Nutzungserlaubnis von Ein- und Ausstiegsstellen

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  • kartaga
    Neu im Forum
    • 21.07.2020
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    • Meine Reisen

    Nutzungserlaubnis von Ein- und Ausstiegsstellen

    Hallo zusammen,
    ich habe für meinen Sohn und mich ein Gumotex Kajak gekauft. Wir waren neulich auf dem Baldeney See *war schön*, dabei ist mir erstmals aufgefallen, daß die Stege idR. ja Vereinen gehören und eine Nutzung nicht unbedingt erlaubt ist.

    Nun frage ich mich, wie macht ihr das mit dem Ein- und Ausstieg auf Gewässern in NRW?

    Gerne möchte ich demnächst die Ruhr befahren von Kettwig nach Mülheim. Wo kann man denn da ein- und aussteigen, ohne daß man Ärger bekommt?

    P.S. auf dem Baldeney See haben wir dann nett gefragt und wir durften einen Steg nutzen. Aber ob man sich darauf immer verlassen kann....? Einige Gelände sind ja auch abgeschlossen (vermutlich aus gutem Grund).

  • DerNeueHeiko
    Alter Hase
    • 07.03.2014
    • 3129
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    AW: Nutzungserlaubnis von Ein- und Ausstiegsstellen

    In NRW war ich nun noch nicht paddeln. Aber so als allgemeine Antwort:

    - Ich schaue in meine Gewässerkarte, bei mir ist das ein Jübermann-Tourenatlas. Da sind gute Ein- und Ausstiege idR vermerkt, einschließlich Einschränkungen und wen man ggf. fragen muss https://www.juebermann.de/shop/tourenatlas-ta3_61/
    - Ich bin über meinen Verein Mitglied im DKV. Erstmal nehme ich an, dass ich bei allen anderen DKV-Mitgliedsvereinen damit auch ein- und aussteigen kann, bei einer konkret geplanten Tour würde ich das natürlich vorab klären. Aber normalerweise sehen die Vereine das so wie z.B. dieser hier: https://www.coswigerkanuverein.de/?page_id=49 (erster Google-Treffer).
    - Viele Tourismus-Verbände / -Büros bieten auch Infos dazu an, z.B. hier: https://www.tourow.de/aktivitaeten/a...-der-oste.html (wieder erster Google-Treffer)

    Ich weiß nicht, ob das in NRW genauso funktioniert ;)

    Viel Spaß auf dem Wasser,
    MfG, Heiko

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    • janhimp
      Dauerbesucher
      • 19.11.2013
      • 501
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      AW: Nutzungserlaubnis von Ein- und Ausstiegsstellen

      Moin!
      Grundsätzlich zu unterscheiden ist zwischen öffentlichen und privaten Steganlagen. Die Steganlagen der Vereine sind, sofern nicht anders ausgewiesen, privat. Zur Tourvorbereitung ist dem Ratschlag von Heiko zu folgen; am hilfreichsten, und das in gleich mehrerer Hinsicht, dürfte die Mitgliedschaft in einem Kanuverein sein.
      Mit freundlichem Ahoi,
      janhimp

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