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Wie schon geschrieben. Versand wird mitverzollt. Habe ich heute erst wieder gehabt. :
Nur weil es die Mehrheit der Leute schreiben muss es deshalb noch lange nicht richtig sein. Ich bin nach wie vor der Meinung, das man es nicht begründen kann das der Versand mitverzollt wird, da dieser rein gar nichts mit der Ware zu tun hat. Und meine praktischen Erfahrungen geben mir hier genauso recht, wie deine. Demnach scheint es hier Abweichungen zu geben wie der jeweilige Zoll dies handhabt. Anscheinend wird dies in Berlin und Stuttgart einfach anders gehanndhabt.
Mein Tipp an alle: Diese Punkt unbedingt mit dem Zöllner diskutieren und nicht einfach so hinnehmen.
Nur weil es die Mehrheit der Leute schreiben muss es deshalb noch lange nicht richtig sein. Ich bin nach wie vor der Meinung, das man es nicht begründen kann das der Versand mitverzollt wird, da dieser rein gar nichts mit der Ware zu tun hat. Und meine praktischen Erfahrungen geben mir hier genauso recht, wie deine. Demnach scheint es hier Abweichungen zu geben wie der jeweilige Zoll dies handhabt. Anscheinend wird dies in Berlin und Stuttgart einfach anders gehanndhabt.
Mein Tipp an alle: Diese Punkt unbedingt mit dem Zöllner diskutieren und nicht einfach so hinnehmen.
Fakt ist, bei den meisten Versandgeschäften überweist Du die Waren- und die Portokosten in einem an die gleiche Person; im Prinzip könnte man also das Porto beliebig zu Gunsten des Warenpreises verteuern und so den Zoll mindern -- das dürfte der Grund sein, warum der Zoll das Porto pauschal mitveranlagt, obwohl es sachlich --da gebe ich Dir recht-- unangebracht wäre.
Habe gerade nicht die Möglichkeit (und die Zeit) die Datenbank durchsuchen zu lassen.
Bei der Besteuerung ist es in Dtl. so, daß die Nebenleistung den Steuersatz der Hauptleistung hat. Somit werden also für den Versand des Freßpaketes bei 'nem Futterversender 7% Mehrwertsteuer und bei den meisten anderen Paketen eben 19% Mwst. fällig (hat übrigens nix mit DHL/Post zu tun, ob die Mwst. erheben oder nicht; dies ist wieder 'ne andere Geschichte).
Um zum Thema zu kommen: Die Einfuhrumsatzsteuer ist nicht nur auf den reinen Warenwert sondern auch auf Versandkosten etc. zu bezahlen. Siehe UStG § 11!
Der reine Zoll könnte anders geregelt sein.
Rajiv
Ich wünscht' ich wär ein Elefant,
dann wollt ich jubeln laut,
mir ist es nicht ums Elfenbein,
nur um die dicke Haut.
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