StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

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    • 13.08.2011
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    StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Ab heute gelten die Neuerungen in der StVO. Da kommt man sich als Radfahrer ja vor wie an Weihnachten. So vieles was längst überfällig war, wurde dort festgeschrieben.

    (Info vom ADAC, ausführliche Info vom ADFC

    Jetzt muss es nur noch um-/durchgesetzt werden.

    Unter anderem:
    • Ein Abstand von 1,5 Metern beim Überholen von Radfahrern ist jetzt gesetzlich vorgeschrieben. Außerorts 2 Meter.
    • Das Parken auf Rad- und Gehwegen bzw. Schutzstreifen kostet deutlich mehr und wenn man jemanden damit behindert gibt es auch schon einen Punkt in Flensburg.
    • Es gibt die Möglichkeit an Ampeln grüne Pfeile für Radfahrer zu installieren.
    • LKWs müssen an entsprechenden Stellen beim Rechtsabbiegen Schritttempo fahren.


    Ist das nicht cool. Ich hatte gar nicht mitbekommen, dass das überhaupt auch nur zur Debatte stand.

  • Katsche
    Dauerbesucher
    • 06.10.2016
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    #2
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Als ADAC-Mitglied wurde ich früher informiert als als ADFC-Mitglied... Der ADAC war aber auch nicht kontra (sondern wäre ich trotz altem Gebrauchtwagen wohl doch ausgetreten.

    Das Gesetz ist toll, aber wie wird es durchgesetzt werden? Natürlich geht von ihm eine normative Wirkung aus, aber die unbelehrbaren Idioten, die meinen, dass ihnen die Straße gehört, nur weil sie zwei Tonnen Stahl unterm Hintern haben, wird das nicht groß jucken.

    Ich beobachte immer nur, dass wenn ich einem Radfahrer mit respektvollem Abstand (ca. 2 m überhole), die Autofahrer hinter mir automatisch das gleiche machen.

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    • Mus
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      • 13.08.2011
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      #3
      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

      Klar ist das Durchsetzten noch mal etwas anderes. Aber die gesetztliche Grundlage ist schon mal ein entscheidender Schritt.

      Ich merke immer wieder, dass wenn wir hinter einem Radfahrer bleiben, weil man sich sonst "vorbeidrücken" müsste, uns das Auto hintendran quasi "versucht in den Auspuff zu kriechen".

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      • Katsche
        Dauerbesucher
        • 06.10.2016
        • 954
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        #4
        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

        Jau, habe ich schon beobachtet!

        Die Novelle ist ein großer Schritt, die Autonation Deutschland fahrradfreundlicher zu machen und zu verankern, dass alle Verkehrsteilnehmer gleiche Rechte habe.

        Wenn ich nicht andere Radfahrer behindern würde, würde ich mir auch so ein Fähnchen links an den Gepäckträger machen, dass die 1,5 m markiert.

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        • Gast202105024
          Gelöscht
          Fuchs
          • 03.07.2012
          • 1920
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          • Meine Reisen

          #5
          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

          Lustig beim BMJuV steht noch die alte Version: https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

          Novelle im Bundesgesetzblatt. Tatsächlich gilt die ABstandsregel beim Überholen nur für Kraftfahrzeuge. Das hat mich überrascht. Aktuell müssen wir aber ja eh alle 1,5 m Abstand halten.
          Zuletzt geändert von Gast202105024; 28.04.2020, 12:38.

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          • Franky66
            Fuchs
            • 07.09.2013
            • 1088
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

            Zitat von Katsche Beitrag anzeigen
            Ich beobachte immer nur, dass wenn ich einem Radfahrer mit respektvollem Abstand (ca. 2 m überhole), die Autofahrer hinter mir automatisch das gleiche machen.
            Es scheint, als wenn Du noch nie im Rheinland, speziell Köln/Neuss/Düsseldorfer Gegend warst. Das ist hier nicht üblich, da Radfhrer auch für Kleinwagenfahrer ein lästiges (und bitte auch abzuschaffendes) Übel sind.
            Radfahrer haben hier Null Berechtigung, obwohl es auch Ausnahmen unter den Autofahrern gibt.

            Ich bin jetzt mehrmals die sogenannte Balkantrasse in Burscheid/Leverkusen gefahren - eine ehemalige Bahnstrecke, die für Rad-und Fußverkehr asphaltiert wurde und abseits des Autoverkehrs schnelles und sicheres Vorankommen ermöglicht.
            Nur mit solchen Radschnellwegen lassen sich meiner Meinung nach Leute dazu bewegen, mehr Rad zu fahren, egal ob beruflich oder in der Freizeit.
            Nur wenige Kilometer davon entfernt, auf Leverkusener Grund an der Grenze zum Gebiet von Odenthal gibt es eine genaua gegenteilige Situation: 200m guter Radweg an einer schmalen, kurvigen Straße, aber gut 1km bis in einen Ort hinein nix, Buckelpiste am Rand, dort wo die Radler fahren müssten. Und weicht man denen aus, gibt es Gehupe und mehr als fragwürdige Überholmanöver

            Diese Gesetze sind willkommen, bringen aus meiner Sicht auf Grund der nicht möglichen, flächendeckenden Kontrollen eher wenig. Ich habe schon zu viel erlebt, um hier jubeln zu können.


            Liebe Grüße

            Franky
            Bemerke, höre, schweige. Urteile wenig, frage viel.

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            • chinook
              Fuchs
              • 27.04.2005
              • 2232

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              #7
              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

              Bleibt die Frage: Was muss ich tun, wenn jemand den Radweg blockiert oder den Mindestabstand nicht einhält. Handyfoto und Anzeige? Polizei rufen? Kommen die überhaupt? Wird dann der Bußgeldkatalog angewandt? Habe ich einen Rechtsanspruch?


              -chinoook
              Realität ist ein Problem von Leuten, die nicht mit Alkohol umgehen können.

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              • TanteElfriede
                Moderator
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                • 15.11.2010
                • 6442
                • Privat

                • Meine Reisen

                #8
                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                ...drücken wir mal die Daumen, dass es was nützt...

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                • Ziz
                  Administrator

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                  • 02.07.2015
                  • 7333
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                  Ich hab nen Kommentar gelesen, dass es bei dem Gesetz nicht nur um das Aufstellen von Regeln geht. Denn klar, das wird so schnell keiner regelmäßig kontrollieren. Es verdeutlicht aber, dass das Bild der 50er Jahre mit dem Auto über alles nicht mehr der gelebten Verkehrsplanungsrealität entspricht. Die Novellierung ist einfach ein kleiner (aber wichtiger) Schritt zu einem neuen Selbstverständnis von Verkehrsplanung für alle Verkehrsteilnehmer.
                  Nein.

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                  • Itchy ST
                    Fuchs
                    • 10.06.2009
                    • 1174
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                    • Meine Reisen

                    #10
                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                    Zitat von Katsche Beitrag anzeigen

                    Wenn ich nicht andere Radfahrer behindern würde, würde ich mir auch so ein Fähnchen links an den Gepäckträger machen, dass die 1,5 m markiert.
                    Ähm, Radfahrer untereinander haben auch beim Überholen Abstand zu halten (Corona zählt dabei übrigens gerade auch noch dazu). Von daher wäre es kein Problem sich ein Fähnchen zu montieren.

                    Auf den Radstreifen fahre ich mittlerweile mittig, manchmal mit Tendenz nach links damit andere Radfahrer entweder weiträumig überholen, weil sie eh auf die Fahrbahn müssen oder sich bemerkbar machen, so dass ich nach rechts ausweichen kann.

                    Scheint langsam eine Generationsfrage zu werden, doch mir ist das rasante und dicht an einem vorbei düsende Fahrverhalten manch junger Leute einfach zu gefährlich. Zweimal kam ich ins straucheln, einmal fuhr mir einer rein, weil er sich verschätzt hatte. Gab blaue Flecken für mich und für ihn wahrscheinlich auch. Wie sind an den Armen zusammen geknallt. Dass es keinen schweren Sturz gab war reine Glückssache. Ab da war dann Schluss bei mir mit schön rechts auf dem Radstreifen und freie Fahrt für schnellere Radfahrer lassen.

                    Das ist auch das was die Radfahrer, gerade da sie immer mehr werden nun lernen müssen. Gegenseitige Rücksichtsnahme untereinander, was halt auch heißt nicht überall düsen zu können, als sei man alleine auf der Welt. Doch für viele ein Fremdwort. Bin gespannt, wann da die Stimmen nach Strafen lauter werden.

                    Dass die Autos nun deutlicher eingegrenzt werden ist jedenfalls schon mal ein großer Erfolg.

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                    • Gast202105024
                      Gelöscht
                      Fuchs
                      • 03.07.2012
                      • 1920
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                      • Meine Reisen

                      #11
                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                      Zitat von Itchy ST Beitrag anzeigen
                      Ähm, Radfahrer untereinander haben auch beim Überholen Abstand zu halten (Corona zählt dabei übrigens gerade auch noch dazu). Von daher wäre es kein Problem sich ein Fähnchen zu montieren.
                      Habe ich auch gedacht und dann den Text der StVO im Bundesgesetzblatt angesehen. (Siehe link in #5 ) Die Abstandsregel 1,5m bzw 2m trifft nur Kraftfahrzeuge, die Radfahrer und Fußgänger überholen. Die Abstände nach den Coronaverordnungen sind natürlich auch durch uns einzuhalten. Und sinnvolle Abstände auch so. Ber es gibt auch radwege, da wären 2m Abstand nicht drin, man kann aber überholen.

                      Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer auf Radstreifen. Ich klingel inzwischen fast immer vorm Überholen. Und für die drei 75-jährigen Hundehalterinnen, die mir fast jeden Morgen den zu Dritt den Weg versperren und mindestens 50 Sekunden Reaktionsszeit benötigen, bis sie die Hunde und sich rechts und links sortiert haben, habe ich mir ein extra laute Klingel besorgt. Hilft auch bei Inlineren und Co auf der Veloroute.

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                      • Ziz
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                        • 02.07.2015
                        • 7333
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                        #12
                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                        Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                        Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer auf Randstreifen.
                        Das Rechtsfahrgebot bedeutet nicht, dass man 10 cm neben dem Boardstein kleben muss. 1m Abstand nach rechts ist immer drin. Und zack ist man da, wo Itchy gerne wäre: In der Mitte bzw. linken Rand des Randstreifens.
                        Nein.

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                        • Gast202105024
                          Gelöscht
                          Fuchs
                          • 03.07.2012
                          • 1920
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                          • Meine Reisen

                          #13
                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                          Du meinst als wirklich, dass links auf einem Streifen fahren das Rechtsfahrgebot befolgt?
                          Wenn rechts daneben Fahrzuege stehen, von denen man tunlichst 1 m Abstand hält, ja.
                          Aber auf einem ansonsten freien Radstreifen nicht.


                          Wenn man möglichst Weit links fährt, damit man nicht von Fahrradfahrern überholt werden kann,
                          ist es mit der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht soweit her, oder?

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                          • Pfad-Finder
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                            • Meine Reisen

                            #14
                            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                            @Ziz: Wer so fährt, sollte sich allerdings auch die Ohren von irgendwelchen verschis***** Kopfhörern und Headsets freiräumen, damit er das Klingeln von hinten hört.
                            Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                              • 14.03.2003
                              • 28955
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                              #15
                              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                              Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                              @Ziz: Wer so fährt
                              Was ist daran falsch? Ich habe gelernt:
                              Rechte Hand am Lenker peilt in die Gosse.

                              Das gibt m.M.n. eine Spurlage so einen halben bis fast einen Meter vom dem Fahrbahnrand.
                              Macht auch Sinn (Gullies, Sicherheitsreserve zum Ausweichen...).

                              Mir scheint, Ziz geht von einem Radstreifen am rechten Fahrbahnrand aus (IMHO der häufigste Fall) und pedder unterstellt einen Radstreifen mitten auf einer Fahrbahn?
                              Meine Reisen (Karte)

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                                • 02.07.2015
                                • 7333
                                • Privat

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                                #16
                                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                Du meinst als wirklich, dass links auf einem Streifen fahren das Rechtsfahrgebot befolgt?
                                Wenn rechts daneben Fahrzuege stehen, von denen man tunlichst 1 m Abstand hält, ja.
                                Aber auf einem ansonsten freien Radstreifen nicht.

                                Wenn man möglichst Weit links fährt, damit man nicht von Fahrradfahrern überholt werden kann,
                                ist es mit der gegenseitigen Rücksichtnahme nicht soweit her, oder?
                                Sag mal, wie breit sind die Streifen denn bei dir so? Bei mir sind die maximal 1,5m breit, eher weniger. Wenn ich da "links" fahre, sind das nur 1m Abstand zum rechten Rand.

                                Und ja, ich hab auch keinen Bock, dass mich Fahrradfahrer im selben Streifen probieren zu überholen, auf dem ich selbst fahre. Da kann der andere Radfahrer auch mal Rücksicht auf mich nehmen. In 1,5m passen keine zwei Fahrräder, die sicher (!) in schneller Geschwindigkeit aneinandervorbeifahren. Fürs Überholen weiche ich immer auf die Fahrbahn aus. Itchy hat's deshalb sogar schonmal hingelegt, wir reden hier also nicht von rein hypothetischen Modellen. Klar wäre es cool, wenn ich ich recht weit rechts fahre und der Fahrradfahrer dann nur ein wenig auf den Autofahrbahn muss. Aber so funktionieren Menschen nicht. Genauso wie dich Autos erst Recht nah überholen, wenn du weit rechts fährst, weil sie dann gerade so nicht in die Gegenspur müssen, überholen dich Fahrräder erst recht im selben Schutzstreifen, wenn du weit rechts fährst.

                                Ist für mich nur selten relevant, weil normaler bin ich der Überholende. Ausnahme: Ampeln. Ich fahre an und zwischen Auto und mir quetscht sich nen Radfahrer durch. Während ich anfahre. So das wackeligste beim ganzen Fahrradfahren.

                                - - - Aktualisiert - - -

                                Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
                                @Ziz: Wer so fährt, sollte sich allerdings auch die Ohren von irgendwelchen verschis***** Kopfhörern und Headsets freiräumen, damit er das Klingeln von hinten hört.
                                Will sehen, wie du mich von hinten anklingelst. Und Kopfhörer beim Fahrradfahren sind ein NoGo für mich. Ich vermute, ich werde eines Tages von einem Elektroauto überrollt werden, weil ich mich zu sehr auf meine Ohren verlasse.
                                Nein.

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                                  • 13.08.2011
                                  • 13116
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                                  #17
                                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                  Zitat von Ziz Beitrag anzeigen
                                  Klar wäre es cool, wenn ich ich recht weit rechts fahre und der Fahrradfahrer dann nur ein wenig auf den Autofahrbahn muss.
                                  Es macht ja auch wenig Unterschied, ob man zum Überholen ein wenig auf die Autofahrbahn muss oder etwas mehr. Geht halt nur wenn frei ist. Ist ja das gleiche beim Überholen der Autos: Geht sowieso nur wenn die Gegenfahrbahn frei ist und von daher ist es wurst, wie weit rechts der Radler fährt.

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                                  • Gast202105024
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                                    Fuchs
                                    • 03.07.2012
                                    • 1920
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                                    #18
                                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                    Zitat von Ziz Beitrag anzeigen
                                    Sag mal, wie breit sind die Streifen denn bei dir so? Bei mir sind die maximal 1,5m breit, eher weniger. Wenn ich da "links" fahre, sind das nur 1m Abstand zum rechten Rand. :
                                    Wenn rechts vom Radstreifen keine Autos stehen, kann man doch in der rechten Hälfte des Streifens fahren und dann kann der überholende den linken Teil des Streifens benutzen. Das war der vorn mir geschilderte Fall.

                                    Wenn am Rand Autos stehen, halte ich auch lieber etwas mehr Abstand als 1m. Und auch keine Sorfe, ich ahlte ausreichend abstand von den zu überholdenden. Jetzt nochmal mehr.

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                                    • Flachlandtiroler
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                                      • 14.03.2003
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                                      #19
                                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                      Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                      Wenn rechts vom Radstreifen keine Autos stehen, kann man doch in der rechten Hälfte des Streifens fahren und dann kann der überholende den linken Teil des Streifens benutzen.
                                      Im allgemeinen: Nein!

                                      Bitte geh' doch mal auf Ziz' oder wahlweise meine Frage ein oder beschreibe wenigstens Dein Szenario von einem Radstreifen.
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                                        • 16.08.2008
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                                        #20
                                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                        Die Novelle hat einen gewaltigen Schönheitsfehler. Gehwegradeln ist nicht aufgeführt. Längst wird der Radstreifen auf der Straße durch den Gehweg ersetzt und zwar ohne Temporeduktion. 1,5 Abstand zu Fußgängern auf Gehwegen, das wäre mal was (klappt noch nicht mal bei Corona!). „Wieso, ich bin doch schnell weg“, wäre sicher die Antwort. Und Schmerzensschreie werden dank Kopfhörer ja eh ignoriert, „also wo ist das Problem, entspann Dich!“ Im übrigen galten die Überholabstände zu Fahrrädern doch schon immer, jetzt ist es eine konkrete Zahl. Ob es in unserer Straße auch nur einen Raser interessiert, der Radfahrer zur Seite mobbt? Ich tippe:nein. Verstöße sind teurer, was ist das schon gegen gesparte Zeit, wenn die Polizei in der Nähe ist, kann man sich ja mal dran halten.

                                        Schön ist, dass die Radweg- und Gehwegparkerei mehr kostet, aber wer kontrolliert das schon, die Polizei fährt meist vorbei. Wo sollen die Autos in engen Wohnvierteln denn hin (meist Besucher oder Carsharing, die Anwohner haben oft keines mehr). Also bleibt alles beim Alten. Die Ärmelkarte hat jetzt nur der Lieferverkehr, z.B. der Getränkel-LKW, die den Radstreifen frei lässt und auf der rechten Spur parkt. Oder DHL etc. Ob da die Polizei durchgreift? Bestimmt nicht, dann bricht hier die Wirtschaft endgültig zusammen.

                                        Für mich sind die Regeln reiner Opportunismus bzw. Augenwischerei. Nur die Rettungsgassenregel ist überfällig gewesen.
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

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