StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

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    • 07.04.2008
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    #21
    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

    Zitat von Torres Beitrag anzeigen
    Die Novelle hat einen gewaltigen Schönheitsfehler. Gehwegradeln ist nicht aufgeführt.
    Doch:
    Bußgelderhöhung für das Radfahren auf Gehwegen von aktuell 10 bis 25 Euro auf 55 bis 100 Euro.



    Zur fehlenden Kontrolle, die einige angemahnt haben: Jo, stimmt. Aber weil nicht an jeder Ecke ein Schupo steht (Zum Glück!) die Sinnhaftigkeit der Novelle komplett in Frage zu stellen verstehe ich nicht.
    "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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    • Gast202105024
      Gelöscht
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      • 03.07.2012
      • 1920
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

      Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
      Im allgemeinen: Nein!

      Bitte geh' doch mal auf Ziz' oder wahlweise meine Frage ein oder beschreibe wenigstens Dein Szenario von einem Radstreifen.
      Deine Frage habe ich doch lang beantwortet und muss si im Hinblick auf die STVO auch nicht anders beantworten: Rechts aber ohne Fahrzeug rechts daneben.

      Auf ziz Frage: ich habe das noch nie ausgemessen. Aber ich nehme an es sind etwa 1,5 m. Vielleicht mal etwas mehr?

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      • ApoC

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        • 02.04.2009
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        #23
        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

        Hier steht etwas (auch belegt mit Urteilen) was es heißt rechts zu fahren. Ich meine dazu stand auch mal etwas beim Spiegel. Finde ich aber auf die schnelle nicht. Also auch ohne parkende Autos am Rand sind 80 cm Lenker-Straßenrand völlig in Ordnung. Ich halte das auch gerade bei viel Verkehr ein da sich so nicht doch ein fetter 2 m SUV durch die 2,5 m zwischen mit und dem Gegenverkehr durch quetscht und falls doch habe ich entsprechend Sicherheitsabstand zum Rand zum flüchten. Ich habe sogar schon von Gerichtsurteilen gelesen wo der Radfahrer eine Teilschuld bekommen hat weil er bei einer solchen Aktion gestürzt ist und seinen Sicherheitsabstand zum Rand nicht eingehalten hat. Wenn ich darauf stoße poste ich es mal.

        Man findet dazu auch noch mehr Urteile dazu was es heißt den Verkehr zu behindern. Im Endeffekt läuft es darauf hinaus, dass man den Verkehr nicht behindert wenn Autos auf die Gegenfahrbahn müssen um einen Radfahrer zu überholen. Das begründet sich darauf, dass auf einem Fahrstreifen sowieso nicht genug Platz ist um einen Radfahrer zu überholen. Kann man auch nachrechnen. Fahrrad: 60 cm, Abstand Auto-Fahrrad 150 cm, Breite Auto: 170 cm = 380 cm. Dazu kann man überlegen wie breit ein Fahrsteifen ist und wieviel Abstand der Radfahrer mit dem Lenkerende zum Straßenrand hält und wie weit die entgegenkommenden Autos von einander entfernt sein sollen. Das geht sogar so weit, dass man zwei Radfahrer nebeneinander nicht unbedingt eine "Verkehrsbehinderung" sind da das Auto sowieso auf die Gegenfahrbahn muss und der Wechsel auf die Gegenfahrbahn beim Überholen zumutbar ist.

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        • Flachlandtiroler
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          • 14.03.2003
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          #24
          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

          Zitat von Torres Beitrag anzeigen
          Die Novelle hat einen gewaltigen Schönheitsfehler. Gehwegradeln ist nicht aufgeführt. Längst wird der Radstreifen auf der Straße durch den Gehweg ersetzt und zwar ohne Temporeduktion. 1,5 Abstand zu Fußgängern auf Gehwegen, das wäre mal was (klappt noch nicht mal bei Corona!). „Wieso, ich bin doch schnell weg“, wäre sicher die Antwort. Und Schmerzensschreie werden dank Kopfhörer ja eh ignoriert, „also wo ist das Problem, entspann Dich!“ Im übrigen galten die Überholabstände zu Fahrrädern doch schon immer, jetzt ist es eine konkrete Zahl. Ob es in unserer Straße auch nur einen Raser interessiert, der Radfahrer zur Seite mobbt? Ich tippe:nein. Verstöße sind teurer, was ist das schon gegen gesparte Zeit, wenn die Polizei in der Nähe ist, kann man sich ja mal dran halten.

          Schön ist, dass die Radweg- und Gehwegparkerei mehr kostet, aber wer kontrolliert das schon, die Polizei fährt meist vorbei. Wo sollen die Autos in engen Wohnvierteln denn hin (meist Besucher oder Carsharing, die Anwohner haben oft keines mehr). Also bleibt alles beim Alten. Die Ärmelkarte hat jetzt nur der Lieferverkehr, z.B. der Getränkel-LKW, die den Radstreifen frei lässt und auf der rechten Spur parkt. Oder DHL etc. Ob da die Polizei durchgreift? Bestimmt nicht, dann bricht hier die Wirtschaft endgültig zusammen.

          Für mich sind die Regeln reiner Opportunismus bzw. Augenwischerei. Nur die Rettungsgassenregel ist überfällig gewesen.
          Bitte verzeiht das Vollzitat, ich habe gleich einige Anmerkungen:
          1. Lasst doch den kopfhörenden Radler heraus, den gibt's genauso am Steuer und zu Fuß; aber keiner der hier mitdiskutiert verhält sich so.
          2. Falschparken macht das Ordnungsamt, sagt dir jeder Verkehrspolizist. (Seltenste) Ausnahme: Akute Gefährdung.
          3. Die Novelle ist explizit für die schwächeren Verkehrsteilnehmer gedacht, weil die den erratischen Sockel der Verkehrstoten ausmachen
          4. Die bisherigen "Abstandsregeln" waren weder vernünftig quantifiziert noch gab es irgendeine Handhabe, diese tatsächlich zu kontrollieren
          5. Klar sind Gesetze erst wirksam, wenn die Exekutive mitzieht. Das kannst Du aber kaum dem Gesetz vorwerfen, zumal man ja wirklich einen (kleinen) Fortschritt in Sachen konkrete Umsetzbarkeit gemacht hat.
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          • Tornado
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            • 05.09.2013
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            #25
            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

            Was m.E. fehlt, sind Sendungen, wie der 7. Sinn. Bewußtsein schaffen und zwar für alle Verkehrsteilnehmer!
            Ist dieses nur rudimentär ausgeprägt oder fehlt gänzlich, dann habe ich Zweifel, ob die neuen Regeln zielführend sind.

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            • Flachlandtiroler
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              • 14.03.2003
              • 28955
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              • Meine Reisen

              #26
              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

              OT:
              Zitat von Tornado Beitrag anzeigen
              Was m.E. fehlt, sind Sendungen, wie der 7. Sinn.
              An welche Medien oder Kanäle denkst Du dabei und wen würdest Du damit erreichen?
              [Der 7. Sinn ist eine TV-Sendung aus Zeiten, wo Fernsehen und Kino die einzigen Medien mit laufenden BIldern waren...]
              Zuletzt geändert von Flachlandtiroler; 29.04.2020, 10:26.
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              • ronaldo
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                • 24.01.2011
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                #27
                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                Zitat von Flachlandtiroler Beitrag anzeigen
                ...[*]Falschparken macht das Ordnungsamt, sagt dir jeder Verkehrspolizist. (Seltenste) Ausnahme: Akute Gefährdung.
                ...[*]Klar sind Gesetze erst wirksam, wenn die Exekutive mitzieht. Das kannst Du aber kaum dem Gesetz vorwerfen, zumal man ja wirklich einen (kleinen) Fortschritt in Sachen konkrete Umsetzbarkeit gemacht hat.[/LIST]
                So isset.
                Wenn hin und wieder mal jemand den Radweg blockiert, na gut. Wenn sich das an gewissen neuralgischen Stellen wiederholt und zur Belästigung die Gefährdung kommt (Bäckerei, Supermarkt, ...), spricht nix dagegen, die Ordnungskräfte zu mobilisieren. Und im Wiederholungsfall nochmal. Und nochmal. Das spricht sich schnell rum.

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                • Spartaner
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                  • 24.01.2011
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                  #28
                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                  Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Abstandsvorgaben beim Überholen maßlos übertrieben. Wie soll das aussehen, wenn sich die Autofahrer tatsächlich daran halten würden? Alles nur noch auf Fahrradgeschwindigkeit drosseln? Denn oft ist es einfach zu eng, um diesen riesen Abstand einhalten zu können. Ich fahre ~50 mal häufiger mit dem Rad als mit dem Auto, mir wäre das sehr unangenehm, immerzu und ewig diese Autokolonnen hinter mir zu haben. Umgekehrt als Autofahrer natürlich auch.

                  Selbst wenn das Fahrrad eine eigene Spur auf der Fahrbahn markiert bekommen hat, sollen die Autos 1.5m weit ausweichen. Auf der anderen Seite haben sie dann oft eine durchgezogenen Mittellinie, also keine Chance nach Gesetzestext vorbeizukommen.

                  Oder diese schönen quasi einspurigen, wenig befahrenen Teerbahnen in ländlichen Bereichen. Wenn da ein Auto von hinten kommt, hat es ab jetzt Null Chance zum Überholen. Dann muss ich als Radfahrer auf den Seitenstreifen fahren und anhalten (dann kann er dicht vorbeifahren, ohne dass es ein Überholen wäre), oder ich muss es ertragen, dass 1, 2 oder 5 km lang die Autos hinter mir herzuckeln im 2. oder 3. Gang. Tut mir jetzt schon weh, wenn ich nur an den sinnlosen Spritverbrauch denke. Also echt, was soll das.

                  Gelten die 1.5m eigentlich auch bei Begegnung in Einbahnstraßen, die für Fahrradfahrer in die Gegenrichtung freigegeben sind? Dann müsste das Auto jedesmal eine Notbremsung hinlegen, falls ihm ein Radfahrer entgegenkäme. So eng jedenfalls sind diese Straßen bei mir hier.

                  Ich weiß, hier garantiert Minderheitenposition. Aber ich wollte es wenigstens mal kundgetan haben.

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                  • lina
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                    Stell Dir einfach vor, der Radfahrer wäre kein Radfahrer, sondern ein anderer Autofahrer. Und schon geht das mit dem Überholabstand.

                    Merkmal eines Verkehrsteilnehmers ist dessen Beweglichkeit. Im Gegensatz zu einem Poller am Straßenrand ist darin ein nicht berechenbares Element enthalten. Dafür ist es besser, eine Sicherheitszone einzukalkulieren.

                    Darüber hinaus: Wenn man bei Sturm eine wacklige Kiste am Straßenrand stehen sähe, würde man darum herum auch einen größeren Bogen fahren. Es nützt auch nichts, wenn man die Kiste anhupt oder anschreit
                    Zuletzt geändert von lina; 29.04.2020, 11:03.

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                    • ChristianBerlin
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                      #30
                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                      Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
                      Gelten die 1.5m eigentlich auch bei Begegnung in Einbahnstraßen, die für Fahrradfahrer in die Gegenrichtung freigegeben sind? Dann müsste das Auto jedesmal eine Notbremsung hinlegen, falls ihm ein Radfahrer entgegenkäme. So eng jedenfalls sind diese Straßen bei mir hier.
                      Nein, da ist für Begegnungen mit "zügiger Fahrt" ein Mindestabstand von 1 m nötig, ansonsten muss langsamer gefahren werden: OLG Hamm. Gilt auch für beide Seiten.

                      Ist m.M. auch sinnvoll, dass der Abstand kleiner ist als beim Überholen, weil beide die Situation und Abstände vor sich sehen.

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                      • Moltebaer
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                        • 21.06.2006
                        • 12256
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                        #31
                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                        Brilliant erkannt!
                        Wenn der Platz zum Überholen nicht gegeben ist, darf nicht überholt werden.
                        Auf einer dreispurigen Autobahn überhole ich den vor mir 180 km/h fahrenden Porsche ja auch nicht zwischen der dritten Spur und dem Mittelstreifen - denn da ist nun mal kein Platz.
                        Wandern auf Ísland?
                        ICE-SAR: Ekki týnast!

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                        • Gast202105024
                          Gelöscht
                          Fuchs
                          • 03.07.2012
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                          #32
                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                          Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
                          Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Abstandsvorgaben beim Überholen maßlos übertrieben. Wie soll das aussehen, wenn sich die Autofahrer tatsächlich daran halten würden? Alles nur noch auf Fahrradgeschwindigkeit drosseln?
                          Das ist die Regelung. Es geht darum, dass Radfahrer sich sicherer fühlen und deshalb mehr Menschen Rad fahren.

                          Zum Überholen von Radfahrern auf Radwegen. FLT und ZIZ haben recht, 1,5m reichen nicht für zwei beim Überholen.
                          Mindestens einer muss mindestens mit dem Körper über die Begrenzung hinaus.

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                          • Torres
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                            • 16.08.2008
                            • 30593
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                            #33
                            AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                            Zitat von lina Beitrag anzeigen
                            Stell Dir einfach vor, der Radfahrer wäre kein Radfahrer, sondern ein anderer Autofahrer. Und schon geht das mit dem Überholabstand.
                            Träum weiter. Auch Autos werden immer knapper überholt, bis hin zum verbotenen Einscheren im Millimeterabstand.

                            Der Verkehrsraum vergrößert sich doch nicht. Die Breite der Straßen auch nicht. Die Zahl der Autos nimmt bei uns zu (jetzt fahren Öffifahrer wieder Auto, um sich nicht anzustecken), die der Radfahrer auch. Hamburg baut wie bekloppt, also gibt es noch mehr Verkehr. Die Novelle löst kein einziges Problem. Nämlich das, dass der Straßenraum komplett neu gedacht, aufgeteilt und gestaltet werden muss, zumindest in den Ballungsräumen. Solange die Polizei bzw. das Ordnungsamt chronisch unterbesetzt ist, tut sich gar nichts. Die kriegen doch noch nicht mal die Elektro-Tretroller in den Griff, egal wie viele Kontrollen sie machen.
                            Oha.
                            (Norddeutsche Panikattacke)

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                              #34
                              AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                              Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                              [...]
                              Der Verkehrsraum vergrößert sich doch nicht. Die Breite der Straßen auch nicht. Die Zahl der Autos nimmt bei uns zu (jetzt fahren Öffifahrer wieder Auto, um sich nicht anzustecken), die der Radfahrer auch. Hamburg baut wie bekloppt, also gibt es noch mehr Verkehr. Die Novelle löst kein einziges Problem. Nämlich das, dass der Straßenraum komplett neu gedacht, aufgeteilt und gestaltet werden muss, zumindest in den Ballungsräumen. Solange die Polizei bzw. das Ordnungsamt chronisch unterbesetzt ist, tut sich gar nichts. Die kriegen doch noch nicht mal die Elektro-Tretroller in den Griff, egal wie viele Kontrollen sie machen.
                              Das sind aber zwei verschiedene paar Schuhe. Die wirken zwar erstmal ähnlich aber man muss ganz klar getrennt werden zwischen Regeln/Gesetzen und Verkehrsplaung. Vielleicht bedingen auch die jetzt festeren Regeln auf dauer eine andere Verkehrsplanung.

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                              • ApoC

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                                • 5831
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                                #35
                                AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
                                Ehrlich gesagt, ich finde die neuen Abstandsvorgaben beim Überholen maßlos übertrieben. Wie soll das aussehen, wenn sich die Autofahrer tatsächlich daran halten würden? Alles nur noch auf Fahrradgeschwindigkeit drosseln? Denn oft ist es einfach zu eng, um diesen riesen Abstand einhalten zu können. Ich fahre ~50 mal häufiger mit dem Rad als mit dem Auto, mir wäre das sehr unangenehm, immerzu und ewig diese Autokolonnen hinter mir zu haben. Umgekehrt als Autofahrer natürlich auch.

                                Selbst wenn das Fahrrad eine eigene Spur auf der Fahrbahn markiert bekommen hat, sollen die Autos 1.5m weit ausweichen. Auf der anderen Seite haben sie dann oft eine durchgezogenen Mittellinie, also keine Chance nach Gesetzestext vorbeizukommen.
                                Aber was ist die Konsequenz? Einfach so weitermachen oder überholen im Abstand von 50 cm erlauben? Ich fahre nun wirklich viel Rad und meine Radbeherrschung liegt wohl über dem Durchschnitt aber wenn einem Auto mit 60 km/h im Abstand von 50 cm an mit vorbei Fährt bekomme wirbelt es auch mich zur Seite.

                                Vielleicht könnten diese "nervigen" Radfahrer und "nervigen" Kontrollen ja ein Anreiz sein anstatt zwei großen Autos ein großes und ein sehr kleines Auto, "Dreirad" oder Einspurfahrzeug zu kaufen. Nur mal als Gedanke: Wenn wir alle mit nur einer Person besetzten Autos durch Renault Twizys oder gekapselte Yamaha Tricity ersetzen würden gäbe es das Problem was Du anspricht schon deutlich weniger. (Ja ich weiß der Twizy hat große Nachteile aber es geht mir um die Größe und Art des Fahrzeugs). Wenn ich mir so meine Fahrstrecken angucke währe es an den meisten Stellen auch in der Stadt problemlos möglich, dass sich zwei Twizys begegnen und einer gleichzeitig einen Radfahrer überholt ohne diesen zu gefährten bzw. sich strafbar zu machen. Und selbst wenn dann noch die ganzen großen Erstautos vorbei fahren könnte die Sache noch passen wenn die Twizys im normalfall so weit rechts fahren wie ein "ordentlicher Radfahrer".

                                Zitat von Spartaner Beitrag anzeigen
                                Oder diese schönen quasi einspurigen, wenig befahrenen Teerbahnen in ländlichen Bereichen. Wenn da ein Auto von hinten kommt, hat es ab jetzt Null Chance zum Überholen. Dann muss ich als Radfahrer auf den Seitenstreifen fahren und anhalten (dann kann er dicht vorbeifahren, ohne dass es ein Überholen wäre), oder ich muss es ertragen, dass 1, 2 oder 5 km lang die Autos hinter mir herzuckeln im 2. oder 3. Gang. Tut mir jetzt schon weh, wenn ich nur an den sinnlosen Spritverbrauch denke. Also echt, was soll das. [...]
                                Zumindest hier in der Gegend gibt es viele dieser Straßen und bei den meisten ist mehr Verkehr als notwendig. Das sind alles Schleichwege. Die wirklichen Anwohner sind definitiv in der Unterzahl. Im Prinzip haben die Autofahrer da das was die Radfahrer sich wünschen: "Autoschnellwege". Genutzt werden aber die Nebenstraßen die super Radschnellweg wären. Die werden jetzt teilweise auch mit Trekkerschleusen dicht gemacht.

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                                • Torres
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                                  • 16.08.2008
                                  • 30593
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                                  #36
                                  AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                  Bei uns bauen sie seit Jahren für teures Geld Kreuzungen um, ersetzen wurzelzersetzte Radwege durch breite Fahrradspuren, bauen Schnellwege und trotzdem ändert sich das Verhalten von Radfahrern nicht: Gefahren wird, wo es praktisch ist. Alleine abzusteigen und das Rad auf den Bürgersteig zu schieben, ist unzumutbar, also fährt man auf dem Gehweg, um von Hausnummer 1 zu Hausnummer 99 zu kommen.
                                  Die Radwegplaner sehen langsam ein, dass die Radwege auf der Straße zwar jungen, sportlichen Vielfahrern entgegenkommen, aber nicht den alten Leuten, Schülern, Wegabkürzern und vielen Frauen. Da helfen auch Abstandsregeln nichts. Ob das Auto nun Abstand hält oder nicht, es ist da und stinkt. Da fährt man doch lieber auf dem Gehweg, Fußgänger stinken nicht und ob die sich nun genau so bedroht fühlen, wenn ein großes Fahrrad auf sie zu rast, kann dem Radfahrer ja egal sein.
                                  Baulich geben bei uns die Straßen auch den Überholabstand gar nicht her, wenn der Radfahrer am mittig oder am linken Rand seines Streifens fährt. Ich möchte die Polizei mal sehen, die im Berufsverkehr die zwei- oder mehrspurigen Hauptstraßen sperrt, weil die Autos zu nah überholen. Und welche Abstandsregeln gelten eigentlich, wenn Geisterradler auf der Radspur fahren und nicht in den Gegenverkehr ausweichen? 1,5 Meter geben die Spurbreiten nicht her.

                                  Diese Lastenräder, für die es ja ein neues Piktogramm gilt, lösen bei mir auch Aggressionen aus. Mit Vorliebe von Eltern mit Kleinkind gefahren, die sich immerhin bedanken, wenn sich die alte Frau mit Rollator auf dem Gehweg in die Büsche gedrückt hat, um den Weg frei zu machen. In der Tempo 30 Zone kann man ja nicht auf der Straße fahren, das ist zu eng und bei Hausnummer 99 will man ja rein.

                                  Ich schreibe das hier nicht, um zu provozieren. Die Regeln mögen in München helfen, weil da streng kontrolliert wird. Die mögen auch in ländlichen Regionen helfen, um Radverkehr Akzeptanz zu verschaffen. Für die Trendviertel Hamburgs bringt das gar nichts. Soll man sich ne Standleitung zur Polizei legen, um alle anzuzeigen? Sinnlos, es sind zu viele Verstöße. Wer es nicht glaubt, komme mich gerne mal besuchen. Man fühlt sich wie bei Buster Keaton im Stummfilm.
                                  Oha.
                                  (Norddeutsche Panikattacke)

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                                  • hrrh
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                                    • 18.03.2005
                                    • 609

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                                    #37
                                    AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                    Zitat von Torres Beitrag anzeigen
                                    Bei uns bauen sie seit Jahren für teures Geld Kreuzungen um, ersetzen wurzelzersetzte Radwege durch breite Fahrradspuren, bauen Schnellwege und trotzdem ändert sich das Verhalten von Radfahrern nicht: Gefahren wird, wo es praktisch ist. Alleine abzusteigen und das Rad auf den Bürgersteig zu schieben, ist unzumutbar, also fährt man auf dem Gehweg, um von Hausnummer 1 zu Hausnummer 99 zu kommen.
                                    Sonst noch Wünsche?! ein Fahrrad ist ein Fahrzeug! Mit einem Fahrzeug kann man fahren, denn sonst wäre es eine Schiebezeug oder gar ein Tragezeug!
                                    Das müsste einfach mal in den Schädel von den ganzen Verkehrswegplanern; wenn ich auf einem Radweg alle hundert Meter absteigen und schieben muss, dann ist die Benutzung von dem Radweg einfach unzumutbar.
                                    Selbiges, wenn ich an jeder Kreuzung Angst haben muss von Linksabbiegern mitgenommen zu werden, irgendwelches Gestrüpp über den ganzen Weg hängt oder die vielen Schlaglöcher und Baumwurzeln den Wochenendeinkauf in Rührei mit Gemüsepampe&Bananenmatsch verwandeln.

                                    Die Radwegplaner sehen langsam ein, dass die Radwege auf der Straße zwar jungen, sportlichen Vielfahrern entgegenkommen, aber nicht den alten Leuten, Schülern, Wegabkürzern und vielen Frauen. Da helfen auch Abstandsregeln nichts. Ob das Auto nun Abstand hält oder nicht, es ist da und stinkt. Da fährt man doch lieber auf dem Gehweg, Fußgänger stinken nicht und ob die sich nun genau so bedroht fühlen, wenn ein großes Fahrrad auf sie zu rast, kann dem Radfahrer ja egal sein.
                                    mimimi, da muss man sich halt anpassen oder angepasst werden. Einige gebürenpflichtige Verwarnungen lössen dieses Problem erfahrungsgemäß schnell und nachhaltig. Wer als Erwachsener nur auf dem Gehweg fahren kann, der sollte das Fahrrad gegen einen Rollator eintauschen.
                                    Selbstverständlich müssen Radwege so gebaut werden, dass man auf diesen zügig ans Ziel kommen kann. Zügig meint eine Auslegung auf eine Geschwindigkeit von mindestens 25km/h. Bei einer Tempo 30-Zone braucht man daher keinen Radweg, da ist die Geschwindigkeitsdifferenz zu den Autos vernachlässigbar.

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                                    • Christian J.
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                                      • 01.06.2002
                                      • 9228
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                                      #38
                                      AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                      @Torres: Ich sag es ja bei jeder Diskussion wieder. Hamburg ist sehr speziell, wenn es um's Radfahren geht. Komm gern mal nach Göttingen und ich zeige Dir meinen Arbeitsweg, der einmal diagonal die Stadt durchquert. Du hast in Hamburg keine 100 Meter so entspanntes Radfahren wie ich auf 100% meiner Radwege. Und entsprechend entspannt sind die anderen Radfahrer*Innen. Es gibt in Göttingen kaum Konflikte zwischen Radfahrenden und Fußgänger*Innen.
                                      "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
                                      Durs Grünbein über den Menschen

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                                      • Christian J.
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                                        • 01.06.2002
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                                        #39
                                        AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                        Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
                                        Selbstverständlich müssen Radwege so gebaut werden, dass man auf diesen zügig ans Ziel kommen kann. Zügig meint eine Auslegung auf eine Geschwindigkeit von mindestens 25km/h. Bei einer Tempo 30-Zone braucht man daher keinen Radweg, da ist die Geschwindigkeitsdifferenz zu den Autos vernachlässigbar.
                                        Wichtig ist hier "kann"! Man KANN 25kmh fahren. Es muss aber auch möglich sein, mit 15 km/h lebend ans Ziel zu kommen. Sonst nimmst Du viele vom Radverkehr aus. Und selbst ich als durchaus sportlicher Rennradfahrer fahre auf meinem täglichen Arbeitsweg selten über 25km/h, mein Schnitt mit dem Alltagsrad liegt bei 16-17kmh. Nicht, weil ich nicht schneller fahren könnte sondern weil das das Tempo ist, mit dem ich entspannt und nicht verschwitzt auf Arbeit ankomme und mit dem ich gemütlich "im Strom schwimmen" kann und nicht ständig irgendwelche Radfahrer*Innen überholen muss.
                                        "Er hat die Finsternis der Latrinen ertragen, weil in der Scheiße nach Mitternacht sich manchmal die Sterne spiegelten"
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                                        • hrrh
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                                          #40
                                          AW: StVO-Novelle - endlich mehr Rechte für Radfahrer

                                          Zitat von Christian J. Beitrag anzeigen
                                          Wichtig ist hier "kann"! Man KANN 25kmh fahren. Es muss aber auch möglich sein, mit 15 km/h lebend ans Ziel zu kommen. Sonst nimmst Du viele vom Radverkehr aus.
                                          Die 25km/h schaffen seit einigen Jahren sogar herzkranke Rentner mit Raucherlunge und Krückstock, gedankt sei den Erfindern des Hilfsmotors. Bevor es Ebikes gab waren die Rentner noch viel langsamer...

                                          Lagsamer kann man natürlich auch fahren, dann wird man halt gelegentlich überholt. Dazu gehören, genau wie beim Ärgern, immer zwei: Einer der es macht und einer der es mit sich machen lässt. Muss man halt an sehr engen Stellen und/oder bei Gegenverkehr temporär die Spur komplett dicht machen...

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