StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

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  • hrrh
    Dauerbesucher
    • 18.03.2005
    • 609

    • Meine Reisen

    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
    OT: Wenn bei mir der Müllwagen in der Straße steht, dann kommt auch kein Pkw mehr durch. Das ist halt so.
    Der Müllwagen hat üblicherweise eine Ausnahmegenehmigung von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde.
    Parken in zweiter reihe, gegen die Einbahnstraße fahren, Halten im Halteverbot, verkehrsbehinderndes Halten, durch die Fußgängerzone fahren, der darf das!

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    • Moltebaer
      Freak

      Liebt das Forum
      • 21.06.2006
      • 12307
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      • Meine Reisen

      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

      Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
      Parken in zweiter Reihe, gegen die Einbahnstraße fahren, Halten im Halteverbot, verkehrsbehinderndes Halten, durch die Fußgängerzone fahren
      Das sind auch so Dinge, die "man" "oft genug" von Autofahrern bemerkt, und die mittlerweile "immer öfter" gemacht werden, etc. und als plakative Beispiele verwendet werden könnten.

      Entschuldigende Begründung der Täter in der Realität ist dann: "Was willst Du denn, ich hab doch den Warnblinker an!?" oder "Ich parke ja nur kurz mal 20-30 Minuten im absoluten Halteverbot vor der Feuerwehreinfahrt, hab Dich mal nicht so!" etc.

      Aber selbstverständlich sind Autofahrer immer lieb und Radfahrer immer böse
      Zuletzt geändert von Moltebaer; 30.04.2020, 18:52. Grund: um ein "die" ergänzt...
      Wandern auf Ísland?
      ICE-SAR: Ekki týnast!

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      • Christian J.
        Lebt im Forum
        • 01.06.2002
        • 9242
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        • Meine Reisen

        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

        Zitat von Buck Mod.93 Beitrag anzeigen
        Nicht mit dem Auto befahrbare Innenstädte zum Beispiel?
        Oder nicht mit dem Auto befahrbare Berggipfel? Oder nicht befahrbare Wälder! Diese scheiß Ökodiktatur muss aufhören, dem armen Buck das Befahren der Zugspitze mit dem Auto zu verbieten. Schließlich kennt doch jeder die allgemeine Erklärung der Menschenrechte:
        Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren und haben das Recht, jederzeit überall mit dem Auto hinzufahren. Vorrang vor den weiteren Menschenrechten hat das Recht auf einen Parkplatz vor der Haustür.
        (zitiert aus dem Gedächtnis)
        "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
        Durs Grünbein über den Menschen

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        • Becks
          Freak

          Liebt das Forum
          • 11.10.2001
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          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

          Wenn jetzt so ein Radl mit seinen 1m Breite plötzlich zu einem 3m breiten, virtuellen Gefährt wird, gelten für Radler dann auch die Beschränkungen, die für andere Fahrzeuge gelten? Mit dem Auto darf ich nicht auf die linke Spur in Baustellen, wenn mein Fahrzeug zu breit ist (typischerweise 2 m bei Autobahnen), und Traktoren dürfen nicht auf Autobahnen, weil der Geschwindigkeitsunterschied zum regulären Verkehr zu hoch ist und die so erzwungenen Bremsmanöver alle anderen gefährden.

          Bekommen jetzt Radler ebenso ein Verbot für die Nutzung von Fahrbahnen unter 3 m Breite, oder zumindest ein Fahrverbot ausserorts, z.B. auf Landstrassen, um gefährliche Bremsmanöver zu unterbinden?

          Oder hofft man eben mal, dass plötzlich Autos ständig ausserorts nur noch 50 km/h fahren, weil sich in einer Kurve vor einem ein Hindernis befinden könnte, welches mit 15 km/h unterwegs ist und nicht überholt werden kann, weil es 3 m breit ist und bis über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn ragt? Bevor gespottet wird, die europäische Norm sieht vor, dass ein Fahrzeug rechtlich gesehen eine Maximalbreite von 2.55m aufweisen darf (siehe hier), und diese Maximalbreite geht beim Bau von Strassen in die Fahrbahnbreite ein. Fahrräder sind somit eigentlich Fahrzeuge mit Überbreite und müssen ähnlich behandelt werden müssen wie Schwertransporter mit Überbreite - also Warnleuchten, Flaggen, Warnschildern und eventuell Begleitfahrzeugen zur Absicherung.

          Oder hofft man, dass sich auf schmäleren Strassen plötzlich zumindest spontan Ausweichsplätze bilden, und die Leute fahren wie in der Schweiz in den Seitentälern? Also bei Gegenverkehr notfalls voll in die Eisen und dann muss einer eben rückwärts bis zur nächsten Ausweichbucht, weil zwei Fahrzeuge nicht gleichzeitig auf die Strasse passen?

          Das ist praktikabel und mit EU Norm kompatibel?
          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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          • mariusgnoedel
            Dauerbesucher
            • 11.05.2017
            • 793
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            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

            Zitat von Becks Beitrag anzeigen
            Wenn jetzt so ein Radl mit seinen 1m Breite plötzlich zu einem 3m breiten, virtuellen Gefährt wird, gelten für Radler dann auch die Beschränkungen, die für andere Fahrzeuge gelten? Mit dem Auto darf ich nicht auf die linke Spur in Baustellen, wenn mein Fahrzeug zu breit ist (typischerweise 2 m bei Autobahnen), und Traktoren dürfen nicht auf Autobahnen, weil der Geschwindigkeitsunterschied zum regulären Verkehr zu hoch ist und die so erzwungenen Bremsmanöver alle anderen gefährden.
            Autos sind virtuell auch breiter

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            • Benzodiazepin
              Fuchs
              • 12.03.2012
              • 1322
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              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

              OT: wurde da nicht vor kurzem mal einer wegen trollerei gesperrt? glaube, der hat nix gelernt.
              experience is simply the name we give to our mistakes

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              • Benzodiazepin
                Fuchs
                • 12.03.2012
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                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                Oder hofft man eben mal, dass plötzlich Autos ständig ausserorts nur noch 50 km/h fahren, weil sich in einer Kurve vor einem ein Hindernis befinden könnte, welches mit 15 km/h unterwegs ist und nicht überholt werden kann, .....
                um doch noch kurz auf eines der scheinargumente einzugehen: es war schon immer so, dass man ausserorts auf sichtweite anhalten können musste. bei engen fahrbahnen (kreuzen nicht möglich) sogar auf halbe sichtweite. wenn nun also jemand PLÖTZLICH nur noch 50 km/h fahren kann, wo er bisher 80 fuhr, dann sollte der lappen besser schnell weggenommen werden.
                Zuletzt geändert von Benzodiazepin; 30.04.2020, 21:34.
                experience is simply the name we give to our mistakes

                meine reiseberichte

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                • Moltebaer
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 21.06.2006
                  • 12307
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                  • Meine Reisen

                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                  Es soll ja auch mal vorkommen, daß Hindernisse mit 0 km/h auf der Fahrbahn liegen oder einem mit 80 km/h oder sogar noch schneller entgegenkommen - und mit sowas ist schon seit Jahrzehnten immer zu rechnen.
                  Ich denke fast, manche Autofahrer sollten dazu verpflichtet werden, sich einen vernünftig fahrenden Chauffeur zu organisieren, damit die Allgemeinheit und sie selber nicht mehr unter ihrer Arroganz zu leiden haben.
                  Wandern auf Ísland?
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                  • Marhabal
                    Erfahren
                    • 08.06.2013
                    • 481
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    zu post 95: https://www.lto.de/recht/nachrichten...igkeit-roller/

                    Ein Rad ist ein Fahrzeug, wenn man mit ihm fährt, egal, wie. In der Fußgängerzone Zeichen 242.1 ohne Zusatzzeichen ist nur Fußgängerverkehr erlaubt. Man darf ein Rad dort schieben. Ein Tretroller ist dagegen nicht als Fahrzeug eingestuft , siehe § 16 Abs 2 StVZO. Gleiche Fortbewegungsart, aber einmal mit Fahrzeug und einmal ohne.

                    Ditschi
                    Ich meine mich zu erinnern, Ditschi, dass du Jura studiert hast. Trotzdem ist deine Aussage nach allen in letzter Instanz rechtskräftigen Urteilen falsch:
                    https://www.arag.de/service/infos-un...ieSetting=true

                    Zumindest wenn du - was hier die meisten tun - in Deutschland lebst.

                    Falls dir die ARAG für deine juristische Minderheitenmeinung - so schimpft sich das im Studium ja wohl - nicht ausreicht: einfach GOOGLEN.

                    Teilweise gibt es spezifische, abweichende Verbote, die dann aber ausgezeichnet sein müssen. Im Normalfall darf ich auf Fußgängerwegen und in Fußgängerzonen sehr wohl mit dem Rad rollern.

                    Ich schätze mal auch, dass du das weißt! Insofern kann ich von einem so erfahrenen User eine solche Stellungnahme nicht verstehen.

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                    • hrrh
                      Dauerbesucher
                      • 18.03.2005
                      • 609

                      • Meine Reisen

                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                      Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                      Oder hofft man eben mal, dass plötzlich Autos ständig ausserorts nur noch 50 km/h fahren, weil sich in einer Kurve vor einem ein Hindernis befinden könnte, welches mit 15 km/h unterwegs ist und nicht überholt werden kann, weil es 3 m breit ist und bis über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn ragt? Bevor gespottet wird, die europäische Norm sieht vor, dass ein Fahrzeug rechtlich gesehen eine Maximalbreite von 2.55m aufweisen darf (siehe hier), und diese Maximalbreite geht beim Bau von Strassen in die Fahrbahnbreite ein. Fahrräder sind somit eigentlich Fahrzeuge mit Überbreite und müssen ähnlich behandelt werden müssen wie Schwertransporter mit Überbreite - also Warnleuchten, Flaggen, Warnschildern und eventuell Begleitfahrzeugen zur Absicherung.
                      du musst sogar damit rechnen, dass dir ein 3,5m breites Fahrzeug mit 60km/h entgegenkommt und dabei deine Spur (teilweise) mitbenutzt.
                      Bis zu der Breite gibts nämlich Ausnahmegenehmigungen für Landmaschinen

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                      • DerNeueHeiko
                        Alter Hase
                        • 07.03.2014
                        • 3136
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                        Wenn jetzt so ein Radl mit seinen 1m Breite plötzlich zu einem 3m breiten, virtuellen Gefährt wird,
                        Nicht "jetzt plötzlich", denn die Gesetzesänderung vollzieht nur nach, was die Rechtsprechung schon lange festgelegt hat - "ausreichender seitlicher Überholabstand" laut der bisherigen gesetzlichen Formulierung war schon mindestens seit meinen Fahrschulzeiten vor 20 Jahren durch auch höchstrichterliche Rechtsprechung auf innerorts 1,5m, außerorts mehr festgelegt. Offensichtlich nicht bei allen angekommen oder wollten nicht alle wahrnehmen.

                        1m breit sind auch nicht viele Räder, im Schnitt wohl eher ~60cm.

                        Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                        gelten für Radler dann auch die Beschränkungen, die für andere Fahrzeuge gelten? Mit dem Auto darf ich nicht auf die linke Spur in Baustellen, wenn mein Fahrzeug zu breit ist (typischerweise 2 m bei Autobahnen), und Traktoren dürfen nicht auf Autobahnen, weil der Geschwindigkeitsunterschied zum regulären Verkehr zu hoch ist und die so erzwungenen Bremsmanöver alle anderen gefährden.
                        Ich kann dich beruhigen: Auf der linken Spur in Autobahnbaustellen wirst du auch in Zukunft keine Radfahrer legal antreffen. Vielleicht vom Dachträger verlorene Räder der "ich fahr übrigens auch Fahrrad"-Fraktion.

                        Auch auf anderen Autobahnabschnitten oder Kraftfahrstraßen ist Radfahren nach wie vor verboten.

                        Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                        Oder hofft man eben mal, dass plötzlich Autos ständig ausserorts nur noch 50 km/h fahren, weil sich in einer Kurve vor einem ein Hindernis befinden könnte, welches mit 15 km/h unterwegs ist und nicht überholt werden kann, weil es 3 m breit ist und bis über den Mittelstreifen auf die Gegenfahrbahn ragt? Bevor gespottet wird, die europäische Norm sieht vor, dass ein Fahrzeug rechtlich gesehen eine Maximalbreite von 2.55m aufweisen darf (siehe hier), und diese Maximalbreite geht beim Bau von Strassen in die Fahrbahnbreite ein. Fahrräder sind somit eigentlich Fahrzeuge mit Überbreite und müssen ähnlich behandelt werden müssen wie Schwertransporter mit Überbreite - also Warnleuchten, Flaggen, Warnschildern und eventuell Begleitfahrzeugen zur Absicherung.

                        Oder hofft man, dass sich auf schmäleren Strassen plötzlich zumindest spontan Ausweichsplätze bilden, und die Leute fahren wie in der Schweiz in den Seitentälern? Also bei Gegenverkehr notfalls voll in die Eisen und dann muss einer eben rückwärts bis zur nächsten Ausweichbucht, weil zwei Fahrzeuge nicht gleichzeitig auf die Strasse passen?

                        Das ist praktikabel und mit EU Norm kompatibel?
                        Man hofft zunächst mal, dass sich Autofahrer in Deutschland (ebenso wie alle anderen Verkehrsteilnehmer) an das im deutschen Gesetz festgelegte Sichtfahrgebot halten und daher nicht so schnell fahren, dass sie innerhalb der überschaubaren Strecke nicht anhalten können - und auf schmalen Straßen innerhalb der halben überschaubaren Strecke.

                        Man hofft ferner, dass auch 2,55m breite Kraftfahrzeuge, 2,6m breite Kühlfahrzeuge oder breitere landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit seitlichem Sicherheitsabstand überholt werden. Allein schon, weil sonst im Zweifelsfall die Außenspiegel auf der Straße landen und das 2,55m breite KFZ bis zur Reparatur oder zum Abschleppen an Ort und Stelle stehen bleiben muss - die Spiegel zählen nach dieser Vorschrift nämlich nicht zur maximalen Fahrzeugbreite. Davon werden diese Fahrzeuge ebensowenig überbreit wie Fahrräder.

                        Und dann hofft man auch, dass die Straße breit genug ist, bei Gegenverkehr langsam aneinander vorbei zu fahren oder ein ausreichend breiter ausreichend befestigter Seitenstreifen existiert. Dann kann man auch mal für einen halben Meter langsame Vorwärtsfahrt Spiegel anklappen. Wenn das nicht klappt, ja, dann muss einer zurücksetzen. Wo das häufig passiert, wird die Straße sicher ziemlich schnell verbreitert.

                        Das ist schon bisher alles deutsches Gesetz gewesen, wird durch die Novelle also sicher nicht mehr oder weniger mit EU-Norm kompatibel oder praktikabel als es bisher auch schon war. Wer damit nicht klarkommt, darf gern einen großen Bogen um den deutschen Straßenverkehr machen.

                        MfG, Heiko

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                        • Ditschi
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 20.07.2009
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                          @ Marhabal, ich finde die Auffassung falsch, daß ein Rad zum Tretroller wird, wenn man es rollert. Die Entscheidung des AG München erscheint mir korrekt. Ein Rad ist ein Fahrzeug, auch wenn man es " rollert". Solange es fährt, führt man es. AG München hat da die Definition des Führens gut belegt. Ein Tretroller, den man in gleicher Weise rollert, ist dagegen unschädlich, weil er nach dem Gesetz im Gegensatz zum Fahrrad kein Fahrzeug ist nach §§ 24 StVO, 16 StVZO. Damit ist man also als Fußgänger unterwegs. Die Unterscheidung liegt im Begriff "Fahrzeug", nicht darin, wie man es antreibt. Ich hätte auch so entschieden wie das AG München. So viele Entscheidungen dazu gibt es übrigens wirklich nicht, als das man von einer herrschenden - oder einer Mindermeinung sprechen könnte. Und daß ein Journalist vom anderen abschreibt, prägt keine herrschende Meinung. Es ging mir darum, Pedder auf die neue Entscheidung aufmerksam zu machen, als er schrieb, daß er sein Rad auf dem Gehweg rollert.
                          Ditschi
                          Zuletzt geändert von Ditschi; 01.05.2020, 05:30. Grund: Inhaltlich berichtigt

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                          • Gast202105024
                            Gelöscht
                            Fuchs
                            • 03.07.2012
                            • 1920
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                            Hallo Ditschi,

                            vielen Dank für den Hinweis. Manchmal muss man auch für seine Rechtsauffassung eintreten. Wenn ich doch noch Zweifel bekomme, werde ich halt schieben. Aber ich hoffe dringend darauf, dass das unschädliche Verhalten legalisiert wird durch den grünen Pfeil. Den könnten wir auch für Kraftfahrzeuge wesentlich häufiger haben.

                            Sicherer ist Rollern auf den Rad übrigens nicht. Eher unsicherer.

                            Liebe Grüße
                            Pedder
                            Zuletzt geändert von Gast202105024; 01.05.2020, 06:41.

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                            • Becks
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                              Liebt das Forum
                              • 11.10.2001
                              • 19612
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                              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                              Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                              Man hofft ferner, dass auch 2,55m breite Kraftfahrzeuge, 2,6m breite Kühlfahrzeuge oder breitere landwirtschaftliche Arbeitsmaschinen mit seitlichem Sicherheitsabstand überholt werden. Allein schon, weil sonst im Zweifelsfall die Außenspiegel auf der Straße landen und das 2,55m breite KFZ bis zur Reparatur oder zum Abschleppen an Ort und Stelle stehen bleiben muss - die Spiegel zählen nach dieser Vorschrift nämlich nicht zur maximalen Fahrzeugbreite. Davon werden diese Fahrzeuge ebensowenig überbreit wie Fahrräder.
                              Wenn Spiegel nicht zur Fahrzeugbreite zählen, wird das Problem leider nicht kleiner. Eine reguläre Landstrasse hat 2.80m Fahrbahnbreite, macht 5.60 Gesamtbreite. Davon nimmt nun der Radfahrer 3 Meter weg. Sorry, der Lenker meines Mountainbikes hat 80 cm und keine 60 cm, und zudem fahre ich nicht so weit am rechten Rand, dass ich mit dem rechten Lenkerende auf dem Seitenstreifen unterwegs bin - da sind 1m als Radler sehr real gerechnet, und ich sehe auch kaum einen Radler, der beim Fahren wirklich am rechten Rand klebt, sondern gerne mal mit 20-30cm Abstand davon vor sich hin rollert. Bleiben 2.60m für den Überholvorgang.

                              Selbst ein Mercedes Sprinter (typischer Kleinlaster für Handwerker oder die Post) ist 2m breit und hat 20cm breite Aussenspiegel dran. Der rechte Spiegel zählt nicht, aber der linke Spiegel muss zwangsweise mit auf die Fahrbahn, ausser man will damit ein Strassenschild abrasieren. Macht real noch etwa 40 cm Spielraum bzw Luft für beide Verkehrsteilnehmer beim Überholvorgang - nicht besonders viel - und das für einen Kleintransporter. Mein PKW ist nebenbei auch nicht schmäler

                              Ein regulärer LKW, 2.5m breit und garantiert mit 30cm "Ohren" links und rechts, hat kaum noch eine Chance, einen Radfahrer regelkonform auf einer Landstrasse überholen zu dürfen.

                              Jetzt nehmen wir aber mal die kleineren Strassen. Die erste, die mir da so einfällt ist die L41 in Österreich (von dem Typ hat es in .de sicherlich auch einige, aber ich kenne eben die ganz gut). Das ist die reguläre Zufahrt von Lustenau aus auf die A14, und sie dient als Verbindungsstrasse in Richtung Bregenzer Wald. Auf Wiki ist sie wegen einer älteren Brücke drin, und unter Trivia steht: "Etwa wöchentlich müssen LKW auf der schmalen Straße zurückgelotst werden.". Auf der Strasse herrscht eine Höhen-, Breiten- und Gewichtsobergrenze, sie ist für LKW gesperrt, und wenn man nicht wirklich ein geübter Autofahrer ist, der die Abmessungen seines Fahrzeugs kennt, hat man ordentlich Adrenalin auf der Piste. Hier ist noch ein Bild

                              Wie gesagt, reguläre Strasse, fleissig genutzt. Wenn sich hier nun ein einziger Radfahrer begiebt, wäre diese de Fakto dicht und unbenutzbar, da es keine Buchten zum Ausweichen gibt, und man nicht überholen darf.

                              Zu innerorts sage ich besser gar nichts, 1.5m Abstand macht 2.5m benötigte Gesamtbreite und ein Radler kann (sofern kein Radweg existiert) nur dann überholt werden, wenn man auf die Spur links davon ausweicht, also entweder voll in den Gegenverkehr rein oder über eine Linksabbiegespur fahren. Nicht besonders praktikabel, sofern die Strassen nicht in US-Bauweise ausgelegt sind.


                              Mir solls ja egal sein, ich bin nicht so oft in .de unterwegs. Aber eventuell sollte man nicht nur "Hurra" schreien, wenn rechtlich gesehen ein Radfahrer sich nun breitenmässig zwischen einem 40-Tonner und einem Leopard 2 Kampfpanzer einsortiert und somit eine Fahrbahnbreite beansprucht, die über dem liegt, was die Gesetzesgeber eigentlich vorgesehen habe, und anhand deren Richtwerte die Strassen bislang ausgelegt wurden. Das hat nämlich durchaus Konsequenzen für den restlichen Verkehr.



                              Den gleichen Spass haben nebenbei auch die Parkplatz- und Garagenplaner. In ältere Anlagen passen moderne PKWs kaum noch rein. Auch etwas kurz gedacht beim Aufblasen des Fahruntersatzes.
                              Zuletzt geändert von Becks; 01.05.2020, 07:54.
                              After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                              • Gast202105024
                                Gelöscht
                                Fuchs
                                • 03.07.2012
                                • 1920
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                                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                                Wenn Spiegel nicht zur Fahrzeugbreite zählen, wird das Problem leider nicht kleiner. Eine reguläre Landstrasse hat 2.80m Fahrbahnbreite, macht 5.60 Gesamtbreite. Davon nimmt nun der Radfahrer 3 Meter weg. Sorry, der Lenker meines Mountainbikes hat 80 cm und keine 60 cm, und zudem fahre ich nicht so weit am rechten Rand, dass ich mit dem rechten Lenkerende auf dem Seitenstreifen unterwegs bin - da sind 1m als Radler sehr real gerechnet, und ich sehe auch kaum einen Radler, der beim Fahren wirklich am rechten Rand klebt, sondern gerne mal mit 20-30cm Abstand davon vor sich hin rollert. Bleiben 2.60m für den Überholvorgang.
                                Rechne Dir nichts zurecht: Man kann einen Radfahrer da aber eben auch nur da überholen, wo man auch ein Auto überholen kann und darf. Aber da darf man es auch. Und das wird auch so gemacht werden. Was hoffentlich ausbleibt sind diese Überholvorgänge auf einer 3,5 breiten Fahrbahn mit Gegenverkehr.

                                Unpraktikabel? Bullshit. Es ghet nur um die Emotion langsam fahren zu "müssen". Die müssen Autofahrer in den Griff bekommen: Ich fahre dienstlich mit dem PKW sehr viel Landstraßen. besionders eine Strecke, die ich inziwschen blind fahren lönnte. etwa 50 km. Wenn ich mich anfänglich dafür entscheide, hinter dem LKW zu bleiben, verliere ich nach einer Stunde etwa 3 - 5 Minuten, gegenüber der Zeit mit überholen. Das bringt fast nichts.

                                Jeden Morgen überholen mich als Radfahrer an der einen Stellen 4-8 PKW, an denen ich dann an der übernächsten Ampel vorbeifahre. Überholen als Autofahrer wird völlig überbewertet. Da geht es fast nur ums Ego.

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                                • Becks
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                                  • 11.10.2001
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                                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                  Ich rechne mir gar nichts zurecht oder kratze an Egos, wenn ich die Breite eines Radlers anhand der neuen Rechtsspechung im Bereich oberhalb eines LKWs einsortiere und erkläre, dass sich Probleme ergeben, wenn nun ein Radler mit 15 km/h vor einem fährt, und man diesen nicht überholen kann.

                                  Ich kratze auch an keinem Ego, wenn ich hier ein erhöhtes Konfliktpotential sehe, denn Radler bevorzugen eher die schmäleren und weniger frequentierten Nebenstrassen als die breiten Bundesstrassen, wo ausreichend Platz vorhanden ist.

                                  Ich halte daher diese Rechtsnovelle für nicht ausschliesslich positiv, da sie relevante Punkte auslässt, wie diese nun in der Praxis umgesetzt werden soll, ohne dass die existierenden Wege passend ausgelegt sind. Das wird dir sicher dann auffallen, wenn du bei der nächsten Dienstfahrt wieder hinter einem LKW her fahren musst, dieser aber anstelle 60 km/h plötzlich 15 km/h fährt.

                                  Wenn sich jetzt rein faktentechnisch nichts Neues ergibt, ist das Thema für mich durch. Auf Auto-Radler-Gebashe habe ich gerade keine Lust, ich kenne noch die Auslegung der Physik aus anderen Threads.
                                  Zuletzt geändert von Becks; 01.05.2020, 09:04.
                                  After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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                                  • Scrat79
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                                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                    Oh jessas. Herr, lass Hirn vom Himmel regnen.
                                    Aber verwandle bitte davor alle Autos in Kabrios. Sonst wirkts net.

                                    Da wird mit Whataboutismus in Reinstkultur erklärt, dass man selbst ein Engelchen ist. Und alle andere sind pöse!!einself!

                                    Gegenseitige Rücksicht ist geboten. Und das Gegen im Wort Gegenseitig meint hier nicht, dass sich nur die Gegenseite in Rücksicht üben muss. Das betrifft einen selbst auch. Schon irre. Gell?

                                    Es wurde hier ein Gesätz präzisiert um gefährdete Verkehrsteilnehmer besser vor Gefährdern zu schützen. Nicht mehr und nicht weniger. Durch dieses Gesetz wird weder Fußgängern ein besserer Schutz vor Fahrradfahrern gegeben, noch wird damit der brasilianische Regenwald geschützt. Es geht hier um einen besseren Schutz von Radfahrern vor Kfz-Fahrern.
                                    Und das ist gut so. Für andere Probleme gibt's andere Gesetze.

                                    Btw. Ich befürchte, würde eine konsequente Eignungsuntersuchung stattfinden, wer geistig und moralisch geeignet ist ein KFZ zu führen, wären die Straßen in Deutschland (der Schweiz und nahezu allen anderen Ländern) sehr, sehr leer.
                                    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                    • hrrh
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                                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                      Zitat von Scrat79 Beitrag anzeigen
                                      Gegenseitige Rücksicht ist geboten. Und das Gegen im Wort Gegenseitig meint hier nicht, dass sich nur die Gegenseite in Rücksicht üben muss. Das betrifft einen selbst auch. Schon irre. Gell?
                                      Rücksicht ja, nur hat man hier versucht "gesunden Menschenverstand" in Juristendeutsch zu übersetzen. Erfolglos und völlig missraten...

                                      Es wurde hier ein Gesätz präzisiert um gefährdete Verkehrsteilnehmer besser vor Gefährdern zu schützen. Nicht mehr und nicht weniger. Durch dieses Gesetz wird weder Fußgängern ein besserer Schutz vor Fahrradfahrern gegeben, noch wird damit der brasilianische Regenwald geschützt. Es geht hier um einen besseren Schutz von Radfahrern vor Kfz-Fahrern.
                                      Und das ist gut so. Für andere Probleme gibt's andere Gesetze.
                                      Nein, man hat es VERSUCHT, ist dabei aber maßlos über das Ziel hinausgeschossen und hat die Realität gnadenlos vergessen.
                                      Das führt dann in der Praxis zu den Problemen wie von Becks beschrieben. Wenn jetzt irgendwas passiert oder es vom Dorfbullen gesehen wird:
                                      Gericht und Staatsanwalt oder Verwaltungsbehörde legend die Gesetze und Verordnungen nach dem Wortlaut aus, nicht nach gesundem Menschenverstand und Sinn.

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                                      • Scrat79
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                                        Unsinn!

                                        Es werden einige Dinge untersagt, die zu unverhältnismäßig hohen Gefährdungslagen geführt haben.
                                        1,5 m Sicherheitsabstand beim Überholen ist nun wirklich kein Luxus.
                                        Eben sowenig wie das Freihalten der Radwege für Radfahrer.

                                        Die Reaktionen einiger (weniger) Foristen allein hier, zeigt die Notwendigkeit. Da wird der Radfahrer als Feind ausgemacht und entsprechend behandelt.
                                        Unmöglich.
                                        Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                                        Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

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                                        • ronaldo
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                                          Scrattie, endlich mal Klartext, danke.
                                          Deinen frommen Wünschen schließe ich mich an, bezweifle aber insgeheim, dass sie auch nur ansatzweise wahr werden...

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