Wild campen in Europa

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Sabine38

    Lebt im Forum
    • 07.06.2010
    • 5368
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Wild campen in Europa

    Zitat von loewe Beitrag anzeigen
    Wenn ich das also richtig herauslese gilt:
    Ein Biwak ist somit anscheinend kein Problem, sobald ein Zelt benutzt wird wirds kritisch.
    Liest du das so auch für die Randzonen? Das passt dann ja eigentlich nicht zu den "nicht ständigen Jugendlager". Und "hat dies umso mehr zu gelten" heißt das dass es da verboten ist? Ich würde das fast so interpretieren, dass in den Kernzonen nur in Notsituationen das Biwakieren erlaubt ist?
    Uuuups... ;-)

    Kommentar


    • loewe
      Dauerbesucher
      • 31.07.2010
      • 996
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Wild campen in Europa

      Ich hab nochmal explizit nachgefragt. Mal schauen wie die Antwort aussieht.
      Ich sehe zumindest kein Verbot - ob es damit bereits erlaubt ist lass ich mal dahingestellt. Aber dies habe ich auch nachgefragt.

      Kommentar


      • fraizeyt

        Fuchs
        • 13.08.2009
        • 1891
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Wild campen in Europa

        Zitat von Sabine83 Beitrag anzeigen
        ...nur in Notsituationen das Biwakieren erlaubt ist?
        Ist Biwakieren nicht immer ein Notfall?

        Schön, dass mein Shangri-la 2 (ohne InnenZELT bzw. Boden) kein Zelt ist, sondern ein größerer Biwaksack.
        Die Qualität unseres Lebens ist das Resultat unserer Gedanken.

        Kommentar


        • blue0711
          Alter Hase
          • 13.07.2009
          • 3621
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Wild campen in Europa

          Tsts, mein 2-Mann-Biwaksack hat auch nur ein Stabilisationsgestänge, damit man besser Luft holen kann und der Schlafsack nicht nass wird.

          Im Ernst: wegen eines einfachen Zeltes macht keiner einen Aufstand, wenn der Kern des Biwakierens erhalten bleibt: Übernachtung, da ohne Not/Gefahr kein reguläres Lager erreichbar. Dazu gehört IMHO: kein Feuer, keine Reste.

          IMHO kann das dann auch keiner sanktionieren, sonst bestand keine Notwendigkeit für das Biwak. Denn, wenn es Sinn macht, kommt während des Zeltens auch keiner an den Standplatz.

          Aber grundsätzlich sollte man sich über die örtlichen Gegebenheiten vor jeder Tour informieren. Zum einen sind das alles Regionalgesetzgebungen mit jeweils eigenen Definiionen, zum anderen ändert sich sowas schnell.

          Kommentar


          • loewe
            Dauerbesucher
            • 31.07.2010
            • 996
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Wild campen in Europa

            Und die Antwort auf die Nachfrage:
            Zur Frage weiterer Untergliederungen des Nationalparks Hohe Tauern Salzburg ist anzuführen, dass es gemäß § 6 Salzburger Nationalparkgesetz (siehe Link vorige Email) im Nationalpark auch die Möglichkeit gibt, bestimmte Gebiete im Nationalpark durch Verordnung zu Sonderschutzgebieten zu erklären. Die ist für den Salzburger Anteil des Nationalparks Hohe Tauern in Form von 3 Verordnungen erfolgt. Dies sind die Sonderschutzgebiete Inneres Untersulzbachtal (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000862), Piffkar (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000574) und Wandl (http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000679). Hier ist der Schutzstatus noch höher und ist - abgesehen von bestimmten Ausnahmen - jeder Eingriff in die Natur und Landschaft unetrsagt. Die beiden erst genannten Verornungen enthalten in § 3 Abs. 3 jeweils einen Verbotstatbestand hinsichtlich des Biwakierens.

            Da sich der Nationalpark Hohe Tauern über die 3 Länder Salzburg, Kärnten und Tirol erstreckt, gibt es auch drei unterschiedliche Nationalparkgesetz, die sich zwar in weiten Teilen decken, aber auch geringfügige Abweichungen aufweisen. Bezüglich des Kärnter- und Tiroler Nationalparkgesetzes ersuche ich Sie deshalb mit den enstprechenden Stellen Kontakt (http://www.hohetauern.at/de/kontakt.html) aufzunehmen bzw. sich die Rechtsgrundlagen im Rechtsinformationssystem des Bundes unter Landesrecht (www.ris.bka.gv.at) näher anzusehen.

            Sollte ein (Not-)Biwak erforderlich sein, so kann dies - wie bereits ausgeführt - in der Außen- und Kernzone erfolgen. Die Bestimmungen für Sonderschutzgebiete, falls deren Gebiet betroffen wäre, sind jedoch zu beachten.
            Also eine sehr einfach handhabbare Regelung. Wenn man den Links folgt, ist lediglich
            das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze, die Errichtung von Feuerstätten, das Abbrennen von Feuern und das Rauchen;
            verboten (neben anderen verbotenen Eingriffen) -> das Biwakieren auf/am Weg imho gestattet.

            Kommentar


            • loewe
              Dauerbesucher
              • 31.07.2010
              • 996
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Wild campen in Europa

              Die Zonen sind zB hier eingezeichnet

              Kommentar


              • bjoernsson
                Fuchs
                • 06.06.2011
                • 1863
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Wild campen in Europa

                Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                Wenn man den Links folgt, ist lediglich
                verboten (neben anderen verbotenen Eingriffen) -> das Biwakieren auf/am Weg imho gestattet.
                Wenn man das so lesen will... Gerade an den Wegen dürfte da mit besonderer Strenge drauf geachtet werden, weil da ja besonders viel los ist. Und wenn du die ersten drei Dinge mal in eine andere Reihenfolge bringst, klingt das auch anders: "das Lagern abseits der Wege, Zelten, Biwakieren, ...". "Lagern" ist hier im Sinne von einer sehr ausgedehnten Pause am hellichten Tag zu verstehen, denke ich.

                Ich glaube, die Antwort vom Mitarbeiter des Nationalparksamts Hohe Tauern/Salzburg war so klar, dass man gar nicht weiter diskutieren braucht, oder!?

                Kommentar


                • loewe
                  Dauerbesucher
                  • 31.07.2010
                  • 996
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Wild campen in Europa

                  Ich halte dir Formulierung nicht für 100% Eindeutig. Man könnte es zB auch so interpretieren:
                  (das Zelten), (Biwakieren),( Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze),( die Errichtung von Feuerstätten),( das Abbrennen von Feuern) und (das Rauchen)
                  oder auch:
                  (das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze) und damit wäre das Biwakieren, Lagern und Zelten auf den Wegen,Steigen und Plätzen zumindest nicht verboten (was nicht heißt das es erlaubt sein muss)...,
                  Eingeklammert jeweils die Einzelverbote. Aber ich befürchte dass ich mit dieser Interpretation relativ einsam dastehe und zudem handelt es sich in diesem Auszug um ein Sonderschutzgebiet mit besonderen Schutzmaßnahmen. Diese sind eh nicht so groß und von daher kann man es gut vermeiden, dort zu biwakieren.
                  Als verbotene Eingriffe im Sinne des Abs. 1 gelten insbesondere:


                  a) forstliche Maßnahmen;

                  b) das Verfolgen, Fangen oder Erlegen jagdbarer Tiere mit Ausnahme von Reh- und Rotwild und der Nachsuche außerhalb des Sonderschutzgebietes angeschossener Wildtiere; die §§ 54 bis 56 (Schonvorschriften) und der § 74 (Vorkehrungen gegen Wildseuchen) des Jagdgesetzes 1993 sind im Sonderschutzgebiet für andere jagdbare Tiere als Reh- und Rotwild nicht anzuwenden;

                  c) das Füttern jagdbarer und nicht jagdbarer Tiere; die §§ 65 (Verbesserung der Einstands- und Äsungsverhältnisse, Wildfütterung) und 66 (Futterplätze) des Jagdgesetzes 1993 sind im Sonderschutzgebiet nicht anzuwenden;

                  d) das Aussetzen von Wild; § 73 des Jagdgesetzes 1993 ist im Sonderschutzgebiet nicht anzuwenden;

                  e) die Errichtung und Aufstellung baulicher und anderer Anlagen, insbesondere auch von Anlagen für den Jagdbetrieb und von Fanggeräten; die §§ 69 (sonstige Jagdanlagen) und 72 (Fangen von Wild) des Jagdgesetzes 1993 sind im Sonderschutzgebiet nicht anzuwenden;

                  f) der Abbau und das Sammeln von Bodenbestandteilen, Mineralien und Versteinerungen sowie jede sonstige Bodenverletzung;

                  g) Verunreinigungen und Beeinträchtigungen des Gebietes durch Lagern, Ablagern oder Wegwerfen von Materialien und Abfällen aller Art;

                  h) das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze, die Errichtung von Feuerstätten, das Abbrennen von Feuern und das Rauchen;

                  i) das Pflücken und Sammeln von Beeren, Pilzen und sonstigen Pflanzen und Pflanzenbestandteilen;

                  j) Beeinträchtigungen und Veränderungen der Vegetation;

                  k) das Mitführen und Freilaufenlassen von Hunden, ausgenommen im Rahmen der Ausübung der Jagd entsprechend den landesgesetzlichen Vorschriften;

                  l) das Reiten;

                  m) jede vermeidbare Lärmerregung;

                  n) das Befahren mit Fahrzeugen und Motorschlitten;

                  o) die Verwendung (Überflug, Start, Landung) von Luftfahrzeugen und Luftfahrgeräten aller Art einschließlich von Hubschraubern, Segelflugzeugen, Modellflugzeugen, Hängegleitern, Gleit- und Fallschirmen unter einer Seehöhe von 5.000 m; dies gilt auch für Übungsflüge des Bundesheeres und der Exekutive;

                  p) landwirtschaftliche Maßnahmen einschließlich der Almwirtschaft.

                  Kommentar


                  • blue0711
                    Alter Hase
                    • 13.07.2009
                    • 3621
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Wild campen in Europa

                    Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                    Ich halte dir Formulierung nicht für 100% Eindeutig.
                    Ich finds schon eindeutig.
                    Der Satzteil "das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze" ist ein eigenständiger Teil der Aufzählung.

                    ABER: Er führt nur im speziellen aus, was auf jeden Fall (insbesondere) veboten ist.

                    In der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift (Nationalparkgesetz) heisst es aber schon:
                    "In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur und Landschaft untersagt. Die Landesregierung kann in den zu erlassenden Verordnungen Ausnahmen von diesem Verbot vorsehen"
                    Damit ist alles verboten, was einen Eingriff darstellt und nicht explizit erlaubt ist.

                    Kommentar


                    • loewe
                      Dauerbesucher
                      • 31.07.2010
                      • 996
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Wild campen in Europa

                      Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                      In der zugrundeliegenden Rechtsvorschrift (Nationalparkgesetz) heisst es aber schon:
                      "In Sonderschutzgebieten ist jeder Eingriff in die Natur und Landschaft untersagt. Die Landesregierung kann in den zu erlassenden Verordnungen Ausnahmen von diesem Verbot vorsehen"
                      Damit ist alles verboten, was einen Eingriff darstellt und nicht explizit erlaubt ist.
                      Dann wäre nur die Frage ob Biwakieren oder Zelten einen Eingriff in die Natur oder Landschaft darstellt.
                      Ein Eingriff in die Natur ist es wohl kaum solange keine Heringe im Boden sind und ein Zelt nur kurz steht (es sei denn man betrachtet sekundäre Wechselwirkungen - also zB allein Eingriff durch Anwesenheit) ;
                      wenn unter einem Eingriff in die Landschaft auch das Aufstellen eines Zeltes oder das biwakieren zählt dann ist es so wie du (blue) schreibst.

                      Aber ich bin auch dafür sich aus den Sonderschutzgebieten rauszuhalten. Es hat halt einen Grund, dass diese dort errichtet werden und nen Platz findet man auch woanders.

                      Kommentar


                      • blue0711
                        Alter Hase
                        • 13.07.2009
                        • 3621
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Wild campen in Europa

                        Da blöde ist, dass die Österreicher im Gegensatz zu den Deutschen den "Eingriff in die Natur" nicht definieren.

                        Kann man wieder nuraus anderen Gesetzen rausziehen.

                        Im Salzburger Naturschutzgesetz findet sich ein Passus (§ 5):
                        "8. Eingriffe in ein geschütztes Gebiet oder Objekt:
                        vorübergehende oder dauerhafte Maßnahmen, die einzeln oder zusammen mit anderen Maßnahmen nicht nur unbedeutende Auswirkungen auf das Schutzgebiet oder Objekt oder im Hinblick auf den Schutzzweck bewirken können oder durch eine mehrfache Wiederholung oder Häufung derartiger Maßnahmen voraussichtlich bewirken. Ein Eingriff liegt auch dann vor, wenn die Maßnahmen selbst außerhalb des Schutzgebietes oder Objektes ihren Ausgang nehmen."

                        Damit bleibt ein weiter Spielraum: Sobald die Anzahl der Biwaks entsprechend hoch ist, ist es ein Eingriff, egal, ob das einzelne Biwakieren ein Eingriff wäre.

                        Unter Nr.3 findet sich übigens die Definition für Alpin:
                        "Alpinregion: das Gebiet oberhalb der Zone des geschlossenen Waldes."

                        Kommentar


                        • loewe
                          Dauerbesucher
                          • 31.07.2010
                          • 996
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Wild campen in Europa

                          Ich weiß schon wieso ich kein Jura studiere....

                          Also bleibt wohl alles beim alten: Biwakieren in der Steinwüste oder höher, keinen Dreck hinterlassen, spät schlafen, früh aufstehen und sich aus den Sonderschutzgebieten fernhalten. Ich denk dies ist akzeptabel.
                          Edit: Und natürlich kein Lagerfeuer machen. Gegen einen kleinen Gaskocher wird doch kaum ein Einwand existieren oder ?

                          Kommentar


                          • blue0711
                            Alter Hase
                            • 13.07.2009
                            • 3621
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Wild campen in Europa

                            Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                            Ich weiß schon wieso ich kein Jura studiere....

                            Kommentar


                            • Wanderzwerg
                              Fuchs
                              • 09.07.2009
                              • 2199
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Wild campen in Europa

                              Hallo!

                              das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze, die Errichtung von Feuerstätten, das Abbrennen von Feuern und das Rauchen;
                              Hier rauszulesen, daß Zelten auf den Wegen nicht verboten ist, hat nichts mit fehlenden Jurakenntnissen sondern mit dem Wusnsch zu tun es soll erlaubt sein. Wenn sich die ersten 3 Begriffa auf "abseits der Wege" beziehen sollten, hätte es mindestens in der Auzählung "das Zelten, Biwakieren und Lagern abseits der Wege,(...)" heißen müssen.

                              Auch ich als Nichtwildcamper sehe verantwortungsbewustes Wildcampen durchaus als "Kavalierdelikt", ob es allerdings in einem Nationalpark notwendig ist (außer in einer echten Gefahrensituation) bezweifele ich doch. Ich denke schon die Anwesenheit eines Menschen wird die Tierwelt stören, stören wir sie doch lieber nur am Tag und lassen den Tieren zumindest die Nacht.

                              Gruß
                              Zwerg

                              Kommentar


                              • blue0711
                                Alter Hase
                                • 13.07.2009
                                • 3621
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Wild campen in Europa

                                Auch, wenns haarspalterisch wirkt, das "und" ist da nicht nötig:
                                Syntaktisch ist das eine Aufzählung in der Aufzählung, wobei

                                Als verbotene Eingriffe gelten insbesondere ...
                                das Zelten, Biwakieren, Lagern abseits der Wege, Steige und Plätze, die Errichtung von Feuerstätten, das Abbrennen von Feuern und das Rauchen
                                DIe Verwendung eines Artikels bei der anfänglichen Aufzählung fasst diese Begriffe zusammen, die adjektivische Erweiterung "abseits der ...", die ihrerseits wieder eine Aufzählung enthält ("Wege, Steige und Plätze") muss sich daher auf diese gesamte Aufzählung beziehen.
                                Ansonsten müsste dort "das Lagern abseits der ..." stehen.

                                Kommentar


                                • LihofDirk
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 15.02.2011
                                  • 13729
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Wild campen in Europa

                                  Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                  Auch, wenns haarspalterisch wirkt, das "und" ist da nicht nötig:
                                  Syntaktisch ist das eine Aufzählung in der Aufzählung, wobei


                                  DIe Verwendung eines Artikels bei der anfänglichen Aufzählung fasst diese Begriffe zusammen, die adjektivische Erweiterung "abseits der ...", die ihrerseits wieder eine Aufzählung enthält ("Wege, Steige und Plätze") muss sich daher auf diese gesamte Aufzählung beziehen.
                                  Ansonsten müsste dort "das Lagern abseits der ..." stehen.
                                  Und da kein normaler Mensch davon ausgeht, mitten auf einem Weg oder einer Steige Zelten, Lagern oder Biwakieren zu dürfen (kann ja doch jemand durchwollen).
                                  Blieben also nur die Plätze. Gibt es da überhaupt viele abseits von Hütten oder ähnlichem?
                                  OT: Ansonsten komme ich mir gerade vor wie in Deutsch und Jura für Anfänger

                                  Kommentar


                                  • blue0711
                                    Alter Hase
                                    • 13.07.2009
                                    • 3621
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    AW: Wild campen in Europa

                                    Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigen
                                    OT: Ansonsten komme ich mir gerade vor wie in Deutsch und Jura für Anfänger
                                    OT: Das geht mir bei Gesetzestexten immer so.
                                    Aber hör dir mal ne Vorlesung bei denen an, dann denkst Du, Du kannst kein Deutsch (bzw. die reden was anderes)

                                    Kommentar


                                    • LihofDirk
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 15.02.2011
                                      • 13729
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #38
                                      AW: Wild campen in Europa

                                      Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                      OT: Das geht mir bei Gesetzestexten immer so.
                                      Aber hör dir mal ne Vorlesung bei denen an, dann denkst Du, Du kannst kein Deutsch (bzw. die reden was anderes)
                                      OT: Danke, mir reichen Patentanwälte ...

                                      Kommentar


                                      • loewe
                                        Dauerbesucher
                                        • 31.07.2010
                                        • 996
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        AW: Wild campen in Europa

                                        Was hab ich da nur angerichtet
                                        Zitat von Wanderzwerg Beitrag anzeigen
                                        Wenn sich die ersten 3 Begriffa auf "abseits der Wege" beziehen sollten, hätte es mindestens in der Auzählung "das Zelten, Biwakieren und Lagern abseits der Wege,(...)" heißen müssen.
                                        So habe ich dies aber nicht interpretiert
                                        Zitat von Wanderzwerg Beitrag anzeigen
                                        Auch ich als Nichtwildcamper sehe verantwortungsbewustes Wildcampen durchaus als "Kavalierdelikt", ob es allerdings in einem Nationalpark notwendig ist (außer in einer echten Gefahrensituation) bezweifele ich doch. Ich denke schon die Anwesenheit eines Menschen wird die Tierwelt stören, stören wir sie doch lieber nur am Tag und lassen den Tieren zumindest die Nacht.
                                        Nationalpark ist nicht gleich Nationalpark. Zumindest leuchtet mir nicht ein, wieso das Biwakieren im Nationalpark Berchtesgadener Land komplett verboten ist, jedoch auf Bergen außerhalb des NPs geduldet und auch erlaubt. (Und das sind teils nur wenige km Entfernung)

                                        Zitat von blue0711 Beitrag anzeigen
                                        DIe Verwendung eines Artikels bei der anfänglichen Aufzählung fasst diese Begriffe zusammen, die adjektivische Erweiterung "abseits der ...", die ihrerseits wieder eine Aufzählung enthält ("Wege, Steige und Plätze") muss sich daher auf diese gesamte Aufzählung beziehen.
                                        Ansonsten müsste dort "das Lagern abseits der ..." stehen.
                                        Ich denk das ist das Argument.
                                        Ich bin es aus der Mathematik gewohnt eindeutige Definitionen zu haben. Diese Grautöne in der Juristik machen mir häufiger mal Probleme.
                                        (Fehlende Definitionen von gängigen Begriffen wie Biwak, Lagern, was bedeutet abseits der Wege -> 1m, 4m , was ist abseits von einem Weg der nur durch gelegentliche Farbpunkte am Felsen gekennzeichnet ist ? usw)

                                        Kommentar


                                        • hotdog
                                          Freak

                                          Liebt das Forum
                                          • 15.10.2007
                                          • 16106
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          #40
                                          AW: Wild campen in Europa

                                          Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                                          Zumindest leuchtet mir nicht ein, wieso das Biwakieren im Nationalpark Berchtesgadener Land komplett verboten ist, jedoch auf Bergen außerhalb des NPs geduldet und auch erlaubt. (Und das sind teils nur wenige km Entfernung)
                                          Was ist daran nicht zu verstehen? Es ist eine Schutzzone, die ihre Grenzen hat. Da ist es unerheblich, ob du dich 1 m oder 10 km in die Schutzzone hinein begibst. Es bleibt eine Schutzzone.


                                          (Fehlende Definitionen von gängigen Begriffen wie Biwak, Lagern, was bedeutet abseits der Wege -> 1m, 4m , was ist abseits von einem Weg der nur durch gelegentliche Farbpunkte am Felsen gekennzeichnet ist ? usw)
                                          Du solltest dir vielleicht den Sinn dieser Einschränkungen klar machen und nicht spitzfindig Hintertürchen suchen. Der Sinn ist, das Gelände (Flora und Fauna) ausserhalb der Wege zu schützen. In ein Totalreservat darfst du nicht mal deinen Fuss setzen. In einem Nationalpark ist es dir immerhin erlaubt, die Wege zu benutzen. Und wenn ein Weg nur aus einer sporadischen Markierung besteht, dann bleib halt möglichst dort in der Nähe.
                                          Arrivederci, farewell, adieu, sayonara WAI! "Ja, wo läuft es denn? Wo läuft es denn hin?"

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X