Einhandmesser verboten?

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  • Der Entenmann
    Erfahren
    • 16.08.2007
    • 186

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Einhandmesser verboten?

    Zitat von derMac Beitrag anzeigen
    Wie ich schon sagte: Unfähig ein Gesetz so zu fromulieren, dass klar drin steht worum es geht.

    Mac
    Es geht hier glaube ich nicht um die Unfähigkeit. Die scheint schon fast Mittel zum Zu sein.
    Sticks and stones, I'll break yer bones,
    but words ain't worth a quarrel.

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    • derMac
      Freak
      Liebt das Forum
      • 08.12.2004
      • 11888
      • Privat

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Einhandmesser verboten?

      Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
      Die Bestimmung hinsichtlich Länge und Einhandmesser finde ich noch relativ klar
      Ich nicht. Der Satz lässt nicht klar erkennen, ob sich die 12 cm nur auf die feststehenden Messer beziehen, oder auch auf die Einhandmesser. Sind Klappmesser mit mehr als 12 cm Klingenlänge erlaubt, wenn sie keine Einhandmesser sind? Ist ein Opinel ein einhändig feststellbares Messer?

      Zitat von Der Entenmann Beitrag anzeigen
      Es geht hier glaube ich nicht um die Unfähigkeit. Die scheint schon fast Mittel zum Zu sein.
      Mir geht es schon darum. Ein Gesetzestext, aus dem nicht möglichst exakt hervor geht, was das konkrete Ziel ist, zeugt von der Unfähigkeit der Verfasser. Absichtlich unklares Formulieren ist kein Zeichen von Fähigkeit.

      Mac

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      • Waldwichtel
        Fuchs
        • 26.08.2006
        • 1052
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Einhandmesser verboten?

        Zitat von derMac Beitrag anzeigen
        Mir geht es schon darum. Ein Gesetzestext, aus dem nicht möglichst exakt hervor geht, was das konkrete Ziel ist, zeugt von der Unfähigkeit der Verfasser. Absichtlich unklares Formulieren ist kein Zeichen von Fähigkeit.
        Aber eine typische Wesensart eines jeden Politikers

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        • mobilman
          Anfänger im Forum
          • 17.02.2008
          • 15
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Einhandmesser verboten?

          Man möge mich steinigen, aber ich verstehe das (neue und bescheuert formulierte) Gesetz so, dass Einhandmesser unter 12 cm Klingenlänge weiterhin ohne Einschränkung geführt werden dürfen. Also z.B. ein Spyderco Endura oder ein Cherusker Schanz-Anduranz.
          Ein befreundeter Polizist (KHK in grün) sagte, er würde nach diesem Gesetz jedes Messer durchgehen lassen, auch Einhandfolder wie das Endura, Hauptsache die Klinge ist unter 12 cm. Zitat: "Alles andere macht doch keinen Sinn! Wenn einer mit nem Puma-Automesser rumläft (ohne berechtigtes Interesse) und 'n anderer hat n Endura. Das Endura ist unter 12cm, das Puma-Automesser nicht. Also!"

          Daher werd ich weiterhin mein Anduranz ganz frei in der Hosentasche tragen.

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          • jackknife
            Alter Hase
            • 12.08.2002
            • 2590

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Einhandmesser verboten?

            Berechtigtes Interesse: Man darf auch beim Angeln, Wandern, Jagen, Pilze suchen usw. sein Messer führen. Ebenso wenn man einen plausiblen Grund hat, sei es z.B: komme von der Arbeit, dort benutze ich dieses Messer dauernd um Pakete zu öffnen. Demnach kann man eigentlich immer irgendwie einen Grund zum führen eines Einhandmessers oder Fixed über 12 cm führen, nur nicht, abends vor der Disco oder ähnliches.

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            • Waldwichtel
              Fuchs
              • 26.08.2006
              • 1052
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Einhandmesser verboten?

              Aber ich bleibe dabei: das Gesetz ist Mist. Die meisten Morde mit Messern passieren eh in den eigenen 4 Wänden...
              Ich bin für ein Verbot sämtlicher Küchenmesser

              Und besonders daneben die Festlegung der Grösse der Klinge. Mit kleinen, schmalen Messern kann jemand viel leichter verletzen als mit Grossen...

              Aber was solls, man muss eben nur ein Paar Wanderschuhe im Auto dabei haben oder einen kleineren Rucksack auf dem Rücken, und schon kann man den Polizisten erklären man wäre auf dem Weg zum nächsten Wald(spaziergang).

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              • casper

                Alter Hase
                • 17.09.2006
                • 4940
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Einhandmesser verboten?

                Ich gehe auch nach der Devise vor: alles, was unter 12 cm Länge hat, ist erlaubt.
                Und gut ist.
                Selbst unter den Grün- bzw. Blauröcken wird dieses Gesetz mit kräftigem Kopfschütteln zur Kenntnis genommen, da es "so unheimlich eindeutig" definiert ist! *kopfschüttel*

                Mal unter uns: Wie oft seid ihr von einem Sheriff auf Tour kontrolliert worden und auf ein Messer angesprochen worden? Ich noch nicht

                Die allermeisten werden sich wohl kaum von uns auf der Reeperbahn nachts um halbeins rumdrücken, dort wildes Campen veranstalten und mit der Machete herumfuchteln, oder

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                • casper

                  Alter Hase
                  • 17.09.2006
                  • 4940
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Einhandmesser verboten?

                  Hab mich noch einmal schlau gemacht und folgendes gefunden:

                  Messer unterteilen sich in 4 Gruppen:

                  1. Gebrauchsmesser
                  2. Sportgeräte
                  3. Hieb- und Stoßwaffen
                  4. Verbotene Messer

                  Gebrauchsmesser (und darunter dürften ja die von den meisten verwendeten Teile hier fallen)

                  sind z.B. Küchen-, Taschen-, Fahrten-, Taucher-, Jagd-, Überlebens-, Ranger-, u. Bowiemesser sowie bestimmte Versionen von Jagdskinnern.
                  Sie sind zwar i.d.R. dazu geeignet, Verletzungen beizubringen, vom Zweck her jedoch nicht dazu bestimmt und auch nicht im Gesetz genannt.

                  Waffenrechtliche Bestimmungen finden deshalb auf sie keine Anwendung.

                  Anders schaut es bei den verbotenen Messern aus:

                  Verbotene Messer sind Waffen (i.S.d. § 1 Absatz 2 Nr. 2 b WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 – 2.1.4 zum WaffG)
                  und in der Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.4.1 – 1.4.3 zum WaffG namentlich genannt .

                  Der Umgang mit ihnen ist gem. § 2 Absatz 3 WaffG verboten!

                  Ich hoffe, die Verwirrung nicht noch größer gemacht zu haben!
                  Zuletzt geändert von casper; 08.04.2008, 13:35.

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                  • Shuya
                    Fuchs
                    • 26.12.2006
                    • 1267

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Einhandmesser verboten?

                    Casper, mit deinem Posting hast du im prinzip nichts gesagt, was wir nicht ohnehin schon wissen.
                    Es ging hier um Einhandmesser, nicht um Küchenmesser oder sonstiges. Sowas kann jeder selbst nachschlagen.

                    Rechtssicherheit kann man höchstens nach einer Überarbeitung des Gesetzes oder nach Grundsatzentscheidungen/Einzelfällen diverser Gerichte erwarten. Punkt. Da können wir hier nichts dran ändern, schönreden, vermuten, alles sinnlos.
                    Abwarten, Protestieren und aufmerksam machen heisst die Devise. Alles andere ist Humbug und stiftet mehr Verwirrung als Nutzen.
                    Bis dato ist MEIN Rat, die Füsse still zu halten, und ERSTMAL nicht auf Konfrontationskurs zu gehen, im Zweifel bist DU sonst derjenige, der vielleicht einen Prezedenzfall (schreibt man das so?) darstellt. So schauts aus.
                    Momentan wissen nicht einmal die, die das Gesetz beschlossen haben oder die, die es durchsetzen sollen, genau, was da steht. Leider.

                    Und bis die "da oben" sich geeinigt haben, was sie eigendlich wollen, werde ich statt meinem Spyderco Military hübsch ein 11cm Laguiole tragen.
                    Was ihr macht, müsst ihr selber wissen.

                    Grüße
                    Micha
                    EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

                    Kommentar


                    • Christine M

                      Alter Hase
                      • 20.12.2004
                      • 4084

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Einhandmesser verboten?

                      Zitat von casper Beitrag anzeigen
                      Hab mich noch einmal schlau gemacht und folgendes gefunden: (..)
                      Das ist jetzt aber schön für dich.

                      Damit nicht noch eine verwirrende, da unvollständige und nicht völlig korrekte Darstellung durchs Netz geistert: Es gibt Messer,

                      (i) die sind verbotene Waffen im Sinne des WaffenG, § 2 Abs. 3 WaffenG i. V. m. Anlage 2 Abschnitt 1;

                      (ii) die sind Waffen im Sinne des WaffenG, sind aber nicht verboten, sondern unterliegen als solche nur bestimmten Einschränkungen, § 1 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 4 WaffenG i. V. m. Anlage 1; und

                      (iii) die vom WaffenG bisher überhaupt nicht erfaßt waren (d. h. alle anderen).

                      Die Anlagen kann sich jeder selber durchlesen oder sich hier im Forum oder im Messerforum schlau machen, welche Messer von diesem - alten - Verbot betroffen sind (das natürlich neben dem neuen Führungsverbot fortbesteht). WaffenG

                      Christine
                      Zuletzt geändert von Christine M; 08.04.2008, 17:57.

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                      • Shuya
                        Fuchs
                        • 26.12.2006
                        • 1267

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Einhandmesser verboten?

                        Sehr interessant ist Herrn Schäubles Antwort vom 9.4.
                        http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_w...ml#frage105001

                        Sehr vielversprechend und Hoffnungsvoll.

                        Grüße
                        Micha
                        EVER TRIED. EVER FAILED. NO MATTER. TRY AGAIN. FAIL AGAIN. FAIL BETTER.

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                        • derMac
                          Freak
                          Liebt das Forum
                          • 08.12.2004
                          • 11888
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Einhandmesser verboten?

                          Zitat von Wolfgang Schäuble
                          Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.
                          ...
                          Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden.
                          Wenn ich das Messer also nicht zu Einschüchterungszwecken mitnehme, darf ich das weiterhin völlig normal. Wenn ich es jedoch zu Einschüchterungszwecken mitnehme, darf ich das nur noch in einem verschlossenen Behältnis. Das klingt logisch wird die Sicherheit auf deutschen Straßen deutlich erhöhen. Jetzt bin auch ich beruhigt.

                          Mac

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                          • Christine M

                            Alter Hase
                            • 20.12.2004
                            • 4084

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Einhandmesser verboten?

                            Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                            Das klingt logisch wird die Sicherheit auf deutschen Straßen deutlich erhöhen. Jetzt bin auch ich beruhigt.
                            Klar, ist doch völlig logisch. Wer fühlt sich schon eingeschüchtert, wenn du ihm ein verschlossenes (d. h. abgeschlossenes) Behältnis unter die Nase hältst und sagst "da ist ein Messer drin". Stell dir doch einfach mal die Szene in Crocodile Dundee vor: "Was, das ist ein Messer? Das ist ein Messer", sagt der Krokodiljäger und zieht einen 50cm langen, schmalen Blechkasten mit Vorhängeschloss dran hervor.

                            Herausnehmen darfst du das Messer natürlich nicht.

                            Das mehr an Sicherheit ergibt sich daraus, daß Bedrohungen mit einem Messer in Deutschland bisher völlig legal waren und die Polizei daher in diesem Fall keine Handhabe hatte (oder nicht?).

                            Christine

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                            • derMac
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                              Liebt das Forum
                              • 08.12.2004
                              • 11888
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Einhandmesser verboten?

                              Zitat von Christine M Beitrag anzeigen
                              Das mehr an Sicherheit ergibt sich daraus, daß Bedrohungen mit einem Messer in Deutschland bisher völlig legal waren und die Polizei daher in diesem Fall keine Handhabe hatte (oder nicht?).
                              Nein, der Vorteil des neuen Gesetzes ist folgender: Früher musste die Polizei (trotz besseren Wissens) leider warten, bis jemand bedroht. Jetzt weiß die Polizei schon vorher, dass jemand bedrohen will und kann präventiv einschreiten. Ich sehe da eine deutliche Weitereintwicklung. Da Herr Schäuble den Vergleich mit der Lärmbelästigung bringt: Große Lautsprecher werden in Zukunft auch mit einer Ordnungsstrafe belegt, falls die Polizei erkennt, dass du damit jemanden lärmbelästigen willst.

                              Mac

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                              • Christine M

                                Alter Hase
                                • 20.12.2004
                                • 4084

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Einhandmesser verboten?

                                Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                                Große Lautsprecher werden in Zukunft auch mit einer Ordnungsstrafe belegt, falls die Polizei erkennt, dass du damit jemanden lärmbelästigen willst.
                                Aha, ich glaube, jetzt verstehe ich es. D. h. Führerscheine werden entzogen und Autos konfisziert, wenn die Polizei erkennt, daß jemand damit zu schnell fahren will?

                                Christine

                                Kommentar


                                • Andreas L
                                  Alter Hase
                                  • 14.07.2006
                                  • 4351

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Einhandmesser verboten?

                                  Aus dem weiter oben verlinkten Bief vom Innenminister, bzw aus seinem Büro:

                                  Zitat: Soweit ein berechtigtes Interesse zum Führen eines Messers vorliegt, ( in diesem Fall geht es um einen Waldspaziergang, und um ein feststehendes Messer von über 20 cm Klingenlänge!) muss das Messer nicht in einem verschlossenen Behältnis transportiert werden. Das von Ihnen erwähnte Gürtelholster mit Druckknopfverschluss ist auch künftig eine rechtlich zulässige Aufbewahrungsmöglichkeit. Der Transport in einem verschlossenen, also in einem mit Schloss verriegelten oder eingeschweißten Behältnis ist in erster Linie für das Führen von Anscheinswaffen von Relevanz. Das Führensverbot für Einhandmesser gilt unabhängig von der Klingenlänge, feststehende Messer sind erst ab einer Klingenlänge über 12cm betroffen. Zitat Ende (Einfügung in Klammer und Unterstreichung von mir)

                                  Also: Den verlinkten Brief ausdrucken und bei sich führen. Wenn ein Polizist was meint, dann du bist auf dem Weg in den Wald und verweist auf diesen Brief - der ist schliesslich von seinem obersten Dienstherren. Und offenbar gilt das so dann auch für Einhandmesser - siehe letzter Satz.

                                  Andreas
                                  "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                  BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

                                  Kommentar


                                  • Christine M

                                    Alter Hase
                                    • 20.12.2004
                                    • 4084

                                    • Meine Reisen

                                    #37
                                    AW: Einhandmesser verboten?

                                    Zitat von Andreas L Beitrag anzeigen
                                    Wenn ein Polizist was meint, dann du bist auf dem Weg in den Wald (...)
                                    Aber Vorsicht, denn
                                    Die Polizeivollzugsbeamten können beurteilen, ob das Führen eines in § 42a WaffG genannten Messers tatsächlich zu Rettungs- oder zu Einschüchterungszwecken mitgeführt wird.
                                    (man beachte das geschliffene Deutsch). Wobei natürlich die Frage offen bleibt, ob sie denn auch erkennen können, ob ich das Messer z. b. dabei haben, um einen Apfel damit zu schneiden. Oder ist vielleicht nur ein Rettungszweck ein berechtigtes Interesse?

                                    Christine

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                                    • Andreas L
                                      Alter Hase
                                      • 14.07.2006
                                      • 4351

                                      • Meine Reisen

                                      #38
                                      AW: Einhandmesser verboten?

                                      Ich glaube, du bist im falschen Brief gelandet, Christine. Ich bezog mich auf die Antwort an Herrn W. Schneider vom 31.03. Der fragt an, ob er mit ÖPNV und seinem Messer (feststehend und 25 cm Klingenlänge im mit Druckknopf verschlossenen Gürteletui) in den Wald fahren könne. Und Schäuble bzw sein Büro sagt: Kein Problem. Die Messergeschichte für Nothelfer brauch ich doch dann gar nicht mehr. (Brauch ich eh alles nicht, weil ich kein feststehendes Messer mit soner Klinge habe oder mir zulegen würde - aber egal.) Laut Innenministerium ist also ein Waldspaziergang ausreichende Legitimation zum "Führen" solcher Messer in der Öffentlichkeit und das Gürteletui gilt als ausreichendes Behältnis - oder übersehe ich da was?

                                      Andreas
                                      "Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will." Jean-Jacques Rousseau

                                      BTW: "Hit the road, Jack" (Wolfskin)!

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                                      • mobilman
                                        Anfänger im Forum
                                        • 17.02.2008
                                        • 15
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Einhandmesser verboten?

                                        Hmmm, hat mir unser aller Schäuble nun erlaubt, mein Endura weiterhin zu führen?:

                                        Zitat aus abgeordnetenwatch.de:
                                        Der Gesetzgeber hat bewusst darauf verzichtet, jede in Betracht kommende Fallgruppe einzeln aufzuführen. Der Auffangtatbestand des "allgemein anerkannten Zwecks" schafft die Möglichkeit, all die sozial-adäquaten Fälle, in denen ein feststehendes Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm oder ein Einhandmesser geführt wird, vom Verbot von vornherein auszunehmen. Dementsprechend wurde das Führensverbot auch nicht mit einem Straftatbestand, sondern mit einem Bußgeldtatbestand in § 53 Abs. 1 Nr. 21a WaffG bewehrt, so dass die Polizei nach dem Opportunitätsprinzip nur in angebrachten Fällen einzuschreiten braucht. Hierbei steht der Polizei ein Beurteilungsspielraum zu, so wie es beispielsweise auch bei den Ordnungswidrigkeiten "Unzulässiger Lärm" und "Belästigung der Allgemeinheit" (§§ 117 f. des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) üblich und erforderlich ist.
                                        Wer ein Rettungsmesser in Form des Einhandmessers so führt, dass er andere in der Öffentlichkeit damit nicht belästigt oder bedroht, wird durch das Führensverbot des neuen § 42a WaffG nicht beeinträchtigt.

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                                          #40
                                          AW: Einhandmesser verboten?

                                          Antwort von BMI Dr. Schäuble

                                          http://www.pi-news.net/2008/04/geset...augenzwinkern/

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