Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • Moltebaer
    Freak

    Liebt das Forum
    • 21.06.2006
    • 12259
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Zitat von evilblubb Beitrag anzeigen
    Wie is da eure Erfahrung?
    Gegenfrage: wenn wir hier einstimmig schreiben, daß wir alle immer jeden Kocher durch die Sicherheitskontrolle bekommen haben und "Dein persönlicher Sicherheitskerl" Dich den Kocher nicht mitnehmen läßt... zeigst Du ihm dann diesen Thread? Meinst Du, das würde ihn interessieren oder gar umstimmen?

    Sorry, aber der Thread ist mittlerweile 14 Seiten lang und der Tenor ist: kommt drauf an, möglichst gut gereinigt und mit Anmeldung bei der Airline stehen die Chancen besser aber offenbar nie bei 100% und die meisten packen das Ding einfach ein und kommen damit an. Schwund gibt's aber immer und dann war der Benzinkocher entweder stark verrußt, die Pulle hat gestunken oder der Gaskocher war nagelneu, unbenutzt und der Sicherheitskerl einfach doof oder schlecht drauf.
    Wandern auf Ísland?
    ICE-SAR: Ekki týnast!

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    • markrü
      Alter Hase
      • 22.10.2007
      • 3336
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      • Meine Reisen

      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Zitat von evilblubb Beitrag anzeigen
      Meine Frau und ich wollen im Sommer nach Kiruna hochfliegen (...)
      Zitat von Moltebaer Beitrag anzeigen
      Sorry, aber der Thread ist mittlerweile 14 Seiten lang und der Tenor ist: kommt drauf an (...)
      Jau, dass es speziell in diesem Sommer von D nach Kiruna plötzlich alles ganz ander sein sollte, ist eher nicht zu erwarten. An den IATA Regeln hat sich jedenfals in diesem Punkt nichts geändert, das Sicherheitspersonal wird immer noch nicht direkt von den Hochschulen weg rekrutiert und die Fluglinien haben immer noch keine extra Schalter für Backpacker mit Kocher eingerichtet. Traurig aber wahr...

      Also speziell für Kiruna in diesem Sommer gilt: Es kommt drauf an...
      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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      • eigengott
        Erfahren
        • 31.07.2008
        • 150
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Wobei man Kiruna ja von Mitteleuropa aus auch mit der Bahn erreichen kann. Am Boden bleiben ist auch besser für's Klima.

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        • crunchly
          Fuchs
          • 13.07.2008
          • 1513
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Hallo zusammen,

          aus gegeben Anlass, hier ein paar Infos wie es Finnair aktuell mit Kochern im Fluggepäck hält. Kocher und Brennstoffbehälter müssen getrennt voneinander verpackt sein. Die Brennstoffflaschen dürfen nicht nach Brennstoff riechen. Sie müssen verschlossen und in ein saugfähiges Papier(Küchenrolle) eingewickelt sein und dann in einer verschließbaren Tüte verpackt werden. Dazu muss das ganze bei Finnair, anhand der Buchungsnummer angemeldet werden. Danach bekommt ihr eine Bestätigung der Anmeldung per Email.

          VG crunchly

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          • Gurten
            Gerne im Forum
            • 08.02.2022
            • 97
            • Privat

            • Meine Reisen

            Kleines Update betreffend Swiss:

            Gemäss der Website sollen Campingkocher nicht erlaubt sein.
            Gefährliche Gegenstände | SWISS

            Auf meine Anfrage:

            Guten Tag
            Für eine zukünftige Reise möchte ich einen Kocher mit getrenntem, separatem Brennstofftank mitführen (siehe Beispielbild, rote Flasche (Bild eines demontierten Omnilite)). Der Kocher selbst hat keinen integrierten Brennstoffbehälter.
            Die Flasche sowie der komplette Kocher werden vorgängige Rückstandsfrei gereinigt. Die Flasche wird leer transportiert. Gemäss IATA-Richtlinien (im Anhang) sollte dies so kein Problem sein.
            Muss ich von Seite Swiss noch speziell etwas beachten?
            Vielen Dank & freundliche Grüsse


            Kam folgende Antwort:

            Sehr geehrter ...
            Vielen Dank für Ihre Anfrage an SWISS.

            Bitte beachten Sie, dass Sie den Kocher und den Brennstofftank transportieren können, solange der Tank leer ist und keine brennbaren Gase oder Flüssigkeiten enthält.
            Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Information behilflich sein konnten. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

            Das SWISS Team wünscht Ihnen einen schönen Tag.
            Freundliche Grüsse

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            • Moltebaer
              Freak

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              • 21.06.2006
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              Aussortiert würde der Kocher nicht vom Personal der Airline, sondern vom Personal der Sicherheitskontrolle des Flughafens. Von deren Regelkenntnis und -auslegung hängt alles ab.
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              ICE-SAR: Ekki týnast!

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              • Gurten
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                • 08.02.2022
                • 97
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                Zitat von Moltebaer Beitrag anzeigen
                Aussortiert würde der Kocher nicht vom Personal der Airline, sondern vom Personal der Sicherheitskontrolle des Flughafens. Von deren Regelkenntnis und -auslegung hängt alles ab.
                Das der Flughafen die Checks durchführt ist klar, mir gehts auch mehr um die rechtliche Absicherung falls etwas passiert (was extrem unwahrscheinlich ist) und der Transport offiziell untersagt ist.

                In meinem Fall (Zürich-Stockholm) sollte gemäss den Webseiten der Flughäfen ein gereinigter Kocher kein problem sein.
                Zürich:
                Was darf ins Gepäck – Flughafen Zuerich (flughafen-zuerich.ch)

                Arlanda (verweist weiter auf):
                Camping, sport- och friluftsprodukter - Transportstyrelsen

                Aber 100%ige Sicherheit gibts natürlich nicht

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                • markrü
                  Alter Hase
                  • 22.10.2007
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                  • Meine Reisen

                  Zitat von Gurten Beitrag anzeigen
                  Die Flasche sowie der komplette Kocher werden vorgängige Rückstandsfrei gereinigt. Die Flasche wird leer transportiert.
                  Muss ich von Seite Swiss noch speziell etwas beachten?
                  Bitte beachten Sie, dass Sie den Kocher und den Brennstofftank transportieren können, solange der Tank leer ist und keine brennbaren Gase oder Flüssigkeiten enthält.
                  Um offensichtlich zu machen, dass die Flasche weder Flüssigkeiten noch Gase enthält: Am besten unverschlossen transportieren und sicherstellen, dass sie vollständig geruchlos ist. Geruchlos ist auch für den Brenner wichtig, denn Brennstoffgeruch bedeutet zwingend: Brennstoffanhaftung = Aussortieren...

                  Man könnte auch einen Aufkleber 'Gereinigt' oder 'Clean' o.ä. anbringen.
                  Dabei Triggerwords wie 'Brennstoff', 'Benzin' o.ä. eher vermeiden...
                  Zuletzt geändert von markrü; 14.02.2024, 10:18.
                  Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                  Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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