AGBs des outdoorseiten.net e.V.

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    AGBs des outdoorseiten.net e.V.

    ACHTUNG:
    Diese AGBs sind nur dann von Bedeutung, wenn Ausrüstungsgegenstände vom outdoorseiten.net e.V. direkt geliehen werden.


    Allgemeine Geschäftsbedingungen des
    outdoorseiten.net e.V.
    V.2.0 vom 20.10.2015

    § 1 Ausleihe
    (1) Die Ausleihe von Leihsachen der outdoorseiten.net ist an eine Mitgliedschaft bei ods gebunden. Die Ausleihe ist kostenlos.
    (2) Die anfallenden Kosten für Porto und Versand werden in Rechnung gestellt.


    § 2 Kaution
    Die Kaution ist - zusammen mit den Versandkosten - spätestens zwei Wochen vor Beginn des Ausleihzeitraums auf das im Leihvertrag genannte Konto zu überweisen. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Leihgegenstandes von outdoorseiten.net e.V. zurückerstattet, gegebenenfalls unter Abzug bzw. Verrechnung mit Gegenansprüchen wegen Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes. Deckt die Kaution nicht die entstandenen Gesamtkosten, so ist der Fehlbetrag innerhalb einer Woche durch Überweisung auf das im Leihvertrag genannte Konto zu begleichen. Der Verleiher wird eine detaillierte Aufstellung erstellen.


    § 3 Stornierung
    Stornogebühren entfallen.


    § 4 Übergabe
    Der Verleiher übergibt den Leihgegenstand in funktionstüchtigem, unbeschädigtem und sauberen Zustand. Sollten doch Mängel bestehen, so sind diese im Leihvertrag schriftlich aufgeführt. Die entliehene Ausrüstung wird gegen Berechnung der Versandpauschale per DHL als versichertes Paket versendet.


    § 5 Überprüfung
    Der Entleiher ist verpflichtet, den gemieteten Ausrüstungsgegenstand unverzüglich nach Übernahme auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Fehlende Teile oder Mängel am Leihgegenstand müssen vom Entleiher innerhalb von 48 Stunden dem Verleiher per Fax oder E-Mail angezeigt werden. Andernfalls gelten das Gerät und das Zubehör als vollständig und fehlerfrei durch den Entleiher übernommen.


    § 6 Gebühren für Verbindungsentgelte
    Bei Satellitentelefonen werden die abtelefonierten Gesprächsminuten nach Rückgabe des Geräts mit der Kaution verrechnet. Deckt die Kaution nicht die entstandenen Verbindungskosten, so ist der Fehlbetrag innerhalb einer Woche durch Überweisung auf das im Leihvertrag genannte Konto zu begleichen.


    § 7 Rückgabe, Verlängerung und verspätete Rückgabe
    Verleihene Ausrüstungen müssen auf Kosten des Entleihers in einem versicherten Paket von einem Expresskurierdienst wie z.B. UPS oder DHL termingerecht zurückgegeben werden. Wird die verliehene Ausrüstung nicht vereinbarungsgemäß zurückgegeben und telefonisch keine Verlängerung vereinbart, so wird ab dem 5. Tag nach Ablauf der Leihdauer bei Satellitentelefonen das Telefon beim Satellitenbetreiber gesperrt. Die Kaution wird nach Rückgabe entsprechend gekürzt.
    Der Entleiher ist verpflichtet, den Mietgegenstand gesäubert und trocken zurückzugeben, ansonsten fällt eine Gebühr von 20€ an.
    Erfolgt eine verspätete Rückgabe, ohne dass diese vereinbart wurde, behält sich der Verleiher das Recht vor, pro Tag von der Kaution 5,00 Euro abzuziehen.


    § 8 Zahlungsverzug
    Wird die Kaution zzgl. der Portokosten nicht fristgemäß überwiesen, so kann die Leihsache anderweitig verliehen oder auf eine Ausleihe verzichtet werden.


    § 9 Verwendbarkeit der Satellitentelefone
    Wir machen keine Zusage dazu, dass das Satellitentelefon in das Zielland des Entleihers mitgeführt und/oder dort betrieben werden darf. Der Entleiher ist verpflichtet, sich im Vorfeld selbst über die Einführungs- und Nutzungsbestimmungen zu informieren. Die Folgen einer missbräuchlichen Nutzung (z. B. Beschlagnahme des Gerätes) trägt ausschließlich der Mieter.


    § 10 Folgeschäden
    Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden wenn der Mietgegenstand oder dessen Zubehör während der Verleihdauer funktionsuntüchtig wird oder ohne unser Verschulden nicht zur Benutzung zur Verfügung steht. Bei den Satellitentelefonen haftet der Vermieter außerdem nicht für fehlende Netzabdeckung, fehlenden Netzempfang oder nicht mögliche Einbuchung ins Netz.


    § 11 Absprachen
    Mündliche Nebenabsprachen werden nicht getroffen. Alle Nebenabsprachen bedürfen der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.


    § 12 Haftung
    Die Haftung des Verleihers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.


    § 13 Beschädigung
    Bei der Rückgabe beschädigt eintreffende Geräte und Ausrüstungen werden auf Kosten des Entleihers repariert, die Kosten hierfür werden – falls einen Kaution gestellt wurde – mit der Kaution verrechnet, bzw. ist eine Kaution nicht gestellt oder reicht die gestellte Kaution nicht aus, so hat der Entleiher den erforderlichen Betrag binnen 14 Tagen nach Aufforderung zu zahlen.


    § 14 Diebstahl/Verlust
    Diebstahl, Verlust, Zerstörung oder Beschlagnahmung des Leihobjektes ist unverzüglich zu melden. Der Entleiher ist zur Zahlung des Zeitwertes der vermieteten Objekte verpflichtet.


    § 15 Salvatorische Klausel
    Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden sein oder unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hierdurch nicht berührt. Dann richtet sich der Inhalt des Vertrages insoweit nach den gesetzlichen Vorschriften, es sei denn, dies wäre für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte.
    Finden sich keine gesetzlichen Regelungen, so ist die Lücke durch ergänzende Vertragsauslegung zu schließen.
    § 16 Anwendbares Recht
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Anwendung etwaiger Kollisionsnormen. Insbesondere gilt das deutsche BGB.
    Zuletzt geändert von ODS-Verleih; 10.01.2016, 14:45.
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