hallo

                          Ich war im Juli in Tschechien im NP Sumava wandern. Dort gibt es "Notübernachtungsplätze". Da kann man jeweils eine Nacht bleiben.
                          Hier ist mein Reisebericht dazu.
                          Vor zwei Jahren war ich in Tschechien an der Grenze entlang unterwegs. Da habe ich immer im Wald gezeltet.
                          Ich denke da ist es das gleiche wie in Deutschland. Alles sauber hinterlassen, dann stört sich niemand dran. Wenn doch mal einer mosert, freundlich bleiben und weiter ziehen.
                          Du kannst reisen so weit du willst, dich selber nimmst du immer mit.

                          Kommentar


                          • Eisbaer76
                            Neu im Forum
                            • 01.09.2011
                            • 1
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Wild campen in Europa

                            In Frankreich und Deutschland hatte ich noch nie Probleme. Wahrscheinlich auch weil ich meistens erst bei Dunkelheit mein Biwak aufschlage und es bei Morgendämmerung schon wieder abgebaut ist.
                            Ich war in Frankreich fast 3 1/2 Jahre am Stück unterwegs und habe an vielen Orten übernachtet u.a. Paris ca 50m neben dem Eifelturm. In der ganzen Zeit hatte ich nur 2 mal eine Begegnung mit der Polizei und einmal mit der Feuerwehr. Diese waren von Anwohnern gerufen worden, weil es für manche Menschen unvorstellbar ist im Winter zu zelten. Ansonsten jede Menge interesante Gespräche und Einladungen zum Frühstück.

                            Kommentar


                            • tizzano1
                              Erfahren
                              • 13.06.2006
                              • 383
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: Wild campen in Europa

                              Tja, da hammas wieder einmal:

                              Was trennt die Deutschen von den Österreichern?- Die gemeinsame Sprache

                              ... und hinter der steht natürlich die jeweilige Grundeinstellung. Will sagen: sich selbst nicht kirre machen, Hausverstand wirken lassen und kommunikativ bleiben. Dann wird man in Österreichs Bergen und Fluren, an dessen Flüssen, Bächen ( mit Einschränkungen auch Seen)- auch in Schutzzonen kaum Probleme haben.

                              Warum? Weil hierzulande verstanden wird, dass man gerne mal frische Luft schnappt und wenn einer dann schon draussen übernachten will, derjenige auch im Grunde anerkennenswerte persönliche Gründe dafür hat. Will heissen: Wird eher bewundert, diese Unbequemlichkeit auf sich zu nehmen.

                              Und wenn der Förster / die Aufsichtsperson dann das berühmte " aber wenn das jeder machen würde..." rausholt, hilft oft lächeln und der Hinweis " deswegen bin ich ja genau heute hier. Weil es heute nicht jeder macht und ich heute der einzige bin"- keine schlechte Vorbildwirkung also.

                              Meistens endets mit dem Übereinkommen nix liegenzulassen ( eh klar) und nicht wiederzukommen. Wenn man dann noch ein Stamperl Schnaps zur Hand hat, mit dem man das Gentlemens-Agreement besiegeln kann, steht einer schönen Nacht in Österreichs Natur in der Regel nix mehr im Weg...

                              Ich musste jedenfalls noch nie irgendetwas abbauen, wegräumen oder weiterziehen.

                              tizzi

                              Kommentar


                              • SavinKuk
                                Erfahren
                                • 13.06.2012
                                • 211
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #55
                                AW: Wild campen in Europa

                                Zitat von Hitcher Beitrag anzeigen
                                Naja ich denke wenn man bei Sonnenuntergang sein Zellt aufschlägt und bei Aufgang wieder abbaut, wird das niemanden stören, und wer läuft auch schon Nachts durch Wiesen und Wäldern ?
                                Natürlich wird das manche Leute stören. Allein das Risiko bei seinem Treiben erwischt zu werden, ist deutlich geringer.

                                Kommentar


                                • Abt
                                  Lebt im Forum
                                  • 26.04.2010
                                  • 5726
                                  • Unternehmen

                                  • Meine Reisen

                                  #56
                                  AW: Wild campen in Europa

                                  Ich habe die aktuellen Stand hierher verschoben.
                                  https://umwelt.bussgeldkatalog.org/feuer/#san

                                  Kommentar

                                  Lädt...
                                  X