Kind + Fahrrad + Landstraße

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    • 07.04.2008
    • 20009
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

    Zitat von codenascher Beitrag anzeigen
    Ich habe damals in der dritten Klasse glaube ich, so einen Radfahrschein oder sowas gemacht!? Ich glaube es hieß damals, dass ich ab diesem Zeitpunkt auf der Straße fahren durfte. So ganz bekomme ich das nicht mehr zusammen.
    Kennt den wer?
    Diese Radfahrerführerscheine haben keinerlei rechtliche Wirksamkeit. Es wird oft geraten, dass Eltern Kinder erst danach mit dem Rad zur Schule fahren lassen sollten, aber das ist eine reine Empfehlung.
    "I pity snails and all that carry their homes on their backs." Frodo Baggins

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    • rumpelstil
      Alter Hase
      • 12.05.2013
      • 2700
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

      Auf der Seite vom ADFC steht:

      "Kinder bis zum Alter von acht Jahren fahren auf dem Gehweg oder auf baulich von der Fahrbahn getrennten Radwegen. Auf die Fahrbahn gemalte Radfahr- oder Schutzstreifen dürfen sie nicht benutzen. Kinder von acht bis zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen oder fahren auf Radwegen oder der Fahrbahn. Ab zehn Jahren müssen sie Radweg oder Fahrbahn nutzen."


      Wenn das so korrekt ist, dürfen 6jährige nicht auf der Strasse fahren.


      Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
      Andererseits kenne ich Kinder unter 10 Jahren, die fahren auf der Straße alleine zur Grundschule , teils ohne Bürgersteig..
      10 Jahre ist aber definitiv was anderes als 6 Jahre!


      In Bayern wird der Fahrradführerschein normalerweise in der 4 Klasse gemacht. Das fällt also in die Phase zwischen 8 und 10 Jahren wo die Kinder wahlweise auf dem Bürgersteig oder Strasse fahren können. Ich finde es super, dass es diese Spanne gibt, weil Kinder eben unterschiedlich reif sind.

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      • Rattus
        Lebt im Forum
        • 15.09.2011
        • 5177
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        #23
        AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

        Es gibt rechtliche Bestimmungen: https://www.adfc.de/artikel/rechtlic...nd-begleitung/

        Ich hatte mich neulich gewundert, wieso vor der Grundschule bei uns nur Roller stehen, keine Fahrräder. Eine Freundin klärte mich auf. Hatte ich nicht auf dem Plan, als ich das Eingangsposting las

        UPS, doppelt hält besser
        Das Leben ist schön. Von einfach war nie die Rede.

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        • Werner Hohn
          Freak
          Liebt das Forum
          • 05.08.2005
          • 10870
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          #24
          AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

          Den "Fahrradführerschein" gibt es immer noch. Meine älteren Enkel haben den alle. Der befähigt aber nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr. Fürs Fahrrad ist grundsätzlich kein Befähigungsnachweis erforderlich. Radvereine und -verbände sehen den teils kritisch, weil auf vertrautem Gelände (meist Schulhof) die immer gleichen Situationen geübt werden.

          Irgendwo im Netz habe ich gelesen, es gibt kein Mindestalter für die Teilnahme am Straßenverkehr. Auch kleine Kinder gehen ja oft genug mangels Alternative auf der Straße. Damit sind sie im Sinne der StVO Verkehrsteilnehmer. Fragezeichen allerorten?
          Zuletzt geändert von Werner Hohn; 16.04.2020, 20:33. Grund: Präzisiert
          .

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          • Werner Hohn
            Freak
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            • 05.08.2005
            • 10870
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

            Zitat von rumpelstil Beitrag anzeigen
            10 Jahre ist aber definitiv was anderes als 6 Jahre!
            Dem stimme ich zu, dennoch richtig lesen.

            *örgs* Da waren plötzlich viele Beiträge. Also Dopplungen und Wiederholung meinerseits.
            Zuletzt geändert von Werner Hohn; 16.04.2020, 20:32.
            .

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            • Mus
              Freak

              Vorstand
              Liebt das Forum
              • 13.08.2011
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              #26
              AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

              Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
              Den "Fahrradführerschein" gibt es immer noch. Meine älteren Enkel haben den alle. Der befähigt aber nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr. Fürs Fahrrad ist grundsätzlich kein Befähigungsnachweis erforderlich. Radvereine und -verbände sehen den teils kritisch, weil auf vertrautem Gelände (meist Schulhof) die immer gleichen Situationen geübt werden.
              Mittlerweile gibt es auch sogenannte "Realraumfahrten". Macht die ganze Sache aber nicht wirklich besser. Insofern ändert sich nichts an der, wie ich finde sehr zutreffenden Einschätzung, die du oben gibst. "Der befähigt aber nicht zur Teilnahme am Straßenverkehr."
              Sicher Radfahren lernt man nicht in paar Stunden in der Schule sondern in vielen, vielen Stunden im echten Leben, manche schneller, manche langsamer.

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              • anja13

                Alter Hase
                • 28.07.2010
                • 4882
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                #27
                AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
                Du meinst ohne Begleitung durch Erwachsene? Komisch, habe ich mir noch nie Gedanken drüber gemacht, weil ich davon ausgehe, dass auf der Straße immer eine Begleitperson dabei ist.
                Nein, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich mit Begleitung. Ich meinte, ob sie überhaupt alleine - im Sinne von selbstständig, also nicht irgendwo dran gehängt - fahren dürfen.
                Hier vor der Tür lassen wir sie alleine fahren, es ist wenig Verkehr, die Straße ist gut einsehbar, aber sonst nicht.

                Andererseits kenne ich Kinder unter 10 Jahren, die fahren auf der Straße alleine zur Grundschule , teils ohne Bürgersteig. Ist das nicht sogar gewollt? Andere gehen genau diesen Schulweg zu Fuß, auch teils auf der Straße, weil der Bürgersteig fehlt. Zusatz: Extrem wenig Verkehr.
                Zur Grundschule durften wir erst allein mit dem Rad nach der Radfahrprüfung in der dritten? Klasse.
                Edit: Das war damals ne Runde durchs Dorf. Da wurde auf Handzeichen und Einhaltung der Verkehrsregeln geachtet. Ich habe damals Punktabzug bekommen, weil ich ein paar Meter cool sein wollte und ganz lässig die Hand runter hängen lassen habe - weiß ich noch. Die Regelung wer mit dem Rad kommen durfte war von der Schule aus. Hat aber -soweit ich mich erinnern kann - keiner genutzt, es gingen alle zu Fuß, war ja auch nicht weit.

                @Rumpelstil: Ich konnte in dem Alter noch gar nicht Rad fahren, nur mit Stützrädern, aber das zählt imo nicht. Aber da gab es auch noch kein Laufrad, ich finde, das Teil hat enorm viel gebracht. Und wir haben den Vorteil, dass sie hier die Möglichkeit haben zu üben (Straße rauf und runter). Unsere Neffen werden auf einem großen Bauernhof groß mit massig Platz, die konnten noch früher Rad fahren.

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                • Marhabal
                  Erfahren
                  • 08.06.2013
                  • 481
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                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                  Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
                  E
                  @ Marhabal

                  Bei deinen Fotos fällt auf, dass immer vorne die Mama, dann der Kleine gefolgt von der großen Kleinen und zum Schluss der Papa fährt. Habt ihr eine feste Reihenfolge?
                  Klares JEIN!

                  Wenn wir zu viert unterwegs sind, fährt ein Erwachsener vorne, einer hinten. Dazwischen die Kinder, deren und unsere Reihenfolge wechselt.

                  Wenn wir zu dritt sind, fährt die Große vorn, ich hinten.

                  Zu zweit fährt das Kind i.d.R. vorn, außer ich kenne die Ecke und weiß, dass es wichtig ist, dass der erfahrene Fahrer vorne fährt, weil etwas kritisches eingesehen und schnell interpretiert werden muss.

                  Zum Thema, ob es erlaubt ist, dass Kinder unter 8 auf der Straße fahren: in Deutschland meiner Rechtsinterpretation nach nein. Aber - und das ist bei uns in Deutschland ja so geil: Kinder in dem Alter sind weder schuldfähig noch haftbar für Schäden. Sprich, wenn ein Kind im Straßenverkehr im Alter von unter 10 Jahren einen Unfall verursacht, ist immer der andere der Blöde, denn das Kind haftet nie. Und es gibt sogar zwei mir bekannte Urteile, bei denen Kinder (das eine war 4, das andere 5) in Begleitung ihrer Eltern auf der Starße unterwegs waren und durch ihre "Fehler" (einmal auf dem Fahrrad, einmal auf dem Roller) Unfälle verursacht haben. In beiden Fällen mussten die Eltern nicht haften. Allerdings mussten sie in der Nähe sein (in einem Fall war der Vater 20m entfernt, das reichte als "nah").

                  Ob man allerdings zu einem Bußgeld verdonnert werden kann, weiß ich nicht. Wahrscheinlich schon.

                  Nachtrag: Radführerschein und Recht mit dem Rad zur Schule zu fahren: viele Schulen, gerade in NRW, versuchen das immer wieder den Eltern einzutrichtern, ihre Kinder dürften nicht mit dem Rad kommen - aus diesem oder jenem Grund (Führerschein, Versicherung, ...). Alles Bullshit, zumindest für NRW gibt es Urteile und sogar eine Verordnung, dass solche Vorgaben seitens der Schule nicht rechtens sind. Klar, versuchen trotzdem viele Schulen, vor allem in den größeren Städten.

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                  • DerNeueHeiko
                    Alter Hase
                    • 07.03.2014
                    • 3129
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                    Zitat von anja13 Beitrag anzeigen
                    Nein, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Natürlich mit Begleitung. Ich meinte, ob sie überhaupt alleine - im Sinne von selbstständig, also nicht irgendwo dran gehängt - fahren dürfen.
                    Ich vermute, grundsätzlich schon, denn laut §24 StVO gelten Kinderfahrräder nicht als Fahrzeuge im Sinne der StVO, sondern es gelten die Regeln für Fußgänger - und Fußgänger dürfen ja auch auf Straßen ohne Gehweg/Seitenstreifen gehen (außerorts links!). Allerdings sind Kinderfahrräder laut Verwaltungsvorschrift Fahrräder, die üblicherweise zum spielerischen Umherfahren im Vorschulalter verwendet werden (siehe https://www.stvo.de/strassenverkehrs...ewegungsmittel) - damit prinzipiell bliebe eine Lücke zwischen dem Alter von 6 und 8.

                    Werner, ich denke, du musst das entscheiden. Ich persönlich kenne Sechsjährige, bei denen bin ich schon angespannt, wenn ich innerorts zu Fuß auf dem Gehweg mit ihnen unterwegs bin, und ich kenne Sechsjährige, mit denen würde ich prinzipiell auch mit dem Fahrrad auf der Landstraße fahren, wenn es "nötig" wäre (und das Kind fit ist - wenn müde oder bockig, dann nicht).

                    MfG, Heiko

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                    • Mus
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                      #30
                      AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                      Ich hab jetzt mal versucht heraus zu bekommen, was mit Kindern unter acht ist, dort wo kein Geh-/Radweg vorhanden ist, aber es ist in der Tat nix, aber auch gar nix zu finden. Das ist echt übel, denn außer der vom TO beschriebenen Situation auf der Landstraße gibt es ja viele Orte auf dem Land, wo in Wohngebieten die ruhigen Nebenstraßen ebenfalls keine Gehwege haben.
                      Was sollen die Kids da jetzt also tun? Erst ab 8 Fahrrad fahren?

                      Das Problem wird noch mal gesteigert, weil die Mitnahme im Fahrradhänger/-sitz nur bis 7 erlaubt ist.
                      Also: Liebe Familien mit Kindern zwischen 7 und 8 lasst das Fahrradfahren ganz bleiben!

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                      • Rattus
                        Lebt im Forum
                        • 15.09.2011
                        • 5177
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                        #31
                        AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                        Zitat von Mus Beitrag anzeigen
                        Was sollen die Kids da jetzt also tun? Erst ab 8 Fahrrad fahren?
                        Du gehst mir nicht eher ins Wasser, bist du schwimmen kannst
                        Das Leben ist schön. Von einfach war nie die Rede.

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                        • anja13

                          Alter Hase
                          • 28.07.2010
                          • 4882
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                          #32
                          AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                          Zitat von Mus Beitrag anzeigen
                          Das Problem wird noch mal gesteigert, weil die Mitnahme im Fahrradhänger/-sitz nur bis 7 erlaubt ist.
                          Das große Kimd passt schon seit über einem Jahr nicht mehr in den Anhänger. Das kleine jetzt nur noch knapp - erlaubte Kopfhöhe reicht nicht.

                          Es scheint da eine Regelungslücke zu geben - Radfahrende Kinder unter 8 J. kommen da nicht wirklich vor. Und beim Kinderarzt wird man bei der U mit 4J. gefragt, ob das Kind schon radfahren könne ...

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                          • Mus
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                            • 13.08.2011
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                            #33
                            AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                            Zitat von anja13 Beitrag anzeigen
                            Das große Kimd passt schon seit über einem Jahr nicht mehr in den Anhänger. Das kleine jetzt nur noch knapp - erlaubte Kopfhöhe reicht nicht.
                            Das es im Normalfall nicht sinnvoll und praktikabel ist Kinder bis 7 im Hänger mitzunehmen, ist ja nochmal eine ganz andere Sache.
                            Aber wenn es der Gesetzgeber nun mal bis 7 erlaubt, weshalb erlaubt er dann das normale Fahrradfahren* de facto erst ab 8? Das ist ja sowas von inkonsistent.

                            Wobei ich mir sicher bin, dass Kinder bis 8 nur auf Gehwegen fahren müssen, wenn solche überhaupt vorhanden sind* und ansonsten die Straße benutzten dürfen. Nur sollte man das dann bitte auch mal von offizieller Seite schreiben und nicht dort ein rechtliches Vakuum zu ungunsten der Eltern lassen.

                            *Wie schon vorher beschrieben: Auf dem flachen Land ist Fahrradfahren ansonsten für Kids gar nicht möglich. In dem Ort wo ich herkomme hat kaum eine Straße außer der Hauptstraße Gehwege. Wir sind früher aber durch den ganzen Ort gedüst, sobald wir Rad fahren konnten, also noch deutlich vor dem 6. Geburtstag und so tun die Kiddies das auch heute noch.

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                            • rumpelstil
                              Alter Hase
                              • 12.05.2013
                              • 2700
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                              Zwischen "radfahren können" und "ansatzweise verkehrssicher sein" besteht allerdings ein grosser Unterschied, und der hat absolut rein gar nichts mit Geschicklichkeit zu tun.
                              Das sollte doch eigentlich klar sein, grad den Mamas, die hier schreiben.


                              Auch wenn es hier vielleicht eine Regelungslücke gibt - auf der Landstrasse, wo 100 gefahren werden darf, würde ich mit <8jährigen sowieso nicht fahren wollen. Es geht dem TE ja um reine Vergnügungsfahrten.

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                              • Harry
                                Meister-Hobonaut

                                Alter Hase
                                • 10.11.2003
                                • 4997
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                Zitat von rumpelstil Beitrag anzeigen

                                Auch wenn es hier vielleicht eine Regelungslücke gibt - auf der Landstrasse, wo 100 gefahren werden darf, würde ich mit <8jährigen sowieso nicht fahren wollen. Es geht dem TE ja um reine Vergnügungsfahrten.
                                Auf Radtouren kommt man manchmal aber nicht drum rum, um auf andere Nebenstrassen zu gelangen.
                                Und das muss man mit dem Kids üben.
                                Und in der Dauerschleife brüllen, Rechtsfahrgebot.
                                Gerade wenn landwirtschaftliche 40 to Gespanne mit 45 kmh auf einen zu kommen.
                                Gruß Harry.
                                Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen. (Johann Wolfgang von Goethe)

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                                • Gast202105024
                                  Gelöscht
                                  Fuchs
                                  • 03.07.2012
                                  • 1920
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #36
                                  AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                  Im zweifel darf man alles, was nicht verboten ist. Wenn der Unfallversicherungsträger einem ein Verkehrsmittel für den Schulweg "verbietet", bedeutet das nicht, dass ich nicht fahren darf, sondern nur, dass ich nicht versichert bin und schon gar nicht bedeutet es irgend etwas für die ganzen anderen Wege.

                                  Die Strecke muss passen. Und das Kind muss nicht die ganze Zeit verbal geführt werden, aber es muss auf Führung reagieren, wenn sie kommt.

                                  (Neulich eine Familie überholt. An der Schlusslicht-Mutter vorbei. Die knackig: Bela! Bela fuhr sofort aus der Mitte der Fahrnbhn nach rechts. Ich musste nichtmal klingeln)

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                                  • Wanderzwerg
                                    Fuchs
                                    • 09.07.2009
                                    • 2199
                                    • Privat

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                                    #37
                                    AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                    Hallo

                                    aus der StVO §2
                                    (5) Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr
                                    dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so
                                    dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen.
                                    Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird,
                                    darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine
                                    Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist
                                    besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit
                                    erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer
                                    Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.
                                    Leider steht da nichts, was man darf wenn es keinen Gehweg gibt

                                    Es war für mich als Bewohner der Berliner Innenstadt auch irrelevant, entweder in der Stadt Bürgersteig, oder außerhalb sind wir da gefahren wo es kein Problem war, meist im Wald ohne Autoverkehr. Längere Radtouren mit Landstraßenbenutzung haben wir dann erst gemacht als meine Tochter ca. 9 war. Mit ihr als 6 Jähriger hätte ich mich (aber ehr mangels Erfahrung beiderseits) es nicht getraut.
                                    Gruß
                                    Zwerg

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                                      • 13.08.2011
                                      • 13116
                                      • Privat

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                                      #38
                                      AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                      Zitat von Wanderzwerg Beitrag anzeigen
                                      Leider steht da nichts, was man darf wenn es keinen Gehweg gibt
                                      Genau das ist das Problem.
                                      Auf dem Land gibt es inner- wie außerorts viele kleine Straßen, auf denen kaum was los ist, die man problemlos auch mit jüngeren Kinder fahren kann und die weder Rad- noch Gehweg haben. An Möglichkeit das Radfahren ausschließlich auf Geh- und Radwegen zu üben mangelt es dort dagegen.
                                      Sollen die Leute dort jetzt ihre Kinder immer auf dem Gehweg an der Hauptstraße üben, damit sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.
                                      (Nein keine Sorge, so abstrus denkt dort keiner.)

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                                      • anja13

                                        Alter Hase
                                        • 28.07.2010
                                        • 4882
                                        • Privat

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                                        #39
                                        AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                        Zitat von rumpelstil Beitrag anzeigen
                                        Zwischen "radfahren können" und "ansatzweise verkehrssicher sein" besteht allerdings ein grosser Unterschied, und der hat absolut rein gar nichts mit Geschicklichkeit zu tun.
                                        Das sollte doch eigentlich klar sein, grad den Mamas, die hier schreiben.
                                        Wenn Du alles gelesen hättest, hättest Du bemerkt, dass das niemand bestritten hat. Es fährt immer ein Erwachsener mit (außer vorm Haus) und hat die Kinder im Blick, längere Strecken fahren wir mit zwei Erwachsenen. Ich würde denen nicht zutrauen, allein unterwegs zu sein, weil sie doch noch schnell abgelenkt sind. Aber sie wissen genau, dass sie zur Seite müssen oder anhalten, wenn ein Auto kommt, dass man vor Kurven besonders vorsichtig/ aufmerksam fahren muss und dass sie vor Weggabellungen, Abzweigungen etc. anhalten müssen.

                                        Trotzdem hätten wir GAR KEINE Möglichkeit mit den Kindern Rad zu fahren, wenn Radfahren für Kinder unter 6/ 7 oder 8 J. NUR auf Geh- oder Radwegen erlaubt wäre. Die gibt es hier schlicht nicht. Und selbst das, was woanders Feldwege wären, sind hier Straßen mit Namen, die für Autoverkehr freigegeben sind.

                                        Das geht schlicht an unserer Lebenswirklichkeit vorbei.

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                                        • rumpelstil
                                          Alter Hase
                                          • 12.05.2013
                                          • 2700
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                                          #40
                                          AW: Kind + Fahrrad + Landstraße

                                          Schau mal, was du hier geschrieben hast:

                                          Zitat von anja13 Beitrag anzeigen
                                          Und beim Kinderarzt wird man bei der U mit 4J. gefragt, ob das Kind schon radfahren könne ...
                                          Darauf habe ich mich bezogen. Denn das "radfahren können" hat eben nichts mit "verkehrssicher sein" zu tun.
                                          Es ist also ok, wenn der Kinderarzt das fragt. Es ist nicht lächerlich, man muss sich nicht darüber mokieren, man muss sich nicht über "die Behörden" "den Staat" oder was weiss ich "wundern".

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