Messer und (ausländische) Waffengesetze

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  • Cornholio
    Gerne im Forum
    • 17.04.2008
    • 95
    • Privat

    • Meine Reisen

    #21
    AW: Einhandmesser verboten?

    Jemand zufällig ahnung von Vorschriften in Frankreich, griechenland und Italien mit der Einreise? Was kann ich denn da mitnehmen? Geht mein Ka-Bar USMC noch?
    Then let us 'list and march, I say,
    Over the hills and far away.

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    • Arctic-Fox
      Anfänger im Forum
      • 02.01.2008
      • 30

      • Meine Reisen

      #22
      AW: Einhandmesser verboten?

      @Cornholio: Schaust Du hier:

      http://www.messermagazin.de/infothek...im_ausland.pdf
      MfG Jörg

      If you're not living good, travel wide!!!
      Bob Marley

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      • Cornholio
        Gerne im Forum
        • 17.04.2008
        • 95
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Einhandmesser verboten?

        Zitat von Arctic-Fox Beitrag anzeigen
        Hm, mist... trotzdem danke. Muss ich mir wohl ein klappmesser vesorgen.
        Then let us 'list and march, I say,
        Over the hills and far away.

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        • doubleT
          Anfänger im Forum
          • 05.11.2008
          • 22
          • Privat

          • Meine Reisen

          #24
          AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

          OT: Kleine Anekdote:
          Als ich 2000 nach Ibiza geflogen bin, hatte ich - weiß der Geier warum - ein Opinel Nr. 8 und ein Leatherman in der Hosentasche. Ich hab's brav in den Korb gelegt, bin durch den Detektor gegangen und der Beamte hat mir beides auf der anderen Seite wiedergegeben - ohne auch nur fragend zu gucken.

          Ich war 16 und es war eine sehr dumme Idee. Auf dem Rückflug wurde überhaupt nicht kontrolliert.
          Pfadfinder? Nein, Fahrtenschaftler. Wir gehen abseits der ausgetretenen Pfade.

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          • Shorty66
            Alter Hase
            • 04.03.2006
            • 4883
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

            hehe nicht schlecht. Wobei es auch selten dämlich wäre als "Terrorist" seine messer nicht nur mit ins flugzeug zu schleppen sondern dem sicherheitsdienst damit vor der nase rumzufuchteln ^^

            Wie siehts denn generell mit leathermans in europischen ländern aus?
            Hab gehört, dass die häufig mehr als werkzeug als als messer angesehn werden und dadurch keine probleme zu erwarten sind?
            Wobei son charge mit den feststellbaren einhandklingen (eine davon mit wellenschliff und zwei schneiden) sicher auch als waffe gedeutet werden kann...
            φ macht auch mist.
            Now there's a look in your eyes, like black holes in the sky. Shine on!

            Kommentar


            • Grashalm
              Erfahren
              • 04.01.2004
              • 323
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

              Es ist wichtig zwischen Werkzeugen und Waffen zu unterscheiden.

              Vom Anwendungsbereich eines Waffengesetzes werden, wie der Name schon sagt, zunächst mal "Waffen" erfasst.

              Eine Machete oder ein langes Messer ist nicht unbedingt als Waffe anzusehen, wenn ich sie im Wald dabei hab um in den Blättern rumzufuchteln oder damit meinen Leib Brot schneiden will. Es kommt auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch an.

              Oft ist auch nur das Führen von Waffen verboten, also das zugriffsbereite Tragen.
              Zuletzt geändert von Grashalm; 16.12.2008, 19:15.

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              • Rotä
                Erfahren
                • 15.07.2008
                • 403
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                ja wie ist denn das mit der einteilung in "waffen"?

                ich beschäftige mich damit auch n klein wenig, da ich eigentlich kein bock hab, dass mir mein arschteurer leatherman einfach so abgenommen wird...

                desweitern denk ich gerde spontan an ein richtiges brotmesser.
                jeder depp erkennt es als brotmesser, aber subjektiv betrachtet ist es ein feststehendes messer mit sicher über 15cm klinge und wellenschliff.... was für eine kranke waffe wenn man mal drüber nachdenkt....

                gibts da irgendwelche angaben ob das von fluglienien definiert wird was diese einteilung betrifft?

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                • Komtur
                  Alter Hase
                  • 19.07.2007
                  • 2818
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                  Zitat von Rotä Beitrag anzeigen
                  gibts da irgendwelche angaben ob das von fluglienien definiert wird was diese einteilung betrifft?
                  Um welches Land handelt es sich denn?

                  z.B. England: Wenn das Ding gut verpackt im Koffer oder Rucksack ist, kein Problem.

                  Wenn Du damit in der Jackentasche durch die Innenstadt gehst, bekommst Du bei einer Kontrolle ein großes Problem. Das Mitführen solcher "Waffen" ist dort nicht gestattet. Hast Du es gerade gekauft und bist auf dem Weg nach Hause, ist es nicht schlimm. Aber abends um 23:00 damit angetroffen werden - dann wirst Du die Nacht bei den Bobbys verbringen.

                  Ein kleines Klappmesser mit weniger als 3 Zoll Länge in der Hosentasche mitten in Glasgow - auch eine schöne Nacht in der Zelle. Solch ein Messer darfst Du mitführen, aber nicht im schnellen Zugriff in der Stadt.
                  Also dann in den Rucksack packen.

                  England hat ein sehr strenges Waffengesetz. Vor einiger Zeit wurden normale Messer verboten, dann haben sich entsprechende Teile der Bevölkerung mit Leathermans und Brotmessern eingedeckt. Nun wurden mit diesen "Waffen" Menschen getötet (erst 2006 eine Frau mit einem Leatherman) und dann auch diese verboten. Inzwischen laufen die entsprechenden Gestalten mit Nagelfeilen durch die Gegend ...

                  Dirk
                  Der Sinn des Reisens ist, an ein Ziel zu kommen, der Sinn des Wanderns, unterwegs zu sein.

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                  • Rotä
                    Erfahren
                    • 15.07.2008
                    • 403
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                    ach das is wie einbrechen... wenns sichs jemand in den kopf gesetzt hat zieht er das auch durch. egal ob mit dietrich oder abrissbirne.

                    ich mein kein land speziell. ich werd ein jahr versuchen ein zwischending zwischen work and travel und sehr viel outdoorleben zu finden und hoffentlich genießen.
                    ich werd ein atw ticket haben, somit mehrer stationen/länder anfliegen.
                    aber ich seh schon, das ich etwas auf glück spekulierne muss...

                    aber vieleicht kann jemand der letztens mit em atw unterwegs war oder zeitnah verschiedene länder bereist hat n bissl was erzählen.
                    speziell denk ich jetzt mal an ein größeres feststehendes messer like F1 o.ä. ich weiß nicht ob ich mit dem leatherman alles machen kann. aber bevor ich mit dem wissen loszieh, das es mir irgendwann auf einem der zig flughäfen/städte abgenommen wird, investier ich das geld fürs messer lieber wo anders und versuch es irgendwie so...

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                    • rumtreiberin
                      Alter Hase
                      • 20.07.2007
                      • 3236

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                      @Rotä

                      Waffengesetze und das was es an Sicherheitsbestimmungen beim Fliegen gibt sind aber ein Riesenunterschied.

                      Für Fluggepäck gibts Bestimmungen die mit der Situation in einem Flugzeug zu tun haben - da hat ein Messer NIE was im Handgepäck zu suchen, zu den Flugbestimmungen findest du einiges bei den Themen rund um die Mitnahme von Kochern - hier zum Beispiel oder hier. Da gibts auch Links zu kompletten Listen, und hier gibts etwas allgemeiner witzige bis unerfreuliche Erlebnisse beim Fliegen wegen/mit Outdoorzeugs. Dürfte also clever sein sich über die Bestimmungen kundig zu machen und auch entsprechend zu handeln - wenns dumm läuft sitzen die Kontrolleure, egal ob bei Zoll, Polizei oder Airline am längeren Hebel.

                      Bei den Waffen kocht jedes Land sein eigenes Süppchen - was bei uns verboten ist juckt in Österreich keinen und für Großbritannien ist es schon grenzwertig, außer du kannst es gut erklären und hast obendrein besonders in Städten keinen direkten Zugriff auf das "böse" Gerät. Da bleibt dir also nur gezielt nach Waffengesetze/Land XY zu suchen, allgemein läßt sich da keine Aussage machen.

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                      • sanders
                        Anfänger im Forum
                        • 07.03.2007
                        • 25

                        • Meine Reisen

                        #31
                        Frankreich Einhandmesser Gesetzeslage

                        Kennt jemand die aktuelle Situation für Einhand-Klappmesser in Frankreich?

                        In der Schweiz ist ja das Tragen/Benutzen auch ohne "berechtigtes" Interesse, sprich zum Grillen, Angeln, Jagen etc. seit Schengen/Dublin (November 2008) von einhändig manuell bedienbaren Klappmessern (ohne automatischen Mechanismus) wieder erlaubt, bzw. gilt nicht mehr als Waffe im Sinne des Waffengesetzes - im Gegensatz z.B. zu Deutschland.

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                        • Peter83
                          Fuchs
                          • 22.08.2010
                          • 1115
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                          Hier eine Kurze Zusammenfassung des Schweizer Waffengesetzes:

                          http://www.ejpd.admin.ch/content/dam...oschuere-d.pdf

                          Grüsse

                          Peter
                          "A man who is a man goes on till he can do no more and then goes twice as far."

                          Norwegian saying

                          Kommentar


                          • ralfalfa
                            Anfänger im Forum
                            • 26.05.2011
                            • 38
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                            Nachdem hier schon mehrmals gefragt wurde was ins Handgepäck darf.
                            Nichts spitzes. D.h. auch keine Messer.
                            Mir haben sie mal eine Nagelfeile abgenommen.
                            Keine Ahnung ob dann Bleistifte(auch spitz) erlaubt sind. Vielleicht ja nur ungespitze.
                            Eigentlich könnte ich ja jemanden mit einem Blatt Papier die Halsschlagader aufschneiden.

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                            • Villeman
                              Gerne im Forum
                              • 08.04.2011
                              • 70
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                              OT: darf man ein Metallstück und eine Feile eigentlich mitnehmen? Bei nem Interkontinentalflug durchaus eine gefährliche Kombination

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                              • WolfvanEden
                                Gerne im Forum
                                • 19.04.2011
                                • 65
                                • Privat

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                                #35
                                AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                ???????
                                Zuletzt geändert von WolfvanEden; 29.06.2011, 23:27.
                                ????????????????????????????

                                Kommentar


                                • GHL
                                  Gerne im Forum
                                  • 02.04.2011
                                  • 52
                                  • Privat

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                                  #36
                                  AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                  Zitat von WolfvanEden Beitrag anzeigen
                                  Gut ich kann mein Messer hier in Deutschland zum Campen nutzen und nun stellt sich die Frage wie bringe ich es dorthin??
                                  Da ist schon Positiv das die Polizei es auch nicht immer so genau weis grins. Als sie mal meine Schreckschusswaffe überprüft hatten, haben die blöd geguckt als ich sie im Revier zum Ordnungsgemäßen transport vorbereitet hatte ("zerlegt" und verpackt). Sie wussten gar nicht das man das so machen muss^^. Ich hatte ja keinen Waffenschein und nutze sie nur an Neujahr.
                                  Gerade wenn die Polizei etwas nicht genau weiß, dann besteht die Gefahr, daß sie übers Ziel hinausschießen und schon mal ein legal geführtes Messer abnehmen. Den Ärger hat ja schließlich auch nur der Bürger, der dann sein Messer wieder, natürlich auf eigene Kosten, abholen muß.

                                  Für Schreckschußwaffen braucht man heute schon den kleinen Waffenschein. Der berechtigt aber nur zum Führen der Schreckschußpistole in der Öffentlichkeit. Das Abfeuern der Pistole in der Öffentlichkeit ist jedoch verboten. Auch zu Silvester. Einzige Ausnahme ist die berechtigte Notwehr.
                                  Ansonsten darf man die Schreckschußpistole auch ohne kl. Waffenschein auf seinem eigenen Grundstück führen und zu Silvester damit schießen. Jedoch dürfen die Leuchtraketen dabei das eigene Grundstück nicht verlassen.

                                  So die Aussage des hiesigen Ordnungsamtes.

                                  Gruß
                                  Gerhard

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                                    • 02.09.2008
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                                    #37
                                    AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                    Ne im ernst ich finde die Waffengesetze undurchschaubar.
                                    Nicht nur du, auch wirklich betroffene wie Jäger und Sportschützen.

                                    Allerdings ist der Grund für den Wahnsinn einfach, man macht sich nicht allzu viele Gegner als Politiker wenn man sich da profiliert, denn wer ist schon FÜR Waffen.

                                    Im übrigen werden ein paar Fragen durch die neue WaffVwv geklärt.
                                    Wen es interessiert.

                                    http://www.bundesrat.de/nn_8694/Shar...pdf/331-11.pdf

                                    Der Bundesrat muss noch beschließen, vielleicht kommen noch ein paar Änderungen, aber im Prinzip klärt dieselbe ein paar Fragen, die das Gesetz offen lässt
                                    "adventure is a sign of incompetence"

                                    Vilhjalmur Stefansson

                                    Kommentar


                                    • WolfvanEden
                                      Gerne im Forum
                                      • 19.04.2011
                                      • 65
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                      ????
                                      Zuletzt geändert von WolfvanEden; 29.06.2011, 23:27.
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                                      Kommentar


                                      • kirsche2903
                                        Neu im Forum
                                        • 30.06.2011
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                                        #39
                                        AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                        Hey Ich hab ne Frage wegen einem Columbia Messer, und zwar wollte ich fragen ob das Columbia Messer mit einer Gesamtlänge von 16cm und eine Klingenlänge von 7cm ein Klapp- oder ein Einhandmesser ist?
                                        Ich bitte um schnelle Antworten
                                        Danke schonmal im Voraus!

                                        Kommentar


                                        • smeagolvomloh
                                          Fuchs
                                          • 07.06.2008
                                          • 1929
                                          • Privat

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                                          AW: Messer und (ausländische) Waffengesetze

                                          Zitat von kirsche2903 Beitrag anzeigen
                                          Hey Ich hab ne Frage wegen einem Columbia Messer, und zwar wollte ich fragen ob das Columbia Messer mit einer Gesamtlänge von 16cm und eine Klingenlänge von 7cm ein Klapp- oder ein Einhandmesser ist?
                                          Ich bitte um schnelle Antworten
                                          Danke schonmal im Voraus!
                                          Bitte genaue Produktbezeichnung oder Link nachliefern. Sonst kann dir nämlich keiner was sagen.
                                          "Das Leben leicht tragen und tief genießen ist ja doch die Summe aller Weisheit."
                                          Wilhelm von Humboldt, 1767-1835

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