Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

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  • nredrew
    Gerne im Forum
    • 21.10.2008
    • 76
    • Privat

    • Meine Reisen

    #41
    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

    Zitat von NRWStud Beitrag anzeigen
    @ Andray & Harry: Scheinbar sieht Air Berlin das doch nicht so ernst:
    Ich lese da irgendwie nix explizit über Kocher...
    Hi Trekking-Flugreisende,
    für Handgepack (Passagierraum) und aufgegebenes Gepack existieren europäische Sicherheitsvorschriften vom Nov. 2006.
    Explizit beziehen sich die Vorschriften nicht auf Campingkocher (ohne Brennstoffe), indirekt aber schon.
    siehe hier: http://www.bazl.admin.ch/dienstleist...x.html?lang=de
    Unter "Explosive und leicht entzündbare Substanzen" sind aber auch explizit aufgeführt Auomotorenteile, die "Benzin enthalten haben". Klartext ->
    "Alle Substanzen, die ein Explosionsrisiko darstellen (z.B. Gas, flüssige und feste entzündbare Substanzen, Stoffe, die reaktionsfähig sind oder oxidieren, Peroxide, ätzende Stoffe, Teile von Fahrzeugen, die Benzin enthalten haben, leicht entzündliche Flüssigkeiten wie Petrol, Lampenöl, Feuerzeug-Gas, Benzin, Brennpaste usw.) sind sowohl im aufgegebenen Gepäck als auch im Handgepäck verboten."
    Jetzt müsst Ihr Euch mal die Schwierigkeit in der Umsetzung vorstellen: Der Kontrollbeamte müsste jetzt also erkennen, ob es sich um einen
    a) Benzinvergaserkocher (=zu beurteilen wie Teile von Fahrzeugen, die Benzin enthalten haben),
    oder b) Gasvergaserkocher (Grenzfall, könnte schlüpfen ohne Gaskartusche, aber: heute gibt es doch gasbetriebe Kraftfahrzeuge, müsste dann der Kochervergaser nicht wie ein Fahrzeugteil beurteilt werden, und Gas ist ja noch explosver wie Benzin ..),
    c) Multifulevergaserkocher handelt (ist das jetzt nach Kriterium Autokomponenten, die Benzin enhalten haben zu beurteilen?).
    Verständlich, dass die Gesellschaften, die Sicherheitskontrollen des aufgegeben Gepäckes durchführen, eher dazu tendieren, gleich alles nicht durchzulassen beim aufgegebenen Gepäck, dass in die Kathegorie Campingkocher geht.
    Am besten weg kommt 1) wer nicht fliegt
    2) wer Festbrennsroffkocher (Esbit oder Holz) verwendet
    oder den diskrimierbaren Kocher (Gas, Benzin) mit der Post an das Destinationsziel im Voraus versendet.
    Grüsse
    nredrew

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    • tah

      Erfahren
      • 25.01.2009
      • 305
      • Privat

      • Meine Reisen

      #42
      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

      Zitat von Hexe Beitrag anzeigen
      Kocher Auseinanderbauen, gut lüften nach der Tour damit er nicht mehr all zu sehr stinkt, und in allem möglichen einwickeln, dann ist er nicht mehr zu erkennen...! Bis jetzt ist es gut gegangen....!
      Dank sei Marcus verpackungskünsten...
      Hi Leute,

      auch wenn Eure Erfahrungen ganz gut das Dilemma und seine unerklärlichen Wendungen zeigen sowie einige Lösungsansätze andeuten, möchte ich an dieser Stelle das noch einmal vervollständigen (ohne allzu ausführlich die Richtlinien zitieren zu wollen).

      Die verschiedenen EU-Richtlinien zur Luftverkehrssicherheit haben verschiedene Kontrollkriterien und verschiedene Verantwortlichkeiten zum Ziel (z. B. Sicherheitsbehörden für aktiven (und indirekten) Schutz, Fluggesellschaften für passiven Schutz).

      Das erste Luftsicherheitskriterium ist der aktive Schutz. Hier geht es vorrangig um die direkte Bedrohung des Luftverkehrs durch Sprengstoffe. Mit diesem Schutz sollen also im Grossgepäck Sprengstoffe/Sprengvorrichtungen erkannt und ausgesondert werden. Dieses Kriterium zur Einführung der 100% Sicherheitskontrolle entstand sozusagen durch das sog. Lockerbie-Attentat auf eine PanAm vor etwa 20 Jahren.
      Ziel: Schutz vor Attentaten
      Ausführender: Sicherheitsbehörden (in Dtd. BMI bzw. Unterauftragnehmer)

      Das zweite Kriterium umfasst ebenfalls den aktiven Schutz, diesmal aber bei der Personen- und Handgepäckkontrolle. Durch etliche Vorkommnisse kam es gerade in den letzten Jahren hier zu einer massiven Verschärfung des Umfangs der Sicherheitskontrollen (z. B. Schuhe, Flüssigkeiten). Hier werden einerseits die aktiven Komponenten (Sprengstoffe/Sprengvorrichtungen/Waffen) und andererseits die analogen passiven Komponenten gesucht (z. B. waffenähnliche Gegenstände, Materialien zum Bau von Sprengstoffen).
      Ziel: Schutz vor Attentaten
      Ausführender: Sicherheitsbehörden (in Dtd. BMI bzw. Unterauftragnehmer)

      Das dritte Kriterium betrifft eher den allg. Schutz mit der Kontrolle des Grossgepäcks bzgl. verbotener Gegenstände (z. B. Waffen, radioakt. Stoffe).
      Ziel: Einhaltung int. Abkommen
      Ausführender: Sicherheitsbehörden (in Dtd. BMI bzw. Unterauftragnehmer)

      Das vierte Kriterium umfasst alle nicht eindeutig auf einem Scanner zu identifizierbaren Gegenstände (sog. Dunkelalarm). Hier muss der Kontrolleur in jedem Fall eine Nachkontrolle (per Tomograph oder per Hand) durchführen lassen. Es hilft also überhaupt nicht, einen Kocher in Blei einzuwickeln oder sonstwie intelligent zu verpacken. Wenn ein Kontrolleur etwas nicht eindeutig zuordnen kann, wird garantiert nachkontrolliert (so lautet die Regel).
      Ziel: Identifikation der Gegenstände und Zuordnung in die anderen Kategorien
      Ausführender: Sicherheitsbehörden (in Dtd. BMI bzw. Unterauftragnehmer)

      Das fünfte Kriterium (passiver Schutz) betrifft Gegenstände und Stoffe, von welchen potentiell (und von dem betreffenden Passagier eher ungewollt) eine Gefahr für den Luftverkehr ausgehen könnte (z. B. in unserem Fall Gaskartusche, mit Benzin gefüllte Siggflasche, etc.). Diese Kontrolle wird zwar durch den gleichen BMI-Mitarbeiter am gleichen Scanner durchgeführt, die Handhabung des gefährlichen Teils obliegt - und das ist der große Unterschied - den Airlines. Auch wenn es dabei keinen bzw. nicht viel Interpretationsspielraum gibt, nehmen die einzelnen Airlines ihre Handlungspflicht recht unterschiedlich wahr. Aus diesem Grund gibt es auch einige eher Outdoor-freundliche Airlines und umgedreht. Ein zweiter Sachverhalt spilet da auch noch mit hinein. Die Airlines müssen im Fall der Fälle den Passagier ausrufen lassen und mit ihm gemeinsam den Sachverhalt klären. Ist die Zeit schon zu weit vorangeschritten, kann die Airline auch das Teil selbständig entfernen (ABER: nur mit Hinweiszettel im Gepäck). Letzteren Schritt vermeiden aber einige Airlines lieber, um ihre Fluggäste nicht zu verprellen.

      Letztlich liegt es an den Beteiligten in der ganzen Kette (Kontrolleti, Airline), ob ein Kocher im Gepäck ignoriert wird oder nicht.

      Was bedeutet das in der Praxis. Wenn ein Kocher fabrikneu / originalverpackt ist, muss die Airline das Teil eigentlich mitnehmen (ähnliche Handhabung auch bei RC-Geräten). Wenn ein Kocher allerdings benutzt worden ist, sieht die Sache für die Airline etwas anders aus. Hier tritt eher das Gefährdungspotential in den Vordergrund. Wenn dabei aber ein Kocher blitzeblank ist und überhaupt nicht mehr nach Brennstoff riecht, geht das Teil i. d. R. durch. Problematisch sind in dem Zusammenhang eher auch die Pumpen und Behälter bei den Flüssigbrennern, was z. B. die vollverbauten Colemanns fast zu einem NoGo machen. Die anderen Flüssigbrenner müssen dementsprechend komplett vom Russ gereinigt werden und vollständig entlüftet werden. Da der Geruch aber trotzdem weitgehend anhafte, hat sich in meinem Bekanntenkreis die Methode mit dem Cola-Ausspülen nach der vollständigen Reinigung etabliert. Jetzt durchzuckt es bestimmt die Flüssigfraktion - mit reichlich Wasser nachspülen gehört anschließend auch noch dazu.
      Gasbrenner haben es generell etwas leichter, da der Brennstoff leicht flüchtig ist und der Kocher nach gutem Putzen i. d. R. nicht mehr riecht.

      Auch wenn es dafür natürlich keine Garantie von mir gibt, so verbessern sich dadurch aber die Chancen, sein teures Teil nach einem Flug noch sein eigen nennen zu können. Letztlich kann sich aber ein unfreundlicher Airline-Mitarbeiter immer auf den Sicherheitsaspekt berufen, wenn er Einen mit oder ohne Recht schikanieren will.

      Viele Grüße, Tom.

      PS: Luftpost hilft in diesem Fall auch nicht viel, da ein Grossteil der Luftpost als Beiladung von Passagiermaschienen (sog. Passage) transportiert wird. Nur Grossflughäfen oder besondere Frachtsterne (z. B. Frankfurt, Köln, Leipzig) werden i. d. R. auch von regelmäßigen Nurfrachtern angeflogen.
      Zuletzt geändert von tah; 15.03.2009, 21:55.
      Schnee ist auch nur schick aufgemachtes Wasser.

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      • jiggalatei
        Erfahren
        • 12.12.2006
        • 439
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

        einmal hatte zwei 3-Gangnaben unten im Rucksack. Die hat sich der Kontrolleur zeigen lassen; - konnte mit.
        Ein andres Mal eine noch nasse Jeans in einer Plasitiktüte. Die hat sich der Kontrolleur zeigen lassen;- konnte mit.
        Will sagen, wenn der Kontrolleur sagt, das kommt nicht mit, dann kommt es nicht mit. Diskussion zwecklos.
        Gruß Jigga

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        • Sarekmaniac
          Freak

          Liebt das Forum
          • 19.11.2008
          • 10958
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

          Habe am 20.4. bei Ebay von einem Händler in UK einen gebrauchten Kocher gekauft. Hiker 111T, massiver Messingtank in Stahlkasten - sieht aus eine Höllenmaschine.
          Vorgestern die Mitteilung, die Ware sei verschickt. Heute kam der Kocher an: Priority Air Mail. Und was stelle ich bei der ersten Schnellinspektion fest: ca. 50-100 mml Benzin im Tank.




          Klar, das war kein Passagierflug. Aber Piloten sind doch auch Menschen, die vor Terrorgefahr geschützt werden müssen, oder?
          Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
          (@neural_meduza)

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          • Andreas L
            Alter Hase
            • 14.07.2006
            • 4351

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

            Ich wag mal eine Prognose: Anschläge auf Frachtflugzeuge hat es - soweit ich weiss - noch nie gegeben. Warum kann man sich denken - das ist halt die perfide Denkweise dieser "Menschen", die so was machen.
            In der Risikobewertung liegt fliegende Fracht also weit unten, ensprechend werden die Sicherheitschecks sein, man rechnet ja ökonomisch. Solange, bis sich das mal ändert ...

            Andreas
            "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

            BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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            • Ixylon
              Fuchs
              • 13.03.2007
              • 2264
              • Privat

              • Meine Reisen

              #46
              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

              Das ist halt Risikobewertung.

              Risiko ist gleich der Wahrscheinlichkeit für einen Unfall multipliziert mit den Auswirkungen des Unfalls. Da die Auswirkungen bei Frachtflugzeugen geringer sind (weil nur die Crew an Bord ist und nicht noch mehrere hundert Passagiere), kann eben bei gleichem Gesamtrisiko die Unfallwahrscheinlichkeit erhöht werden. Und das bedeutet dann halt, dass bei Frachtflügen z.B. nicht so streng nach brennbarem Material gesucht wird wie bei Passagierflügen.

              Natürlich ist es ein komisches Gefühl, so zu rechnen, aber das ist nunmal so. Fragt mich bitte nicht, was ein Menschenleben in diesen Berechnungen wert ist.
              FOLKBOAT FOREVER

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              • xe3tec
                Fuchs
                • 24.11.2008
                • 2342
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                und wie bekomm ich jetzt mein kocher mit ins ausland wenn ich fliege?
                bei mir wäre es ein kleiner mini gasbrenner...
                kartuschen kann man ja nachkaufen

                vlt nen netten kontrolleur erwischen?
                "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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                • Andreas L
                  Alter Hase
                  • 14.07.2006
                  • 4351

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                  Keiner wird was gegen deinen Gasbrenner haben ... bis zur nächsten Verschärfung auf jeden Fall. Ins aufgebene Gepäck und fertig. Die Problemteile sind Kocher und andere Teile die schon mal Benzin enthalten haben ... mit Gaskochern ohne Kartuschen gabs so gut wie noch nie Probleme.

                  Andreas
                  "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                  BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                  • xe3tec
                    Fuchs
                    • 24.11.2008
                    • 2342
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                    ah merci
                    "You still hope that this war will end with your honor intact? Stand in the ashes of a trillion dead souls and ask the ghosts if honor matters. The silence is your answer."

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                    • Susanne
                      Fuchs
                      • 22.02.2002
                      • 1627
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                      Andreas, danke für die Info. Ich hatte immer geglaubt, auch Gasbrenner wären komplett verboten (auch im aufgegebenen Gepäck)
                      havet - Ölmalerei
                      Blomstene på fjellet er formet som klokker og stjerner. Sagnet sier at det er fordi vidda ligger så nær himmelen. Pedder W. Cappelen

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                      • Andreas L
                        Alter Hase
                        • 14.07.2006
                        • 4351

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                        Nein, die letzten 3 Mal hatte ich keinerlei Schwierigkeiten damit. Auch nicht in die USA, wo die Security dein Gepäck mit dir zusammen durchgeht (also ein zweites mal, nach den deutschen Kontrolleuren) - denen muss man dann erklären, was das alles ist, aber da gab es keine Probleme. Auch auf dem letzten Rückflug hatte ich dann einen Zettel am Rucksack, dass mein Gepäck aus Sicherheitsgründen geöffnet und durchsucht worden sei - aber es war alles da, auch der Coleman - Brenner.
                        Hypersensibel sind sie halt beim Handgepäck - da würde ich sehr drauf achten, dass ich da nichts "komisches" drin habe - mann muss die Leute ja nicht verunsichern und überfordern.

                        ABER: So schnell, wie sich das zur Zeit immer wieder ändert - ganz sicher sein kann man nie, was denen noch einfällt. Ich bin in der Hinsicht ein absolut gebranntes Kind - bis vor ein paar Jahren "Vielflieger" (Journalist, Fotograf) - und ich musste immer wieder meine belichteten Filme gegen den "Röntgenwahn " der Kontrolleure verteidigen. DAS war eine Nerverei - und nach 2001 ...

                        Andreas
                        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                        BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                        • Becks
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 11.10.2001
                          • 19609
                          • Privat

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                          #52
                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                          Dann drückt mir mal die Daumen. Nach SA gehen ein Optimus Stella+ und ein optimus Nova an den Start. Beide gebraucht, da ich ja keinen ungetesten Kocher mitnehmen kann.

                          Aber ich werd die vorher schrubben, soviel ist sicher.

                          Hab dazu ne Anleitung gefunden:
                          Kocher leerbrennen, kocher, Pumpe, Pulle getrennt trocknen und lüften. Dann Brennflasche mit Sonnenblumenöl füllen und damit den Kocher¨+ Leitung spülen. Alles ausblasen, Öl wegwischen, verpacken.

                          Ich werd den zusätzlich noch zerlegen.

                          Alex
                          Zuletzt geändert von Becks; 19.05.2009, 14:10.
                          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

                          Kommentar


                          • Markus K.
                            Lebt im Forum
                            • 21.02.2005
                            • 7452
                            • Privat

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                            #53
                            AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                            Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                            Dann drückt mir mal die Daumen. Nach SA gehen ein Optimus Stella+ und ein optimus Nova an den Start. Beide gebraucht, da ich ja keinen ungetesten Kocher mitnehmen kann.

                            Aber ich werd die vorher schrubben, soviel ist sicher.

                            Hab dazu ne Anleitung gefunden:
                            Kocher leerbrennen, kocher, Pumpe, Pulle getrennt trocknen und lüften. Dann Brennflasche mit Sonnenblumenöl füllen und damit den Kocher¨+ Leitung spülen. Alles ausblasen, Öl wegwischen, verpacken.

                            Ich werd den zusätzlich noch zerlegen.

                            Alex
                            Hi Becks,
                            ich weiss ja nicht, aber ich würde das Öl weglassen. Immerhin ist das ja auch ein Brennstoff. Waldhoschi hat ja mal den Versuch mit dem Dragonfly und Olivenöl gemacht . Nicht, dass die da wegen dem Öl rummeckern.

                            Gruss MK
                            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                            • rooftop
                              Neu im Forum
                              • 01.08.2009
                              • 2
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                              Hallo Leute! Mein Bruder ist gestern von seiner Finnlandreise zurückgekommen. Er hatte meinen Primus Omnifuel mit dabei... Dieser ist nun weg - ersetzt durch einen Zettel mit einem Hinweis darauf... Zuerst dachte ich sie haben nur die (leere) Benzinflasche aus dem Gepäck genommen, das hätte ich noch verkraftet. Aber dass jetzt der gesamte Kocher fehlt finde ich eine bodenlose Frechheit... Finnair wird von mir eine deftige Beschwerde-Mail erhalten: Auch wenn's nix bringt, aber ich finde nicht dass sie ein 170 Euro Teil mal eben einfach so wegschmeissen können... Das kann doch nicht sein! Ich hatte sonst noch nie Probleme damit...

                              Kommentar


                              • frusciante
                                Erfahren
                                • 06.09.2008
                                • 112
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #55
                                AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                Wie verhält sich das eigentlich, wenn man einen benutzten Benzinkocher incl Brennstoffflasche per Paket von Oslo nach Deutschland (nach vollbrachter Tour) schicken will, damit man ihn nicht wie rooftop`s Bruder im aufgegebenen Gepäck abgenommen bekommt? Das wäre ja die wirtschaftlichere Methode
                                Man kann ja nicht entscheiden, ob der Kocher per Flugzeug oder per Schiff nach Dtl. kommt, oder? Ersteres dürfte ja dann auch nicht erlaubt sein, auch wenn, wie ein paar Posts weiter oben schon geschrieben, die Kontrollen bei Frachtflügen nicht so streng sind...

                                EDIT: weiss jemand, wieviel so ein Paket kostet bzw. wo man sich informieren kann?

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                                • Andreas L
                                  Alter Hase
                                  • 14.07.2006
                                  • 4351

                                  • Meine Reisen

                                  #56
                                  AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                  Zitat von rooftop Beitrag anzeigen
                                  Hallo Leute! Mein Bruder ist gestern von seiner Finnlandreise zurückgekommen. Er hatte meinen Primus Omnifuel mit dabei... Dieser ist nun weg - ersetzt durch einen Zettel mit einem Hinweis darauf... Zuerst dachte ich sie haben nur die (leere) Benzinflasche aus dem Gepäck genommen, das hätte ich noch verkraftet. Aber dass jetzt der gesamte Kocher fehlt finde ich eine bodenlose Frechheit... Finnair wird von mir eine deftige Beschwerde-Mail erhalten: Auch wenn's nix bringt, aber ich finde nicht dass sie ein 170 Euro Teil mal eben einfach so wegschmeissen können... Das kann doch nicht sein! Ich hatte sonst noch nie Probleme damit...
                                  ... das ist wie beim Roulett: Manchmal klappts und man geht mit vollen Taschen aus dem Saal. Wenns schiefgeht, wenn man pleite ist, dann darf man sich nicht beschweren - denn man hats ja gewusst ...

                                  Dein Bruder soll sich trösten: Wenn das Ding mit an Bord gekommen wäre und die Gassensensoren im Gepäckraum angesprochen hätten, dann wäre es im besten Fall zu einer Startverzögerung gekommen. (Der letzte, mir bekannte Fall, in München, ging wohl erst mal in U-Haft.) Im schlimmsten Fall kann aber auch eine ausserplanmässige Landung draus werden - und das ist dann mit 170 Euro bei weitem nicht erledigt ... Und über eine Schuldfrage muss dann auch gar nicht gestritten werden, denn es steht ja überall: In den Beförderungsbestimmungen, auf dem Ticket, an der Gepäckaufgabe, im Gate meistens nochmal usw usf.

                                  Lasst das einfach bleiben. Ist wirklich besser. Nach Skandinavien muss man auch nicht fliegen. Und wenn man fliegen muss, dann kauft man sich im Zielland einen günstigen Kocher. Und mit Gasbrennern hat man das ganze Problem auch nicht. Es gibt also schon Alternativen.

                                  Andreas
                                  "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                  BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                                  • rooftop
                                    Neu im Forum
                                    • 01.08.2009
                                    • 2
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #57
                                    AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                    Ich verstehe schon dass Sicherheit notwendig ist, ich habe mich ehrlich gesagt auch nie damit auseinandergesetzt, wobei ich grundsätzlich immer die leere Flasche transportiert habe, man hat ja Hausverstand... Ich hätte es auch akzeptiert wenn nur die Benzinflasche samt Pumpe weg wäre... Aber das der Kocher, der nebenbei bemerkt auch ein Gaskocher ist, auch weg ist - das geht für mich zu weit... Ich werd mal sehen was ich machen kann, für mich gibt es jedenfalls keinen Grund das einfach so hinzunehmen...

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                                    • Christine M

                                      Alter Hase
                                      • 20.12.2004
                                      • 4084

                                      • Meine Reisen

                                      #58
                                      AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                      Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
                                      In den Beförderungsbestimmungen, auf dem Ticket, an der Gepäckaufgabe, im Gate meistens nochmal usw usf.
                                      Also ich habe bisher weder auf meinem Ticket, noch beim Einchecken, noch am Gate etc. einen Hinweis darauf gesehen, dass ein Kocher - ohne jegliche brennbaren Stoffe - verboten sei. Dazu muss man schon sehr tief in den Beförderungsbedingungen graben. Und wenn ich mich recht erinnere, war denen von Finnair vor Jahren zu entnehmen, dass Campingkocher erlaubt seien. Und wenn ich mich recht an die Zeitungsberichte erinnere, die damals hier verlinkt waren, ging es bei dem Typ in München nicht um einen (im ausgelüfteten Zustand harmlosen) Kocher, sondern um eine volle Gaskartusche.

                                      Gaskocher ist auch nicht immer eine Alternative.
                                      Zuletzt geändert von Christine M; 02.08.2009, 15:31.

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                                      • Andreas L
                                        Alter Hase
                                        • 14.07.2006
                                        • 4351

                                        • Meine Reisen

                                        #59
                                        AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                        Richtig Christine. Der Grund für die Startverzögerung war Gasalarm - und den bekommst du mit einer geknickten Kartusche genauso hin wie mit einer leeren Brennstoffflasche oder einem Benzinkocher ... Im Gegenteil ist der Kocher noch kritischer, weil er seine Gaslast eventuell erst dann so richtig abgibt, wenn die Luft dünn wird im Gepäckraum - also auf Reiseflughöhe, wenn der Kabinendruck einem 3000er Gipfel entspricht.
                                        In den Beförderungsbestimmungen steht sinngemäss, dass alles was leicht entzündlich ist und/oder explosiv ist und auch Teile, die mit leichtentzündlichen Stoffen kontaminiert sind, verboten sind.
                                        Natürlich wurde der Münchner Fall noch höher eingestuft, weil eine volle Gaskartusche im Gepäck ja schon eine halbe Bombe darstellt.

                                        Andreas
                                        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                        BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                                        • Christine M

                                          Alter Hase
                                          • 20.12.2004
                                          • 4084

                                          • Meine Reisen

                                          #60
                                          AW: Der fliegende Kocher (oder: Kocher im Fluggepäck)

                                          @rooftop: Wie ich es in Erinnerung hatte: Bei Finnair sind Campingkocher explizit erlaubt, wenn sie sorgfältig entleert und gereinigt sind.
                                          Hier die Finnair website, die für weitere Informationen auf die Finavia website verweist: Finnair Gefährliche Gegenstände
                                          Und hier die Website der Finnish Civil Aviation Authority: Finnish Civil Aviation Authority :
                                          Camping stoves
                                          Flammable liquids and gases used as fuel for camping stoves are forbidden. A stove without fuel may be carried. Stoves which have been carefully emptied and cleaned of fuel may be carried.
                                          Wenn der Kocher gut gereinigt und entlüftet war, würde ich bei Finnair mal nachfragen, wieso er entfernt wurde.

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