Muster-Leihvertrag des outdoorseiten.net e.V.

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    Muster-Leihvertrag des outdoorseiten.net e.V.

    ACHTUNG:
    Dieser Muster-Leihvertrag wird nur dann eingesetzt, wenn Ausrüstungsgegenstände vom outdoorseiten.net e.V. direkt geliehen werden.


    Leihvertrag

    zwischen

    outdoorseiten.net e.V.
    Hauptstrasse 22
    91790 Raitenbuch

    -nachfolgend "Verleiher" genannt-

    und

    xxxxxxx

    -nachfolgend "Entleiher" genannt-



    § 1 Leihsache
    Der Verleiher verleiht dem Entleiher zum sach- und fachgerechten Gebrauch folgendes:
    - xxxxxx
    - xxxxxx
    - xxxxxx



    § 2 Leihzeitraum
    (1) Der Verleihzeitraum beginnt am xxxxxx und endet am xxxxxx.
    (2) Er kann während dieser Zeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt bestehen.
    (3) Setzt der Entleiher nach Ablauf bzw. Beendigung des Leihverhältnisses den Gebrauch der Leihsache fort, so wird das Verleih nicht stillschweigend verlängert oder neu begründet. Eine Vertragsverlängerung kommt nicht in Betracht.


    § 3 Leihgebühr
    (1) Die Ausleihe ist ausschließlich für Mitglieder des Vereins gedacht. Eine Leihgebühr wird nicht erhoben. Der Verein freut sich aber über freiwillige Spenden, da die Leihsachen aus den Mitgliedsbeiträgen angeschafft werden und in ordnungsgemäßen Zustand gehalten werden müssen.
    (2) Die anfallenden Kosten für Porto und Versand werden dem Entleiher in Rechnung gestellt und zwei Wochen vor Beginn des Leihverhältnisses zusammen mit der Kaution überwiesen.


    § 4 Sicherheitsleistung
    (1) Der Entleiher leistet spätestens zwei Wochen vor Beginn des Leihverhältnisses zur Sicherung der Rückgabe und etwaiger Schadensersatzansrüche dem Verleiher eine Kaution in Höhe von xxxxx Euro.
    (2) Der Verleiher verpflichtet sich, die Kaution getrennt von seinem Vermögen zu verwahren. Eventuell anfallende Zinsen stehen dem Verleiher zu.

    § 5 Die Kaution
    (1) Die Kaution ist - zusammen mit den Portokosten - im Voraus vor der Aushändigung der Leihsache an den Verleiher auf das Konto des Verleihers bei der Sparkasse Tauberfranken, Kontonummer 1060110, Bankleitzahl 67352565 kostenfrei zu zahlen.
    (2) Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an.
    (3) Ohne Zahlung erfolgt keine Aushändigung der Leihsache.

    § 6 Benutzung der Leihsache, Gebrauchsüberlassung
    (1) Der Entleiher darf das Leihobjekt nur sach- und fachgerecht benutzen. Es wird auf das Recht zur fristlosen Kündigung des Verleihers bei Zuwiderhandlungen hingewiesen. Der Entleiher ist nicht berechtigt, das Verleihobjekt oder Teile des Verleihobjektes gewerblich zu nutzen.
    (2) Der Entleiher ist ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Verleihers weder zu einer Untervermietung noch zu einer sonstigen Gebrauchsüberlassung an Dritte berechtigt.


    § 7 Schäden an der Leihsache
    (1) Schäden an der Leihsache sind dem Verleiher unverzüglich anzuzeigen. Für durch verspätete Anzeige verursachte weitere Schäden haftet der Entleiher. Eine solche Anzeige hat spätestens bei Rückgabe zu erfolgen, wenn eine vorherige Anzeige nach den Umständen des Einzelfalls nicht möglich ist oder unzumutbar ist.
    Der Entleiher haftet dem Verleiher für Schäden an der Leihsache.
    (2) Der Verleiher haftet nicht für Schäden, die dem Entleiher an den ihm gehörenden Sachen und Einrichtungsgegenständen entstehen, gleichgültig welcher Art, Herkunft, Dauer und welchen Umfanges die Einwirkungen sind, es sei denn, dass der Verleiher den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat. Im Übrigen ist die Haftung des Verleiher grundsätzlich auf die Höhe und den Umfang der üblichen Haftpflichtversicherung begrenzt.


    § 8 Veränderungen an und in der Verleihsache durch den Entleiher
    Veränderungen an und in der Leihsache, dürfen nicht vorgenommen werden.


    § 9 Beendigung des Leihverhältnisses
    (1) Der Entleiher hat die Leihsache in sauberem Zustand zurückzugeben. Kommt der Entleiher dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, so kann der Verleiher die Leihsache auf Kosten des Entleihers reinigen lassen.
    (2) Endet das Leihverhältnis durch fristlose Kündigung vor Ablauf der vereinbarten Leihzeit, so ist die Leihsache unverzüglich zurückzugeben.


    § 10 Personenmehrheit
    (1) Unter Entleiher und Verleiher werden die Vertragsparteien auch dann verstanden, wenn sie aus mehreren Personen bestehen. Mehrere Personen als Entleiher haften für alle Verpflichtungen aus dem Leihvertrag als Gesamtschuldner.
    (2) Tatsachen, die für einen Entleiher eine Verlängerung oder Verkürzung des Leihverhältnisses herbeiführen oder für oder gegen ihn einen Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche begründen, haben für die anderen Entleiher die gleiche Wirkung.


    § 11 Änderungen des Vertrages, Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (1) Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und Aufhebungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das gleiche gilt für Zusagen und Zustimmungen aller Art.
    (2) Die Aufhebung der Erforderlichkeit der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
    (3) Nebenabreden sind nicht getroffen worden mit Ausnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    (4) Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verleihers. Der Mieter erklärt mit seiner Unterschrift, dass er die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen hat und akzeptiert diese.


    § 12 Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Dann richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dies wäre für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte.
    Finden sich keine gesetzlichen Regelungen, so ist die Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.
    Zuletzt geändert von ODS-Verleih; 27.06.2017, 19:04.
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