Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

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  • Andreas L
    Alter Hase
    • 14.07.2006
    • 4351

    • Meine Reisen

    Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

    Da - unter Anderen - ich in der Vergangenheit öfter mal darauf hingewiesen habe, dass man ab 01.12.2008 bis 150 Euro Waren im Ausland Abgabenfrei bestellen könne: Diese Regelung wurde von den Zollbehörden offenbar teilweise zurückgenommen.

    Wie es sich jetzt darstellt, sollen ab 01.12.2008 folgende Regelungen gelten:

    Auf Lieferungen aus dem Ausland (also aus Nicht-EU-Ländern) erhebt der deutsche Zoll bis zu einem Betrag von 22 Euro KEINE Abgaben.
    Ab 22 Euro bis zum Höchstwert von 150 Euro wird kein Zoll verlangt, aber die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.


    Soweit mein Wissenstand, die angekündigte Regelung war: keinerlei Abgaben, also weder Zoll noch Einfuhrumsatzsteuer bis 150 Euro. Das war offenbar zu Verbraucher-freundlich, man hört das Gerücht, dass die Verbände des Einzelhandels dagegen protestiert hätten.

    Wenn jemand weitergehende Infos hat, könnte er die bitte hier posten.

    Danke, Andreas
    "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

    BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

  • Wurml
    Erfahren
    • 26.05.2008
    • 497
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

    Hier kannst du nachlesen wie es war. Es scheint aber noch offen zu sein was tatsächlich passiert, denn in der europäischen Richtlinie soll stehen, dass bei allem auf das kein Zoll gezahlt werden muss, auch keine Einfuhrsteuer anfallen darf.
    Zuletzt geändert von Wurml; 12.11.2008, 09:42.

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    • Andreas L
      Alter Hase
      • 14.07.2006
      • 4351

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

      Die Seite mit der Ankündigung beim Zoll wurde gelöscht, so dass man das jetzt nicht mehr nachprüfen kann - leider. Ich hab mir die damals auch nur als Lesezeichen gesetzt, den Inhalt aber nicht kopiert.

      Was ich aber noch ganz genau weiss: Die Ankündigung lautete "der Zollfreibetrag wird von 22 Euro auf 150 Euro angehoben". Da der bisherige Zollfreibetrag von 22 Euro Zoll UND Einfuhrumsatzsteuer-frei war, musste das logischerweise schon heissen, dass es der erhöhte Satz auch sein würde - zumal nichts von irgendeiner anderern Handhabung dort geschrieben stand.

      Andreas
      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

      BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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      • Philadelphia
        Erfahren
        • 25.04.2008
        • 134
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

        Danke für die Richtigstellung.

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        • Snuffy

          Alter Hase
          • 15.07.2003
          • 3708
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

          http://forum.outdoorseiten.net/showp...0&postcount=15


          Snuffy
          Gibt Dir dat Leben eenen Knuff,
          dann weene keene Träne.
          Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
          und baum'le mit die Beene.


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          • Andreas L
            Alter Hase
            • 14.07.2006
            • 4351

            • Meine Reisen

            #6
            AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

            Ja, der Link dort bezieht sich auf die Verordnung des Europäischen Parlamernts - die berührt aber nicht die Einfuhrumsatzsteuer, das können die Mitgliedsländer nach eigenem Gutdünken handhaben. Die Seite, die verschwunden ist, war die Ankündigung der Umsetzung dieser Verordnung vom Deutschen Zoll.

            wurml: Ich glaube nicht, dass die Union sich in die Steuergesetze der Mitgliedländer einmischen kann - und in der Verordnung steht davon, soweit ich das kapiere, auch nichts. Werde mir das aber nochmal vornehmen.

            Andreas

            Ok, habs nochmal durchgelesen: Was da von "Mehrwertsteuer-Befreiung" steht, bezieht sich offenbar auf Waren im Reisegepäck - also das, was gewöhnlich "Duty-Free" genannt wird.
            Zuletzt geändert von Andreas L; 12.11.2008, 10:10.
            "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

            BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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            • Snuffy

              Alter Hase
              • 15.07.2003
              • 3708
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

              In der pdf geht es ja nur um Zollbefreiung. Deswegen ist von der Mwst keine Rede beim Kauf in Ausland.

              So habs ich verstanden.

              Snuffy
              Gibt Dir dat Leben eenen Knuff,
              dann weene keene Träne.
              Lach Dir'n Ast, und setz' Dir druff,
              und baum'le mit die Beene.


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              • Christine M

                Alter Hase
                • 20.12.2004
                • 4084

                • Meine Reisen

                #8
                AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                Bei heise ist es ja erklärt. Den Wortlaut der ursprünglichen Meldung habe ich auch nicht kopiert. Aber sinngemäß hieß es, dass die Freigrenze für Kleinsendungen von 22 auf 150 Euro angehoben werde. Diese Freigrenze (von bislang 22 Euro) bezog sich bisher (und bezieht sich aktuell noch) sowohl auf Zoll als auch auf Einfuhrumsatzsteuer. Daher war die ursprüngliche Meldung so zu verstehen, dass bis 150 Euro Warenwert beides nicht anfällt. Hat auch jeder so verstanden.

                Die EU-Verordnung, die im Frühjahr mit Wirkung ab dem 1. Dezember geändert wurde, redet übrigens von "Einfuhrabgabe". Die Einfuhrumsatzsteuer wird zwar in dem Zusammenhang immer wieder erwähnt, kann aber gut sein, dass sie keine Einfuhrabgabe in diesem Sinn ist (sondern dass tatsächlich nur der Zoll hiervon erfaßt ist). Es wäre natürlich interessant zu wissen, wie die Verordnung in anderen EU-Ländern umgesetzt wird.

                Christine

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                • DREIPASS
                  Erfahren
                  • 25.04.2008
                  • 174
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                  0b nun 22€ (45€(?) bei privaten Geschenksendungen)
                  oder 150€ Warenwert ist erstmal dahingestellt,
                  da ich dazu leider auch keine weiteren aktuellen
                  Informationen habe.

                  Das Perfide aber ist, daß wenn die Freigrenze überschritten ist,
                  wird auf den Warenwert und die Versandkosten die Zollgebühr
                  (je nach Ware unterschiedlicher Prozentsatz) erhoben.

                  Aus dieser Summe:
                  Warenwert+Versandkosten+Zollgebühr errechnet sich
                  dann der Einfuhrsteuersatz und wird ebenfalls draufgeschlagen.

                  Wenn man nun die 150€ angenommen hat, kann ne ganze Menge
                  zusammenkommen und der Schnapp ist keiner mehr.

                  Ich denke mal, dieser Zusammenhang ist bekannt,
                  aber ich wollte ihn nochmal der Vollständigkeit halber
                  posten.

                  Beste Grüße
                  DREIPASS
                  Mitgedacht ist leicht gemacht

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                  • Christine M

                    Alter Hase
                    • 20.12.2004
                    • 4084

                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                    Zitat von DREIPASS Beitrag anzeigen
                    Aus dieser Summe:
                    Warenwert+Versandkosten+Zollgebühr errechnet sich
                    dann der Einfuhrsteuersatz und wird ebenfalls draufgeschlagen.
                    OT: Nein, der Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer ist immer gleich und beträgt in der Regel 19% der Bemessungsgrundlage (bei manchen Waren wie z. B. Büchern nur 7%). Was Du meinst ist vermutlich, dass sich die Bemessungsgrundlage aus dem Wert (Preis) zuzüglich Versandkosten zuzüglich Zollabgabe zusammensetzt. Genaueres hier: Zoll - Einfuhrumsatzsteuer.

                    Dabei fällt mir auf, dass bei dieser Erläuterung des Zoll (genauer des Finanzministeriums) die Einfuhrumsatzsteuer zu den Einfuhrabgaben gerechnet wird.

                    Christine

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                    • Markus K.
                      Lebt im Forum
                      • 21.02.2005
                      • 7452
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                      Hallo Zusammen,
                      die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Einfuhrabgabe gem. Zollrecht:

                      Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EG

                      Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittlandsgebiet in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer.
                      Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts.
                      Nachzulesen auf der folgenden Seite: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steue...uer/index.html

                      So bleibt wohl nur abzuwarten wie das ab dem 01.12.2008 in der Praxis gehandhabt wird. Könnte mir durchaus vorstellen,
                      dass es von Zollamt zu Zollamt unterschiedlich ist. (Wenn mal wieder keiner durchblickt.)

                      Gruss Markus
                      "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                      -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                      • Andreas L
                        Alter Hase
                        • 14.07.2006
                        • 4351

                        • Meine Reisen

                        #12
                        AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                        Na, das ist doch prima: Wenn man wissen will, was gilt, muss man es einfach ausprobieren.
                        DAS ist Rechtssicherheit!

                        Andreas
                        "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                        BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                        • DREIPASS
                          Erfahren
                          • 25.04.2008
                          • 174
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                          OT: Der Einfuhrumsatzsteuersatz bleibt gleich.
                          Nur die Bemessungsgrundlage variert.
                          Somit auch die Höhe der Einfuhrumsatzsteuer.

                          Daß für gewisse Waren eine reduzierte Einfuhrumsatzsteuer anfällt ist bekannt.
                          Habe ich mich so wirr und missverständlich (unvollständig) ausgedrückt?

                          Und, genau das meinte ich

                          Bei Sendungen aus den Staaten können halt mal 30-40 Euronen
                          Versand hinzu kommen. Der Kern der Sache ist, daß diese Versandkosten zur
                          Bemessungsgrundlage hinzugefügt werden und somit auch Einfluß auf die
                          Zollgebühr und weitergehend auf die Einfuhrumsatzsteuer haben.

                          Teure Versandkosten

                          p.s. Ich bleib bei Sendungen aus den Staaten
                          bisher immer knapp unter 22€
                          Mitgedacht ist leicht gemacht

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                          • Markus K.
                            Lebt im Forum
                            • 21.02.2005
                            • 7452
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                            Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
                            Na, das ist doch prima: Wenn man wissen will, was gilt, muss man es einfach ausprobieren.
                            DAS ist Rechtssicherheit!

                            Andreas
                            Hallo Andreas,
                            ich habe soeben mit der Poststelle des Zollamtes Appenweier gesprochen:

                            Ab 01.12.2008 ist es so, dass ab 22,00 Euro Einfuhrumsatzsteuer erhoben wird.
                            Der Freibetrag von 150,00 Euro bleibt nur für die Zollgebühr bestehen.

                            Das Gesetz wurde entsprechend nachgebessert. Somit scheint es doch klar definiert zu sein.

                            Gruss Markus
                            "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                            -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                            • Andreas L
                              Alter Hase
                              • 14.07.2006
                              • 4351

                              • Meine Reisen

                              #15
                              AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                              OK, Danke Markus!

                              Dann stimmt also das, was ich im ersten Beitrag geschrieben habe:

                              Ab dem 01.12.2008 gilt:
                              Auf Lieferungen aus dem Ausland (also aus Nicht-EU-Ländern) erhebt der deutsche Zoll bis zu einem Betrag von 22 Euro KEINE Abgaben.
                              Ab 22 Euro bis zum Höchstwert von 150 Euro wird kein Zoll verlangt, aber die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
                              "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                              BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                              • Markus K.
                                Lebt im Forum
                                • 21.02.2005
                                • 7452
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                                Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
                                OK, Danke Markus!

                                Dann stimmt also das, was ich im ersten Beitrag geschrieben habe:

                                Ab dem 01.12.2008 gilt:
                                Auf Lieferungen aus dem Ausland (also aus Nicht-EU-Ländern) erhebt der deutsche Zoll bis zu einem Betrag von 22 Euro KEINE Abgaben.
                                Ab 22 Euro bis zum Höchstwert von 150 Euro wird kein Zoll verlangt, aber die Einfuhrumsatzsteuer von 19 %.
                                Ja, das ist korrekt.

                                Gruss Markus
                                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                                • volx-wolf

                                  Lebt im Forum
                                  • 14.07.2008
                                  • 5576
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                                  #17
                                  AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                                  Die Meldungen sind nun auch wieder beim Zoll aufgeführt:

                                  Postverkehr

                                  Reiseverkehr

                                  Moralische Kultur hat ihren höchsten Stand erreicht, wenn wir erkennen,
                                  daß wir unsere Gedanken kontrollieren können. (C.R. Darwin)

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                                  • Juan
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                                    • 07.08.2008
                                    • 688
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                                    #18
                                    AW: Anhebung des Zollfreibetrags teilweise gekippt

                                    Was zählt den bei der Verzollung?? Bestelldatum oder Einfuhrdatum? Wenn es das Bestelldatum ist beiße ich mich in den Ar...

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