Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Jan-Einar
    Gerne im Forum
    • 26.03.2009
    • 67
    • Privat

    • Meine Reisen

    Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Hallo,

    Hier mal eine kleine Umfrage.

    Das neue Waffengesetz
    "Führe keine feststehenden über 12cm und keine Einhand-Klappmesser!"
    gilt ja schon einige Zeit.

    Wurde schonmal jemand kontrolliert?


    Wenn ja:
    Wann, wo, mit welcher Konsequenz?

    Aufregung um die neue Ermessensregel gab es viel, doch wie sieht die praktische Erfahrung aus?
    Jan-Einar

  • lifetrotter
    Erfahren
    • 17.04.2009
    • 109
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    Hi!
    So,dann geb ich mal als erster ne Antwort:
    Ich trage schon seit Jahren ein Einhandklappmesser im Hosenbund, sodass es vom T-Shirt verdeckt wird.
    Meines Erachtens sind dies die praktischsten Alltagsmesser, die man sich vorstellen kann: Schnell zur Hand und doch diskret.
    Zu feststehenden Messer >12cm Klinge kann ich nix sagen, meins hat nur 9cm
    Allerdings wollte die Polizei dieses in nem Zug mal sehn.
    Bin nämlich nachm Ausweis gefragt worden. In der Tasche, in der mein Portmonaie mit Ausweis war, blitzte auch das Messer hervor.
    Der Politzist war so sehr mit dem betrachten meines "Überlebensmessers", wie er es nannte, beschäftigt, dass er meinen Ausweis gar nicht mehr sehen wollte...
    Bist du also ein Flüchtling ohne Ausweis, oder über dir ist ein Haftbefehl ausgesprochen worden, so nimm einfach ein Messer mit, und die Polizei ist mit dem Kontrollieren des Messers abgelenkt

    Also, stay cool!
    Die erwischen dich nicht, wenn du es nicht gerade offen trägst.
    Und wenn doch, ist das glaub ich bloß ne Ordnungswidrigkeit.
    Zahlst ähnlich wie n Falschparker oder Öffentlichkeitsurinierer deinen Obolus und machst dich von dannen

    LG, Amadeus
    Dies ist ein elektronisch erstellter Beitrag. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen von Kaffeflecken und Kuchenkrümeln.

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    • blitz-schlag-mann
      Alter Hase
      • 14.07.2008
      • 4851
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Hi,
      zum Glück noch nicht. Selbst mein Mini-Spyderco mit 5 cm Klinge ist jetzt verboten
      Viele Grüße
      Ingmar

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      • Shuya
        Fuchs
        • 26.12.2006
        • 1259

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Kurz und knapp: nö.

        Aber ich trag auch neuerdings Fixed bei mir (RC3). Wenn die das so wollen

        Grüße
        Micha
        EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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        • lifetrotter
          Erfahren
          • 17.04.2009
          • 109
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          Hi!

          Ich hab jetzt noch ne Runde zum Thema neues Waffenrecht rumgelesen.
          Zum Glück stand da was davon, dass Einhandmesser erst ab 12cm Klingenlänge verboten seinen
          Dann kann ich ja mein Einhandmesserchen von 7,6cm Klingenlänge weiterhin im Hosenbund tragen, um es zum Zwecke des Apfelschneidens blitzschnell herausholen zu können.
          Tja, Zeit ist Geld.
          Falls man mir mein Einhandmesser wegnimmt, hab ich mir heute vorsorglich ein Opinel bestellt.
          Damit sollte es ja dann wohl keine Probleme geben...

          Falls ich mich irre, wäre es schön, wenn mich jemand drauf hinweisen würde...

          PS: 10 000€ Bußgeld wären schon n bissel ville.
          Aber ich glaub, dass is mehr zur Abschreckung.
          ...Hab auch noch von keinem Fall gehört, wo jemand für Raubkopien 5 Jahre in Knast gewandert ist...

          LG, lifetrotter
          Dies ist ein elektronisch erstellter Beitrag. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen von Kaffeflecken und Kuchenkrümeln.

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          • Howie
            Dauerbesucher
            • 11.02.2007
            • 527
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von lifetrotter Beitrag anzeigen
            Falls ich mich irre, wäre es schön, wenn mich jemand drauf hinweisen würde...

            Solche Texte sollte man schon genau lesen.

            Definitiv Einhandmesser egal wie lang die Klinge ist, verboten !
            Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge erlaubt !

            Das Bußgeld, bzw. die Scherereien was man dadurch hat, sollte man nicht unterschätzen. Denn das kann richtig in die Hosen gehen.
            Gruß
            Klaus

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            • lifetrotter
              Erfahren
              • 17.04.2009
              • 109
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Hallo!

              D A N K E ! !

              Du hast recht, ich hätte den Text genauer lesen sollen.
              Also werd ich besser das Opinel No. 8 (wenn es denn ankommt) oder mein
              feststehendes mit 9,5cm Klinge mitnehm...

              LG, lifetrotter
              Dies ist ein elektronisch erstellter Beitrag. Bitte entschuldigen Sie das Fehlen von Kaffeflecken und Kuchenkrümeln.

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              • Shorty66
                Alter Hase
                • 04.03.2006
                • 4883
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Mein leatherman charge tti ist auch einhändig nutzbar - ich glaube aber kaum, dass mir jemand den als waffe ankreiden würde...
                φ macht auch mist.
                Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

                Kommentar


                • Andreas-F
                  Erfahren
                  • 31.03.2007
                  • 304
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Zitat von Howie Beitrag anzeigen
                  Solche Texte sollte man schon genau lesen.

                  Definitiv Einhandmesser egal wie lang die Klinge ist, verboten !
                  Feststehende Messer bis 12 cm Klingenlänge erlaubt !

                  Das Bußgeld, bzw. die Scherereien was man dadurch hat, sollte man nicht unterschätzen. Denn das kann richtig in die Hosen gehen.
                  Hallo,

                  ich zietiere mal $42A WaffG
                  ->
                  (1) Es ist verboten

                  1. .....
                  2. ......
                  3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm

                  zu führen.
                  (2) Absatz 1 gilt nicht

                  1. .....
                  2. .....

                  3. für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 Nr. 2 und 3, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt.

                  Weitergehende Regelungen bleiben unberührt.
                  (3) Ein berechtigtes Interesse nach Absatz 2 Nr. 3 liegt insbesondere vor, wenn das Führen der Gegenstände im Zusammenhang mit der Berufsausübung erfolgt, der Brauchtumspflege, dem Sport oder einem allgemein anerkannten Zweck dient.
                  ->

                  Damit ist doch klar, wo und wann man auch ein Einhadnmesser führen darf, wenn du damit auf dem Cannstatter Wasen auftauchst, gibt es zu recht Ärger, wenn du das mit auf deine Tour nimmst und damit nicht auf der An- und Abreise rumfuchtelst. ist das unproblematisch.

                  Gruß Andreas

                  Kommentar


                  • blitz-schlag-mann
                    Alter Hase
                    • 14.07.2008
                    • 4851
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    Zitat von Andreas-F Beitrag anzeigen
                    Damit ist doch klar, wo und wann man auch ein Einhadnmesser führen darf, wenn du damit auf dem Cannstatter Wasen auftauchst, gibt es zu recht Ärger, wenn du das mit auf deine Tour nimmst und damit nicht auf der An- und Abreise rumfuchtelst. ist das unproblematisch.

                    Gruß Andreas
                    Klar ist leider gar nix. Sieh Dir mal die seitenlangen Diskussionen im Messerforum an. Es kann rein nach dem "Nasenfaktor" entschieden werden. Wenn Dir der Beamte kein berechtigtes Interesse zugesteht, hast Du die Pokarte gezogen.

                    P.S. Allein die Tatsache, dass die Formulierung "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" oft Mißverstanden wird (siehe oben) ist doch traurig für die Bananenrepublik. So ein Satz kann auch anders formuliert werden.
                    Viele Grüße
                    Ingmar

                    Kommentar


                    • Andreas-F
                      Erfahren
                      • 31.03.2007
                      • 304
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Hallo,

                      Zitat von blitz-schlag-mann Beitrag anzeigen
                      Klar ist leider gar nix. Sieh Dir mal die seitenlangen Diskussionen im Messerforum an.
                      Unterhalt dich lieber mit Juristen.

                      Zitat von blitz-schlag-mann Beitrag anzeigen
                      Es kann rein nach dem "Nasenfaktor" entschieden werden. Wenn Dir der Beamte kein berechtigtes Interesse zugesteht, hast Du die Pokarte gezogen.
                      Das ist halt wie im richtige Leben, wenn jemand dir deine Nase nicht gefällt, musst du halt etwas unternehmen.

                      Der Rest geht dann seinen geregelten Gang, das Messer wird eingezogen und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Gegen beides kann man rechtlich vorgehen und darüber entscheidet dann nicht mehr der Polizeibeamte nach Nasenfaktor.

                      Zitat von blitz-schlag-mann Beitrag anzeigen
                      P.S. Allein die Tatsache, dass die Formulierung "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm" oft Mißverstanden wird (siehe oben) ist doch traurig für die Bananenrepublik. So ein Satz kann auch anders formuliert werden.
                      Der Satz ist eindeutig formuliert. Den Gesetzestext gibt es im Internet, man muss halt selber lesen und sich nicht auf das Hörensagen verlassen.

                      Gruß Andreas

                      Kommentar


                      • KiBa
                        Fuchs
                        • 12.03.2009
                        • 1140
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Einhand-Klappmesser? Dann fallen ja auch die Böker darunter, die Globi auch hat, oder? Dann haben wir uns das wohl umsonst gekauft..
                        schnauzen-blog.de - Fiete und ich erzählen aus unserem Leben.

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                        • cast
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 02.09.2008
                          • 19412
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Die Teile kannst du selbstverständlich erwerben, das ist kein Problem und wenn du auf Tour gehst, darfst du sie auch führen.
                          Aber
                          Nur so dabei haben, ohne Begründung, "weil du immer ein Messer dabei hast" reicht nicht aus.
                          "adventure is a sign of incompetence"

                          Vilhjalmur Stefansson

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                          • derMac
                            Freak
                            Liebt das Forum
                            • 08.12.2004
                            • 11888
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Zitat von Andreas-F Beitrag anzeigen
                            Unterhalt dich lieber mit Juristen.
                            Formulierungen wie "sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt" sind bei denen auch umstritten.

                            Der Rest geht dann seinen geregelten Gang, das Messer wird eingezogen und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Gegen beides kann man rechtlich vorgehen und darüber entscheidet dann nicht mehr der Polizeibeamte nach Nasenfaktor.
                            Sondern der Richter auf Basis eines schwammig formulierten Gesetzes.

                            Der Satz ist eindeutig formuliert.
                            Nein, "einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)" ist keine 100% eindeutige Messerbeschreibung.

                            Den Gesetzestext gibt es im Internet, man muss halt selber lesen und sich nicht auf das Hörensagen verlassen.
                            Er hatte doch den Originaltext zitiert.

                            Ist aber schon ein tolles Thema welches so alle 2 Monate mal wieder für nen Thread gut ist.

                            Mac

                            Kommentar


                            • Mephisto

                              Lebt im Forum
                              • 23.12.2003
                              • 8531
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Vorsicht! Lt. Aussage von einem Polizisten wird das Spyderco UK Penknife als Einhandmesser (i.S.v. § 42a) betrachtet. Angeblich gibts da eine Dienstanweisung

                              Kommentar


                              • Der Foerster
                                Alter Hase
                                • 01.03.2007
                                • 3702
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Ich finde ein einhändig zu öffnendes Messer schon eine genaue Beschreibung (und darunter fällt auch das Leatherman Charge).
                                Es geht ja um Messer die dafür gedacht sind einhändig zu öffnen, spricht wenn du dein Schweizer 0/8/15 Messer durch besondere Fingerfertigkeit mit einem Griff aufbekommst ist das noch kein Einhandmesser.
                                Auf Tour liegt mit Sicherheit ein berechtigtes Interesse vor, in der Bahn zum 'Einstiegsort' nicht.
                                Mal ehrlich im urbanen Gelände brauche ich kein Messer welches ich schnell mit einer Hand öffnen kann. Da brauche ich ein scharfes Taschenmesser mit dem man so die täglichen Arbeiten wie Briefe/Packete öffnen etc. erledigt, mal ein Butterbrot schmiert oder aus langer Weile ein bisschen rumschnitzt.
                                Wenn ich meine, ich muss es schnell öffnen, dann ist es in der Stadt in meinen Augen eine Waffe, denn nur dafür macht es Sinn ein Messer verdeckt (also mit einer Hand) und schnell zu öffnen und es verdeckt zu führen.
                                Ich habe selber Einhandmesser (und es sind tolle Spielzeuge) aber nötig ist die Einhandfunktion nicht.
                                Diese elende deutsche Überregulierung allerdings erst recht nicht.
                                Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                                • KiBa
                                  Fuchs
                                  • 12.03.2009
                                  • 1140
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                                  #17
                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Also mein Freund führt das Messer "einfach so mit" und zwar wenn er auf Arbeit ist. Nen Grund hat er dafür natürlich nicht. . Aber wenn wir auf Tour sind, haben wir ja nen Grund.
                                  schnauzen-blog.de - Fiete und ich erzählen aus unserem Leben.

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                                  • Michael'
                                    Gesperrt
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                                    • 02.11.2008
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                                    #18
                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Zitat von Jan-Einar Beitrag anzeigen

                                    Wurde schonmal jemand kontrolliert?


                                    Wenn ja:
                                    Wann, wo, mit welcher Konsequenz?

                                    Hallo? Er möchte wissen wer kontrolliert wurde!

                                    btw:
                                    Mich hätten sie erst kontrolliert (*Blaulicht-lichthupe bekommen hab*), wenn ich mit dem Bike nicht Gas gegeben hätt - ich wollts nicht drauf ankommen lassen mit meinem Fjällkniven S1 im Rucksack. Obwohl ich beim Geocachen war und das für mich ein berechtigter Grund ist.
                                    Zuletzt geändert von Michael'; 28.04.2009, 12:16.

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                                    • blitz-schlag-mann
                                      Alter Hase
                                      • 14.07.2008
                                      • 4851
                                      • Privat

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                                      #19
                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Zitat von Andreas-F Beitrag anzeigen
                                      Hallo,



                                      Unterhalt dich lieber mit Juristen.



                                      Das ist halt wie im richtige Leben, wenn jemand dir deine Nase nicht gefällt, musst du halt etwas unternehmen.

                                      Der Rest geht dann seinen geregelten Gang, das Messer wird eingezogen und irgendwann kommt ein Bußgeldbescheid. Gegen beides kann man rechtlich vorgehen und darüber entscheidet dann nicht mehr der Polizeibeamte nach Nasenfaktor.



                                      Der Satz ist eindeutig formuliert. Den Gesetzestext gibt es im Internet, man muss halt selber lesen und sich nicht auf das Hörensagen verlassen.

                                      Gruß Andreas
                                      Wenn Du meinst...
                                      Viele Grüße
                                      Ingmar

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                                      • derMac
                                        Freak
                                        Liebt das Forum
                                        • 08.12.2004
                                        • 11888
                                        • Privat

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                                        #20
                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Der Förster Beitrag anzeigen
                                        Ich finde ein einhändig zu öffnendes Messer schon eine genaue Beschreibung
                                        Das wäre recht genau, nur kommt das Wort öffnen im Gesetzestext nicht vor.
                                        Es geht ja um Messer die dafür gedacht sind einhändig zu öffnen, spricht wenn du dein Schweizer 0/8/15 Messer durch besondere Fingerfertigkeit mit einem Griff aufbekommst ist das noch kein Einhandmesser.
                                        Also _ich_ kann noch immer nix von öffnen lesen.
                                        Auf Tour liegt mit Sicherheit ein berechtigtes Interesse vor, in der Bahn zum 'Einstiegsort' nicht.
                                        Sagt wer?
                                        Mal ehrlich im urbanen Gelände brauche ich kein Messer welches ich schnell mit einer Hand öffnen kann.
                                        Auch das Wort schnell steht nicht im Gesetzestext. Und so langsam isses mal wieder gut. Es ist nicht wirklich hilfreich, wenn hier jeder seine persönliche Interpretation des Gesetzes reinschreibt, die ist nämlich im "Ernstfall" völlig unerheblich. Das einzig sinnvolle ist, auf das originale Gesetz zu verweisen. Das ist mit diesem Thread zum wiederholten Male geschehen. Wie das Gesetz zu interpretieren ist werden irgendwann in Prozessen irgendwelche Richter versuchen zu zeigen.

                                        Mac

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