Jagdrecht und Co.

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    Freak
    Liebt das Forum
    • 02.09.2008
    • 19413
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: Jagdrecht und Co.

    Du interpretierst was rein was ich nicht geschrieben habe.

    Auf der Jagd im Bau hat der Fuchs natürlich Stress, es geht um sein Leben, allerdings soll nicht der Hund die Arbeit machen, sondern er soll nur den Fuchs dazu bringen zu springen, also den Bau zu verlassen wo er erlegt werden kann. Allerdings muß der Hund seine angeborene Scheu vor dem dunklen Bau verlieren, deswegen trainiert man an Kunstbauen.

    und vielleicht als Erklärung.
    Wenn Junge im Bau sind ruht die Baujagd, also wird es NIEMALS passieren, daß ein Hund den Bau aufsucht wenn Welpen drin sind.
    Das ist gesetzlich geregelt. Zwar hat der Fuchs ganzjährige Jagdzeit, allerdings mit Ausnahme der Setzzeiten, da genießen die zur Aufzucht nötigen Elterntiere Schutz.

    Also Blödsinn.

    Im übrigen gibt es nichts zu verharmlosen, denn bei der Jagd geht es um das Töten vo Wildtieren.
    "adventure is a sign of incompetence"

    Vilhjalmur Stefansson

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    • Ditschi
      Freak

      Liebt das Forum
      • 20.07.2009
      • 12362
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: Jagdrecht und Co.

      Ich habe bislang vergeblich im net nach einer Zahl gesucht, wieviele Grundeigentümer denn bislang einen Antrag auf Befriedung ihres Grundstückes nach § 6a BJagdG gestellt haben.
      Jetzt grade kam im NDR- Nordschaumagazin dazu ein Beitrag: in SL-H sind gegenwärtig 20 Anträge anhängig. Entschieden ist noch keiner. Ich bin mal gespannt auf die Quote der Anträge, die Erfolg haben.
      Hat noch jemand konkretes Zahlenmaterial?
      Gruß Ditschi

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      • Kuckuck
        Erfahren
        • 02.08.2005
        • 411
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: Jagdrecht und Co.

        Ich fand nur diese Information:

        http://www.kn-online.de/Schleswig-Ho...uf-Jagdverbote

        Mehr Infos sind wohl bereits aus Datenschutzgründen nicht erhältlich.

        20 Anträge, recht gleichmäßig über das Bundesland verteilt. Bei sicher etwas zu hoch geschätzten 50ha Fläche pro Antrag (entspricht etwa dem Eigenland eines Milchviehbetriebes) ergeben sich so landesweit ca. 1000ha. Bei 1,56 Mio ha Gesamtfläche sind dies unter 0,1% der gesamten bejagbaren Landesfläche. Auch durch die Verteilung dürfte dies für Jagdstrecken und Wildbestände im Bereich des statistischen Rauschens sein. Auch werden die Antragsteller mit Konsequenzen wie z.B. erhöhtem Wildeinstand leben müssen - und wohl auch können. Im hiesigen Jäger-Blatt fand sich natürlich schon die gegenteilige Bewertung.
        Jetzt heißt es für die Jagdbehörden weise und rechtmäßig zu entscheiden. Werden Anträge abgelehnt, ist mit Klagen (Anfechtungsklage, Normenkontrollklage gegen das LJG) zu rechnen. Dann wird auch die Umsetzung des EGM-Urteils ins Landesrecht überprüft. Wird eine tiefgehende Gewissensprüfung akzeptiert? Wieweit ist Gewissen verwaltungsrechtlich überprüfbar?
        Wwerden die Anträge genehmigt, ist mit einem Aufschrei des Jagdverbandes und der Hegeringe zu rechnen und selbige laufen Gefahr, überdramatisierend zu wirken und wieder einmal Glaubwürdigkeit zu verlieren.

        Es bleibt spannend...

        Kuckuck

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        • cast
          Freak
          Liebt das Forum
          • 02.09.2008
          • 19413
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: Jagdrecht und Co.

          Es bleibt spannend...
          Spannend bleibt wie die Grundeigentümer reagieren, bei den Jagdverbänden gibts da keine Überraschung.

          Aber wie reagiert eine Jagdgenossenschaft, wenn durch solche befriedeten Parzellen u.U.die ganze Jagd nicht mehr oder nur mit deutlichen Preisabschlägen zu verpachten ist.

          DAS wird interessant.
          "adventure is a sign of incompetence"

          Vilhjalmur Stefansson

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          • Kane
            Anfänger im Forum
            • 23.06.2011
            • 33
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: Jagdrecht und Co.

            Hab mal die Suche genutzt, "Nothilfe", "Notstand" und "Entschuldigungsgrund"... alles negativ, daher verzichte ich mal auf die 11 Seiten vor mir.



            Dieses Forum diskutiert Möglichkeiten im Notfall (um den Hungertod abzuwenden) an Nahrung zu kommen. Es wird jeden User klar sein, dass er sich bei Trainings an geltendes Recht zu halten hat. Dieses Forum hat nicht den Zweck zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten anzustecken, und wird dies auch nicht dulden.
            Für mich kommen bei einer Strafrechtlichen Würdigung aller in betracht kommender Delikte spontan der rechtfertigende als auch der entschuldigende Notstand zum Tragen.




            Im ersten Post ist die Rede von Notfall.

            Rechtfertigender Notstand

            Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter (Eigentum Wild, Integrität der Rechtsordnung)und des Grades der ihnen drohenden Gefahren(Gefahr für das Leben), das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

            Der A wandert also in Deutschland durch den Wald W, es passiert ein Unfall gegen 16 Uhr und der A sieht sich subjektiv in der Gefahr des Todes da er keine Verpflegung mit sich geführt hat. Der A befürchtet zu verhungern. (Ich berücksichtige zunächst nicht die dichte Besiedelung der BRD).

            Faktor Zeit ist ebenfalls zu berücksichtigen, wenn ich mir das Bein im Wald breche ist es sicher unverhältnismäßig wenn ich nach 10 Minuten eine Fallgrube ausgehoben habe...

            Der A benutzt seine Leuchtspurmunition und gibt um 17 und um 20 Uhr einen Schuss ab, am nächsten Morgen wurde er immer noch nicht gefunden, der A geht daher davon aus, dass niemand kommen wird, er fühlt sich bereits schwach da er seit gestern Mittag nichts gegessen hat.

            Der A entschließt sich daher mit seiner mitgeführten Schreckschusspistole samt Leuchtspurmunition, seinem Klappspaten oder seinen Schnürsenkeln zu "jagen". Entweder durch das errichten einer Falle (Schlinge, Fallgrube, etc.), oder durch aktives töten eines wilden Tieres.

            Der A legt sich nun an einer Wasserstelle auf die Lauer und wartet auf ein Tier das er töten kann. Der Dachs D wird im Laufe des Vormittages erlegt und auf einem Feuer zubereitet.

            Der A hat tatbestandsmäßig "gewildert", sowie Verstöße gegen das Waffengesetzt begangen, TierschutzG. (Kleiner Waffenschein vorhanden) (Waffg Verstöße werden ebenfalls vom Notstandsrecht aufgefangen. Gehe hierauf nicht weiter ein.)

            Für den A bestand subjektiv und objektiv Lebensgefahr durch verhungern, der A hat sich objektiv und subjektiv darum bemüht die gegenwärtige Gefahr anders abzuwehren. Die Rechtsgüterabwegung Eigentum, des Wildes etc. steht dem Leben gegenüber. Das Rechtsgut Leben ist zweifelsfrei höherwertiger weshalb der A nicht rechtswidrig handelt, da das Recht auf Leben wesentlich überwiegt.

            Die Tat war auch angemessen, geeignet und erforderlich.

            Beispielsweise das legen eines Waldbrandes, um dann ein verbranntes Tier zu finden um es zu essen ist nicht angemessen!
            Kann auch ein entschuldigender Notstand sein, hier erfolgt keine Rechtsgüterabwägung. Die Unzumutbarkeit der Hinnahme der Gefahr steht für den A außer Frage. Jedoch nicht in diesem Sachverhalt.



            Und auch von Training

            Hier ebenfalls der Rechtfertigende Notstand genau wie oben. Den Faktisch ändert sich nichts an der Situation. Daher prüft man den entschuldigenden Notstand.


            § 35
            Entschuldigender Notstand

            (1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.


            Ganz kurz. Der A hat sich bewusst im Wald W in Lebensgefahr begeben um eben zu wildern und zu schießen. Problematisch die Nachweisbarkeit.


            Was nicht berücksichtigt wurde sind folgende Tatsachen, dichte Besiedlung, flächendeckendes Mobilfunknetz, es wird nach jemandem gesucht da er vermisst wird. Familie, Hotelgast geht wandern kommt nicht wieder... sowas fällt auf. Anders wenn jemand allein in den Harz fährt für ein langes Wochenende. Fehlt erst am Montag, das weiß der A dann auch.

            Gesunder Menschenverstand. Jäger vorallem in Bayern erschießen Wilderer gerne.



            Hoffe das schafft hier ein wenig Klarheit!

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            • Markus K.
              Lebt im Forum
              • 21.02.2005
              • 7452
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              • Meine Reisen

              AW: Jagdrecht und Co.

              Zitat von Kane Beitrag anzeigen
              Hoffe das schafft hier ein wenig Klarheit!
              Ehrlich gesagt: nein!
              "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

              -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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              • Kane
                Anfänger im Forum
                • 23.06.2011
                • 33
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                • Meine Reisen

                AW: Jagdrecht und Co.

                Kurze theoretische strafrechtliche Würdigung eines fiktiven "Notfalles". Urteilsstil, Subsumtion?^^

                Bis seite vier hab ich nix gelesen das On Topic war.

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                • Ditschi
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 20.07.2009
                  • 12362
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                  • Meine Reisen

                  AW: Jagdrecht und Co.

                  Zitat Kane: Hoffe das schafft hier ein wenig Klarheit!
                  Schließe mich meinem Vorredner an. Nein. Dunkel ist des Beitrages Sinn.

                  Wolltest Du uns mitteilen, daß im dichtbesiedelten Deutschland Jagdwilderei im rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstand schwerlich vorstellbar ist? Niemand widerspricht.

                  Und warum soll man sich im übrigen über Jagdrecht in diesen thread nicht weiter unterhalten?

                  Gruß Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 04.02.2014, 20:26. Grund: Man entdeckt immer wieder Schreibfehler

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                  • dfens
                    Dauerbesucher
                    • 13.12.2010
                    • 721
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                    Jagdrecht und Co.

                    Gesunder Menschenverstand. Jäger vorallem in Bayern erschießen Wilderer gerne.


                    Belege?
                    Some people just need a high five.
                    In the face.
                    With a chair.

                    Kommentar


                    • Kane
                      Anfänger im Forum
                      • 23.06.2011
                      • 33
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: Jagdrecht und Co.

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Wolltest Du uns mitteilen, daß im dichtbesiedelten Deutschland Jagdwilderei im rechtfertigenden oder entschuldigenden Notstand schwerlich vorstellbar ist? Niemand widerspricht.

                      Gruß Ditschi
                      Nur weil manche den Sinn nicht erkennen heißt nicht das er nicht existiert.
                      Was du aus meinem Beitrag verstehen möchtest kann ich dir auch nicht sagen. Manche würden es den Beginn einer rechtstheoretischen Diskussion nennen die ja hier auch auf Seite 1 im Eröffnungspost gewünscht wurde nur leider bisher nicht stattgefunden hat.


                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Und warum soll man sich im übrigen über Jagdrecht in diesen thread nicht weiter unterhalten?

                      Gruß Ditschi
                      Jetzt geht es mir wie dir, ich erkenne keinen Sinn in deiner Frage, da Jagdrecht doch On Topic ist. Vielleicht hast du da was falsch verstanden. Kannst ja nochmal den allerersten Post des Threads lesen.
                      https://www.outdoorseiten.net/forum/...l=1#post230715

                      Abgesehen davon ist es unstreitig, dass das Strafrecht (lex generalis) selbstverständlich in diesem Kontext genau so zu berücksichtigen ist wie das lex specialis aka LänderJagdG's

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                      • Kane
                        Anfänger im Forum
                        • 23.06.2011
                        • 33
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: Jagdrecht und Co.

                        Zitat von dfens Beitrag anzeigen
                        Belege?
                        http://www.sprechwerk.net/bastian-ob...te-j%C3%A4ger/

                        Wenn die Jäger auf ihn schossen, nicht nur einmal, und eine Kugel seinen Kopf bloß um Millimeter verfehlte.
                        Vllt ein bisschen dramatisch aber ich erachte die journalistische Quelle als seriös.

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                        • Markus K.
                          Lebt im Forum
                          • 21.02.2005
                          • 7452
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: Jagdrecht und Co.

                          Na, ich hätte jetzt die Bayrische Polizeistatistik oder Bayrische Gerichtsurteile als seriöse Quelle angesehen. Aber bitte...
                          "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                          -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

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                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12362
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: Jagdrecht und Co.

                            Manche würden es den Beginn einer rechtstheoretischen Diskussion nennen die ja hier auch auf Seite 1 im Eröffnungspost gewünscht wurde nur leider bisher nicht stattgefunden hat.
                            Rechtstheoretische Diskussion worüber? Alle sind sich einig, daß in Deutschland ein Notstand, der Jagdwilderei rechtfertigt, kaum vorstellbar ist. Es wurde nicht nur hier, sondern auch an anderer Stelle, immer wieder betont, daß ein Survivel- Training es nicht rechtfertigt, bestehende Gesetze zu brechen. Auch da besteht Einigkeit. Und das sagt der Eröffnungspost, den ich in der Tat gelesen haben. Ansonsten fand es der TO ermüdend, daß sich in den eigentlichen Survivelthemen die Leute immer wieder über Jagdrecht in die Haare bekamen und hat das Thema in diesen thread ausgelagert. Finde ich o.K. Mehr sehe ich nicht. Allenfalls sollte ich noch hinzufügen, daß es hier um Jagdrecht geht, nicht um eine ethische Rechtfertigung der Jagd im allgemeinen. Das Faß solllten wir nicht aufmachen.

                            Nur weil manche den Sinn nicht erkennen heißt nicht das er nicht existiert.
                            Stimmt. Hast ihn gut versteckt.

                            Gruß Ditschi

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                            • Kane
                              Anfänger im Forum
                              • 23.06.2011
                              • 33
                              • Privat

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                              AW: Jagdrecht und Co.

                              http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/

                              Waidmanns Heil auf der "Jagdt" nach Urteilen, solch ein spezifisches Datum geht zumindest nicht aus der BKA PKS hervor, vielleicht findest du eine Weißwurst Revier Statistik, oder Kerben in den Dienstwaffen der Berufsjäger.

                              Das Dunkelfeld darfst du aber als existent erachten.

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                              • Markus K.
                                Lebt im Forum
                                • 21.02.2005
                                • 7452
                                • Privat

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                                Zitat von Kane Beitrag anzeigen
                                Das Dunkelfeld darfst du aber als existent erachten.
                                Irgendwelche Dunkelziffern sehe ich nicht als Beweis!
                                "Es gibt kein schlechtes Wetter, nur das falsche Fell!"

                                -Samson und Beowulf- Als Hunde sind sie eine Katastrophe, aber als Menschen unersetzbar.

                                Kommentar


                                • Kane
                                  Anfänger im Forum
                                  • 23.06.2011
                                  • 33
                                  • Privat

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                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Rechtstheoretische Diskussion worüber? Alle sind sich einig, daß in Deutschland ein Notstand, der Jagdwilderei rechtfertigt, kaum vorstellbar ist.

                                  Es wurde nicht nur hier, sondern auch an anderer Stelle, immer wieder betont, daß ein Survivel- Training es nicht rechtfertigt, bestehende Gesetze zu brechen. Auch da besteht Einigkeit. Und das sagt der Eröffnungspost, den ich in der Tat gelesen haben. Ansonsten fand es der TO ermüdend, daß sich in den eigentlichen Survivelthemen die Leute immer wieder über Jagdrecht in die Haare bekamen und hat das Thema in diesen thread ausgelagert. Finde ich o.K. Mehr sehe ich nicht. Allenfalls sollte ich noch hinzufügen, daß es hier um Jagdrecht geht, nicht um eine ethische Rechtfertigung der Jagd im allgemeinen. Das Faß solllten wir nicht aufmachen.
                                  Gruß Ditschi
                                  So wie ich den Sachverhalt oben skizziert habe können die Jagdwilderei, sowie mögliche Verstöße WaffG, JagdG's und TierschutzG sehr wohl über den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt werden.

                                  1. Alle, kaum. Sehr gute negativ Abgrenzung.

                                  2. Strafrecht hat nichts mit Ethik zu tun, es ist notwendiger Bestandteil der Rechtsordnung genau wie die JagdG der Länder. Das eine Baut auf dem anderen auf. Eine inhaltliche Disskussion der JagdG macht ohne das Strafrecht keinen Sinn. Auch wenn der Fokus hier vllt auf dem JagdG liegt müssen strafrechtliche Aspekte zumindest beiläufig dargestellt werden. Für jemanden der sich noch nie mit der Materie auseinandergesetzt hat ist das durchaus sinnvoll.

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                                  • Kane
                                    Anfänger im Forum
                                    • 23.06.2011
                                    • 33
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                                    AW: Jagdrecht und Co.

                                    Zitat von Markus K. Beitrag anzeigen
                                    Irgendwelche Dunkelziffern sehe ich nicht als Beweis!
                                    Dunkelfeldforschung ist aber annerkannter Bestandteil der Kriminalistik. Was wiederrum eine anerkannte Wissenschaft ist. Die Phänomenologie deutet schon darauf hin, dass hier die Anzeigebereitschaft wohlmöglich nicht existent ist.

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                                    • Ditschi
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                                      • 20.07.2009
                                      • 12362
                                      • Privat

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                                      AW: Jagdrecht und Co.

                                      So wie ich den Sachverhalt oben skizziert habe können die Jagdwilderei, sowie mögliche Verstöße WaffG, JagdG's und TierschutzG sehr wohl über den rechtfertigenden Notstand gerechtfertigt werden.
                                      Äußert theoretisch, aber praktisch kaum vorstellbar. In D bist Du nirgendwo weiter als 5 KM von der nächsten Pommes- Bude entfernt.
                                      Natürlich kann man im Zusammenhang mit dem Jagdrechtrecht auch das Strafrecht diskutieren.
                                      Aber setze mich bitte mal mit einem möglichst prägnanten Satz ins Bild, worum es Dir im Beitrag 305 geht, damit ich wieder folgen kann. Was war der Anlaß, urplötzlich über den Notstand zu dozieren?
                                      Gruß Ditschi

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                                      • Schattenparker
                                        Erfahren
                                        • 26.02.2009
                                        • 123
                                        • Privat

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                                        AW: Jagdrecht und Co.

                                        Hm. Ein durchschnittlich gut genährter Mitteleuropäer wird wohl vor Ablauf von zwei Wochen kaum Gefahr laufen, Schaden durch Nahrungsentzug zu nehmen; geschweige denn, zu verhungern.
                                        Grüße vom Weichei

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                                        • dfens
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                                          • 13.12.2010
                                          • 721
                                          • Privat

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                                          AW: Jagdrecht und Co.

                                          Zitat von Kane Beitrag anzeigen
                                          http://www.sprechwerk.net/bastian-ob...te-j%C3%A4ger/


                                          Vllt ein bisschen dramatisch aber ich erachte die journalistische Quelle als seriös.
                                          Ja genau. Ein Interwiew mit einem Selbstdarsteller, der schon vormittags drei Bier wegschluckt, von einem Reporter, der nicht mal weiss, dass es sich bei Gämsen um Hornträger und nicht um Geweihträger handelt. Ziemlich wasserdicht, wenn Du mich fragst. Deiner Ansicht nach erschiessen vermultich Wilderer gerne Polizisten und Sanitäter, vor allem in Niederösterreich?
                                          Solche Bemerkungen hatten hier echt noch gefehlt. Und sind nicht mal Thema.
                                          Some people just need a high five.
                                          In the face.
                                          With a chair.

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