Jagdrecht und Co.

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  • peter97
    Erfahren
    • 30.01.2013
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    AW: Jagdrecht und Co.

    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
    Richtig daran ist, daß grundsätzlich Krebse wie auch Muscheln und Neunaugen dem Fischereirecht unterliegen und ihnen ohne gültige Fangerlaubnis nicht nachgestellt werden darf.
    Richtig ist aber auch, daß der Edelkrebs streng geschützt ist und überhaupt nicht, also auch nicht mit Fangerlaubnis, gefangen und verwertet werden darf.
    Aber die Hinweis auf das Fischereirecht war hilfreich.
    Gruß Ditschi
    OT: Der Edelkrebs darf zumindest in Baden-Württemberg gefangen werden mit einem Schonmaß von 12cm und einer Schonzeit beim Männchen vom 1.10 bis zum 31.12 und beim Weibchen vom 1.10 bis zum 10.7

    Peter
    The solution to pollution is dilution. = Alles eine Frage der Konzentration.

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
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      AW: Jagdrecht und Co.

      Der Edelkrebs darf zumindest in Baden-Württemberg gefangen werden
      OT:Ja, stimmt, ist wohl die Ausnahme, weil dort noch ein hoher Bestand ist. In anderen Bundesländern , z.B. NRW, ist er ganzjährig geschützt. Alle 16 habe ich nun nicht geprüft.
      Gruß Ditschi

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      • earlyworm

        Erfahren
        • 07.03.2007
        • 387
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        AW: Jagdrecht und Co.

        Also wer mal Lust hat auf einen Bauch voller amerikanischer Signalkrebse, UND einen Fischereischein besitzt, der sollte mal an die Elsenz. Kostet 15 Euro die Tageskarte und sie freuen sich sehr darüber wenn es nicht mehr so viel von den Dingern im Fluss hat.... Grundangeln ist in dem Flüsschen schon seit Jahren nicht mehr möglich.

        Link: Bilder Krebsfischen Elsenz





        Aber so ein Abend lang nur Krebs und Wein ... das geht ganz schön auf die Fingerkuppen, auch mit Zange
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        http://www.canoeguide.net
        Only the early worm catches the fish
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        • 19Outdoor73
          Gesperrt
          Anfänger im Forum
          • 14.04.2013
          • 42
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          • Meine Reisen

          AW: Jagdrecht und Co.

          männliche Stein und Edelkrebse haben in Bayern gar keine Schonzeit, man darf sie also immer fangen.

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