Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • Ingwer
    Alter Hase
    • 28.09.2011
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    • Meine Reisen

    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Hier noch eine ganz gute Tabelle von der Iata:
    http://www.iata.org/whatwedo/cargo/d..._Table-23A.pdf

    Man kann der Übersicht entnehmen welche Gegenstände als Handgepäck, Aufgabegepäck oder am Körper erlaubt sind und ob man dafür die Genehmigung der Airline braucht oder nicht.
    Dem kann man entnehmen das Kocher prinzipiell erlaubt sind, aber die Genehmigung der Airline erforderlich ist.


    Übrigens ein feiner Zug von der Swiss das man jetzt Kocher wieder mitnehmen darf, vor 1,5 Jahren war meines Wissens die Mitnahme nicht erlaubt. Wobei man sich bei den Schweizern sprachbedingt nie sicher sein darf, es gibt ja gerne Verwechslungen wie Sprit (in Deutschland Brennspiritus) und Baumnuss (in Deutschland Walnuss). Nicht das sich nachher der schweizer Campingofen sich als deutscher Campingkocher entpuppt.

    Grüße

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      Liebt das Forum
      • 18.04.2008
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      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
      ... Nicht das sich nachher der schweizer Campingofen sich als deutscher Campingkocher entpuppt.
      Keine Verwechslungsgefahr. DAS HIER ist ein Schweizer Campingofen!
      Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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      • Schlammdackel
        Anfänger im Forum
        • 18.11.2012
        • 11
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        • Meine Reisen

        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
        Hier noch eine ganz gute Tabelle von der Iata:
        http://www.iata.org/whatwedo/cargo/d..._Table-23A.pdf

        Man kann der Übersicht entnehmen welche Gegenstände als Handgepäck, Aufgabegepäck oder am Körper erlaubt sind und ob man dafür die Genehmigung der Airline braucht oder nicht..............
        Sehr aufschlußreiche Tabelle - nur - keinerlei Hinweis auf Festbrennstoffe (Esbit).

        Nachdenklich macht mich aber folgende Auflistung:
        "Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind nicht am eigenen Körper, als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck erlaubt"

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        • Ingwer
          Alter Hase
          • 28.09.2011
          • 3237
          • Privat

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          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Zitat von Schlammdackel Beitrag anzeigen
          Sehr aufschlußreiche Tabelle - nur - keinerlei Hinweis auf Festbrennstoffe (Esbit).

          Nachdenklich macht mich aber folgende Auflistung:
          "Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind nicht am eigenen Körper, als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck erlaubt"
          Wieso nachdenklich? Da steht dass die Mitnahme von Feuerzeugbenzin nicht erlaubt ist. Egal wo man es mitnimmt, also Körper, Hand- oder Aufgabegepäck.

          Abgesehen davon geht es in der Liste nur um Güter. Nicht um Gefahrstoffe. Da gibt es einen Unterschied.


          Keine Verwechslungsgefahr. DAS HIER ist ein Schweizer Campingofen!

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          • Schlammdackel
            Anfänger im Forum
            • 18.11.2012
            • 11
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            • Meine Reisen

            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            "Feuerzeugbenzin und Feuerzeug-Nachfüllpatronen sind nicht am eigenen Körper, als aufgegebenes Gepäck oder Handgepäck erlaubt"
            Zitat von Ingwer Beitrag anzeigen
            ...........Da steht dass die Mitnahme von Feuerzeugbenzin nicht erlaubt ist. Egal wo man es mitnimmt, also Körper, Hand- oder Aufgabegepäck.........
            Den Satz kann man aber auch anders interpretieren.
            Beim ersten Durchlesen heißt das für mich, am Körper verboten, im Gepäck oder Handgepäck erlaubt.!
            Erst nach mehrfachem Durchlesen könnte man das auch anders verstehen......

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            • Ingwer
              Alter Hase
              • 28.09.2011
              • 3237
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              • Meine Reisen

              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Entweder etwas unglücklich formuliert oder übersetzt. Interpretieren muss man da aber nichts, den Satz ließt man zweimal, dann merkt man das es sich um eine Aufzählung handelt. Aber wenn man die Checkliste vornedran anschaut, dann dann sieht man dass es mit der Erlaubnis Gift ist.

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              • Gast20200707
                GELÖSCHT
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                • 25.05.2013
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                • Meine Reisen

                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                Mich schrieb' Waldhexe per PN an, weil sie wissen möchte wie es bei mir begründet wurde, dass mir das gesamte Kochgeschirr auf dem Weg nach Hawaii entnommen wurde. Ich kann und möchte nun hier kurz schildern, wie es dazu kam und wie es begründet wurde.

                Was war im Rucksack enthalten?
                - Zwei Primus ETA Powertöpfe mit den Lamellen am Boden (gebraucht und angerußt)
                - Je drei Titanklapplöffel, -messer und -gabel von Esbit
                - Eine MSR Benzinpumpe (gebraucht, aber nur mit sehr leichtem Benzingeruch)
                - Ein Opinel Klappmesser und ein Schweizer Messer
                - Ein Hobo Solo Stove Titan (gebraucht und angerußt)

                In Washington war ESTA Kontrolle, wir haben das Gepäck in Empfang genommen um es dann wieder aufs Band für den Weitertransport über Chicago nach Maui aufzugeben. Hier hatten wir noch keinen Verlust gemerkt. Bei Ankunft auf Hawaii haben wir auch hier das Gepäck nicht kontrolliert und es nicht gemerkt. Erst zwei Stunden später im Camp. Komplett alles wurde entnommen außer die Klamotten, die wieder reingestopft wurden. Mein erster Verdacht fiel auf die TSA, doch wenn die was entnehmen, dann liegt normalerweise ein Zettel im Rucksack mit dem Hinweis, warum was entnommen wurde.

                Ich bin also wieder zum Airport zum Lost and found und erklärte, was entnommen wurden sei. Daraufhin machte der korpulente unhöfliche Typ mir klar, dass es sicher entnommen wurden sei, weil es bereits benutzt wurde. Nur neue Kocher sind erlaubt. Schwachsinn. Wir mussten uns also vor Ort alles nachkaufen, u.a. einen MSR Micro Gaskocher..

                Eine Randinfo: Im Handgepäck führte ich auf 7 Flügen in/von/nach USA einen stark gebrauchten MSR Dragonfly und eine offene ausgewaschene Benzinflasche mit. Nie hat mich darauf Jemand angesprochen, ich setzte sogar noch einen oben drauf und habe dann auch im Handgepäck den Gasbrenner mitgeführt. Die spinnen doch. Ich bin am überlegen, zukünftig sogar meine Töpfe mit ins Handgepäck zu nehmen

                Zu Hause habe ich dann an die TSA und an United eine Verlustmeldung geschickt. TSA bat um 6 Monate Bearbeitungszeit, haben sich aber auch 7 Monaten nicht gemeldet. Da ich eine Hausratversicherung habe, haben die mir nun den Schaden von 350 Euro anstandslos erstattet.

                Also zukünftig werde ich weiter die Brenner im Handgepäck mitführen um ggf. eine Diskussion mit denen führen zu können. Bis jetzt hat das aber auf den Azoren, Kanada und Island ohne Probleme funktioniert, daher kann ich diese Vorgehensweise nur empfehlen.

                Ich hoffe, dass ich Dir, Waldhexe, mit der Ausführung weiterhelfen konnte.
                LG
                Jens

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                • Waldhexe
                  Alter Hase
                  • 16.11.2009
                  • 2891
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                  • Meine Reisen

                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Ja, vielen Dank! Es gab hier ja schon mal den Fall, dass das komplette Trangia-Set abgenommen wurde, also Töpfe und Windschutz, nicht nur der Brenner. Das scheint der Gipfel der Willkür (oder Dummheit) zu sein, wenn auch das Kochgeschirr bzw. in Deinem Fall die komplette Campingküche rausgenommen wurde. Entweder konnte es einer gut gebrauchen oder das Sicherheitspersonal ist vollkommen übereifrig nach dem Motto "Kocher nicht erlaubt - besser die Töpfe auch gleich weg". Für jemand völlig unbedarften ist vielleicht auch nicht unbedingt zu erkennen, wo der Kocher aufhört und der Topf anfängt...

                  Wie lässt sich das vermeiden?
                  Kocher und Töpfe völlig getrennt transportieren?
                  Töpfe mit Socken oder so füllen?
                  Töpfe ins Handgepäck?
                  Auskunft der Fluglinie dazulegen?
                  Teile beschriften - DIES IST NUR EIN TOPF!!! ??
                  Nicht mehr fliegen?

                  Gruß,

                  Claudia

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                  • derMac
                    Freak
                    Liebt das Forum
                    • 08.12.2004
                    • 11888
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    Zitat von Waldhexe Beitrag anzeigen
                    Töpfe mit Socken oder so füllen?
                    Mach ich zwar so, aber dann sind die Socken vll. auch noch weg.

                    Auskunft der Fluglinie dazulegen?
                    Die Sicherheitschecks werden aber nicht von der Fluglinie durchgeführt und die Leute die das machen werden eher keine Zettel lesen.

                    Nicht mehr fliegen?
                    Man könnte Länder meiden, die sich durch besonders viel schlecht ausgebildetes Personal und Willkühr auszeichnen.

                    Zusammenfassung: es ist leider zu einem gewissen Grad ein Glücksspiel.

                    Mac

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                    • inselaffe
                      Fuchs
                      • 23.06.2014
                      • 1716
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                      • Meine Reisen

                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Das Problem ist doch nie die Fluglinie sondern immer die Willkür des Sicherheitspersonals am Flughafen und die sind vom Flughafenbetreiber angestellt.

                      Selbst wenn man den Kram im Handgepäck hat, stellen die einen feist vor die Entscheidung wegwerfen oder nicht fliegen.

                      Meiner Ex haben sie in Deutschland mal ne feste Mettwurst abgenommen, wäre ne Flüssigkeit
                      Da gabs dann auch nichts mehr zu diskutieren.

                      Genauso undifferenziert gehen die bei allem anderen vor: voll auf Nummer Sicherheit. Besser 100mal zu viel was rausgezogen und weggeschmissen als einmal zu wenig.

                      Sind ja meist auch nicht gerade die bestbezahlen Schichtjobs und ich selbst wollte nicht in deren Haut stecken, wenn dann doch mal was passiert ist. Dann ist das Geschrei aller Orten wieder groß.

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                      • tbrandner
                        Erfahren
                        • 03.11.2010
                        • 489
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Ich wärme wieder auf ...

                        Bei mir steht eine längerer Flug mit der Aeroflot an. Da ich einen Mutlifuel-Kocher mitnehmen will, habe ich Aeroflot direkt angefragt. Der Helpdesk verwies mich auf das Terminal des Flughafen - Aeroflot Schalter. Dort rief ich dann an:
                        "Wenn das nur das Equpment ist, ist uns das egal" - war die Aussage. Brenner muss nur gereinigt und frei von Rückstände sein.

                        Die Homepage der Aeroflot verweist auf die Richtlinien der IATA. Da steht drinnen, dass für "Camping stoves and fuel containers that have contained a flammable liquid fuel, with empty fuel tank and/or fuel container (see 2.3.2.5 for details)." folgendes gilt:

                        The approval of the operator is required = YES
                        Permitted in or as checked baggage = YES
                        Permitted in or as carry-on baggage = NO
                        The pilot-in-command must be informed of the location = NO

                        Somit werde ich ein paar Tage beim Schalter mit dem verpackten Kocher vorstellig werden und mir das Approval holen und es im Gepäck beilegen. Ich möchte auf jeden Fall eine rechtliche Absicherung haben, falls es bei dem Flug Probleme gibt.

                        NS: der Inhalt von "2.3.2.5" der Vorschrift wäre interessant - den fand ich aber im Internet nirgens.

                        lG,
                        Thomas
                        _____________________________________
                        Meine Seite: http://www.thomasbrandner.at

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                        • markrü
                          Alter Hase
                          • 22.10.2007
                          • 3344
                          • Privat

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                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Zitat von tbrandner Beitrag anzeigen
                          Ich wärme wieder auf ...
                          Oje!

                          Die Tabelle der gefährlichen Güter hast Du bestimmt gefunden: https://www.iata.org/whatwedo/cargo/dgr/Documents/passenger-provisions-table-23A-de.pdf (?)

                          in der 2.3.2.5 steht meines Wissens nichts, was dem gesunden Menschenverstand widersprechen würde. Sinngemäß: sauber und ohne Anhaftungen eines gefährlichen Stoffes etc. pp.
                          Allein: Die Definition ist nicht das Problem - Das Problem ist, dass derjenige, der Dein Gepäck und den darin befindlichen Kocher inspiziert, der Überzeugung sein muss, dass es sich bei diesem komischen Teil eben NICHT um einen gefährlichen Gegenstand handelt. Wenn er daran zweifelt, ist es für ihn der optimale Weg, das Ding (im wahrsten Sinne des Wortes) aus dem Verkehr zu ziehen. Kein möglicherweise gefährliches Gut im Gepäck = Kein Problem = Alles gut!
                          Besser als 'Alles gut' geht an dieser Stelle nicht. Du hast verloren...

                          Wenn das Ding auch nur minimal nach Brennstoff riecht, ist das der beste Beweis für nicht erlaubte Anhaftungen...
                          Die Bennstoffflasche sollte außerdem offen sein (=offensichtlich nicht mit Druck beaufschlagt).


                          Das Thema ist endlos. Du kannst einen Hinweis anbringen, dass es sich NICHT um Gefahrgut handelt und KEINE brennbaren Stoffe enthalten sind. Das kann helfen, kann aber auch dazu führen, dass jemand nur 'brennbar' liest ('Zieh alles raus, wo brennbar draufsteht!') oder lesen kann und das Teil genau WEGEN des Entwarnungshinweises rausnimmt. Schicksal.

                          Gruß,
                          Markus
                          Zuletzt geändert von markrü; 12.01.2018, 16:27.
                          Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                          Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                          • tbrandner
                            Erfahren
                            • 03.11.2010
                            • 489
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                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Danke markü,

                            Bin eh schon wieder ruhig
                            Die Tabelle habe ich gefunden. Daher auch mein Statement. Ich werde mir einfach vom Operator (Fluggesellschaft) das approval holen und beipacken. Dann sieht der sicherheitsmann, dass das Paket von der Fluggesellschaft abgesegnet wurde. Das ist meine Strategie. Ob’s klappt, werden wir ja sehen

                            Es Ruhe der Thread wieder in Frieden ...

                            Lg,
                            Thomas
                            _____________________________________
                            Meine Seite: http://www.thomasbrandner.at

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                            • utor
                              Erfahren
                              • 30.06.2006
                              • 288
                              • Privat

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                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              was ich gerne mache, wenn möglich: ich frag am schalter, ob ich den rucksack als sperrgepäck aufgeben kann. dann muss man normalerweise direkt annen extra schalter mit scanner. wenn im gepäck irgendwas probleme macht, steht man daneben und kann im zweifelsfall erklärend und beschwichtigend einwirken.


                              utor
                              "Dinge, die wie Dinge aussehen wollen, sehen manchmal mehr wie Dinge aus, als Dinge." TP
                              ----
                              fotos vom draussen.

                              Kommentar


                              • tbrandner
                                Erfahren
                                • 03.11.2010
                                • 489
                                • Privat

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                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Zitat von utor Beitrag anzeigen
                                was ich gerne mache, wenn möglich: ich frag am schalter, ob ich den rucksack als sperrgepäck aufgeben kann. dann muss man normalerweise direkt annen extra schalter mit scanner. wenn im gepäck irgendwas probleme macht, steht man daneben und kann im zweifelsfall erklärend und beschwichtigend einwirken.


                                utor
                                Danke, auch ein gute Tipp!

                                Lg
                                _____________________________________
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                                • Lorenz89
                                  Erfahren
                                  • 09.10.2009
                                  • 426
                                  • Privat

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                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  Zitat von markrü Beitrag anzeigen
                                  Das Thema ist endlos.
                                  Natürlich!
                                  ... denn eventuelle Vorschriften (und ggfs. deren Anwendung (z.B. an der Sicherheitskontrolle)) können sich ändern. V.a. auf ältere Beiträge oder Artikel im Internet würde ich mich keinesfalls verlassen.

                                  Grundsätzlich würde ich mir bei sowas schriftlich geben lassen bzw. den Schriftverkehr vorziehen oder von der Webseite der Airline ausdrucken. In manchen Fällen kann eine Zweitkopie nicht schaden, für den Fall, dass z.B. auf dem Hinflug jemand ein Schreiben oder eine Kopie behalten will und man wieder mit dem Gut oder Gepäck zurückfliegt. Notfalls kann man auch etwas mit dem Smartphone oder einer Kamera abfotografieren.
                                  MfG Lorenz

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                                  • ImMai
                                    Anfänger im Forum
                                    • 21.06.2015
                                    • 16
                                    • Privat

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                                    Kocher in den Flieger?

                                    Hallo Zusammen,
                                    wir wollen morgen nach Schweden fliegen und machen uns grade total verrückt wegen der Kocher. Wir haben einen Spiritus und einen Gaskocher. Jetzt ist die Frage, bekommen wir die ohne Probleme in den Flieger? Natürlich nicht ins Handgepäck , sondern in den aufgegebenen Rucksack.
                                    Falls es am Flughafen Probleme gibt und die uns die Kocher wegnehmen, gibt es in Kiruna bzw. Abisko die Möglichkeit sich neue zu kaufen?

                                    Danke schonmal für eure Antworten
                                    Imke

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                                    • Vegareve
                                      Freak

                                      Liebt das Forum
                                      • 19.08.2009
                                      • 14389
                                      • Privat

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                                      AW: Kocher in den Flieger?

                                      Natürlich kannst du den Kocher einpacken, nur die Gaskartusche musst Du vor Ort kaufen.
                                      "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

                                      Kommentar


                                      • LihofDirk
                                        Freak

                                        Liebt das Forum
                                        • 15.02.2011
                                        • 13729
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: Kocher in den Flieger?

                                        Das gleiche gilt für den Spiritus.

                                        Kommentar


                                        • pekra62
                                          Dauerbesucher
                                          • 02.03.2012
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                                          AW: Kocher in den Flieger?

                                          Ich hatte mit Spirituskocher noch kein Problem im Flieger (Spiritus darf nicht in den Flieger, weder Handgepäck noch aufgegeben), hab aber gelegentlich gelesen, dass sie moniert wurden. Also auf jeden Fall komplett ausleeren.
                                          Einmal wurde ich beim Boarding ausgerufen und musste den Trangia aus Rucksack holen und vorzeigen. Durfte ihn aber wieder einpacken.

                                          Aber im Notfall wäre es ja nur der reine Brenner, nicht das Gestell (ich vermute jetzt mal den Trangia) und den könntest du für wenig Geld in Kiruna nachkaufen.

                                          Peter

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