paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

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  • krupp
    Fuchs
    • 11.05.2010
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    • Meine Reisen

    paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

    ahoi

    nachdem im freundeskreis darüber verschiedene ansichten darüber herrschen
    wollte ich mal nachfragen ob es von euch jemand genau weiss.

    hab von nullpromille bis äquvalent zum autoführerschein alles mögliche gehört.
    warum nun aber gerade die promillegrenzen für den straßenverkehr
    gelten sollten erscheint mir auch etwas unplausibel.
    ajo und es geht mir nicht darum sturztrunken den fluss runterzufahren ich bin ja
    nicht blöd... aber so 1,2,3 bierchen ? was ist damit ?
    Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

  • smeagolvomloh
    Fuchs
    • 07.06.2008
    • 1929
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

    Info der Wasserschutzpolizei Hessen:

    Alkohol und Bootsfahren
    (Stand 2005)

    Demnach werden die Regelungen für den Straßenverkehr äquivalent angewendet.

    Ein Bierchen in Ehren, aber dann sollte Schluss sein!

    Wobei ich beim Paddeln, Biken, Wandern, Skifahren und anderen Outdooraktivitäten gänzlich auf Alk verzichte.

    Lieber abends ein Bierchen mehr!
    "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
    Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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    • Moltebaer
      Freak

      Liebt das Forum
      • 21.06.2006
      • 12308
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

      Kleine Verständnisfrage als Wassersportunkundiger zu:
      Zitat von Info der Wasserschutzpolizei Hessen: Alkohol und Bootsfahren
      Bei 0,5 bis kleiner 1,1 Promille BAK als folgenlose Trunkenheitsfahrt auf dem Wasser ohne eine Gefährdung anderer begeht man eine Ordnungswidrigkeit, die je nach Sachlage mit 300 bis 2500 Euro geahndet wird.
      Auf der Mosel, der Donau und dem Bodensee gilt dies erst ab 0,8 Promille.
      Wie ist DAS denn begründet? Sind diese Gewässer entspannter zu befahren, breiter, weniger frequentiert...? Oder haben die dortigen Winzergenossenschaften einen größeren Einfluß?

      OT:
      Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
      Lieber abends ein Bierchen mehr!
      Drogenverherrlichung hier bei uns im Forum!?
      Wandern auf Ísland?
      ICE-SAR: Ekki týnast!

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      • Reichhi
        Dauerbesucher
        • 18.04.2010
        • 719
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

        Mal doof gefragt:

        Um von der Polizei beim PADDELN auf alkohol kontrolliert zu werden, muss man sich doch schon EXTREM auffallend verhalten oder?!?

        Da ich (außer im Urlaub mit nem Kanu) nicht Paddel habe ich natürlich keinen Plan wie das auf den deutschen Wasserstraßen ist. Aber Lustig stelle ich mir das allemal vor wenn man von den Grünen (oder Blauen ) beim Paddeln im Kanu, Kajak oder was auch immer angehalten wird um mal zu blasen ...
        .........."Do not talk the walk; walk the walk." .............."He who can, does. He who cannot, teaches."

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12361
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

          Hallo,
          hier eine Zusammenfassung, die sich ganz kompetent liest.
          Selbst geprüft habe ich nicht. Bin jetzt auch zu Hause und komme nicht die Juristischen Datenbanken.

          http://www.sailing-yachting.de/nachr...uer-und-pinne/

          Gruß Ditschi

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          • krupp
            Fuchs
            • 11.05.2010
            • 1466
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

            Zitat von Reichhi Beitrag anzeigen
            Mal doof gefragt:

            Um von der Polizei beim PADDELN auf alkohol kontrolliert zu werden, muss man sich doch schon EXTREM auffallend verhalten oder?!?

            Da ich (außer im Urlaub mit nem Kanu) nicht Paddel habe ich natürlich keinen Plan wie das auf den deutschen Wasserstraßen ist. Aber Lustig stelle ich mir das allemal vor wenn man von den Grünen (oder Blauen ) beim Paddeln im Kanu, Kajak oder was auch immer angehalten wird um mal zu blasen ...
            och das geht schneller als man denkt
            musst ja garnich auffällig paddeln es reicht ja schon das sie dich ansprechen
            ob am boot alles in ordnung ist, also bootsname oder der eigentümer im boot
            vermerkt ist.
            mancher orts haben die jungs einen so entspannten job
            da wird dann auch mal ein paddler kontrolliert.
            habs ja selber schon erlebt. daher frag ich nämlich

            was mich auch interessieren würde, also bundeswasserstraße war mir klar
            das es da irgendwelche regelungen geben muss
            aber welche regeln gelten dann für flüsse oder seen die keine
            bundeswasserstraßen sind?
            ich mein, angeschickert mim segelboot übern see brettern ist ja auch nicht
            so ganz ohne gefährdungspotential.
            am süßen see konnte ich aus das schon mehrfach beobachten so möchtegern
            schickimickitypen mit ihren damen und sektpulle in der hand...
            (wobei ich zugeben muss das ich am süßen see auch mehr als 3 bier trinke
            wenn ich da so rumdümpel...)
            Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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            • weserwolf
              Erfahren
              • 02.09.2008
              • 107
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

              Moin,

              habe deswg schon mal bei der Wasserschutzpolizei angerufen. Bei 0,5 ist Schluß. Da wird dann "behauptet", man sei ... äh ... nicht verantwortungsvoll oder so etwas und deshalb auch nicht unbedingt zum Führen von KFZ geeignet. Und von daher müßte man dann zum "Idiotentest".

              Und da fallen die meisten durch oder werden durchgefallen ...

              Gerade an Vatertag ist die Wasserschutzpolizei unterwegs, und das meiner Meinung nach auch nicht unberechtigt, was manche Motorbootfahrer angeht.

              Wir haben unsere Vatertagstouren auf kleinere Flüsse verlegt wo die Polizei nicht hinkommt

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              • krupp
                Fuchs
                • 11.05.2010
                • 1466
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                ab 0.5 promille schon idiotentest? das ist ja krass.
                da gehen im straßenverkehr grad mal die bußgelder los
                und mpu wird glaube ich idr erst ab 1.6 angeordnet wobe das im ermessen
                des richters liegt, angeblich mussten schon leute wegen notorischem falschparken
                zur mpu .

                ich denke ich werd auch einfach mal anrufen bei uns oder mailen das ist anonymer.
                sonst heist es am ende noch vorsätzlich

                edit

                also in der binnenschifffahrtsverordnung 2008 §1.02 absatz 7

                7. Der Schiffsführer darf nicht durch Übermüdung, Einwirkung von Alkohol,
                Medikamenten, Drogen oder aus einem anderen Grund beeinträchtigt sein.
                Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Promille oder einer
                Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, ist es
                dem Schiffsführer verboten, das Fahrzeug zu führen.
                aus einem anderen absatz geht auch hervor das schiffsführer alle schiffe bishin
                zum schwimmkörper (floß ? ) betrifft, also auch paddler nehm ich mal an.
                genaueres kann ich dort nicht finden.
                im kraftfahrzeugbereich beginnt der straftatbereich glaube ab 1.1 promille ?!?
                also ist das strafmaß möglicherweisse damit zu vergleichen, keine ahnung.
                ob man aber vorher, ähnlich wie im straßenverkehr, schon bußgelder oä abgreifen kann
                ka.
                Zuletzt geändert von krupp; 04.06.2011, 13:23.
                Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.

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                • weserwolf
                  Erfahren
                  • 02.09.2008
                  • 107
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                  Steht genau hier drin:

                  http://www.kanu-hessen.de/ourfiles/d...Flyer%20Brosch[1].%20Alkohol%20am%20Ruder.pdf

                  (Ist der gleiche Link wie oben)

                  Kommentar


                  • markrü
                    Alter Hase
                    • 22.10.2007
                    • 3344
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                    Zum Glück gefährden sich betrunkene Paddler in allererster Linie selber. In zweiter Linie leider aber auch andere Wassersportler oder potentielle Hilfeleistende.

                    Die Chancen, jemanden zu finden, der einen rettet, steigen eher nicht, wenn man vorher sturzbesoffen rumgepöbelt hat... ... Hab ich gehört...

                    Markus,
                    der am Vatertagswochenende Paddeln war
                    Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                    Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                    • LihofDirk
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 15.02.2011
                      • 13729
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                      #11
                      AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                      Zitat von Moltebaer Beitrag anzeigen
                      Kleine Verständnisfrage als Wassersportunkundiger zu:
                      Wie ist DAS denn begründet? Sind diese Gewässer entspannter zu befahren, breiter, weniger frequentiert...? Oder haben die dortigen Winzergenossenschaften einen größeren Einfluß?
                      Auf Rhein, Mosel, Bodensee und Donau gelten internationale Schiffartsordnungen. Wahrscheinlich haben sich die Franzosen Durchgesetzt ...

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                      • Ditschi
                        Freak

                        Liebt das Forum
                        • 20.07.2009
                        • 12361
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                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                        Zitat von LihofDirk Beitrag anzeigen
                        Auf Rhein, Mosel, Bodensee und Donau gelten internationale Schiffartsordnungen. Wahrscheinlich haben sich die Franzosen Durchgesetzt ...
                        Hallo, richtig,
                        Rhein, Mosel, Donau und Bodensee haben eingene Schiffartsgesetze und Verordnungen.
                        Aber die von der Wasserschutzpolizei Hessen im link in Beitrag 2 aufgezeigte Abweichung gibt es nicht, denn in der gesamten BinSchStrO gilt die in §§ 1.02 Abs.7, 1.03 Abs.4 festgelegte Grenze von einheitlich 0,8 promille, nicht, wie dort behauptet, 0,5 Promille.
                        Die 0,5 promille-Grenze findet sich nur in § 3 Abs 4 SeeSchStrO.
                        Nicht der einzige Fehler im link der Wasserschutzpolizei. Die Ausführungen zur relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit sind etwas daneben geraten und Herrn Kujawa dagegen gelungen.
                        Die Ausführungen des Rechtsanwaltes Axel Kujawa im link im Beitrag 5 sind dagegen korrekt. Zumindest habe ich nach dem Nachlesen der gesetzlichen Grundlagen keinen Fehler gefunden.
                        Gruß Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 06.06.2011, 22:03.

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                        • atlinblau
                          Alter Hase
                          • 10.06.2007
                          • 4097
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                          Verkehr ist Verkehr
                          Alkoholverbot gilt auch auf Landeswasserstraßen/Spreewald

                          "Bereits 0,3 Promille können strafbar sein, ein Wert ab 0,5 Promille ist in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit.Bei einer Alkoholisierung über 1,1 Promille wird ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.
                          Das gilt auch für Fahrer muskelbetriebener Boote wie Paddelboote und Kanus.
                          Gegebenenfalls droht sogar der Verlust des Pkw-Führerscheins...
                          "

                          Quelle:
                          ...klick !!!

                          Thomas

                          Kommentar


                          • Bulli53
                            Fuchs
                            • 24.04.2016
                            • 2060
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                            Auf der Weser bin ich, welch Zufall, vor Jahren am Vatertag kontrolliert worden. Pusten musste ich. Vermutlich war ich der Nüchterste auf dem Fluss.
                            WaSchuPo und Zoll kontrollieren Segler in D, NL, DK, SE, NO, GB und Fi regelmässig.

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                            • AlfBerlin
                              Lebt im Forum
                              • 16.09.2013
                              • 5073
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                              Fahr einfach Kanadier. Dann fällt es nicht auf, wenn Du getrunken hast.

                              Kommentar


                              • wilbert
                                Alter Hase
                                • 23.06.2011
                                • 2975
                                • Privat

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                                #16
                                AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                                ... oder Gummiboot!
                                www.wilbert-weigend.de

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                                • Ditschi
                                  Freak

                                  Liebt das Forum
                                  • 20.07.2009
                                  • 12361
                                  • Privat

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                                  #17
                                  AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                                  @ atlinblau und andere, nehmt als Quelle am besten den Gesetzeswortlaut. Dann wird es richtig.
                                  Hier geht es um Paddeln und Alkohol.
                                  Da hilft ein Hinweis auf Promille-Grenzen nicht weiter, in denen es heißt ...." wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt...", siehe z.B. § 24 a StVG.
                                  Wie bereits weiter oben dargestellt, hat der Schiffsverkehr seine eigenen Promille- Grenzen. Ansonsten weise ich auf die Straftaten nach § 315 a, 316 StGB hin.
                                  Bitte immer unterscheiden, ob es zur Erfüllung eines Straftatbestandes erforderlich ist, daß jemand ein Fahrzeug führt oder ein Kraftfahrzeug. Letztere müssen einen Motor haben.
                                  Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach StGB ist notwendig, daß der Täter ein Kraftfahrzeug geführt hat, siehe § 69 StGB. Höchsten, daß andersfalls ein Bootsführer ohne Motorfahrzeug als Alkoholiker auffällt und die Verwaltungsbehörde ihn zur MPU schickt.
                                  Das Zusammnspiel aller Normen ist komplex.
                                  Also, Vorsicht vor Weitergabe von Rechtsquellen, die das Gesetz interpretieren und es selbst nicht alles so richtig verstanden haben.
                                  Der link post 12 funktioniert nicht mehr. Hier noch einmal eine m. E. kompetente Darstellung:

                                  http://archiv.rechtvoraus.de/strafta...euer-und-Pinne

                                  Ditschi
                                  Zuletzt geändert von Ditschi; 09.05.2018, 10:20.

                                  Kommentar


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                                    #18
                                    AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen

                                    Der link post 12 funktioniert nicht mehr. Hier noch einmal eine m. E. kompetente Darstellung:

                                    http://archiv.rechtvoraus.de/strafta...euer-und-Pinne

                                    Ditschi
                                    Vielleicht kompetent, aber veraltet. Da steht was von 0,8 Promille auf Binnenschifffahrtsstraßen, richtig und aktuell sind 0,5:
                                    Bei 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder bei 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt, ist es dem Schiffsführer verboten, das Fahrzeug zu führen.
                                    Wer ist ein Schiffführer?
                                    Ein Fahrzeug sowie einen Schwimmkörper darf nur führen (Schiffsführer), wer hierfür geeignet ist. Seine Eignung gilt als vorhanden, wenn er ein Befähigungszeugnis oder eine sonstige Erlaubnis zum Führen von Fahrzeugen für die Fahrzeugart und die zu befahrende Strecke besitzt sowie körperlich und geistig zur Führung des Fahrzeugs geeignet ist. Sind mehrere Personen an Bord eines Fahrzeugs, die die Anforderungen des Satzes 2 erfüllen, ist der Schiffsführer rechtzeitig zu bestimmen.
                                    Also jemand, der ein Schiff führt (nicht nur mitfährt). Was ist ein Fahrzeug?
                                    In dieser Verordnung gelten als:
                                    1. „Fahrzeug”: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre, sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff;
                                    Na, das hilft nicht so richtig weiter.
                                    14. „Kleinfahrzeug”:
                                    ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20,00 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot [...]
                                    Ich liebe es, wie Fahrzeug über Kleinfahrzeug und Kleinfahrzeug über Fahrzeug definiert ist. Egal, wenn ein Segelsurfbrett ein Binnenschiff ist, sind wir Kanuten es wohl auch.

                                    Anyway. Die Grenze ist 0,5 Promille bzw. 0,25 mg/l. Dann gibt es noch die Sonderregeln für Oder, Westoder und Lausitzer Neiße (§26) von 0,2 Promille. Zumindest auf Binnenschifffahrtsstraßen. Aber Sachsen hat es sich einfach gemacht und lässt diese auf allen Gewässern gelten – auch den Nichtbinnenschifffahrtsstraßen.
                                    Nein.

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                                    • atlinblau
                                      Alter Hase
                                      • 10.06.2007
                                      • 4097
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: paddeln und alkohol, bundeswasserstraßen

                                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                      [COLOR="#808080"]Bitte immer unterscheiden, ob es zur Erfüllung eines Straftatbestandes erforderlich ist, daß jemand ein Fahrzeug führt oder ein Kraftfahrzeug. Letztere müssen einen Motor haben.
                                      Zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach StGB ist notwendig, daß der Täter ein Kraftfahrzeug geführt hat, siehe § 69 StGB. Höchsten, daß andersfalls ein Bootsführer ohne Motorfahrzeug als Alkoholiker auffällt und die Verwaltungsbehörde ihn zur MPU schickt.
                                      Fahrradfaher wird bei Trunkenheitsfahrt > 1,6 Promille erwischt
                                      -> Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft
                                      -> Führerscheinbehörde meldet sich mit drohenden Führerscheinverlust ohne MPU.
                                      -> diesem wird nicht nachgekommen bzw. die MPU ist nicht erfolgreich
                                      Führerschein wird eingezogen
                                      Gleiches Vorgehen, bei teilnahme am Verkehr auf dem Wasser.
                                      Daher in meinem verlinkten Text; "Gegebenenfalls droht sogar der Verlust des Pkw-Führerscheins."

                                      Es steht nicht da, durch wen der Verluste droht, sondern durch was.
                                      Es ist für den Betroffenen unerheblich,
                                      ob er ein Fahrzeug geführt hat oder ein Kraftfahrzeug.
                                      Der Führerschein kann von der Staatsanwaltschaft oder von der Führerscheinbehörde eingezogen werden.

                                      Thomas

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