StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

Einklappen

Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Scrat79
    Freak
    Liebt das Forum
    • 11.07.2008
    • 12533
    • Privat

    • Meine Reisen

    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
    Dachte, der Abstand beim Ueberholen von Fahrrädern wird zwischen Autofahrer und Fahrrad gemessen. So haute das mit den 1,50 m bei den meisten ganz gut hin.
    Ich meinte damit den Vergleich, den hier manche anstellen.
    Vergleichen die benötigte Breite eines Fahrrades mit diversen Abständen und vergleichen diese dann mit einem Auto von Tür zu Tür.
    Ich sprach nicht vom Abstand, den ein Auto (nun) von einem Fahrradfahrer halten müssen.
    Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
    Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

    Kommentar


    • Gast202105024
      Gelöscht
      Fuchs
      • 03.07.2012
      • 1920
      • Privat

      • Meine Reisen

      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

      Aber das wurde durch die Vorschrift nicht geändert, sondern nur klar gestellt. Damit auch die .... wissen, dass man nicht mit 30 cm Abstand überholen kann.

      Kommentar


      • Becks
        Freak

        Liebt das Forum
        • 11.10.2001
        • 19611
        • Privat

        • Meine Reisen

        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

        Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
        Ich wage zu behaupten, dass diese kleinen, stark befahrenen Strassen voller Radfahrer nicht sehr ueblich sind. Und da ist es dann einfach mal so..
        Kommt auf die Gegend an. Im Schwäbischen Hinterland dürfte alles ausser den paar Bundesstrassen jedenfalls zu schmal sein, was nördlich davon liegt kenne ich nicht ausreichend, aber gehe davon aus, dass in den hügeligen Gebieten in Bayern, im Schwarzwald oder nördlicher mit Platz auch nicht so gut bestellt ist.

        Nichts gegen Schutz, aber das harte "2m" war unüberdacht.
        After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

        Kommentar


        • Becks
          Freak

          Liebt das Forum
          • 11.10.2001
          • 19611
          • Privat

          • Meine Reisen

          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

          Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
          Aber das wurde durch die Vorschrift nicht geändert, sondern nur klar gestellt. Damit auch die .... wissen, dass man nicht mit 30 cm Abstand überholen kann.
          Lass Dir von Ditschi erklären, worin der Unterschied zwischen "ausreichend" und "2 m" bei der Rechtsprechung bedeuten, mit speziellem Blick auf Auslegung bzw. Dehnbarkeit der Worte vor einem Gericht. Oder lies Benzos Beitrag durch, der erklärt ganz gut, was "ausreichend" bedeutet, und worin der unterschied zu 2m besteht.

          Oder komm, ganz schnell: wenn ich bis vor kurzem an einem Radfahrer mit 1m Abstand langsam vorbeigefahren bin (von mir aus mit 30 km/h, während der Radler 15 km/h fuhr), dann war das bislang rechtlich ok. Jetzt ist es verboten. Das ist der Unterschied zwischen ausreichend und 2 m.
          After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

          Kommentar


          • anja13

            Alter Hase
            • 28.07.2010
            • 4883
            • Privat

            • Meine Reisen

            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

            Zitat von Becks Beitrag anzeigen
            Genau das meinte ich mit nicht umsetzbar, und weiter oben habe ich das bereits erklärt....

            Es fehlen die Ausweichsplätze, und darauf zu hoffen, vorbeigelassen zu werden, ist eben nur Hoffnung und genau das, was ich als Konfliktpotential sehe, vor allem wenn es sich um eine stärker befahrene Strasse handelt.
            Blödsinn. Hier ums Dorf rum haben viele Straßen eher Feldwegcharakter und eher (ohne gemessen zu haben) einen Querschnitt von 3,5 m, es sind aber Ausweichplätze vorhanden. Und zwar jeweils in Sichtweite. Es ist einfach normal, dass man auch als Autofahrer anhalten muss, um den Gegenverkehr vorbei zu lassen. Genauso bleibt man eben hinter dem Radfahrer bis man überholen kann.

            Auf unserer Schottland-Radtour haben wir es übrigens auch so erlebt - anhalten und warten oder langsam hinterher zuckeln völlig selbstverständlich (zumindest von Einheimischen, nicht von deutschen Wohnmobilfahrern).

            Alles eine Frage der Einstellung.

            Im übrigen weiß ich nicht, wie Du darauf kommst, schweizer (Verkehrs-/ Straßen-) Verhältnisse und deutsches Recht zu vergleichen?

            Kommentar


            • Becks
              Freak

              Liebt das Forum
              • 11.10.2001
              • 19611
              • Privat

              • Meine Reisen

              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

              Zitat von anja13 Beitrag anzeigen
              Blödsinn. Hier ums Dorf rum haben viele Straßen eher Feldwegcharakter und eher (ohne gemessen zu haben) einen Querschnitt von 3,5 m, es sind aber Ausweichplätze vorhanden. Und zwar jeweils in Sichtweite.
              Das mag 2 km hinterm Deich der Fall sein, nicht aber in meiner Schwäbischen Heimat. Zum Ausgleich bezeichnet ihr dafür Dinge als Hügel, die bei uns als Strassenunebeneheiten durch gehen. So gross und unterschiedlich ist eben Deutschland.
              After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

              Kommentar


              • Chouchen
                Freak

                Liebt das Forum
                • 07.04.2008
                • 20009
                • Privat

                • Meine Reisen

                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                OT: Ich fasse zusammen: Becks ist langweilig, ihm fehlen die Berge und vermutlich Alltag und Kollegen wo er sich ansonsten ausführlich aufregen könnte; er will sich aber nun einmal auf Teufel komm raus zoffen, er will gerne ein bisschen an dem Badass-Bild feilen, dass er anscheinend selber von sich hat und arbeitet sich jetzt so langsam durch alle Fäden, die ihm dazu vielversprechend erscheinen. Niedlich. Kenne ich ansonsten so von 12jährigen.
                Muss irgendwie am Namen liegen, versucht der andere Mod mit "B" ja auch immer mal wieder, allerdings weniger souverän, aber dafür unangenehm-hochnäsiger.

                Wenn ihr beide das braucht, macht ruhig.
                "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

                Kommentar


                • hrrh
                  Dauerbesucher
                  • 18.03.2005
                  • 609

                  • Meine Reisen

                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                  Zitat von toppturzelter Beitrag anzeigen
                  Ich wage zu behaupten, dass diese kleinen, stark befahrenen Strassen voller Radfahrer nicht sehr ueblich sind. Und da ist es dann einfach mal so.. geht bei landwirtschaflichem Verkehr ja auch, nur dass der nicht so einfach Platz machen kann. Und der ist jetzt auch nicht schneller als ein grosser Teil der Radfahrer, die tatsächlich Ausserorts auf Landstrassen unterwegs sind.
                  Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.

                  Kommentar


                  • Christian J.
                    Lebt im Forum
                    • 01.06.2002
                    • 9242
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                    Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                    Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.
                    Wenn er regelkonform fährt, wird er genau das tun müssen. Wenn ich der Radfaher wäre, würde ich den normalen Autofahrer, wenn er brav war und nicht gedrängelt hat, nach spätestens 2km vorbeilassen.

                    Aber ich habe einenen Tipp für den "normalen Autofahrer": einfach beim nächsten Mal das Fahrrad nehmen, dann kann er sich mit dem anderen Radfahrer ein spannendes Rennen liefern.
                    "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
                    Durs Grünbein über den Menschen

                    Kommentar


                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12360
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                      Ich habe die neue, ab dem 28.04.20 geltende StVO noch nicht als Text gefunden. Offenbar ist die redaktionelle Einarbeitung der neuen Regeln noch nicht überall erfolgt. Ich kenne daher nur die links mit den Absichtserklärungen. Ich begrüße die neuen Abstandsregeln beim Überholen von Fahrrädern, denn jede feste Grenze schafft Rechtssicherheit.
                      Wenn ich das richtig verstanden habe, geht der Streit hier darum, daß es Konflikte geben könnte, wenn man mit einem schnelleren Kraftfahrzeug einen Radfahrer nicht mehr überholen kann, weil es an Straßenbreite fehlt. Klar: wenn man nicht gefahrlos und mit gesetzlichem Abstand überholen kann, muß man warten. Sich vorbeizwängen und den schwächeren Verkehrsteilnehmer gefährden darf man nicht.
                      Der Konflikt wird dadurch entschärft, daß auch den Führer des langsameren Fahrzeuges eine Verpflichtung treffen kann, den schnelleren endlich einmal vorbeizulassen. Das sagt immer schon § 5 Abs. 6 S. 2 StVO:

                      Wer ein langsameres Fahrzeug führt, muss die Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; das gilt nicht auf Autobahnen.
                      Eine feste Regel, wann nun genau ein Radfahrer einmal anhalten und sein Rad zur Seite schieben muß, damit der Verkehr hinter ihm vorbei kann, gibt es nicht. Sicher nicht alle paar Minuten. Und nur ein PKW hinter ihm reicht nach dem Wortlaut auch nicht, obwohl es nett wäre, auch diesen einen einmal vorbeizulasssen. Notfalls könnte der Radfahrer auch einmal gegen § 1 StVO verstoßen, wenn er hartnäckig nicht nett sein will. Aber wenn er merkt, daß er zum Verkehrshindernis wird, weil sich hinter ihm eine Schlange an PKW bildet, wird er wohl anhalten und ausweichen müssen, wenn er kein Bußgeld riskieren will. Das ist mit einem Rad sicher einfacher möglich als z.B. mit einem Traktor, einem Bagger oder einer Walze.. Die brauchen immer eine geeignete Ausweichstelle.
                      Ditschi
                      Zuletzt geändert von Ditschi; 01.05.2020, 16:22. Grund: Man findet immer mal wieder Tippfehler

                      Kommentar


                      • Scrat79
                        Freak
                        Liebt das Forum
                        • 11.07.2008
                        • 12533
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                        Zitat von Chouchen Beitrag anzeigen
                        OT: Ich fasse zusammen: Becks ist langweilig, ihm fehlen die Berge und vermutlich Alltag und Kollegen wo er sich ansonsten ausführlich aufregen könnte; er will sich aber nun einmal auf Teufel komm raus zoffen, er will gerne ein bisschen an dem Badass-Bild feilen, dass er anscheinend selber von sich hat und arbeitet sich jetzt so langsam durch alle Fäden, die ihm dazu vielversprechend erscheinen. Niedlich. Kenne ich ansonsten so von 12jährigen.
                        Muss irgendwie am Namen liegen, versucht der andere Mod mit "B" ja auch immer mal wieder, allerdings weniger souverän, aber dafür unangenehm-hochnäsiger.

                        Wenn ihr beide das braucht, macht ruhig.


                        Der Mensch wurde nicht zum Denken geschaffen.
                        Wenn viele Menschen wenige Menschen kontrollieren können, stirbt die Freiheit.

                        Kommentar


                        • Torres
                          Freak

                          Liebt das Forum
                          • 16.08.2008
                          • 30670
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                          Das hieße dann im Klartext, Ditschi, dass Hamburg alle die tollen Radstreifen, die für schweineteures Geld errichtet wurden (weil die meisten Hamburger Radwege nämlich zu schmal waren und daher nicht mehr benutzungspflichtig sein durften), wieder auf die zu schmalen Gehwege zurückbauen darf? Oder gilt das nur für Straßen ohne Markierung? Und da Hamburgs Straßen eng sind (und Autos immer breiter, Räder übrigens auch) in den Nebenstraßen dann kein fließender Verkehr mehr stattfinden kann, weil die Straßen zu eng dafür sind? Und das in der Stauhauptstadt Deutschlands (ich denke da an die Schanze, wo, egal ob Auto oder Rad, aufgrund des Lieferverkehrs nirgends 1,5 Meter Abstand sind. Jetzt zuckeln da nur wenige Radler rum, aber wenn die das erstmal wissen, ist da endgültig dicht) ? Na, super. Ich wette, das bringt der AfD richtig Zulauf.
                          Oha.
                          (Norddeutsche Panikattacke)

                          Kommentar


                          • Ditschi
                            Freak

                            Liebt das Forum
                            • 20.07.2009
                            • 12360
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                            Der § 5 Abs. 6 S. 2 StVO gilt nur nicht auf Autobahnen, aber sonst auch in der Stadt. Nur wird er dort praktisch selten eine Gelegenheit zur Anwendung finden, weil die Geschwindikeitsdifferenzen zwischen PKW und Radfahrern zu gering sind und die Verkehrsdichte zu hoch. Da bleibt als Autofahrer im Zweifel nur, hinterher zu zuckeln, wenn man nicht mit Mindestabstand vorbei kann. Neu ist die Abstandsregel ja nicht, weil nur Gesetz wurde, was schon von der Rechtsprechung entwickelt war. Das ist hier ja mehrfach erwähnt worden. Es wird immer einmal Situationen geben, die Zweifelsfragen aufwerfen, die dann von der Rechtsprechung möglichst mit Augenmaß zu klären sind. Die muß man sich ja nicht hypothetisch alle vorab ausmalen. Da wird man nie fertig.
                            Ditschi

                            Kommentar


                            • DerNeueHeiko
                              Alter Hase
                              • 07.03.2014
                              • 3136
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                              Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                              Nichts spricht dagegen, ausser dass es nicht umsetzbar ist, wie ich schon oben erwähnt habe.

                              Ab unter 5.5m Strassenbreite kommt kein Auto/Traktor/LKW/Kleinbus/Kleintransporter mehr an einem Radfahrer vorbei, ohne gegen das Gesetz zu verstossen. Egal ob der Überholende nun 20 km/h oder 200 km/h fährt, denn das "angemessen" gilt nicht mehr. Das betrifft somit so ziemlich jede Nebenstrasse ausserorts und bedeutet, dass unabhängig von der geplanten Hauptnutzung (Warentransport, Personentransport) auf solch eine Strasse 15 km/h gefahren wird, sobald ein Radfahrer sich darauf befindet.
                              Fast jede Nebenstraße außerorts ist >5,5m breit, "angemessen" war nie ein Kriterium, "ausreichend" stand im Gesetz und war durch die Rechtsprechung auf 1,5m bis 2m definiert. Und wenn auf einer der wenigen Straßen, die tatsächlich zu schmal sind, mal ein Auto pro Stunde für einen Kilometer mit 25km/h hinter einem Radfahrer herfahren muss, tja, das ist durchaus umsetzbar.

                              Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                              Genau das meinte ich mit nicht umsetzbar, und weiter oben habe ich das bereits erklärt....

                              Es fehlen die Ausweichsplätze, und darauf zu hoffen, vorbeigelassen zu werden, ist eben nur Hoffnung und genau das, was ich als Konfliktpotential sehe, vor allem wenn es sich um eine stärker befahrene Strasse handelt.
                              Das ist noch immer kein neues Konfliktpotential. Und es ist nicht nur Hoffnung, sondern (ab mehr als einem Auto) Recht, vorbeigelassen zu werden, wie Ditschi schon erläutert hat. Funktioniert mit Radfahrern übrigens meist besser als mit Traktoren, bei LKW hab ich das erst einmal auf den letzten 200.000km erlebt und ein PKW-Fahrer hat noch nie angehalten, um mich vorbei zu lassen - für die gilt das nämlich auch.

                              Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                              Lass Dir von Ditschi erklären, worin der Unterschied zwischen "ausreichend" und "2 m" bei der Rechtsprechung bedeuten, mit speziellem Blick auf Auslegung bzw. Dehnbarkeit der Worte vor einem Gericht. Oder lies Benzos Beitrag durch, der erklärt ganz gut, was "ausreichend" bedeutet, und worin der unterschied zu 2m besteht.
                              Lies dir durch, was Ditschi dazu erläutert hat. Kurzfassung: Die Rechtsprechung sagte bisher "ausreichend = 1,5m bis 2m"...

                              Zitat von Becks Beitrag anzeigen
                              Oder komm, ganz schnell: wenn ich bis vor kurzem an einem Radfahrer mit 1m Abstand langsam vorbeigefahren bin (von mir aus mit 30 km/h, während der Radler 15 km/h fuhr), dann war das bislang rechtlich ok. Jetzt ist es verboten. Das ist der Unterschied zwischen ausreichend und 2 m.
                              ...weshalb das auch bisher nicht OK war.

                              Nebenbei bemerkt: Das wäre überholen, nicht vorbeifahren gewesen.

                              Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                              Kein normaler Autofahrer wird die 20km von Hintertupfingen nach Mitteltupfingen mit 15km/h hinter einem rücksichtslosen Fahrradfahrer auf der schmalen Landstraße hinterherzuckeln, nur weil beim Überholen nur 1,3m Abstand möglich wären.
                              Kein normaler Autofahrer hält sich an die StVO? Mag sein...

                              Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                              Das hieße dann im Klartext, Ditschi, dass Hamburg alle die tollen Radstreifen, die für schweineteures Geld errichtet wurden (weil die meisten Hamburger Radwege nämlich zu schmal waren und daher nicht mehr benutzungspflichtig sein durften), wieder auf die zu schmalen Gehwege zurückbauen darf? Oder gilt das nur für Straßen ohne Markierung? Und da Hamburgs Straßen eng sind (und Autos immer breiter, Räder übrigens auch) in den Nebenstraßen dann kein fließender Verkehr mehr stattfinden kann, weil die Straßen zu eng dafür sind? Und das in der Stauhauptstadt Deutschlands (ich denke da an die Schanze, wo, egal ob Auto oder Rad, aufgrund des Lieferverkehrs nirgends 1,5 Meter Abstand sind. Jetzt zuckeln da nur wenige Radler rum, aber wenn die das erstmal wissen, ist da endgültig dicht) ?
                              Ich weiß nicht genau, auf welche Aussage von Ditschi du dich beziehst, ich kann die Schlussfolgerung allerdings nicht nachvollziehen. Und was ändert es, wie viele Radler wissen, wie nah sie überholt werden dürfen? Die Gesetzesänderung richtet sich doch eher an Autofahrer, die die Rechtsprechung der letzten 30-40 Jahre nicht mitbekommen haben, als an Radfahrer - warum sollten Radfahrer ihr Verhalten deshalb ändern?

                              MfG, Heiko

                              Kommentar


                              • Torres
                                Freak

                                Liebt das Forum
                                • 16.08.2008
                                • 30670
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                Ich dachte an flashmobs. Effektiver Weg, ganze Viertel komplett zu sperren. Angemessen überholt wurde immer, ich habe mich nur sehr selten bedrängt gefühlt, aber ich bezweifle bei vielen Straßen, ob da 1.50 drin sind. Naja, die Praxis wird zeigen, was passiert.
                                Oha.
                                (Norddeutsche Panikattacke)

                                Kommentar


                                • Gast202105024
                                  Gelöscht
                                  Fuchs
                                  • 03.07.2012
                                  • 1920
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Der § 5 Abs. 6 S. 2 StVO gilt nur nicht auf Autobahnen, aber sonst auch in der Stadt. Nur wird er dort praktisch selten eine Gelegenheit zur Anwendung finden, weil die Geschwindikeitsdifferenzen zwischen PKW und Radfahrern zu gering sind und die Verkehrsdichte zu hoch. Da bleibt als Autofahrer im Zweifel nur, hinterher zu zuckeln, wenn man nicht mit Mindestabstand vorbei kann. Neu ist die Abstandsregel ja nicht, weil nur Gesetz wurde, was schon von der Rechtsprechung entwickelt war. Das ist hier ja mehrfach erwähnt worden. Es wird immer einmal Situationen geben, die Zweifelsfragen aufwerfen, die dann von der Rechtsprechung möglichst mit Augenmaß zu klären sind. Die muß man sich ja nicht hypothetisch alle vorab ausmalen. Da wird man nie fertig.
                                  Ditschi
                                  Nur der Satz mit dem Seitenstreifen gilt nicht für Autobahnen, oder?

                                  Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.

                                  Kommentar


                                  • lina
                                    Freak

                                    Vorstand
                                    Liebt das Forum
                                    • 12.07.2008
                                    • 42917
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                    Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                    Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.
                                    Doch, je dörferlastig die Gegend, umso häufiger hab ich das schon gesehen.

                                    Kommentar


                                    • Taunuswanderer

                                      Vorstand
                                      Administrator
                                      Alter Hase
                                      • 19.01.2018
                                      • 4784
                                      • Privat

                                      • Meine Reisen

                                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                      Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                      Nur der Satz mit dem Seitenstreifen gilt nicht für Autobahnen, oder?

                                      Diese Vorschrift ist nach meinem Eindruck völlig unbekannt. Weder dier Kieslaster noch der Trecker hält an oder macht Platz und wenn sich 25 Fahrzeuge dahinter gesammelt haben.

                                      Vielleicht in und um Strucksdieksau. Ich habe das öfters erlebt und gesehen.
                                      Dies ist keine Signatur.

                                      Kommentar


                                      • lina
                                        Freak

                                        Vorstand
                                        Liebt das Forum
                                        • 12.07.2008
                                        • 42917
                                        • Privat

                                        • Meine Reisen

                                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                        Ich halte den mangelnden Abstand von Autos zu Personen übrigens für ein Bewusstseinsdefizit. D.h. es ist einfach noch nicht ins Bewusstsein gedrungen, dass da Schwankungsbreiten existieren können. Manchmal kommt es mir vor, als werde man für ein Straßenschild oder Ähnliches gehalten.

                                        Wenn jemand sichtbar betrunken am Straßenrand entlang torkelt, wird ja auch ein größerer Abstand eingehalten. Sobald jemand jedoch überwiegend zielstrebig geradeaus läuft oder radelt, wird keine Schwankungsbreite angenommen.

                                        Ich habe gestern mal einen Test gemacht, als ich ein Stück an einer Straße zwischen Dörfern entlang laufen musste (Straße ist entsprechend schmal). Wenn ich schnurgerade geradeaus lief, überholten die entgegegenkommenden Autos teilweise derart nah, dass ich sie gefühlt per Arm ausstrecken hätte berühren können (also höchstens 1 m Abstand, bei einer erlaubten Fahrgeschwindigkeit von 70 bis 100 km/h, da außerorts). Es half schon, den straßenzugewandten Arm zu schwenken – schon war der Überholbogen größer. Die Fahrbahn wechselte sehr selten jemand.

                                        Es gibt also nicht umsonst die Empfehlung, auf dem Rad mit gespielter Schwankungsbreite und auch sonst leicht derangiert erscheinend unterwegs zu sein – wenn man verhaltensbetreffend nicht leicht eingeordnet werden kann, ist die Vorsicht der anderen Verkehrsteilnehmer größer
                                        Zuletzt geändert von lina; 02.05.2020, 08:05.

                                        Kommentar


                                        • Gast202105024
                                          Gelöscht
                                          Fuchs
                                          • 03.07.2012
                                          • 1920
                                          • Privat

                                          • Meine Reisen

                                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                          Zitat von Taunuswanderer Beitrag anzeigen
                                          Vielleicht in und um Strucksdieksau. Ich habe das öfters erlebt und gesehen.
                                          Von einem LKW? Noch nie. Ja, ein wirklich langsamer Trecker macht das mal. Aber LKW sind zwischen Kiel und Oldenburg in Holstein oder auch Eckernförde vollständig schmerzbefreit.

                                          Kommentar

                                          Lädt...
                                          X