Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

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  • Rincewind
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    • 21.05.2008
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    #21
    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

    @Michael'
    btw:
    Mich hätten sie erst kontrolliert (*Blaulicht-lichthupe bekommen hab*), wenn ich mit dem Bike nicht Gas gegeben hätt - ich wollts nicht drauf ankommen lassen mit meinem Fjällkniven S1 im Rucksack. Obwohl ich beim Geocachen war und das für mich ein berechtigter Grund ist.
    So wie ich es verstehe, bedeutet das Führen einer Waffe, dass sie jederzeit einsatzbereit ist. Der Transport im Rucksack sollte eigentlich nicht darunter fallen.
    Mitten in einer Demo würde ich aber trotzdem keinerlei Messer dabei haben, max.vielleicht 'nen Spork.

    Gruß Rene

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    • cast
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      • 02.09.2008
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

      Transportieren beschreibt einen Sonderfall des Führens.
      Wer transportiert, hat die "Waffe" in einem verschlossenen Behältnis nicht zugriffsbereit dabei.
      Zum Beispiel um sie zu einem Händler zu bringen zwecks Garantieansprüchen.
      Wer es mal etwas genauer nachlesen will.

      http://www.ninjutsu-akademie-hn.de/h...setz_2008.html


      Außerdem frage ich mich schon die ganze Zeit warum ein Polizist mich kontrollieren sollte, ohne Grund kann der meinen Personalausweis sehen, aber in meiner Tasche hat der nix verloren.
      Wer natürlich mit dem 20 cm Bowie am Gürtel durch die innenstadt läuft darf sich nicht wundern.
      "adventure is a sign of incompetence"

      Vilhjalmur Stefansson

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      • Michael'
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        • 02.11.2008
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        #23
        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

        Der Grund könnte sein dass du dein Bikelicht zuhause hast und erst zu spät merkst dass du so sehr ins Cachen vertieft bist, dass es inzwischen schon dunkel ist.. so bleibt dir nicht viel übrig als mit der Stirnlampe die sich im Rücksack befindet nachhause zu radeln.

        Das wiederum sehen Polizisten nicht so gern.

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        • cast
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          • 02.09.2008
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          #24
          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

          und ? die kontrollieren doch nicht deine Hosentaschen.
          Leute laßt mal die Kirche im Dorf.
          "adventure is a sign of incompetence"

          Vilhjalmur Stefansson

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          • Mika Hautamaeki
            Alter Hase
            • 30.05.2007
            • 3979
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

            Zitat von Rincewind Beitrag anzeigen
            @Michael'

            So wie ich es verstehe, bedeutet das Führen einer Waffe, dass sie jederzeit einsatzbereit ist. Der Transport im Rucksack sollte eigentlich nicht darunter fallen.
            Mitten in einer Demo würde ich aber trotzdem keinerlei Messer dabei haben, max.vielleicht 'nen Spork.

            Gruß Rene
            Das sehe ich genauso. Das Führen einer Waffe bedeutet, daß es schnell zugriffsbereit ist. Der Transport (Rucksack, o ä) ist generell erlaubt.
            Das FÜHREN von Messern auf öffentl. Versammlungen (DEMO oder aber auch der ÖPNV) war auch schon vor der Verschärfung des WaffG verboten.
            Mich ärgert es auch, daß ich auf dem Weg in den Wald (Jagd) mein Glock (160mm Klinge) nicht mehr offen tragen, also führen, kann, damit ich nicht dummangequatscht werde, falls ich kontrolliert werden sollte. Obwohl es ein Grenzbereich ist, da ich ja auf dem Weg zu einer Tätigkeit bin, bei der ich das Messer gebrauchen könnte.
            Da das Gesetz in blinden Politikeraktioninsmus beschlossen wurde, müssen wir uns eben damit abfinden und es befolgen. Die Leute, die damit abgeschreckt werden sollen (Messerstecher auf der Reeperbahn und Co), denen ist es sowieso sch***egal.
            So möchtig ist die krankhafte Neigung des Menschen, unbekümmert um das widersprechende Zeugnis wohlbegründeter Thatsachen oder allgemein anerkannter Naturgesetze, ungesehene Räume mit Wundergestalten zu füllen.
            A. v. Humboldt.

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            • cast
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

              Mich ärgert es auch, daß ich auf dem Weg in den Wald (Jagd) mein Glock (160mm Klinge) nicht mehr offen tragen, also führen, kann, damit ich nicht dummangequatscht werde, falls ich kontrolliert werden sollte.
              ??

              Ich führe auch ein Glock am Gürtel, aber mit 102 mm Lauf , auch offen wenn ich auf dem Weg zur Jagd bin.
              Da kenn ich nix, denn ich darf das.
              Nur das Magazin muß raus sein, in der Hosentasche z.B., oder weniger profan in einer Magazintasche neben der Waffe am Gürtel.
              Denn auf dem Weg zur Jagd darf ich führen, aber ungeladen getrennt von der Munition.
              und wenn ich eine Schußwaffe führen darf ist das Messer das kleinste Problem.
              "adventure is a sign of incompetence"

              Vilhjalmur Stefansson

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              • Michael'
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                • 02.11.2008
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                • Meine Reisen

                #27
                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                OT:
                Zitat von cast Beitrag anzeigen
                und ? die kontrollieren doch nicht deine Hosentaschen.
                Leute laßt mal die Kirche im Dorf.
                Oh ja, das wär nicht das erste mal. Wohn mal hier in Bayern, die untersuchen dich sogar Anal wenn´s sein muß - ohne Spaß. Das haben sie bei einem Kumpel gemacht.. MITTEN IN DER STADT, neben einer BUSHALTESTELLE. Ich war Zeuge.

                Als ich noch in Württemberg war gabs sowas nicht.

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                • cast
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                  • 02.09.2008
                  • 19412
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                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                  Wie ich letztens bei uns im Revier mit dem Auto unterwegs war und kontrolliert wurde waren die Herren sehr freundlich trotz Glock, aber ganz in grün. die wollten noch nicht mal Papiere sehen.
                  "adventure is a sign of incompetence"

                  Vilhjalmur Stefansson

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                  • Michael'
                    Gesperrt
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                    • 02.11.2008
                    • 883
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                    OT: Na wenn du nen Jagdschein hast, denke ich, wirst du anderst behandelt. Denn so nen Jagdschein bekommt man ja auch nicht ohne weiteres.

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                    • blitz-schlag-mann
                      Alter Hase
                      • 14.07.2008
                      • 4851
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                      Zitat von Mika Hautamaeki Beitrag anzeigen
                      Der Transport (Rucksack, o ä) ist generell erlaubt.
                      Auch da behaupten böse Stimmen, dass dieses eben nicht ausreicht... sondern eine abgeschlossene Box o.ä. benötigt wird
                      Viele Grüße
                      Ingmar

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                      • Pico
                        Fuchs
                        • 03.09.2007
                        • 1084
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                        Bitte zurück zum Thema!!! Wer wurde kontrolliert? Für den rest gibts schon genug Fäden?!?!?!?!

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                        • Der Foerster
                          Alter Hase
                          • 01.03.2007
                          • 3702
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                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                          Da kenn ich nix, denn ich darf das.
                          Nur das Magazin muß raus sein, in der Hosentasche z.B., oder weniger profan in einer Magazintasche neben der Waffe am Gürtel.
                          Never! Wo steht DAS? Du darfst auch auf dem Weg ins Revier eine Schusswaffe nicht führen, nur transportieren.
                          Im Revier sieht das anders aus, aber die gesetzes Passage die einem Jäger das führen von Schusswaffen (und eine Griffbereite Glock mit griffbereiter Mun ist führen) in der Öffentlichkeit erlaubt habe ich noch nicht gefunden
                          Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                          • Mephisto

                            Lebt im Forum
                            • 23.12.2003
                            • 8532
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                            Besinnt euch aufs Thema: Wer wurde kontrolliert?
                            Und es geht nicht um Schusswaffen!

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                            • cast
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                              Liebt das Forum
                              • 02.09.2008
                              • 19412
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                              OT:
                              Never! Wo steht DAS? Du darfst auch auf dem Weg ins Revier eine Schusswaffe nicht führen, nur transportieren
                              Falsch. siehe WaffG
                              "adventure is a sign of incompetence"

                              Vilhjalmur Stefansson

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                              • Shuya
                                Fuchs
                                • 26.12.2006
                                • 1259

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                Zitat von Mephisto Beitrag anzeigen
                                Vorsicht! Lt. Aussage von einem Polizisten wird das Spyderco UK Penknife als Einhandmesser (i.S.v. § 42a) betrachtet. Angeblich gibts da eine Dienstanweisung
                                Diese Dienstanweisung möchte ich gerne sehen. Sie wendet sich gegen das WaffG, und ich kann mir NICHT vorstellen, dass Dienstanweisungen auf einmal Gesetzescharakter haben. Die Polizei hat keinerlei gesetzgebende Kompetenzen.
                                Falls man mir aus diesem Grund mein UPK abnimmt, können die sich auf nen Rechtsstreit gefasst machen. Das UPK ist vom Hersteller selbst als nicht feststellbares Messer konzipiert und gebaut worden, und fällt demnach definitiv nicht unter die im Gesetz genannte Beschreibung des einhändig feststellbaren Messers. Punkt.
                                Das Gesetz ist wohl allein nicht schon bescheuert genug, jetzt drehts auch noch jeder nach seiner Nase?

                                Grüße
                                Micha
                                EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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                                • Mephisto

                                  Lebt im Forum
                                  • 23.12.2003
                                  • 8532
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                  Zitat von Shuya Beitrag anzeigen
                                  Das Gesetz ist wohl allein nicht schon bescheuert genug, jetzt drehts auch noch jeder nach seiner Nase?
                                  Scheint so. Ich werd mal nachhaken ob ich das Dokument sehen kann

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                                  • Jan-Einar
                                    Gerne im Forum
                                    • 26.03.2009
                                    • 67
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                    Also bisher nur Schätzungen / Befürchtungen und niemand der kontrolliert wurde?
                                    Es geht mir mit diesem Thread ja darum ein Bild von der polizeilichen Praxis zu bekommen.
                                    Es wurde ja immer bezweifelt daß die Polizei nur in den Diskos und ähnlichen Brennpunkten aktiv würde. Doch scheinbar ist man in freier Wildbahn wirklich nicht im Fokus der Kontrollen.
                                    Ist doch auch mal beruhigend wenn die Stattsgewalt ankündigt sich zurück zu halten und es dann auch tut.
                                    Zuletzt geändert von Jan-Einar; 30.04.2009, 06:52.
                                    Jan-Einar

                                    Kommentar


                                    • winchester
                                      Neu im Forum
                                      • 09.05.2009
                                      • 8
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                      hallo zusammen du muss ich ja mein buck 110 auch daheim lassen warumm??? ich öffne es mit einer hand.

                                      kontroliert ja öfters schon wohne am rade der stadt 2 km bis zum waldrand es ist immer im ermessen des beamten oder wie man so schön sagt mir passt deine nase ja oder nein zum tema länge der klinge ich trage ein haller messer mit 18 cm klinge an meinem gürtel dazu noch mein buck 110 und das letherman mir wurde nie was in richtung strafe odere ordnungswiedrichkeit gesagt es wurde akzeptiert das ich es habe und es nicht verdeckt trage sondern immer offen zusätzlich habe ich den messergriff mit klettverschluss umwickelt ganze länge also kein schnellzugriff es dauert2-3 minuten bis du das messer griff bereit hast damit du schneiden kannst damit waren bis heute alle zufrieden gestellt die polizei-ordnungsdienst und der förster im wald

                                      ich kann nur hoffen das es so bleibt hier bei mir in wiesbaden

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                                      • Der Entenmann
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                                        • 16.08.2007
                                        • 186

                                        • Meine Reisen

                                        #39
                                        AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                        Zitat von Andreas-F Beitrag anzeigen
                                        Damit ist doch klar, wo und wann man auch ein Einhadnmesser führen darf, wenn du damit auf dem Cannstatter Wasen auftauchst, gibt es zu recht Ärger, wenn du das mit auf deine Tour nimmst und damit nicht auf der An- und Abreise rumfuchtelst. ist das unproblematisch.

                                        Gruß Andreas
                                        Die Frage nach dem Bedürfnis ist insofern offen, als dass manche folgendes denken:
                                        "Wenn der wandert, darf ers führen", andere (NRW zum Bleistift) aber meinen "Er darf es nur im Moment des Bedürfnisses führen" (Klartext: Geldkassette aufschliessen, Real Turmat aufschneiden, Geldkassette verschliessen), und wieder andere meinen "Er darf nur führen, wenn ein Einhandmesser bzw. ein 12+er zwingend erforderlich ist".

                                        Mit anderen Worten: Willkür.

                                        Abgesehen davon: Es gibt sogenannte "Verlängerungsmesser", also Klappmesser, bei denen selbst in geschlossenem Zustand ein Teil der Klinge aus dem Griff steht. Diese gibt es auch mit nichtautomatischer Verriegelung á la Opinel. Man bekommt natürlich Scheiden, die das Messer auch im ausgeklappten Zustand sicher aufnehmen, woraus dann folgt: Mein Messer lässt sich wie ein festes führen, ist aber ein zweihand-Klapper, und damit unabhängig von der Klingenlänge erlaubt. Man sieht das gesetzgeberische Fachwissen sprudeln ;)

                                        Zur Eingangsfrage: Ein mal. Mein Messer war weg, die wuppertaler Polizeiführung wurde umbesetzt, einige zahlten. Wieso? Am ersten Geltungstag des Verbotes hatten sie ein paar Checkpoints in der Innenstadt aufgebaut, worauf die Judikative befand, dass es sich hier um eine verdachtsunabhängige Kontrolle handelte Was solls, das Messer war ein Billigding, damals hatte Ich noch nichts "ordentliches".
                                        Sticks and stones, I'll break yer bones,
                                        but words ain't worth a quarrel.

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                                        • Michael 60
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                                          • 20.07.2007
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                                          • Meine Reisen

                                          #40
                                          AW: Neues Waffengesetz: Schon kontrolliert worden?

                                          Nein, gehöre aber eher zum "unauffälligen" Personenkreis.
                                          Trage auch kein Leatherman mehr. Das war mir zu teuer um es mir abnehmen zu lassen.
                                          Aber dieses Gesetz geht mir voll auf die Nerven. Ich mag es nicht kriminalisiert zu werden.
                                          Michael

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