Wenn dies dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Nutzungsbedingungen
durch. Du musst dich registrieren,
bevor du Beiträge verfassen kannst. Klicke dazu oben auf 'Registrieren', um den Registrierungsprozess zu
starten. Du kannst auch jetzt schon Beiträge lesen.
Ditschi, hast du mal ne Fundstelle, in der explizit steht, das die Eibe geschützt ist ? Ich hab gestern auf die Schnelle nur die entsprechenden Anhänge der Berner Konv. und die Anhänge der FFH-Richtlinien durchwühlt, aber nix gefunden. Oder ist sie automatisch geschützt, weil sie auf der Roten Liste steht ? Wenn letzteres, findest du doch sicher auch nen § ?
@Krupp
Ca. 3,7% des Waldes in Dtl. sind Bundeswald und ca. 29,6% Landeswald, nen paar große Eigentümer unter den Gemeinden finden sich auch noch, also soo klein ist der öffentliche Waldbesitz nun doch nicht.
Naturschutz:
Aufgrund der heutigen Seltenheit und aus landeskundlich- sowie historischen Gründen steht die Eibe neben der Schwarzpappel als einzige Baumart unter Naturschutz . Sie hat nach der Bundesartenschutzverordnung §20e BuNatSchG (Bundesnaturschutzgesetz) einen besonderen Schutz, alle anderen Baumarten (außer Schwarzpappel) sind nur gering geschützt. Durch diesen Schutz ist es auch dem Forstmann untersagt, die Eibe wirtschaftlich zu nutzen. Holzhändler, die mit Eibenholz handeln, benötigen eine Herkunftsbescheinigung, die von der Oberen Naturschutzbehörde ausgestellt wird.
Übrigens belegt die Liste (Anhang1 der Nat.schutzverord.) bzw. das kurz nach der Eibe stehende Pflänzlein der Gattung tulipa = Tulpe sehr gut die Theorie von Ditschi, das in Gärten/Kulturen gepflanzte und gewachsene Pflanzen der geschützten Arten sehr wohl entnommen werden dürfen, da nicht wildwachsend und sonst würden wohl Millionen dt. Hausfrauen und holl. Blumenfrachter illegal handeln
OT: Da geht es um diese wilde Tulpe, aber außerhalb der Weinbauregionen rechnet man in D dann doch nicht mit Tulpen außerhalb der Gärten. Ich zumindest war das erstemal in Gau-Odernheim während der Tulpenblüte auch etwas verwirrt ...
gefährdet ist gefährdet, da kann es keine große rolle spielen ob privat oder öffentlicher grund
zumal wir genaugenommen keinen nennenswerten öffentlichen grund, almende, mehr besitzen in deutschland.
sonst könnte man sich solche gesetze auch ganz sparen.
und selbst wenn mir der grund gehört , gehört mir nochlange nicht der baum der darauf steht.
da gibs dann noch das allg öffentliche interesse oder wie es sich schimpft.
man kann ja zb auch kein denkmalgeschützes haus abreisen wie man will um mal ein völlig anders
beispiel zu bemühen.
ich behaupte nochmal du darfst in deutschland keine eibe fällen, evt nichtmal dann wenn du sie selber gepflanzt hast,
Die tägliche Beobachung zeigt: in Gärten, Parks, auf Friedhöfen etc. werden ständig Eiben beseitigt, von Privatleuten und von der öffentlichen Hand. Diese Praxis steht in großem Widerspruch zu Deiner gefühlten Rechtsauffassung.
Du darfst in D auch keine wilden Orchideen pfücken, aus der Entsorgung Deiner Orchidee vom OBI in die Grüne Tonne dreht Dir aber niemand einen Strick.
"Oft vereint sind im Gemüte Dämlichkeit und Herzensgüte." - W. Busch
Etwas OT...das mit den Orchideen ist nicht ganz richtig bzw. passend als Beispiel:
Die in Deutschland wachsenden Orchis (alles Erd Orchideen) stehen alle unter Naturschutz. Die Orchis von OBI und allen anderen Pflanzenmärkten sind millionenfach nachgezüchtete Exemplare aus holländischen Pflanzfabriken und sind nicht geschützt. Es handelt sich grundsätzlich um Nachzuchten tropischer Orchideen meist mehrfach Hybriden. Reine Arten dürfen inzwischen auch aus den entsprechenden Ländern kaum noch ausgeführt werden. Es braucht entsprechende Cites Bescheinigungen.
CU Bernd
Die tägliche Beobachung zeigt: in Gärten, Parks, auf Friedhöfen etc. werden ständig Eiben beseitigt, von Privatleuten und von der öffentlichen Hand. Diese Praxis steht in großem Widerspruch zu Deiner gefühlten Rechtsauffassung....
vor allem steht es in Widerspruch zu :
Zitat von Ditschi
Anlage 1 zur Bundesartenschutzverordnung, Alphabetisch ganz unten unter dem lat. Namen Taxus baccata.
Ich suche ebenfalls Eibeholz um einen Bogen zu bauen?
Kann mir da jemand helfen, eine günstige Bezugsquelle zu finden.
In meinem Gartensteht zwar auch eine Eibe aber die braucht noch ein paar Jahre und solange will ich nicht warten.
Ich suche möglichst schon abgelagertes Holz.
Ich suche ebenfalls Eibeholz um einen Bogen zu bauen?
Kann mir da jemand helfen, eine günstige Bezugsquelle zu finden.
In meinem Gartensteht zwar auch eine Eibe aber die braucht noch ein paar Jahre und solange will ich nicht warten.
Ich suche möglichst schon abgelagertes Holz.
Danke!
Moin, wenn nicht gerade einen kennst der einen kennt, der gerade ne Eibe gefällt hat oder fällen wird dann musst du wohl kaufen.
Ist auch nicht gerade güstig, aber deutlich günstiger als ein fertiger Eibelangbogen.
ich seh es schlicht aus der sich ergebenden logic heraus.
gefährdet ist gefährdet, da kann es keine große rolle spielen ob privat oder öffentlicher grund
zumal wir genaugenommen keinen nennenswerten öffentlichen grund, almende, mehr besitzen in deutschland.
sonst könnte man sich solche gesetze auch ganz sparen.
und selbst wenn mir der grund gehört , gehört mir nochlange nicht der baum der darauf steht.
da gibs dann noch das allg öffentliche interesse oder wie es sich schimpft.
man kann ja zb auch kein denkmalgeschützes haus abreisen wie man will um mal ein völlig anders
beispiel zu bemühen.
ich behaupte nochmal du darfst in deutschland keine eibe fällen, evt nichtmal dann wenn du sie selber gepflanzt hast,
alles andere würde den ganzen naturschutz ad absurdum führen.
du kannst es freilich heimlich machen aber das war ja nicht die frage.
ich streite mich da hier aber auch nicht herum, ich hab mit diesem staat wenig am hut.
mich ärgert eher der gedanke im allg... warum muss es unbedingt die seltene eibe sein?
mal abgesehen davon das die eibe heute kein überlegenes material mehr darstellt,
wozu eibe wenn jeder billige compositbogen aus sperrholz und glasfaserlamiant ein vielfaches davon leisten kann?
der mythos um die eibe als bogenholz ist eher bei den kriegsbögen zu sehen und bei den schützen.
mit der aufgabe survival oder jagt hat das wenig zu tun.
Stimm dir 100% zu,
es gibt doch genug alternativen an natürlichen Hölzern die man ebenso benutzen kann, Vor und Nachteile hat jedes einzelne Holz auch die Eibe.
Bin eigentlich davon ausgegangen dass bei jedem der die Natur liebt, die Bezeichnung "gefährdet" einen gewissen Denkanstoß nach sich zieht ...
Außerdem ruft eine gewisse Nachfrage auch immer Leute auf den Plan die sich eben nichts aus Gesetzen machen und ihren Profit daraus ziehen wollen.
Eigentlich kann man da nur mit dem Kopf schütteln.
Hi , Eibe ist nicht selten oder per se gefärdet . In " freier " Natur ist sie geschützt , weil sie da fast ausgerottet wurde . Es ist kein Nutzholz und war zu Waldweidezeiten für das Nutzvieh gefährlich. In Parks , Gärten , Friedhöfen etc. gibt es Unmengen an Eiben , soviel das es bei uns regelmäßig durch den Häcksler wandert. Also falls jemand Eibenhackschnitzel braucht ...
Wegen Holz würde ich mal bei Baumpflege- oder Galabaufirmen nachfragen.
Die tägliche Beobachung zeigt: in Gärten, Parks, auf Friedhöfen etc. werden ständig Eiben beseitigt, von Privatleuten und von der öffentlichen Hand. Diese Praxis steht in großem Widerspruch zu Deiner gefühlten Rechtsauffassung.
oh alter beitrag.... ich glaube man kann meinem post durchaus entnehmen das es "meine" Meinung ist und
keine juristisch feste Darstellung.
"MEINES" wissens ist/kann sowas durchaus genehmigungspflichtig sein, auch wenn man Eigentümer ist.
Das kann dann auch je nach Kommune verschieden sein.
Im übrigen wenn die öffentliche Hand Eiben (dein bsp Friedhöfe, Parks) fällt ist das schon ein großer Unterschied zum Privatmann. Und für Gärten gelten nochmal andere Regelungen, weil da nach Bundeskleingartengesetz ohnehin nicht
alles stehen darf. Bei mir gab bzw gibt es zb die Problematik das die 40-50 Jahre alte Walnus eig nichts im Garten verloren hat laut Vorstand, gleichzeitig aber evt Bestandsschutz gilt. Zum Glück blieb mir da bisher eine juristische Auseinandersetzung erspart. Ich würde den Baum ungern entfernen.
Wer Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave.
Zw. öffentlicher Hand und privat besteht kein pauschaler Unterschied . Auch die Gartenämter müssen Fällungen im Bedarfsfall von der unteren Naturschutzbehörde genehmigen lassen . Sie haben aber meist einen kürzeren Draht untereinander. Auch alle mir bekannten Baumschutzsatzungen machen keinen Unterschied zw. öffentlichen oder privaten Grün.
Grüsse aus der baumpflegerischen Praxis, windriver
Kommentar