AW: [OUTDOOR AKTIVITÄTEN] Verzascatal
Nun,
eigentlich kann man da nur an die "Verhältnismässigkeit" appellieren. Als Abgelichteter kann und sollte man auch die öffentliche Nutzung untersagen oder gewisse Bedingungen stellen, aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt (hier wäre das z.B. Nutzung in einem fachmagazin) oder eindeutig das Bild dazu bestimmt ist, die Person in ihrer Würde anzugreifen (z.B. Bild eines Betrunkenen), dann würde ich zumindest nicht gleich mit dem dicken Hammer kommen.
Alex
Nun,
eigentlich kann man da nur an die "Verhältnismässigkeit" appellieren. Als Abgelichteter kann und sollte man auch die öffentliche Nutzung untersagen oder gewisse Bedingungen stellen, aber solange keine kommerzielle Nutzung vorliegt (hier wäre das z.B. Nutzung in einem fachmagazin) oder eindeutig das Bild dazu bestimmt ist, die Person in ihrer Würde anzugreifen (z.B. Bild eines Betrunkenen), dann würde ich zumindest nicht gleich mit dem dicken Hammer kommen.
Alex
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