[OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

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    #41
    AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

    Nun,
    eigentlich kann man da nur an die "Verhältnismässigkeit" appellieren. Als Abgelichteter kann und sollte man auch die öffentliche Nutzung untersagen oder gewisse Bedingungen stellen, aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt (hier wäre das z.B. Nutzung in einem fachmagazin) oder eindeutig das Bild dazu bestimmt ist, die Person in ihrer Würde anzugreifen (z.B. Bild eines Betrunkenen), dann würde ich zumindest nicht gleich mit dem dicken Hammer kommen.

    Alex
    After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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    • willo
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      #42
      AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

      Zitat von shorst Beitrag anzeigen
      Dann ist die Hälfte der Reiseberichte hier illegal, oder wer hatte immer Einverständniserklärungen dabei, speziell in asiatischen Ländern, wo dann auch mal Kinder abgelichtet werden die sogar noch besonderen Schutz genießen(sollten).
      Formaljuristisch ist das so. Kinder geniessen keinen besonderen Schutz und das EInverständnis kann auch mündlich erfolgen.

      Zitat von shorst Beitrag anzeigen
      Das Ganze scheint auch immer noch in Entwicklung zu sein, wird von verschiedenen Gerichten in diversen Urteilen unterschiedlich ausgelegt.
      Wo siehst Du da in den letzten Jahren Bewegung? Die Rechtslage ist doch völlig eindeutig. Einzig um Person der Zeitgeschichte gibt es ab und an mal etwas gerangel.
      Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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      • willo
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        #43
        AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

        Zitat von Becks Beitrag anzeigen
        Nun,
        eigentlich kann man da nur an die "Verhältnismässigkeit" appellieren. Als Abgelichteter kann und sollte man auch die öffentliche Nutzung untersagen oder gewisse Bedingungen stellen, aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt (hier wäre das z.B. Nutzung in einem fachmagazin) oder eindeutig das Bild dazu bestimmt ist, die Person in ihrer Würde anzugreifen (z.B. Bild eines Betrunkenen), dann würde ich zumindest nicht gleich mit dem dicken Hammer kommen.

        Hier geht es um Persönlichkeitsrecht und nicht um Urheberecht. Hast Du einer Veröffentlichung zugestimmt, kann das Bild auch weiterverkauft werden etc. - wenn der Fotograf zustimmt der das Uhrheberrecht hält.
        Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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          #44
          AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

          Kinder geniessen keinen besonderen Schutz und das EInverständnis kann auch mündlich erfolgen.
          Mhm, die Aussage habe ich aber nun von nem Rechtsverdreher, der unsere Rechtsbelehrung fürs Ferienlager gehalten hat.
          Ich fand die Aussage offen gestanden auch derart sinnvoll, daß ich nicht mal auf die Idee kam nachzufragen.
          Es ging dabei halt um die im Ferienlager entstandenen Fotos für Vereins und Privatzwecke, wobei man da halt in einer völlig anderen Position ist, vielleicht daher diese Unterscheidung?

          Wo siehst Du da in den letzten Jahren Bewegung? Die Rechtslage ist doch völlig eindeutig. Einzig um Person der Zeitgeschichte gibt es ab und an mal etwas gerangel.
          Ich bin grad zu bequem in den Keller zu schlurfen und Zeitschriften zu durchforsten, es war aber so, daß in den letzten 3-4 Jahren teils konträre Urteile genau in dem Zwiespalt zwischen künstlerischer Freiheit und Recht am eigenen Bild gefällt wurden.
          Der Trend ging aber schon in die Richtung die künstlerische Freiheit niedriger anzusetzen.

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          • willo
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            #45
            AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal

            Kinder sind deshalb komplizierter, weil Du nicht deren Einverständnis, sondern dass eines Erziehungsberechtigten brauchst. Ansonsten ist mir kein juristischer Unterschied bekannt.

            Trotzdem sehe ich das ganze im Bereich Reisen gelassen. Ich würde wenn ich offen jemanden fotografiere, der das auch mitkriegt, auch von einem stillschweigenden Einverständnis ausgehen und halte ein Klage (die ich dann verlieren würde) für sehr unwahrscheinlich. Der normalfall ist doch eher per Mail die Löschung des Fotos zu verlangen.
            Meine Fotos ziehen um: http://500px.com/baryt/sets

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