Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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    Freak
    Liebt das Forum
    • 02.09.2008
    • 19412
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    • Meine Reisen

    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?


    Schmeiß das Teil in den Rucksack und fertig.

    Man MUSS ja kein Messer am Gürtel tragen und damit Kontrollen provozieren.
    "adventure is a sign of incompetence"

    Vilhjalmur Stefansson

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    • TanteElfriede
      Moderator
      Lebt im Forum
      • 15.11.2010
      • 6443
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zum Thema:
      Kontrolliert wurde ich noch nie.

      Zum Risiko:
      Wenn man "normaler" Bürger ist und hat ein Messer außerhalb der Legalitätsgrenzen des Waffengesetzes, dann kann man Glück haben....
      Hat man z.B. eine WBK oder anderes, dann kann das Führen eins Einhandmessers das Aus für die WBK bedeuten (wie nennt man das noch "soziale Eignung" oder so)..

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      • Ditschi
        Freak

        Liebt das Forum
        • 20.07.2009
        • 12345
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Hallo,
        hier ist mal jemand kontrolliert und rechtskräftig verurteilt worden.
        Das veröffentlichte Urteil ist umfassend und gründlich und spricht für sich:

        http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=14512

        Gruß Ditschi

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        • Lobo

          Vorstand
          Moderator
          Lebt im Forum
          • 27.08.2008
          • 6497
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Hallo,
          hier ist mal jemand kontrolliert und rechtskräftig verurteilt worden.
          Das veröffentlichte Urteil ist umfassend und gründlich und spricht für sich:

          http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender...ht=bw&nr=14512

          Gruß Ditschi
          Danke für den Link. Ich habs zwar nicht ganz gelesen, aber nach der Definition:
          Der Betroffene hat die Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis i. S. d. § 42 a Abs.2 S. 1 Nr.2 WaffG transportiert. Ein PKW ist schon nach dem allgemeinen Sprachgebrauch kein „Behältnis“. Für § 243 StGB hat der Große Senat für Strafsachen (BGHSt 1, 163) dem natürlichen Sprachgebrauch folgend entschieden, ein „Behältnis“ ist „ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden“.
          Ist ein Rucksack also ein Behältnis, das den Transport von "Einhandmessern" erlaubt.

          Grüße
          Thomas

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          • O_l_i
            Dauerbesucher
            • 22.01.2009
            • 761
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
            Ist ein Rucksack also ein Behältnis, das den Transport von "Einhandmessern" erlaubt.
            Er ist auf jeden Fall ein Behältnis, dass das Finden von "Einhandmessern" erschwert.
            Oli
            .

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            • cast
              Freak
              Liebt das Forum
              • 02.09.2008
              • 19412
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Hat man z.B. eine WBK oder anderes, dann kann das Führen eins Einhandmessers das Aus für die WBK bedeuten (wie nennt man das noch "soziale Eignung" oder so)..
              Genau deswegen führe ich Einhandmesser nicht mehr in der Öffentlichkeit, außer zur Jagd.

              Ich nehme einfach ein feststehendes mit kurzer Klinge mit.

              Es versteht zwar niemand warum das weniger gefährlich als ein Klappmesser ist, aber Gesetze sind nie verständlich und vorallem nicht das WaffG in Deutschland.
              "adventure is a sign of incompetence"

              Vilhjalmur Stefansson

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              • Hamme
                Erfahren
                • 03.06.2011
                • 120
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Wenn ihr unbedingt ein Einhandmesser mit in der Hosentasche rumschleppen wollt, dann nehmt ein Rettungsmesser mit Glasbrecher und Gurtschneider! Die sind nämlich von dem Führungsverbot ausgenommen!
                Better have it and don't need it than need it and don't have it!

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                • smeagolvomloh
                  Fuchs
                  • 07.06.2008
                  • 1929
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Hamme Beitrag anzeigen
                  Wenn ihr unbedingt ein Einhandmesser mit in der Hosentasche rumschleppen wollt, dann nehmt ein Rettungsmesser mit Glasbrecher und Gurtschneider! Die sind nämlich von dem Führungsverbot ausgenommen!
                  Quellenangabe?
                  "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                  Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                  • Ditschi
                    Freak

                    Liebt das Forum
                    • 20.07.2009
                    • 12345
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Hallo,
                    mal grundsätzlich: was kann ein Einhand-Folder, was ein mit zwei Händen zu öffnender Folder nicht kann (außer, daß er mit einer Hand zu öffnen ist) ?
                    In dem thread " Messer mit Klingenlänge > 10 cm?" habe alle, die sich geäußert haben, übereinstimmend festgestellt, daß ein feststehendes Messer mit Klingenlänge bis 12 cm für die meisten Fälle des Lebens ( 95 % aller Anwendungen) ausreicht.
                    Was sollte die Konsequenz sein aus diesen Tatsachen und dem oben verlinkten Urteil:
                    Laßt einfach alle Einhand-Folder und alle feststehenden Messer mit Klingen über 12 cm in der Vitrine! Oder kauft sie erst garnicht.
                    Dann erspart ihr Euch alle Spitzfindigkeiten, Diskussionen über Behältnisse und anerkannte Zwecke zum legalen Führen, kurz: ihr erspart Euch jeden Konflikt mit dem Gesetz und jede Menge Geld und Ärger. Und fragwürdige Empfehlungen, wie grade geschehen.
                    Dem § 42 a WaffG genüge zu tun, ist nicht schwierig und bedeutet in der Praxis keinen Verzicht. Einfach einen weiten Bogen machen um alles, was verboten sein könnte, und Grauzonen meiden.
                    Gruß Ditschi

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                    • Homer
                      Freak

                      Moderator
                      Liebt das Forum
                      • 12.01.2009
                      • 16937
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      @smeagol: ich denke, er nimmt auf dies oder das bezug.

                      mein kenntinisstand ist allerdings, daß für jedes modell eine individuelle kostenpflichtige unbedenklichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.
                      420

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                      • lupold
                        Fuchs
                        • 30.12.2004
                        • 1710
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Laßt einfach alle Einhand-Folder und alle feststehenden Messer mit Klingen über 12 cm in der Vitrine! Oder kauft sie erst garnicht.
                        Ich finde alle paar Jahre mal ne Ordnungswidrigkeit oder ein einkassiertes Messer nicht schlimm. Solange der umsorgende Staat mich nicht dafür gleich nach Guantanamo fliegt behalte ich mein A1 und die Einhänder.

                        Wieso unterliegen eigentlich nicht Teppichmesser dem Führungsverbot? Damit hat man mal ganze Flugzeuge entführt?

                        Oder Küchenmesser? Die Tatwaffe Nummer 1 bei häuslichen Auseinandersetzungen?

                        Nein man müßte dann ja auch Schäferhunde einsperren da von denen die meisten Beißattaken ausgehen oder die USA Regierung, da die die meißten Leute umbringen.

                        Nein, das wäre zuviel der Ehrlichkeit.

                        Bleiben wir beim Verbot von Messern die auch ein behinderter Mensch benutzen könnte
                        und hoffen das sich alle ehrlichen anständigen Menschen sich dran halten. Die Gangster werden es wahrscheinlich nicht tun.
                        Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
                          • 12345
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von lupold Beitrag anzeigen
                          Ich finde alle paar Jahre mal ne Ordnungswidrigkeit oder ein einkassiertes Messer nicht schlimm. Solange der umsorgende Staat mich nicht dafür gleich nach Guantanamo fliegt behalte ich mein A1 und die Einhänder.

                          Wieso unterliegen eigentlich nicht Teppichmesser dem Führungsverbot? Damit hat man mal ganze Flugzeuge entführt?

                          Oder Küchenmesser? Die Tatwaffe Nummer 1 bei häuslichen Auseinandersetzungen?

                          Nein man müßte dann ja auch Schäferhunde einsperren da von denen die meisten Beißattaken ausgehen oder die USA Regierung, da die die meißten Leute umbringen.

                          Nein, das wäre zuviel der Ehrlichkeit.

                          Bleiben wir beim Verbot von Messern die auch ein behinderter Mensch benutzen könnte
                          und hoffen das sich alle ehrlichen anständigen Menschen sich dran halten. Die Gangster werden es wahrscheinlich nicht tun.
                          Hallo Lupold,
                          wenn der Verkehrsfunk im Radio warnt, heißt es immer so schön: " Umfahren sie die Gefahrenstelle weiträumig." Der Rat richtet sich an vernunftbegabte Menschen, die es nicht darauf ankommen lassen wollen. In diese Richtung geht auch mein Rat:man kann ohne jeden praktischen Verzicht erlaubte Messer führen. Wer sich da an die Grenze herantastet, läuft Gefahr, sie zu überschreiten.
                          Auf Deine übrigen Argumente möchte ich nicht eingehen. Sollte es schiefgehen, werden die Richter Dich zwar anhören, aber nicht mit Dir debattieren. Und schon garnicht über die Motive des Gesetzgebers. Sie sind zur Entscheidung berufen, und dem kommen sie dann auch nach. Auf ihre Meinung kommt es an, nicht auf Deine. Da kann man verlieren. Es ist dann Dein Ärger, Dein Geld, Dein Verlust Deines Messers.
                          Mir persönlich ist das egal. Und daß ich Freaks nicht erreiche, ist mir auch bewußt.
                          Aber vielleicht den einen oder anderen jungen User, der sich die Sache durch den Kopf gehen läßt.
                          Gruß Ditschi

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                          • lupold
                            Fuchs
                            • 30.12.2004
                            • 1710
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                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Moin Ditsche,
                            sich ernsthaft mit dem Staat anlegen liegt mir Fern. Ich wäre mir sicher das ich verlieren würde. Ob nun mit nem Joint im Mund oder ner Lachgas-Anlage im Auto oder nem Einhandmesser in der Tasche. Das solche Handlungen im öffentlichen Raum nicht gedultet werden, damit kann ich auch leben. Aber im privaten und dazu zählt für mich auch die Einsamkeit im Wald schädige ich doch niemanden anderes mit meinem tun.

                            Kleine Geschichte am Rand dazu:
                            Vor Jahren (oder Jahrzehnten?) stand ich nachts vor der Disco. Polizei fährt mit langsamen Tempo vorbei, ein jugendlich unbedarfter Bekannter brüllt ohne Grund "A...löcher" in Richtung der Streife. Die Streife setzt zurück, notiert die Personalien des Idioten und die nächsten 20 Arbeitsstunden waren (ZU RECHT) vergeben.

                            Nachdem ich aus de Staunen raus war hab ich dem Jungsporn gratuliert und gesagt das er Glück gehabt hatte das das nur die Polizei war. Andere Jungs hätten um die Uhrzeit praktischer reagiert.

                            Wer bewußt provoziert, braucht sich über ein übertriebenes Echo nicht zu wundern.




                            Mein A1 ist im Rahmen der Anreise und der Wanderung tief im Rucksack und kommt nur zu Hause oder im Wald ans Licht.
                            Ich arbeite also schon in deinem Sinne um der Ruhe Willen, sehe aber nicht ein mich kriminalisieren zu lassen für sonn Mist.
                            Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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                            • Ditschi
                              Freak

                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12345
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                              Zitat von lupold Beitrag anzeigen
                              Moin Ditsche,
                              sich ernsthaft mit dem Staat anlegen liegt mir Fern. Ich wäre mir sicher das ich verlieren würde. Ob nun mit nem Joint im Mund oder ner Lachgas-Anlage im Auto oder nem Einhandmesser in der Tasche. Das solche Handlungen im öffentlichen Raum nicht gedultet werden, damit kann ich auch leben. Aber im privaten und dazu zählt für mich auch die Einsamkeit im Wald schädige ich doch niemanden anderes mit meinem tun.

                              Kleine Geschichte am Rand dazu:
                              Vor Jahren (oder Jahrzehnten?) stand ich nachts vor der Disco. Polizei fährt mit langsamen Tempo vorbei, ein jugendlich unbedarfter Bekannter brüllt ohne Grund "A...löcher" in Richtung der Streife. Die Streife setzt zurück, notiert die Personalien des Idioten und die nächsten 20 Arbeitsstunden waren (ZU RECHT) vergeben.

                              Nachdem ich aus de Staunen raus war hab ich dem Jungsporn gratuliert und gesagt das er Glück gehabt hatte das das nur die Polizei war. Andere Jungs hätten um die Uhrzeit praktischer reagiert.

                              Wer bewußt provoziert, braucht sich über ein übertriebenes Echo nicht zu wundern.




                              Mein A1 ist im Rahmen der Anreise und der Wanderung tief im Rucksack und kommt nur zu Hause oder im Wald ans Licht.
                              Ich arbeite also schon in deinem Sinne um der Ruhe Willen, sehe aber nicht ein mich kriminalisieren zu lassen für sonn Mist.
                              Hallo,
                              so liest es sich vernünftig . Ist auch Deine Entscheidung.
                              Wenn man es pauschaler und weniger vernünftig rüberbringt, sollt man sich bewußt sein, welches Auswirkungen es auf andere, vielleicht labilere User haben kann.
                              Mir geht es prinzipiell darum, solche User eher abzuhalten, mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten, als sie zu ermuntern.
                              Hier sind User, die sind vielleicht 14 Jahre alt oder jünger. Die lesen Deinen Beitrag und laufen dann mit dem A 1 durch die Fußgängerzone.
                              Gruß Ditschi

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                              • smeagolvomloh
                                Fuchs
                                • 07.06.2008
                                • 1929
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                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                ...
                                Was sollte die Konsequenz sein aus diesen Tatsachen und dem oben verlinkten Urteil:
                                Laßt einfach alle Einhand-Folder und alle feststehenden Messer mit Klingen über 12 cm in der Vitrine! Oder kauft sie erst garnicht. Dann erspart ihr Euch alle Spitzfindigkeiten, Diskussionen über Behältnisse und anerkannte Zwecke zum legalen Führen, kurz: ihr erspart Euch jeden Konflikt mit dem Gesetz und jede Menge Geld und Ärger. Und fragwürdige Empfehlungen, wie grade geschehen. Dem § 42 a WaffG genüge zu tun, ist nicht schwierig und bedeutet in der Praxis keinen Verzicht. Einfach einen weiten Bogen machen um alles, was verboten sein könnte, und Grauzonen meiden.
                                Gruß Ditschi
                                So verfahre ich grundsätzlich auch. Es gibt allerdings genau zwei Anwendungsbereiche, bei denen ich Einhandfolder nutze:
                                1. Klettern
                                2. Kajak
                                Auf dem Weg zu den jeweiligen Aktivitäten oder wieder nach Hause sind die Messer aber im Rucksack. Somit würde der Ausnahmetatbestand "beim Sport" greifen (die Diskussion "verschlossen" lasse ich jetzt mal außen vor).

                                Ansonsten habe ich mir die Einhandfolder "abgewöhnt".
                                Zuletzt geändert von smeagolvomloh; 06.08.2011, 10:40.
                                "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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                                • lupold
                                  Fuchs
                                  • 30.12.2004
                                  • 1710
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                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Hallo,
                                  Hier sind User, die sind vielleicht 14 Jahre alt oder jünger. Die lesen Deinen Beitrag und laufen dann mit dem A 1 durch die Fußgängerzone.
                                  Gruß Ditschi
                                  Wenn die in Kiel bei Clauberg waren und dort ihr Messer für den Schweden-Urlaub erstanden haben, bleibt ihnen nichts anderes übrig. Zuschicken wäre ne Lösung.
                                  Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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                                  • Toast
                                    Erfahren
                                    • 22.03.2007
                                    • 141

                                    • Meine Reisen

                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    OT: Kiregen bei Clauberg unter 14 jähreige ein A1? Dann geh ich nun am Wasser lang

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                                    • Ditschi
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                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von lupold Beitrag anzeigen
                                      Wenn die in Kiel bei Clauberg waren und dort ihr Messer für den Schweden-Urlaub erstanden haben, bleibt ihnen nichts anderes übrig. Zuschicken wäre ne Lösung.
                                      ...ein Messer unter 12 cm Klingenlänge kaufen, wäre die Lösung! Reicht allemal.
                                      Gruß
                                      Ditschi

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                                      • lupold
                                        Fuchs
                                        • 30.12.2004
                                        • 1710
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                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Toast Beitrag anzeigen
                                        OT: Kiregen bei Clauberg unter 14 jährige ein A1? Dann geh ich nun am Wasser lang
                                        Daran dachte ich auch kurz. Clauberg wird das nicht tun, der ist vom Fach.


                                        OT:
                                        Ich mache einen Vorschlag: Wenn mein Staat seine Uran-Munition rausrückt, lege ich alle meine EInhandmesser auf den Tisch und die Welt ist spürbar besser.
                                        Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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                                          • 30.12.2004
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                          ...ein Messer unter 12 cm Klingenlänge kaufen, wäre die Lösung! Reicht allemal.
                                          Gruß
                                          Ditschi
                                          Ein F1 oder vll. gerade noch S1 ist sicher keine schlechte Wahl.
                                          Zitat Volker Pispers:"Wenn ich Recht habe, werdet ihr das nie erfahren."

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