Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Markus K.
    Lebt im Forum
    • 21.02.2005
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    • Meine Reisen

    #81
    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    @smeagolvomloh
    Danke!

    Habe soeben noch etwas auf Spon gelesen: http://www.spiegel.de/panorama/justi...756528,00.html
    "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

    -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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    • wanderODIN
      Erfahren
      • 24.01.2011
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      • Meine Reisen

      #82
      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Zitat von cast Beitrag anzeigen
      Wenn es um den Begriff zugriffsbereit bei Waffen geht, bedeutet es, daß alles was man nicht unter 3 Sekunden in den Anschlag bekommt, ordnungsgemäß transportiert wird.


      kannst du mir mal bitte den gesetzestext dazu zeigen

      weil das is mir echt neu und ich hab beruflich damit zu tun
      .....Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich behalten....

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      • DocBrown
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        • 08.05.2009
        • 814
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        • Meine Reisen

        #83
        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        ??

        ja mei, aber die dinger sin schon seit ewigen zeiten verboten, und somit liegt eindeutig ein verstoss gegen das waffengesetz vor...

        edit: des mit diesen sekundenangaben hab ich auch schon öfter gehört, würd mich auch ma interessieren wo das schwarz auf weiss steht...

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        • cast
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          • 02.09.2008
          • 19413
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          • Meine Reisen

          #84
          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          kannst du mir mal bitte den gesetzestext dazu zeigen

          weil das is mir echt neu und ich hab beruflich damit zu tun
          Anlage 1 zum WaffG
          Abschnitt 2. Im Sinne des Gesetzes...

          13.
          ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird



          Dazu gibts Urteile, da das ganze einen Interpretationsspielraum hat.

          "verschlossen" heißt eben nicht abgeschlossen und "unmittelbar" wird mit der 3 Sekundenregel beantwortet.
          Also wer länger als 3 Sekunden braucht um die Waffe in Anschlag zu bringen ist außerhalb von "unmittelbar" und somit wird die Waffe korrekt transportiert.

          Beispiel,
          -Waffe im Futteral mit Reissverschluß im Kofferraum.

          -Messer im Gürteletui im geschlossenen Rucksack.

          Leider steht nicht alles genau im Gesetz also hat es eine Weile gedauert bis es Gerichte geklärt haben.


          Da auch ich Diskussionen bei eventuellen Kontrollen aus dem Weg gehe, ist mein Futteral mit einem 1 € Schloß "gesichert", natrürlich nur auf dem Weg zum Schiesstand bspw, auf dem Weg zur Jagd liegt der Fall anders.
          "adventure is a sign of incompetence"

          Vilhjalmur Stefansson

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          • DocBrown
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            • 08.05.2009
            • 814
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            • Meine Reisen

            #85
            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            ahh, danke.

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            • wanderODIN
              Erfahren
              • 24.01.2011
              • 301
              • Privat

              • Meine Reisen

              #86
              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Zitat von cast Beitrag anzeigen
              Anlage 1 zum WaffG
              Abschnitt 2. Im Sinne des Gesetzes...

              13.
              ist eine Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann; sie ist nicht zugriffsbereit, wenn sie in einem verschlossenen Behältnis mitgeführt wird



              Dazu gibts Urteile, da das ganze einen Interpretationsspielraum hat.

              "verschlossen" heißt eben nicht abgeschlossen und "unmittelbar" wird mit der 3 Sekundenregel beantwortet.
              Also wer länger als 3 Sekunden braucht um die Waffe in Anschlag zu bringen ist außerhalb von "unmittelbar" und somit wird die Waffe korrekt transportiert.

              Beispiel,
              -Waffe im Futteral mit Reissverschluß im Kofferraum.

              -Messer im Gürteletui im geschlossenen Rucksack.

              Leider steht nicht alles genau im Gesetz also hat es eine Weile gedauert bis es Gerichte geklärt haben.


              Da auch ich Diskussionen bei eventuellen Kontrollen aus dem Weg gehe, ist mein Futteral mit einem 1 € Schloß "gesichert", natrürlich nur auf dem Weg zum Schiesstand bspw, auf dem Weg zur Jagd liegt der Fall anders.
              ohhh wieder was dazu gelernt

              wusste ich echt nicht

              danke..
              .....Wer Rechtschreibfehler findet darf sie natürlich behalten....

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              • GHL
                Gerne im Forum
                • 02.04.2011
                • 52
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                • Meine Reisen

                #87
                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                Nun, das wußte ich auch nicht. Ich habe nur Gerüchteweise von 4 Sekunden zugriffszeit gehört.

                Andererseits im ganzen §42a WaffG ist weder der Begriff 3 oder 4 Sekunden Regel oder gar der Begriff zugriffsbereit aufgelistet. Zudem gilt ein Messer - von bestimmten Ausführungen mal abgesehen - nicht als Waffe, sondern als gefährlicher Gegenstand.

                Wer also ein Einhandmesser in einem verschlossenen Behältnis transportiert und es trotzdem innerhalb 2 Sekunden griffbereit hat, sollte bei der Beschlagnahme Einspruch einlegen. Andererseits glaube ich nicht, daß man selbst mit der 3-Sekunden-Regel durchkommt, weil man im Winter das Einhandmesser im Etui am Gürtel unter der Jacke und einem dicken Pullover trägt und ne halbe Minute braucht um das Messer griffbereit in Händen zu halten?

                Meines Erachtens ist die 3-Sekunden-Regel nichts anderes als ein Versuch sich von der Diskussion "verschlossenes Behältnis" oder "allgemein anerkannter Zweck" heraushalten zu können und sich das Gesetz entsprechend zurecht zu biegen.

                Gruß
                Gerhard

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                • cast
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                  Liebt das Forum
                  • 02.09.2008
                  • 19413
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                  • Meine Reisen

                  #88
                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Da bastelt niemand.
                  Das sind Staatsanwälte und Richter, die auf Grund solcher Auslegung handeln oder eben nicht.

                  Bezüglich Messer habe ich ja geschrieben, im Etui im verschlossenen Rucksack.

                  Also zwei Behältnisse geschlossen.

                  Daß Schußwaffen ein anders Niveau haben ist klar, aber deren Besitzer kennen sich i.d.R. besser aus als der gewöhnliche Messerbesitzer.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • DocBrown
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                    • 08.05.2009
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                    • Meine Reisen

                    #89
                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    dass bei den staatsanwälten und richtern mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht gebastelt wird is mir klar, denen steht man aber erst nach auseinandersetzung mit dem SchuPo gegenüber...
                    hier gehts eher darum: was kann/muss ich tun um nicht an der ersten hürde, nämlich der kontrolle, zu scheitern. und da wird häufig sehr wohl nach dem geratewohl/gesichtskontrolle entschieden...
                    sind halt auch nur menschen, mit auch eigenen problemen und ansichten, is ja in gewisserweise auch ok, da man merkt nen menschen vor sich zu haben, andererseits ist man so halt nicht vor gewissen geschlechtlichen bevorzugungen gefeit...
                    aber naja es gibt tage..., und dann gibt es tage... .

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                    • cast
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                      • 02.09.2008
                      • 19413
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                      • Meine Reisen

                      #90
                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Deswegen lasst Messer die auch nur irgendwie in Verdacht kommen könnten zu Hause.
                      Für "EDC" langt ein Schweizer Messer.

                      Auf Tour kann euch niemand an den Karren pinkeln. da nehmt mit was genehm ist.
                      "adventure is a sign of incompetence"

                      Vilhjalmur Stefansson

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                        • 08.05.2009
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                        #91
                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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                          #92
                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                          Deswegen lasst Messer die auch nur irgendwie in Verdacht kommen könnten zu Hause.
                          Für "EDC" langt ein Schweizer Messer.

                          Auf Tour kann euch niemand an den Karren pinkeln. da nehmt mit was genehm ist.
                          Könntest du mal genauer erklären, welche Messer annähernd irgendwie in Verdacht kommen?
                          Allein der Begriff "Transport in einem verschlossenen Behältnis" kann für alles mögliche stehen und der "allgemein anerkannte Zweck" ebenfalls. Selbst die Ordnungsämter definieren diesen Paragraphen unterschiedlich.

                          Bei Verkehrs- oder Personenkontrollen würde ich die Frage nach Waffen- oder Drogen, mit einem klaren Nein beantworten, denn das Einhandmesser ist dem Gesetz nach keine Waffe. Und selbst für Taschendurchsuchungen, braucht die Polizei - von wenigen Ausnahmen mal abgesehen - einen Verdacht.

                          Gruß
                          Gerhard

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                          • DocBrown
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                            #93
                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            das einhand messer wurde sehr wohl ins WaffG aufgenommen:

                            http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

                            nich wahr...

                            ich kanns nur wiederholen:
                            wennst an die sach mit gsundem menschenverstand rangehst, wirst keine probleme haben...

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                              #94
                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              Zitat von DocBrown Beitrag anzeigen
                              das einhand messer wurde sehr wohl ins WaffG aufgenommen:

                              http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html

                              nich wahr...

                              ich kanns nur wiederholen:
                              wennst an die sach mit gsundem menschenverstand rangehst, wirst keine probleme haben...
                              Sorry, da steht "§ 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen".

                              Auch hier hat sich das BVerfG bereits mit dem Thema Waffe und Gefährliche Gegenstände befaßt:
                              http://www.juratelegramm.de/faelle/o..._2008_3627.htm

                              Für die Gesetze reicht der gesunde Menschenverstand schon lange nicht mehr aus. Da braucht man schon Juristen.

                              Gruß
                              Gerhard

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                                #95
                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                § 42a Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

                                (1) Es ist verboten
                                1.
                                Anscheinswaffen,
                                2.
                                Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.1 oder
                                3.
                                Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
                                zu führen.

                                also ich les da:
                                es ist verboten messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm
                                zu führen.

                                völlig wurscht obs ne waffe oder ein gefährlicher gegenstand is...

                                ausgenommen die ausnahmen

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                                  #96
                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  man beachte "einhändig feststellbarer Klinge " einhändig nicht feststellbar darf in die Hosentasche.

                                  Spyderco Uk Penknife bspw.
                                  "adventure is a sign of incompetence"

                                  Vilhjalmur Stefansson

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                                    #97
                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    viel spass bei der kontrolle ... vielleicht checken ses aber auch nicht, weil an dem ding kein son "daumenpinöppel" zum aufklappen dran is ... ich täts ned probieren...

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                                    • cast
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                                      • 02.09.2008
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                                      #98
                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      Ich habe die Erfahrung gemacht, daß Polizisten tatsächlich keine Ahnung haben, als Jäger wird man das eine oder andere Mal kontrolliert.
                                      Aber wenn man bestimmt und höflich auftritt und das Gesetz genau kennt, die Jungs sich meist überzeugen lassen.

                                      Ansonsten siehe Beitrag #90.
                                      "adventure is a sign of incompetence"

                                      Vilhjalmur Stefansson

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                                        #99
                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                        Aber wenn man bestimmt und höflich auftritt und das Gesetz genau kennt, die Jungs sich meist überzeugen lassen.
                                        Vollkommen richtig! Und solange man nicht gerade mit dem Einhandfolder vor dessen Nase herumfuchtelt oder dieses verräterisch am Gürtel hängt, wird in der Regel auch nichts passieren.
                                        Das gleiche gilt auch, wenn das Ding sicher verstaut in einer verschlossenen Box oder im Rucksack mit Reissverschluß transportiert wird. Ebenso wenn ein wirklich plausibler Grund für das Führen vorliegt.

                                        Gruß
                                        Gerhard

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                                        • hannibal
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                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                          Das sind Staatsanwälte und Richter, die auf Grund solcher Auslegung handeln oder eben nicht.
                                          OT: Nennt sich richterliche Rechtsfortsprechung (meist OLG- , seltener aber vorrangiger BGH-Urteile). Diese und die herrschende Lehre gestalten das allgemein gefasste Gesetz inhaltlich aus. Diese Auslegung kann sich jedoch mit dem Zeitgeist (bzw. mit der parteilichen Besetzung der Senate) ändern, beispielsweise bei Sitzblockade (Mutlangen).

                                          Ein Gesetzestext allein bringt für seine Interpretation selten etwas, wichtiger sind die Kommentare zu den einzelnen Gesetztestexten und die darin enthaltenen Fundstellen und Verweise.

                                          Gilt fürs Waffengesetz genauso wie fürs BGB.

                                          Aber ich würde mich im konkreten Einzelfall bei grenzwertigen Sachen nicht darauf verlassen. In der Regel gibt es einen Ermessungsspielraum bei VA´s.

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