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Kann ja nicht wirklich das selbe sein, oder?
Vielleicht macht der Hüpfer mit seinen Armen ja noch zusätzliche Flatterbewegungen in Lichtgeschwindigkeit, um die Wasserverdrängung zu steigern?
Um nicht extra ein neues Thema öffnen zu müssen, wäre es gut für mich (16 Jahre) den Rettungsschwimmer zu machen ?
Diesen Sommer im Schulsport habe ich folgende Leistungen erzielt,
50m kraulen - 52 sek.
Streckentauchen - 26,5m
zwei mal Drei Tauchringe aus 4 M Tiefe geholt.
200m Brustschwimmen 4:46.....
Sind diese Leistungen vertretbar ?
Rettungsschwimmabzeichen haben mit mehr zu tun als nur der reinen Schwimmleistung. Da kommt noch erste Hilfe und Theorie dazu.
Ob das Abzeichen gut für Dich ist, mußt Du letzten Endes selbst entscheiden. Persönlich kann ich die Ausbildung empfehlen. Auch wenn ich hoffe, die Fähigkeiten nie zu brauchen, ist es doch gut zu wissen, dass ich im Zweifelsfall zumindest versuchen kann, mich selbst oder andere Leute zu retten. Und die (meines Wissens allerdings nur mit den höheren Scheinen) damit verbundene erste Hilfe- Ausbildung ist auch nützlich.
Fail spectacularly, and don't forget to take notes.
Mal kurz zum Sinn des Abzeichen:
Sinn des Abzeichen ist das Erlernen von Methoden zur Selbst- und Fremdrettung sowie zur Vermeidung von Unfällen am und im Wasser. Das geht weit über das 'Baywatch'-mäßige Hinschwimmen und Zurückschleppen (und anschliessendes Beatmen der schönen Blondine ) hinaus.
Dazu gehört unter anderem das richtige Verhalten an Gewässer, bzw. die Einschätzung von Gefahren, das richtige Verhalten in einer Notsituation ohne euch selbst zu gefährden und der Einsatz von 'Rettungsmittel' die an jedem Strand zu finden sind, z.B. Surfbrett, Luftmatratze,....
!Es geht nicht darum, in dem Kurs Helden auszubilden, die im Alleingang versuchen den um sich schlagenden 120kg-Typ aus dem Wasser zu ziehen, sondern darum das richtige Verhalten in so einer Situation zu lernen.
Damit macht das Abzeichen meiner Meinung für jeden Sinn, der Schwimmen kann und sich öfter an Gewässer aufhält.
Wie schon geschrieben, kann ein Ertrinkungsunfall ziemlich schnell gehen und dann ist es wichtig, dass sofort ein Helfer vor Ort ist. Ist wie mit dem EH-Kurs. Wenn ich erst auf den Notarzt warte, kann es schon zu spät sein...
kurz zu den Kursen:
Vorgeschrieben sind mindestens 12 Übungseinheiten. In denen bekommt ihr normalerweise alles beigebracht. Kürzere Kurse dürfte es eigentlich nicht geben, machen aber auch keinen Sinn, da die einzelnen Techniken nur Sinn machen, wenn man sie öfter übt.
Mein Ausbilder hat sich damals bei den Befreiungsgriffen einfach an mir festgeklammert und ist mit mir untergegangen. Wenn er nicht am Beckengrund irgendwann freiwillig losgelassen hätte, wär ich unweigerlich draufgegangen.
Sowas kann man zwar immer wieder und wieder üben, aber der krampfende Ertrinkende lässt halt nicht freiwillig los.
Da hat der Ausbilder leider etwas falsch verstanden. Vorneweg: In der Prüfungsordnung heißt es
'Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten.'
D.h. ich sollte erstmal eine Umklammerung wenn möglich vermeiden, d.h. auf Abstand bleiben, versuchen den Ertrinkenden zu beruhigen bzw. wenn er versucht auf mich zuzuschwimmen, in Richtung Land zu lotsen und im etwas zuzuschieben, woran er sich festhalten kann (s.o. Luftmatratze, etc.).
Wenn er mich zu fassen bekommen hat, bin ich halt sein 'Auftriebsmittel'. In diesem Fall sollte man dann abtauchen bzw. sich von ihm nach unten drücken lassen. Der Ertrinkende will ja über Wasser bleiben und wenn er merkt, dass das nicht geht, weil ich abtauche, wird er normalerweise recht schnell loslassen. Vor allem, da ihm wahrscheinlich in seiner Panik recht schnell die Luft ausgehen wird. Dass dich der Ertrinkende mich, wie dein Prüfer, also in 3m Tiefe noch weiter umklammert ist eher unwahrscheinlich...
Die Umstände der Rettung dürfte den anwesenden Polizisten noch ein paar Problemchen bereiten.
Eher nicht. Wurde ausführlichst in der örtlichen Presse diskutiert, aber: Wassertemperatur bei ca. 10-12°, Strömungsgeschwindigkeit >6km/h, Nacht, dunkler Abschnitt des Seerheins ohne Beleuchtung. Bei solchen Bedingungen geht Eigensicherung eindeutig vor Fremdrettung. Der Polizist war übrigens wohl selbst jahrelang in der DLRG aktiv.
Der zwei Retter war übrigens entgegen des ersten Berichts wegen dieser Bedingungen auch nicht in der Lage, die Person an Land zu bringen, konnte ihn aber über Wasser halten, bis DLRG-Einsatzkräfte vor Ort waren. (Soll seine Leistung nicht schmälern, ich hab' da einen Höllenrespekt vor, nur klarstellen, wie schwierig die Bedingungen waren)
Eher nicht. Wurde ausführlichst in der örtlichen Presse diskutiert, aber: Wassertemperatur bei ca. 10-12°, Strömungsgeschwindigkeit >6km/h, Nacht, dunkler Abschnitt des Seerheins ohne Beleuchtung.
In diesem Fall geht Eigensicherung eindeutig vor Fremdrettung.
Denen wird nicht der Kopf abgerissen (wäre auch vollkommen unangemessen), aber für "Berufshelfer" gelten andere Maßstäbe in Sachen Eigensicherung als für Hinz und Kunz und so werden die Herrschaften sich mindestens einem peinlichen Verhör gestellt haben müssen.
D.h. ich sollte erstmal eine Umklammerung wenn möglich vermeiden, d.h. auf Abstand bleiben, versuchen den Ertrinkenden zu beruhigen bzw. wenn er versucht auf mich zuzuschwimmen, in Richtung Land zu lotsen und im etwas zuzuschieben, woran er sich festhalten kann (s.o. Luftmatratze, etc.).
Wenn er mich zu fassen bekommen hat, bin ich halt sein 'Auftriebsmittel'. In diesem Fall sollte man dann abtauchen bzw. sich von ihm nach unten drücken lassen. Der Ertrinkende will ja über Wasser bleiben und wenn er merkt, dass das nicht geht, weil ich abtauche, wird er normalerweise recht schnell loslassen. Vor allem, da ihm wahrscheinlich in seiner Panik recht schnell die Luft ausgehen wird. Dass dich der Ertrinkende mich, wie dein Prüfer, also in 3m Tiefe noch weiter umklammert ist eher unwahrscheinlich...
Das hab ich anders gelernt. Demnach kannst Du eben nicht davon ausgehen, daß der klammernde Ertrinkende los läßt.
Das dazu passende Erlebnis dazu hatte mein Cousin, der mal jemanden aus dem Schwarzen Meer gezogen hat, als er an den Strand kam wurde klar warum die Frau in Nöten war, an ihren Beinen hing noch jemand.
Meine persönliche Story meinte übrigens krampfend, nicht klammernd, mein Schwimmnachbar war nur noch eine sperrige 90kg Kugel, kaum zu fassen und beschissen zu ziehen.
Wie lange ist denn der Rettungsschwimmer "haltbar"? Verfällt der irgendwann, wenn man ihn nicht auffrischt? Und gibts da Unterschiede im "Verfallsdatum" zwischen Bronze, Silber und Gold? (z.B. im Hinblick auf eine Bewerbung, bei der ein Schein erforderlich ist)
Wenn ich mir den Rettungsschwimmer Bronze zutraue, aber Zweifel habe, ob ich Silber schaffe - der Unterschied scheint ja eher quantitativ als qualitativ zu sein - kann ich mich dann für beides gleichzeitig zur Prüfung anmelden?
wie lange ist denn der Rettungsschwimmer "haltbar"? Verfällt der irgendwann, wenn man ihn nicht auffrischt? Und gibts da Unterschiede zwischen Bronze, Silber und Gold?
Gruß, Annina
Die Abzeichen selbst muß man nicht wieder auffrischen, aber der damit verbundene Erste-Hilfe- Schein verfällt.
Die Unterschiede sind (aus der Erinnerung und schon ne Weile her) der Umfang der Theorie und die Schwierigkeit der praktischen Übungen. Genaueres gibts aber z.B. bei der DLRG oder vermutlich auch nach ganzganz kurzem googlen.
Fail spectacularly, and don't forget to take notes.
Vielen Dank Manichaen für die rasche Antwort, auf der Seite war ich natürlich schon. Dass ein Rettungsschwimmer Silber mehr kann als einer in Bronze war mir schon klar, sogar ohne Google
Meine Frage bezog sich auf die unterschiedliche "Haltbarkeit" der einzelnen Scheine, weil die DLRG-Seite darüber gar nichts schreibt. Aber wenn Du sagst, dass sich das lediglich auf die EH bezieht, erübrigt sich das ja. Überrascht mich trotzdem, weil man ja - auch wenn man viel im/am/ums Wasser ist - nicht ständig Leute aus dem Wasser rettet und mir eine gelegentliche Auffrischungspflicht irgendwie sinnvoll erschiene, aber seis drum.
Leider gibt die Seite keinen Aufschluss über die Prüfungsmodalitäten, auch die Seite meines örtlichen Schwimmvereins, bei dem ich den (die) Schein (e) machen würde, geht nicht so genau ins Detail. Und jetzt zwischen den Jahren anrufen... naja...
Gruß, Annina
"Man muss niemandem etwas beweisen, einzig der Natur schuldet man allen Respekt." Alfred Andersch
Mein schwedischer Briefkasten: www.brevlada.eu
Ich kann auch hier noch ein mal Infos aus der DLRG geben:
- der Schein selbst verfällt nicht, wenn du ihn aber irgendwo vorweisen musst, gibt es dort meist eine Frist ("Nicht älter als 2 Jare" ist gängig)
- der Rettungsschwimmer Silber ist der Schein, der (so weit ich weiß) deutschlandweit berechtigt, offiziell Badende zu beaufsichtigen. Als alternative dazu kann man an einigen Stellen eine Rettungsübung vorzeigen und einen EH-Nachweis erbringen
- regelmäßiges Üben im Wasser ist nach der Prüfung nicht vorgeschrieben, sollte aber allein schon deshalb im Sinne eines Schein-Inhabers sein, weil ein ausgewiesener Rettungsschwimmer in einer Garantenstellung ist und man Rettungsfähigkeit von ihm erwartet.
Ich hoffe, ich konnte ien bisschen helfen!
LG eisbärin
Edit:
Du fragst, ob du dich für zwei Scheine gleichzeitig anmelden kannst - In aller Regel sollte dich keiner dazu zwingen, den Rettungsschwimmer Bronze abzulegen, bevor du Silber in Angriff nimmst!D enn wenn man es so sehen will, hätte ich noch mal beim Seepferdchen anfangen müssen, weil ich das nie gemacht habe
Ich bin selbst im DLRG.Die Rettungsschwimmscheine kann man ab 16 ablegen.
Unser Trainer hat einfach mal gefragt wer lst hätte.Ich werde im Sommer den Rettungsschwimmer Bronze in Angriff nehmen.
Soll nicht so schwierig sein.
I WILL NEVER LEAVE A FALLEN COMRADE
Wer glücklich reisen will, reise mit leichtem Gepäck Antoine de Saint-Exupery
Wie lange ist denn der Rettungsschwimmer "haltbar"? Verfällt der irgendwann, wenn man ihn nicht auffrischt?
Wie schon geschrieben haben die Rettungsschwimmschein kein 'Haltbarkeitsdatum'. Allerdings verlangen viele Institutionen dass der Schein nicht älter ist als zwei Jahre.
Wenn ich mir den Rettungsschwimmer Bronze zutraue, aber Zweifel habe, ob ich Silber schaffe - der Unterschied scheint ja eher quantitativ als qualitativ zu sein - kann ich mich dann für beides gleichzeitig zur Prüfung anmelden?
Prinzipiell kannst du Silber machen ohne vorher Bronze gemacht zu haben. Macht allerdings wenig Sinn, da die Kurse normalerweise aufeinander aufbauen. Es gibt einige Ortsgruppen, die direkt Silber ausbilden, z.B. für Polizei- oder Lehramtsanwärter. Wenn du ausreichend Zeit hast, würde ich dir allerdings empfehlen, die Kurse nacheinander machen. Wenn nicht, einfach mal mit der Ortsgruppe vor Ort in Kontakt treten und nachfragen. Eventuell kannst du, wenn du fit genug bist während des Kurses wechseln....
Leider gibt die Seite keinen Aufschluss über die Prüfungsmodalitäten, auch die Seite meines örtlichen Schwimmvereins, bei dem ich den (die) Schein (e) machen würde, geht nicht so genau ins Detail. Und jetzt zwischen den Jahren anrufen... naja...
Die Prüfungsmodalitäten finden sich in der Prüfungsordnung:
- regelmäßiges Üben im Wasser ist nach der Prüfung nicht vorgeschrieben, sollte aber allein schon deshalb im Sinne eines Schein-Inhabers sein, weil ein ausgewiesener Rettungsschwimmer in einer Garantenstellung ist und man Rettungsfähigkeit von ihm erwartet.
Stimmt so nicht! Eine Garantenstellung (Straftatbestand §13STGb Begehen durch Unterlassen - sonst §323StbG Unterlassene Hilfeleistung) hat man nur dann, wenn man in einer Pflichtenposition steht, in der man dafür einzustehen hat, dass ein bestehendes Rechtsgut vor Schäden geschützt wird oder in der man dafür einzustehen hat, dass sich die Gefahren, die von einer bestimmten Gefahrenquelle ausgehen, nicht realisieren. (bevor ich versuche es selbst zu formulieren gekürzt aus Wikipedia)
Eine Garantenstellung entsteht nicht durch das Absolvieren einer Ausbildung, sonder durch die Position, die man mit dieser Ausbildung einnimmt! Als Rettungsschwimmer Silber habe ich bspw. keine Garantenstellung, wenn ich mit dieser Ausbildung Aufsicht im Schwimmbad mache, habe ich in der Funktion als Aufsichtsperson eine Garantenstellung. Sobald ich das Schwimmbad verlasse endet diese Stellung. Zudem ist der Rettungsschwimmschein keine Berufsausbildung, sondern IMHO mit einem EH-Schein gleichzusetzen.
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