StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

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  • Gast202105024
    Gelöscht
    Fuchs
    • 03.07.2012
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    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Pfad-Finder Beitrag anzeigen
    Natürlich, es gibt nichts in Deutschland, was nicht geregelt ist:

    https://www.bast.de/BASt_2017/DE/Ver...ssentypen.html

    Guck mal unter "EKL 4".
    EKL 4 hat eben keinen Mittelstreifen, wie auf den Bldern von Becks. Aber 3,50 m sind die Fahrtreifen auf becks Bildern auch nicht breit. Altbau...

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    • Becks
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      Liebt das Forum
      • 11.10.2001
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      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

      Ich tippe bei den Donautalbildern auf etwa 2.4m Fahrbahnbreite. Das passt schon, das wird schon etwas kuscheliger, wenn da ein LKW kommt, liegt aber noch über der Schmerzgrenze, wo ich bei jedem entgegenkommenden Fahrzeug auf den Knall am Spiegel warte. Das entspricht mehr, als dass, was bei uns Fahrbahnen 2.Klasse darstellen, die laut Anforderungen mindestens 4m (insgesamt, nicht pro Spur) haben müssen, bei denen man noch Mittelstreifen findet, und die dafür ausgelegt sind, dass zwei PKWs ungehindert aneinander vorbei kommen. Das sind die typischen Passstrassen wie Furka, Albula, Flüela, und die ziehen sich dann ohne Ausweichsbuchten, oft mit Granitmauer auf der einen und Leitplanke auf der anderen Seite 20-30km hin.

      Das sind dann auch die Strecken, wo der hübsche Dreiklang ertönt, mit dem der Postbus seine Vorfahrt ankündigt, und dann und darunter wirds echt kuschelig.


      (INFO: Bitte kein Bildmaterial einfügen, das die Rechte Dritter verletzt. d.h. i.d.R. keine Musikvideos, TV-Serien etc. )
      (bei 5:30 fährt er an einem Radler vorbei)

      Wie gesagt: im Schwäbischen kenne ich genug Pisten, wo ein miteinander bei den geforderten Abständen nicht wirklich klappen und zu Ärger führen wird, hier in der 스위스 wäre das schlichtweg nicht umsetzbar. Und wie das in den Städten gehandhabt werden soll, so mit dedizierter Radspur und dann noch einmal 1.5m Abstand, das wird spannend.
      After much research, consideration, and experimentation, I have decided that adulthood is nothing for me. Thank you for the opportunity.

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      • Fossil
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        • 18.02.2010
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        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

        Zitat von derMac Beitrag anzeigen
        Es geht aber nicht um gefühlte Gefahren sondern um reale. Wie viele Verkehrstote und -verletzte gab es denn in den Jahrhunderten von denen du redest?

        Mac
        Im Jahre 1868 starben in London pro Woche sieben Menschen durch Pferdekutschen, zudem gab es viele Verletzte. In New York waren 1867 pro Woche vier tote und vierzig verletzte Fußgänger zu beklagen.

        London war damals afiak an der Grenze zu Millionenstadt. Dann würde das auf die heutige BRD hochgerechnet knapp 30.000 Tote pro Jahr, alleine durch Kutschen, bedeuten

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        • DerNeueHeiko
          Alter Hase
          • 07.03.2014
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          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

          Zitat von Becks Beitrag anzeigen
          Ich tippe bei den Donautalbildern auf etwa 2.4m Fahrbahnbreite.
          Wie gesagt: Der Transporter im Bild dürfte inklusive Spiegel wahrscheinlich schon breiter sein (selbst die ersten Sprinter waren über Spiegel mehr als 2,3m breit), und der hat noch Luft in seinem Fahrstreifen, die Spiegel ragen nicht über die Markierungen.

          Zitat von Becks Beitrag anzeigen
          Das passt schon, das wird schon etwas kuscheliger, wenn da ein LKW kommt, liegt aber noch über der Schmerzgrenze, wo ich bei jedem entgegenkommenden Fahrzeug auf den Knall am Spiegel warte. Das entspricht mehr, als dass, was bei uns Fahrbahnen 2.Klasse darstellen, die laut Anforderungen mindestens 4m (insgesamt, nicht pro Spur) haben müssen, bei denen man noch Mittelstreifen findet, und die dafür ausgelegt sind, dass zwei PKWs ungehindert aneinander vorbei kommen.
          Was bei 4m Breite aber schlichtweg nicht mehr klappt. Es gibt nicht mehr viele PKW, die unter 2m inklusive Spiegel breit sind, und so ein bisschen seitlichen Sicherheitsabstand braucht es dann schon.

          Vorbeifahren ist etwas vollkommen anderes als Überholen, das schrieb ich schonmal - da gelten ganz andere Abstände, weil viel weniger Gefahr besteht, dass der Radfahrer vom Autofahrer unerwartet seine Spur verlässt.

          Zitat von Becks Beitrag anzeigen
          Wie gesagt: im Schwäbischen kenne ich genug Pisten, wo ein miteinander bei den geforderten Abständen nicht wirklich klappen und zu Ärger führen wird, hier in der 스위스 wäre das schlichtweg nicht umsetzbar. Und wie das in den Städten gehandhabt werden soll, so mit dedizierter Radspur und dann noch einmal 1.5m Abstand, das wird spannend.
          Das wird genauso zu Ärger führen wie es die letzten Jahrzehnte zu Ärger geführt hat und soll in Städten genauso gehandhabt werden wie es die letzten Jahrzehnte gehandhabt werden sollte. Denn es galt in Deutschland schon die letzten Jahrzehnte.

          MfG, Heiko

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          • Fossil
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            • 18.02.2010
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            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

            Zitat von Becks Beitrag anzeigen
            Von dem Strassentyp gibt es k.A. wieviele Kilometer. Es sind die Verbindungsstrassen zwischen den Dörfern, abseits der breiten Bundessstrassen, und hier ist die Chance am grössten, auf einen Radler zu treffen. Da gilt dann:

            Genau das meinte ich mit Konfliktpotential. Weder hat der Radler Lust darauf, alle naselang vom Rad zu steigen, um den Verkehr von hinten durch zu lassen, noch hat der andere Lust darauf, zig Kilometer hinter einem Radler her zu schleichen, weil der nicht auf die Seite geht bzw. nur dann, wenn der andere "brav" war. ....

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            • Mus
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              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

              Zitat von Becks Beitrag anzeigen
              Wie gesagt: im Schwäbischen kenne ich genug Pisten, wo ein miteinander bei den geforderten Abständen nicht wirklich klappen und zu Ärger führen wird, hier in der 스위스 wäre das schlichtweg nicht umsetzbar.
              Die ähneln dann aber nicht nur in Breite, sondern auch in Nutzungsfrequenz vielen rue départemental in Frankreich (den weißen und den schmalen gelben im Michelin-Atlas) und dort wird ja vorgemacht, wie das geht: Die Autos bleiben mit Abstand hintendran, die Fahrradfahrer machen bei nächster Gelegenheit Platz und winken vorbei. Nach vielen, vielen Mm und Jahren, sowohl mit Auto und Fahrrad auf solchen Straßen kann ich dir versichern, dass das problemlos geht und die Autofahrer viel, viel weniger Zeit kostet, als man das befürchtet.
              Der Autofahrer, der hofft paar km und Minuten zu sparen, indem er auf längeren Strecken statt der Bundesstraße die kleinen Hinterstraßen nutzt, sollte da nicht auf Verständnis hoffen.
              Irgendwie muss man auf den kleinen Hinterlandstraßen ja auch an Traktorgespannen, Kuh/Schafherden und gelegentlich sogar Mähdreschern vorbei. Erstere sind übrigens auch gerne mal über die Breite des Anhängers hinaus beladen.

              Die von dir zitierte Straße im Donautal ist wirklich eine Ausnahmen, da sie von so viel Interessensgruppen intensiv genutzt wird und es an einigen Stellen aufgrund der Topografie wirklich keine Möglichkeit zum Ausbau, noch alternative Strecken für die Verkehrsteilnehmer gibt.

              OT: Die schweizer Straßen können wir getrost außen vor lassen, denn es wäre mir neu, dass dort die deutsche StVO gilt und die werden sicher eine sehr gute und für die Verhältnisse im Land hervorragend passende Lösung finden, wie die Erfahrung so zeigt. (Auch wenn das manchmal etwas dauern kann )
              Zuletzt geändert von Mus; 06.05.2020, 06:56.

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              • Torres
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                • 16.08.2008
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                • Meine Reisen

                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                Zitat von Chouchen Beitrag anzeigen
                Dass man beim Überholvorgang eines 2 Meter breiten Autos ebenfalls einen Abstand einhalten muss, sollte bekannt sein, oder?



                Ich stelle fest: Viele haben anscheinend in der Fahrschule nicht aufgepasst. Die 1,50m Abstand beim Überholen waren bereits bei der Ausbildung Anfang der 90er normaler Lernstoff, wahrscheinlich auch schon früher. Aber das haben ja schon einige hier bestätigt.
                Eine Kleinigkeit ist geschehen: Eine schon lange bestehende Regelung wurde bestätigt bzw. präzisiert. Reaktionen:
                • Das geht gar nicht, weil Radfahrer 4,73m breit sind, normale Schweizer Straßen aber nur 5,12m.
                • Ich fahre lieber Auto. Also: Radfahrer sind doof.
                • Radfahrer halten sich nie niemals nicht in Regeln. Warum sollte man sie also regelhaft behandeln?
                • Alle Radfahrer fahren immer und überall auf dem Bürgersteig.
                • Radfahren ist o.k., solange das nicht auch andere tun, die wahlweise schneller, langsamer oder breiter sind als ich.
                • Die Einhaltung der Novelle wird nicht sanktioniert werden, also braucht man keine Regelungen. (btw: Ich bin für die Legalisierung von Taschendiebstahl. Das wird ja auch kaum mal jemand erwischt und sanktioniert.
                • In Hamburg ist es am schlimmsten. Immer. Grundsätzlich.

                Polemik?

                Ja, die Regelung des Überholabstands ist jetzt nur präzisiert worden. Sie steht hier im Vordergrund, auch wenn die Novelle noch andere Dinge beinhaltet, z.B. Verbot von Radarwarnern, Fahrverbote bei Geschwindigkeitsverstößen über 21 km/h etc., Rad- und Gehwegparken. Auch Gehwegradeln wird teurer.

                Kritikwürdig ist:
                a) Wo keine Überwachung stattfindet, sind die schönsten Regeln gut für‘s Papier, aber sonst nichts wert.
                b) Eine Bevorzugung einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern führt zu neuen Ungerechtigkeiten und in verkehrsdichten Räumen zu neuen Aggressionen. Es ist keine Lösung, bestehende Systeme „hinzubiegen“, so dass alle Beteiligte darunter leiden. Verkehr muss folglich neu gedacht werden. Hier fehlt mir ein großer Wurf. Die Erhöhung von Strafen wirkt nur, wenn kontrolliert wird, siehe a).
                c) Regeltreue wird in der Novelle schwerpunktmäßig von Autofahrern verlangt. Sicherlich sind Autos die Verkehrsmittel, bei denen die Fremdgefährdung höher ist als die Eigengefährdung. Regeltreue sollte aber auch für andere Fahrzeuge gelten. Dazu gehören Radfahrer und Motorradfahrer. Während Motorradfahrer eher selten mit den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, in Kontakt kommen, sondern mit dem Auto verunfallen, ist das bei Radfahrern anders. Ich habe mich belehren lassen, dass auch die Strafen für Gehwegradeln erhöht wurden, auf 25 Euro. Das ist schön, aber siehe a).
                d) Es ist zu begrüßen, dass die Strafen für Gehweg- und Radwegparken massiv erhöht wurden. Und wo parken jetzt in Zukunft die Paketdienste, Handwerker, der Lieferverkehr? Vermutlich wie immer, siehe a), damit nicht alles zusammenbricht (Stichwort durchgezogene Linie: Würde die immer regelgetreu befolgt, gäbe es keinen Verkehr in Großstädten mehr.)
                e) Die schwächsten Verkehrsteilnehmer sind Fußgänger. Ihre Rechte und Bedürfnisse sind in der Novelle nur unterrepräsentiert. Zwar wir Gehwegparken und - radeln teurer, aber dank a) und d) ist da keine Änderung zu erwarten. Ruhender Verkehr ist zudem ärgerlich, aber nicht überall gefährlich. Wie wäre es mit einer Regelung, dass Radfahrer Fußgänger nur mit 1.50 Abstand überholen dürfen? Wie wäre es mit einem Bußgeld von 100 Euro beim Gehwegradeln? Oder 200 Euro? Dann würde das Thema vielleicht auch so klar diskutiert, wie hier die Abstandsregeln?
                f) Bisher habe ich keinen Passus gefunden, dass Strafen für Geisterradeln erhöht wurden. Auch dies wäre ein wichtiges Signal, gerade auf Radspuren an vielbefahrenen Straßen. Ebenso die Definition eines Mindestabstandes beim Überholen zwischen Fahrrädern, denn auch Radfahrer bringen andere zu Fall. Die Unfälle zwischen Radfahrer steigen an, die zwischen PKW und Radfahrer nehmen ab.

                Und nein, es liegt nicht an der Zeit, die ich derzeit habe, es liegt daran, dass ich gerne auch mal Gedanken nachhänge, wenn ich laufe - der templative Akt, der Outdoorer zum Wandern bringt. Leider nicht möglich, wenn jeder unbedachte Schritt in einem Fahrrad enden kann. Ich bin schon mehrfach angefahren worden, ob Lenker (Fußgänger) oder Außenspiegel ( Radfahrer), beides tut weh. Und da macht man sich eben auch über Verkehrsregeln Gedanken.

                Und ja: Die Radfahrer in den Szenestadtteilen Hamburgs sind schlimm. Immer (nein, in den Sommerferien ist es okay, dann sind die meisten Falschfahrer nicht da). Grundsätzlich. Sie stehen ja moralisch auf der richtigen Seite und die Auffassung vertreten sie auch vor der Polizei (deren Beamte an einer Wache auch von Gehwegradlern bedrängt werden, aber nix tun können, nicht schnell genug ....)

                Kurz und gut: Die schönsten Novellen nützen nichts, wenn sich das Miteinander nicht so grundsätzlich ändert, dass Regeln gar nicht mehr nötig sind. Shared space nannte man das mal, davon sind wir weit entfernt, weil Rücksichtsnahme kaum noch funktioniert (selbst in Coronazeiten nicht). Da die Wirksamkeit von Strafen begrenzt ist, hilft nur bauliche Veränderung, finanzielle Anreize oder Totalüberwachung.
                Oha.
                (Norddeutsche Panikattacke)

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                • Gast202105024
                  Gelöscht
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                  • 03.07.2012
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                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                  Wenn ich mit dem Auto nach Hamburg fahre, denke ich auch immer: Boah ist das ein krass aggressiver Stil hier.

                  Der Verkehr kommt da nie zum fließen, auch weil immer einzelne überholen müssen, wo es eigentlich nicht geht, bei grün losrasen umd länger an der nächsten Ampel zu stehen usw.

                  Vielleicht ist in Hamburg die Besatzdichte insgesamt zu groß?

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                  • Mus
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                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                    Zitat von Torres Beitrag anzeigen

                    Kritikwürdig ist:
                    a) Wo keine Überwachung stattfindet, sind die schönsten Regeln gut für‘s Papier, aber sonst nichts wert.
                    Und wo erst keine Regel ist, kann auch keine überwacht werden.

                    b) Eine Bevorzugung einer Gruppe von Verkehrsteilnehmern
                    In wiefern stellt die Aufhebung einer Benachteiligung eine Bevorzugung dar? Wieso werden Radfahrer bevorzugt, weil Autos jetzt endlich auch per Gesetzt und nicht nur per Fallentscheidung einen Sicherheitabstand beim Überholen einhalten müssen

                    c) Regeltreue wird in der Novelle schwerpunktmäßig von Autofahrern verlangt. Sicherlich sind Autos die Verkehrsmittel, bei denen die Fremdgefährdung höher ist als die Eigengefährdung. Regeltreue sollte aber auch für andere Fahrzeuge gelten. Dazu gehören Radfahrer und Motorradfahrer. Während Motorradfahrer eher selten mit den schwächsten Verkehrsteilnehmern, den Fußgängern, in Kontakt kommen, sondern mit dem Auto verunfallen, ist das bei Radfahrern anders. Ich habe mich belehren lassen, dass auch die Strafen für Gehwegradeln erhöht wurden, auf 25 Euro. Das ist schön,
                    Das ist eine Erhöhung um 150%. Bei Strafen für Autofahrer werden schon Erhöhungen die nur ein Drittel so groß sind als "massiv" bezeichnet. Falls meine Zwerge so doof sind, auf dem Gehweg zu radeln und erwischt werden, dann würde das für sie jetzt etwa 50 Tagessätze ausmachen (denn von mir bekämen sie die Kohle dafür nicht ersetzt).
                    Man stelle sich nur vor, dass das die ganzen Audifahrer in der Fußgängerzonen bekomme würden....*träum*

                    Im Übrigen stimme ich dir zu, dass der Umgang miteinander im Straßenverkehr prinzipiell anders und weniger aggressiv und egoistisch werden müsste.
                    Man verliert durch Rücksichtsnahme so viel weniger Zeit, als man denkt und spart so viel eigenen Stress (von dem der anderen ganz zu schweigen). Das sollte den Menschen, egal welcher Fortbewegungsart, immer wieder klar gemacht werden.

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                    • derMac
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                      • 08.12.2004
                      • 11888
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                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                      Zitat von Mus Beitrag anzeigen
                      In wiefern stellt die Aufhebung einer Benachteiligung eine Bevorzugung dar? Wieso werden Radfahrer bevorzugt, weil Autos jetzt endlich auch per Gesetzt und nicht nur per Fallentscheidung einen Sicherheitabstand beim Überholen einhalten müssen
                      Ich kann in der Gesetzesänderung auch nirgends eine Bevorzugung der Radfahrer erkennen. Aber davon abgesehen: Wenn man eine Änderung des Verkehrs generell will, dann muss man bestimmte Verkehrsarten bevorzugen, sonst wird das nichts. Das Bevorzugen prima funktioniert hat man unter anderem an der Entwicklung des Autoverkehrs in den letzten 50 Jahren gesehen.

                      Mac

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                      • Gast202105024
                        Gelöscht
                        Fuchs
                        • 03.07.2012
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                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                        Der Thread -Titel ist schon falsch gewählt. Es gibt nur ein Recht mehr für Radfahrer: Nebeneinanderfahren.
                        Das finde ich übrigens nicht besonders glücklich formulieret: "Wenn es nicht behindert". Wann behindert es? Wenn der Autofahrer aufgrund der Abstandsregel dann wirklich nicht mehr überholen darf? Wie intensiv muss die Behinderung sein?

                        Der Rest sind mehr Pflichten und Verbote, vor allem für PKW/LKW.

                        Torres Kritik und die der Autofahrer richtet sich doch eigentlich gegen etwas anderes: Das tatsächliche Verhalten der Radfahrer und geht nicht darüber hinaus, dass die vorhandenen Regeln eingehalten werden sollen.

                        Da ist der Verfolgungsdruck nach meinem Eindruck inzwischen so gering, dass Verkerhsteilnehmer nicht einmal mehr dann reagieren, wenn man sie konkret drauf anspricht. (Neulich erst wieder: Sie dürfen nicht auf dem Gehweg parken, da vorn ist doch ein Parkplatz. Antwort Ist ja nur ganz kurz.) Vielleicht muss man dann doch eine Anzeige schreiben. Blockwart halt...

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                        • Fossil
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                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                          Becks hat recht, diese Gesetzgebung wird viel Unfrieden stiften.
                          Um beim Donautal zu bleiben, dazu fällt mir spontan der Aufstieg der K8278 von Beuron von der Donau hoch Richtung Leibertingen ein. Die Fahrbahnbreite ist im Aufstiegsbereich ca. 5m. Als Radfahrer bin ich auf solchen Strecken ziemlich langsam und brauche deshalb auch mehr Platz. Aber egal wie langsam ich bin, solange ich fahre gilt, ein Fahrzeug das an mir, in meine Fahrtrichtung 'vorbeifährt', egal mit welcher Geschwindigkeit, das überholt mich im Sinne des Gesetzes. Mit dem rechten Lenkerende halte ich vielleicht 0,5m zum Fahrbahnrand ein, das wäre dann ein Abstand meiner Spur von ca. 1m. Bei direkt an den Fahrbahnrand gebauten Geländern empfinde ich den 50cm Abstand, je nach Beladung des Rades, jedoch als knapp.
                          Also 0,5m Abstand zum Fahrbahnrand, 0,7m Lenkerbreite, 2m Abstand eines KfZ zum meinem linken Lenkerende, 1,8m KfZbreite. Da sind die 5m Fahrbahnbreite schon 'verbraucht', ohne den notwenigen Abstand des KfZ zum linken Fahrbandrand zu berücksichtigen. Es herrscht also mittelbar ein Überholverbot. Würde hier ein KfZ hinter mir bleiben und mich letztendlich zum anhalten 'zwingen' (§5 Abs6 StVO), ich wäre ungehalten.
                          Andere Situation. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen sich also auf Linksabbiegespuren rechts halten. Rechts 'vorbeifahren' an Fahrzeugen, die sich auf einer Linksabbiegespur befinden gilt als überholen. Das heißt afaik, dass zum Radler auf der Linksabbiegespur ein KfZ das auf der rechten Spur geradeaus will innerorts 1,5m Abstand zum rechten Lenkerende des Radlers einhalten muss. Das dürfte in vielen Fällen schlicht nicht möglich sein, insbesondere wenn es auch noch eine Rechtsabbiegespur gibt und viele Autofahrer werden sich ordungswidrig verhalten, wenn sie die Fahrspuren benutzen, wie von den Straßenplaneren vorgesehen.
                          Ich vermute, dass in Folge von Konflikten mittelfristig viele der schönen schmalen Aufstiege und Sträßchen für den Radverkehr gesperrt werden und der Radverkehr auf Wirtschaftwege gezwungen werden wird. Oder die Sträßchen werden ohne Rücksicht auf die Natur ausgebaut.

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                            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                            Das wird falsch eingeordnet. Es geht doch dem Verordnungsgeber nicht um irgendwelche Sonderfälle auf einsamen Bergpässen, sondern um dem Regelfall. Und dort um die Sicherung von Radfahrern, damit die mehr werden. Warum sollte er mit einer Sperrung für Radfahrer reagieren? Logisch wäre eine Sperrung für Autofahrer. (mit Anlieger frei)

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                            • Fossil
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                              • 18.02.2010
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                              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                              Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                              Das wird falsch eingeordnet. Es geht doch dem Verordnungsgeber nicht um irgendwelche Sonderfälle auf einsamen Bergpässen,
                              Der Gesetzgeber hat aber keine Sonderfälle, Ausnahmen formuliert, wie z.B. "Das Überholen mit geringerem Abstand ist mit bis zu 30km/h Überholgeschwindigkeit gestattet", das Gesetz ist also überall auf Straßen gültig. Auch z.B. auf den ungebunden Straßen im bayrischen.
                              Ob und welche und für wen Straßen auf Grund von Konflikten zwischen den Fahrzeugarten gesperrt werden, dürfte von der Anzahl der genutzen Fahrzeuge abhängen und da ist die große Mehrzahl vierrädrig.

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                              • Mus
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                                • 13.08.2011
                                • 13116
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                                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                Zitat von Fossil Beitrag anzeigen
                                Becks hat recht, diese Gesetzgebung wird viel Unfrieden stiften.
                                Um beim Donautal zu bleiben, dazu fällt mir spontan der Aufstieg der K8278 von Beuron von der Donau hoch Richtung Leibertingen ein. Die Fahrbahnbreite ist im Aufstiegsbereich ca. 5m. Als Radfahrer bin ich auf solchen Strecken ziemlich langsam und brauche deshalb auch mehr Platz. Aber egal wie langsam ich bin, solange ich fahre gilt, ein Fahrzeug das an mir, in meine Fahrtrichtung 'vorbeifährt', egal mit welcher Geschwindigkeit, das überholt mich im Sinne des Gesetzes. Mit dem rechten Lenkerende halte ich vielleicht 0,5m zum Fahrbahnrand ein, das wäre dann ein Abstand meiner Spur von ca. 1m. Bei direkt an den Fahrbahnrand gebauten Geländern empfinde ich den 50cm Abstand, je nach Beladung des Rades, jedoch als knapp.
                                Also 0,5m Abstand zum Fahrbahnrand, 0,7m Lenkerbreite, 2m Abstand eines KfZ zum meinem linken Lenkerende, 1,8m KfZbreite. Da sind die 5m Fahrbahnbreite schon 'verbraucht', ohne den notwenigen Abstand des KfZ zum linken Fahrbandrand zu berücksichtigen. Es herrscht also mittelbar ein Überholverbot. Würde hier ein KfZ hinter mir bleiben und mich letztendlich zum anhalten 'zwingen' (§5 Abs6 StVO), ich wäre ungehalten.
                                Andere Situation. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen sich also auf Linksabbiegespuren rechts halten. Rechts 'vorbeifahren' an Fahrzeugen, die sich auf einer Linksabbiegespur befinden gilt als überholen. Das heißt afaik, dass zum Radler auf der Linksabbiegespur ein KfZ das auf der rechten Spur geradeaus will innerorts 1,5m Abstand zum rechten Lenkerende des Radlers einhalten muss. Das dürfte in vielen Fällen schlicht nicht möglich sein, insbesondere wenn es auch noch eine Rechtsabbiegespur gibt und viele Autofahrer werden sich ordungswidrig verhalten, wenn sie die Fahrspuren benutzen, wie von den Straßenplaneren vorgesehen.
                                Ich vermute, dass in Folge von Konflikten mittelfristig viele der schönen schmalen Aufstiege und Sträßchen für den Radverkehr gesperrt werden und der Radverkehr auf Wirtschaftwege gezwungen werden wird. Oder die Sträßchen werden ohne Rücksicht auf die Natur ausgebaut.
                                Egal wie viele schmalen Nebenstraßen wir in Schwaben und dem Rest der Republik finden werden, es bleibt immer dabei:

                                Dort wo zwei fette Autos/LKWs/WoMos aneinander vorbei passen, kann man auch einen Radfahrer überholen.
                                Wo nicht, muss man im Zweifelsfall hintendran bleiben, wie bei anderen langsamen Fahrzeugen (Heufuhren etc.), bis zur nächsten Ausweichmöglichkeit, die es immer nach kurzer Zeit gibt, weil es sonst auch ein Problem für LKWs gäbe. Bergauf muss man da als Radler nicht anhalten, sondern nur ein bisschen weiter rechts strampeln. Geradeaus kann es sein, dass man mal langsamer treten oder sogar den Fuß auf den Boden setzten muss.
                                Aber keine Sorge, ich kann aus Erfahrung sagen, es tut nicht wirklich weh, weder für Radfahrer noch für Autofahrer.
                                Das sollte das Plus an Sicherheit dicke wert sein.

                                Straßen ausbauen oder sperren wird nicht nötig sein (zumindest nicht dort, wo es bisher auch nicht nötig war).

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                                • Spartaner
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                                  • 24.01.2011
                                  • 4760
                                  • Privat

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                                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                  Zitat von Fossil Beitrag anzeigen
                                  Andere Situation. Für Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen sich also auf Linksabbiegespuren rechts halten. Rechts 'vorbeifahren' an Fahrzeugen, die sich auf einer Linksabbiegespur befinden gilt als überholen. Das heißt afaik, dass zum Radler auf der Linksabbiegespur ein KfZ das auf der rechten Spur geradeaus will innerorts 1,5m Abstand zum rechten Lenkerende des Radlers einhalten muss. Das dürfte in vielen Fällen schlicht nicht möglich sein, insbesondere wenn es auch noch eine Rechtsabbiegespur gibt und viele Autofahrer werden sich ordungswidrig verhalten, wenn sie die Fahrspuren benutzen, wie von den Straßenplaneren vorgesehen.
                                  Schönes Beispiel, dass dazu auch noch häufig vorkommt!

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                                  • mariusgnoedel
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                                    • 11.05.2017
                                    • 785
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                                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                    Zitat von Mus Beitrag anzeigen
                                    Bergauf muss man da als Radler nicht anhalten, sondern nur ein bisschen weiter rechts strampeln.

                                    Doch eigentlich schon. Falls die anderen nich überholen kann muss man "notfalls warten" falls mehrere Fahrzeuge einen überholen wollen.

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                                    • derMac
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                                      • 08.12.2004
                                      • 11888
                                      • Privat

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                                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                      OT:
                                      Zitat von Fossil Beitrag anzeigen
                                      Im Jahre 1868 starben in London pro Woche sieben Menschen durch Pferdekutschen, zudem gab es viele Verletzte. In New York waren 1867 pro Woche vier tote und vierzig verletzte Fußgänger zu beklagen.

                                      London war damals afiak an der Grenze zu Millionenstadt. Dann würde das auf die heutige BRD hochgerechnet knapp 30.000 Tote pro Jahr, alleine durch Kutschen, bedeuten
                                      London hatte damals schon über 3 Mio Einwohner. Deine Umrechnung von einzelen Städten auf ganze Länder ist Quatsch, da mit ziemlicher Sicherheit damals wie heute die Unfälle und ihre Folgen nicht gleichverteilt sind/waren. Tatsächlich gibt es die mit Abstand meisten Verkehrstoten in D auf Landstraßen. Außerdem sind ist Verkehrstoten auf Grund der viel besseren medizinischen Versorgung kaum vergleichbar.

                                      Mac

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                                      • derMac
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                                        Liebt das Forum
                                        • 08.12.2004
                                        • 11888
                                        • Privat

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                                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                        Zitat von Fossil Beitrag anzeigen
                                        BFür Radfahrer gilt das Rechtsfahrgebot. Radfahrer müssen sich also auf Linksabbiegespuren rechts halten.
                                        Das ist IMO falsch. Radfahrer müssen sich auf der Fahrbahn rechts halten, also bei mehrspurigen Fahrbahnen die rechte benutzen (im Gegensatz zu PKW auch innerorts). Beim Abbiegen dürfen Radfahrer aber die Abbiegespur benutzen und müssen sich auf dieser Spur nicht rechts halten. Das sollte man je nach Verkehrssituation als Radfahrer auch nicht tun, da ja rechts andere Verkehrsteilnehmer sind. Rechtshalten auf der Abbiegespur ist auch sonst nicht sinnvoll, da dich dort praktisch eh keiner korrekt überholen kann, egal wie weit rechts du fährst (auch nach bisheriger StVO nicht).

                                        Mac

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                                        • Torres
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                                          Liebt das Forum
                                          • 16.08.2008
                                          • 30593
                                          • Privat

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                                          Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                          Wenn ich mit dem Auto nach Hamburg fahre, denke ich auch immer: Boah ist das ein krass aggressiver Stil hier.

                                          Der Verkehr kommt da nie zum fließen, auch weil immer einzelne überholen müssen, wo es eigentlich nicht geht, bei grün losrasen umd länger an der nächsten Ampel zu stehen usw.

                                          Vielleicht ist in Hamburg die Besatzdichte insgesamt zu groß?
                                          Ja. Dabei haben in den meisten Bezirken gut 50 Prozent gar kein Auto mehr. Trotzdem steigen die Zulassungszahlen. Der Radverkehr auch, denn es ist flach. 15 Prozent des Verkehrs macht jetzt der Fahrradverkehr aus, und es ist erklärtes Ziel der Politik, Hamburg zur Fahrradstadt zu machen. Daher wird der Autoverkehr aktiv zurückgedrängt. Es fallen Parkplätze weg, Spuren werden verkleinert, Kreisverkehre gebaut. Finde ich prinzipiell gut, auch wenn das Aggressionen der Pendler nicht gerade mindert.

                                          Eine derartige Verkehrswende ist wichtig, kann aber nicht dazu führen, dass es kein Miteinander mehr gibt. Die einseitige Bevorzugung bezog sich auf alle Verkehrsteilnehmer, Mus, auch Autos sollten nicht mehr einseitig bevorzugt werden. Gleichzeitig kann aber Lieferverkehr (kaum Ladezonen) oder Paketdienst (steht hier immer auf dem Gehweg, sonst wäre die Straße auch für Radfahrer dicht) nicht in Luft aufgelöst werden, da gibt es keine Konzepte, nur die Strafen wurden erhöht. Aber wichtiger ist mir eben etwas anderes: Wenn Leute wieder Auto fahren, weil sie vor Radfahrern Angst haben oder als Radfahrer Angst haben, Rad zu fahren, dann stimmt etwas nicht. So weit ist es inzwischen. Die E-Tretroller verstärken das Problem, wer als Radler die Regeln ignoriert, macht es auch auf dem Roller.

                                          Daher löst der Titel dieses Threads bei mir Unbehagen aus. Endlich mehr Rechte für Radfahrer - da denke ich eben: Noch mehr Rechte? Die fahren doch schon reihenweise durch (verbotene) Parks, über rote Ampeln, auf Gehwegen, in falscher Richtung! Was natürlich Unsinn ist, natürlich müssen solche Rechte, wie Überholabstände, festgeschrieben werden. Aber dann bitte auch kontrolliert werden. Es gibt zwar eine Fahrradstaffel und vier Mal im Jahr ist Kontrolle, aber das ist zu wenig (gilt für die Rote-Ampel-Fahrer von Autos auch!).

                                          Ich denke, die meisten Poster hier haben Landstraßen vor Augen (die auf meinen Touren im Norden meist getrennte Radwege oder freigegebene Gehwege parallel hatte ). Da kenne ich das knappe Überholen als Motorradfahrer. Hasse ich. Ich hasse aber auch den fehlenden Sicherheitsabstand vieler Verkehrsteilnehmer, den ich einhalte, mit dem Ergebnis, dass dann alle vor mir einscheren, weil ich ja nicht zügig fahre. Kontrollen habe ich aber noch nie gesehen (Ausnahme: Autobahn, da wird geblitzt). Hoffen wir, dass es dann demnächst Kontrollen für den Seitenabstand gibt (auf dem Motorrad hat mich beim Überholen mal jemand in den Graben gekickt, auf dem Rad habe ich das Sauerland in schlechter Erinnerung). Glauben kann ich es nicht.

                                          Und nur zur Klarstellung: Meine Perspektive ist die des Radlers und zunehmend des Fußgängers (ÖPNV). Und da gibt es Hotspots, wo ich mir tatsächlich wie Buck Fahrradverbot wünschen würde..... Ich bin eben nicht auf Droge. Und in die Kackstreifen weiche ich auch nicht gerne aus, das klebt an den Wanderschuhen so.
                                          Oha.
                                          (Norddeutsche Panikattacke)

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