Messer und (ausländische) Waffengesetze

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  • Lobo

    Vorstand
    Moderator
    Lebt im Forum
    • 27.08.2008
    • 6497
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

    Hallo,

    das neue Gesetz gibt es jetzt schon eine Weile, deswegen wollte ich mal nachfragen ob schon mal jemand Probleme bekommen hat.
    Also ich meine jetzt natürlich beim "berechtigten Führen". Sprich beim Trekking, Klettern o.Ä.
    Daß man mit großen feststehenden Messern, oder mit einhändig zu öffnenden Klappmessern nicht abends in die Disco geht sollte klar sein.

    Also wurden schon Geldbußen verhängt, oder Messer eingezogen von Usern hier im ODS?

    Grüße
    Thomas

    P.S.: Wenn dafür ein neues Thema gemacht werden soll einfach verschieben

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    • smeagolvomloh
      Fuchs
      • 07.06.2008
      • 1929
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

      Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
      ... Wenn dafür ein neues Thema gemacht werden soll einfach verschieben
      Hier wurde das Thema doch schon angesprochen:

      Schon kontrolliert worden?
      "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
      Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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      • Lobo

        Vorstand
        Moderator
        Lebt im Forum
        • 27.08.2008
        • 6497
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

        Zitat von smeagolvomloh Beitrag anzeigen
        Hier wurde das Thema doch schon angesprochen:

        Schon kontrolliert worden?
        Sorry hab ich nicht gesehen
        Danke für den Link...

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12335
          • Privat

          • Meine Reisen

          #44
          AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

          Hallo,
          wer über das deutsche Waffenrecht in Bezug auf Messer schimpft ( ...typisch deutsch), wird bei genauer Betrachtung feststellen, daß es noch relativ liberal ist.

          http://www.haller-stahlwaren.de/file...im_ausland.pdf

          Gruß Ditshi

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          • Huna
            Erfahren
            • 14.08.2010
            • 206
            • Privat

            • Meine Reisen

            #45
            AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

            Informativer link, danke Ditschi. Bleiben doch genügend Messeroptionen über, um eine Salami legal zu schneiden.
            De Huna
            ________

            - Der einzige, der einen Ozelotpelz wirklich braucht, ist der Ozelot. - (Bernhard Grzimek)

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            • Ditschi
              Freak

              Liebt das Forum
              • 20.07.2009
              • 12335
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              • Meine Reisen

              #46
              AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

              Hallo,

              übrigens ist dem Autor bei den Springmessern ein kleiner (!) Fehler unterlaufen,
              denn grade das gezeigte Böker Speedlock ( Klingenlänge 8,5 cm) ist zwar ein Springmesser, aber in Deutschland keine verbotene Waffe, wegen folgender Ausnahme
              ( Hervorhebung durch mich):

              1.4.1
              Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

              -
              höchstens 8,5 cm lang ist und
              -
              nicht zweiseitig geschliffen ist;


              Es geht um die Liste der verbotenen Waffen, die man also auch nicht erwerben und besitzen darf.

              Gruß Ditschi

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              • cast
                Freak
                Liebt das Forum
                • 02.09.2008
                • 19412
                • Privat

                • Meine Reisen

                #47
                AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                OT:
                wegen folgender Ausnahme

                weißt du auch warum es diese Ausnahme gibt?








                Nach dem Krieg gab es Kriegsversehrte denen eine Hand fehlte, genau für die wurde die Ausnahme geschaffen, damit sie einhändig ein Messer öffnen konnten.
                "adventure is a sign of incompetence"

                Vilhjalmur Stefansson

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12335
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                  OT:


                  weißt du auch warum es diese Ausnahme gibt?








                  Nach dem Krieg gab es Kriegsversehrte denen eine Hand fehlte, genau für die wurde die Ausnahme geschaffen, damit sie einhändig ein Messer öffnen konnten.
                  Hallo,

                  klingt überzeugend. Aber das WaffenG stammt vom 01.04.2003. Da ist 58 Jahre nach dem Krieg. Gab es eine solche Regelung mit Ausnahme schon in einem älteren Waffengesetz ? Und warum hat man dann eine Ausnahme gemacht für alle und nicht explizit für Menschen mit nur einem Arm?
                  Ich weiß es nicht. Woher hast Du Deine Information? Einen Beleg könnten eigentlich nur die Gesetzesmaterialien liefern.
                  ( Info: zu fast jedem Gesetz gibt es eine offizielle Begründung, mit der ein Gesetz vom Innen-und Rechtsausschuß ins Parlament geht. Diese Begründung, meist als Bundestagsdrucksache veröffentlicht, ist eine wichtige Info-Quelle für die Motive des Gesetzgebers, aber nicht immer leicht zu finden.)
                  Gruß Ditschi

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                  • cast
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                    Liebt das Forum
                    • 02.09.2008
                    • 19412
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                    OT: Springmesser mit entsprechender Beschränkung stehen seit Anfang der Bundesrepublik im WaffG, wobei es erst seit 1972 ein bundeseinheitliches gibt..

                    Deswegen ja eine gewisse Beschränkung.
                    Als Gebrauchstaschenmesser reicht eine 8,5 cm Klinge, einseitig geschliffen.

                    Alles was nach Stillet und Dolch aussieht war schon immer als Springmesser verboten.
                    Also auch Verhältnis Klingenlänge und Breite spielt eine Rolle.
                    Zuletzt geändert von cast; 14.08.2011, 16:45.
                    "adventure is a sign of incompetence"

                    Vilhjalmur Stefansson

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                    • Ditschi
                      Freak

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                      • 20.07.2009
                      • 12335
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                      Zitat von cast Beitrag anzeigen
                      OT: Springmesser mit entsprechender Beschränkung stehen seit Anfang der Bundesrepublik im WaffG.

                      Deswegen ja eine gewisse Beschränkung.
                      Als Gebrauchstaschenmesser reicht eine 8,5 cm Klinge, einseitig geschliffen.

                      Alles was nach Stillet und Dolch aussieht war schon immer als Springmesser verboten.
                      Also auch Verhältnis Klingenlänge und Breite spielt eine Rolle.
                      Danke, cast,
                      ich schau trotzdem mal, ob ich in der Gesetzesbegründung was finde? Kann aber dauern.
                      Wieso spielt auch das Verhältnis Klingenlänge und Breite eine Rolle?
                      Ich habe die Norm doch oben vollständig zitiert. Ich lese da nichts davon.
                      Wo sollte das stehen?
                      Gruß Ditschi

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                      • loewe
                        Dauerbesucher
                        • 31.07.2010
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                        #51
                        AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                        Ich könnte mir vorstellen, dass obiges Verhältnis das Stechpotential widerspiegelt.
                        Eine breitere Klinge hält mehr aus und bricht nicht so schnell ab, wie eine Dünnere. Kann mir allerdings kaum vorstellen, dass dies in den Gesetzen berücksichtigt wird.

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                        • loewe
                          Dauerbesucher
                          • 31.07.2010
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                          #52
                          AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                          Zu den Springmessern:
                          Ist dann der Besitz uU erlaubt, die Nutzung ("Führen") jedoch nicht ?!

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                          • Huna
                            Erfahren
                            • 14.08.2010
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                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                            Hallo,

                            übrigens ist dem Autor bei den Springmessern ein kleiner (!) Fehler unterlaufen,
                            denn grade das gezeigte Böker Speedlock ( Klingenlänge 8,5 cm) ist zwar ein Springmesser, aber in Deutschland keine verbotene Waffe, wegen folgender Ausnahme
                            ( Hervorhebung durch mich):

                            1.4.1
                            Spring- und Fallmesser nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 2.1.1 und 2.1.2. Hiervon ausgenommen sind Springmesser, wenn die Klinge seitlich aus dem Griff herausspringt und der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge

                            -
                            höchstens 8,5 cm lang ist und
                            -
                            nicht zweiseitig geschliffen ist;


                            Es geht um die Liste der verbotenen Waffen, die man also auch nicht erwerben und besitzen darf.

                            Gruß Ditschi
                            Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                            Zu den Springmessern:
                            Ist dann der Besitz uU erlaubt, die Nutzung ("Führen") jedoch nicht ?!
                            Nein! Man könnte zu der Ausnahme noch editieren das ausdrücklich alle 3 Eigenschaften zutreffen müssen.
                            De Huna
                            ________

                            - Der einzige, der einen Ozelotpelz wirklich braucht, ist der Ozelot. - (Bernhard Grzimek)

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                            • Ditschi
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                              Liebt das Forum
                              • 20.07.2009
                              • 12335
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                              #54
                              AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                              Zitat von loewe Beitrag anzeigen
                              Zu den Springmessern:
                              Ist dann der Besitz uU erlaubt, die Nutzung ("Führen") jedoch nicht ?!
                              Hallo,
                              Huna hat`s gesagt. Grundsätzlich sind Springmesser verbotene Waffen, die man nicht besitzen darf.
                              Ein Springmesser, daß in allen drei Eigenschaften ( kumulativ) der Ausnahme siehe oben entspricht, ist keine verbotene Waffe. Man darf es besitzen.
                              Aber es ist als Springmesser immer qua Definition eine Waffe mit der Folge, daß z.B.
                              Minderjährigen der Umgang verboten ist.
                              Und es immer ein Einhandmesser, daß man nach § 42 A WaffG nicht oder nur ausnahmsweise führen darf. Ist leider kompliziert.
                              Und zur Erinnerung: hier geht`s um ausländische Waffengesetze! ( Halt Dich dran, Ditschi)
                              Gruß Ditschi
                              Zuletzt geändert von Ditschi; 14.08.2011, 18:59.

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                              • loewe
                                Dauerbesucher
                                • 31.07.2010
                                • 996
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                                #55
                                AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                Wie ist denn das jetzt eigentlich in England ? Haben die sogar nicht noch schlimmere Verbote als wir, was das Messertragen angeht ?
                                Wie sieht es mit der Mitnahme von gewöhnlichen Taschenmessern (Schweizer*, Leatherman, ....) im Fluggepäck aus ? (Nicht das Handgepäck)

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                                • Ditschi
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                                  #56
                                  AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                  Zitat von cast Beitrag anzeigen
                                  OT:


                                  weißt du auch warum es diese Ausnahme gibt?








                                  Nach dem Krieg gab es Kriegsversehrte denen eine Hand fehlte, genau für die wurde die Ausnahme geschaffen, damit sie einhändig ein Messer öffnen konnten.
                                  OT:

                                  Hallo,
                                  cast hat recht. Das war der Grund für das sogenannte "Taschenmesserprivileg".

                                  Belegt wird das durch diesen Auszug aus der Bundestagsdrucksache 14/763 vom 14.04.1999:

                                  Mißbrauch des Taschenmesserprivilegs
                                  Das Taschenmesserprivileg war ursprünglich dafür gedacht, für
                                  Personen, die wegen einer Behinderung nicht mit beiden Händen arbeiten
                                  können, sowie für bestimmte Tätigkeiten, bei denen nicht beide Hände
                                  zum Öffnen des Messers eingesetzt werden können, eine Ausnahme von dem
                                  sehr weitgehenden Verbot des § 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 Waffengesetz
                                  zuzulassen. Es hat sich allerdings als Einfallstor für Messer
                                  herausgestellt, die nur zu Zwecken des Angriffs oder der Verteidigung
                                  eingesetzt werden.


                                  Diese Bundestagsdrucksache ging der Waffenrechtsnovelle vom 11.10.2002 voraus, die zum Waffengesetz vom 01.04. 2003 in heutiger Form führte, natürlich noch ohne die Änderungen von 2008.
                                  Das frühere " Taschenmesserprivileg" blieb nur noch in der schon zitierten Ausnahme für die Springmesser erhalten.
                                  Gruß Ditschi

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                                  • Der Foerster
                                    Alter Hase
                                    • 01.03.2007
                                    • 3702
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                                    #57
                                    Moin
                                    Weiß jemand aus Erfahrung, wie es aktuell mit Messern in der Türkei ist? Ich fliege da im Februar zum klettern hin und würde, wenn nichts dagegen spricht, ein Spyderco Para mitnehmen. Das Messer ist natürlich im Koffer und wird dann in den Bergen für die Outdooraktivitäten ausgepackt, also so, wie es in D legal wäre
                                    Gibt das Ärger bei der Einreise, oder ist so etwas dort völlig unproblematisch? In den Bergen selber interessiert sich eh keiner dafür.
                                    Das Verzeichnis auf dem Knife Blog macht es sich einfach und sagt dazu in dem Fall nichts substanzielles.
                                    Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                                    • Ralf1962
                                      Erfahren
                                      • 07.12.2010
                                      • 111
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      #58
                                      Hi,
                                      https://www.auswaertiges-amt.de/de/a...herheit/201962
                                      Siehe Rechtliche Besonderheiten!

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                                      • Der Foerster
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                                        • 01.03.2007
                                        • 3702
                                        • Privat

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                                        #59
                                        Danke! Das sieht ja gar nicht toll aus. Da seht, dass die Einfuhr von Schneidwerkzeugen, auch Camping Messer, ohne besondere Erlaubnis verboten ist.

                                        Das klingt ja erstmal nach jedem Messer, auch ein nicht feststellbares Victorinox würde darunter fallen. Hat irgendwer Erfahrungen, ob das wirklich so gemeint ist und vor allem, ob es umgesetzt wird?
                                        Ich mag verdammen, was Du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass Du es sagen darfst. Voltaire.

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                                          • 24.01.2011
                                          • 4743
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                                          #60
                                          Wir sind 2015 mal 3 Wochen mit Auto und Boot in der Türkei unterwegs gewesen, und da hat uns niemand kontrolliert. Von dem Verbot hatte ich nichts gewusst und hatte mein Fahrtenmesser natürlich dabei gehabt.

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