Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

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  • Gast202105024
    Gelöscht
    Fuchs
    • 03.07.2012
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

    Wie soll denn eine Firma, die keinerlei Einnahmen mehr erzielt, sämtliche Einnahmen zurückerstatten, wo doch trotzdem Kosten anfallen? Welche Bank soll das finanzieren?

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    • Shades
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      • 21.08.2015
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

      Die KfW (mit der LH ohnehin schon Gespräche führt).

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      • Gast20200707
        GELÖSCHT
        Dauerbesucher
        • 25.05.2013
        • 764
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        #43
        AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

        Zitat von Shades Beitrag anzeigen
        @elbspitze Unser Flug über Ostern nach Norwegen wird bestimmt auch gestrichen. Hast Du einen Link für die Neuregelung der LH, dass keine Erstattung erfolgt? (Wundern täte mich das allerdings nicht. LH war ja schon öfters in illegale Aktionen verwickelt. Ich erinnere nur an das Kartell, wo sie dann ihre Kartellbrüder verpfiffen haben, um selbst straflos davon zu kommen.)

        Vermutlich ist es dann am besten, einen No Service Claim über Visa geltend zu machen? So habe ich auch mein Geld bei der Thomas Cook Pleite wiederbekommen.
        Schau mal hier: https://www.yatra.com/online/corona-travel-advisory Auf international gehen und Lufthansa auswählen, da steht alles in englisch. Du musst nun auf die LH oder den Vermittler zugehen. Kann auch sein, dass bis dahin schon wieder eine neue Regelung in Kraft getreten ist. LH hat in dieser Woche drei neue Anweisungen herausgegeben, die wissen selbst nicht mehr, was da richtig oder falsch ist.
        Am Ende wird der Weg über deine Kreditkarte der beste sein, um das Geld voll wieder zubekommen. LH und die gesamte Gruppe bekommen es aktuell nicht einmal hin, alle Kunden über gestrichene Flüge zu informieren. Wir hatten anfangs viele Kunden, die am Flughafen standen und der Flug gestrichen war. Seitdem müssen wir händisch die Buchungen kontrollieren. Also solltest Du auch selbst aktiv werden und prüfen, ob Deine Flüge noch planmäßig sind oder nicht.

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        • Ditschi
          Freak

          Liebt das Forum
          • 20.07.2009
          • 12345
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          #44
          AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

          Wer mit Kreditkarte gezahlt hat, kann versuchen, sein Geld über das sogenannte Chargeback- Verfahren zurückzuholen. AGB des Kreditkarten- Unternehmens lesen, Fristen beachten. Manchmal klappt das. Die Frage ist immer, wer letztlich auf der Forderung sitzen bleibt? Wer sein Geld über Chargeback erhalten hat, sollte sich nicht zu sicher fühlen. Denn oft haben diese Rückbuchungen nur vorläufigen Charakter. Unternehmer, die den Gründen widersprechen, Insolvenzverwalter oder Vermittlungsportale fordern oft überraschend Gelder vom Empfänger wieder zurück. In dem Kreislauf Kreditkartenunternehmen-Hausbank des Kunden- Flug-oder Reiseunternehmen- Bank des Unternehmens-- Vermittlungsportal - Reiseveranstalter -- sind die Rechtsbeziehungen komplex. Klärende Rechtsprechung ist noch Mangelware.
          Gegenwärtig beschäftig sich die Rechtsprechung ganz akut mit Chargeback beim Online-Glücksspiel: Spieler, die Geld verloren und mit Kreditkarte bezahlt haben, versuchen findig, sich ihr Geld über Chargeback zurückzuholen. Verschiedene Landgerichte schieben dem grade einen Riegel vor. Rechtsprechung aber noch uneinheitlich.
          Ditschi
          Zuletzt geändert von Ditschi; 21.03.2020, 11:58. Grund: Ergänzung

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          • nimrodxx
            Fuchs
            • 10.03.2009
            • 1662
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            • Meine Reisen

            #45
            AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

            Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
            [COLOR="#808080"]Gegenwärtig beschäftig sich die Rechtsprechung ganz akut mit Chargeback beim Online-Glücksspiel: Spieler, die Geld verloren und mit Kreditkarte bezahlt haben, versuchen findig, sich ihr Geld über Chargeback zurückzuholen.
            OT: Das hört sich ja fast wie die Feuerversicherung für Zigarren an...

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            • Moltebaer
              Freak

              Liebt das Forum
              • 21.06.2006
              • 12256
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              • Meine Reisen

              #46
              AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

              OT: Jepp, selbe Liga für mich als Laien.

              Der Ansatzpunkt dürfte sein, daß die Spieler das Geld nicht "verloren" haben, sondern daß es die Teilnahmegebühr für das Spiel war, dem sie sich bewußt ausgesetzt haben. Als Leistung erhielten sie den Nervenkick, also ist der Vertrag erfüllt. Tausche Geld gegen Endorphin. Ggf. kommt auch mal bis zu 49% des Geldes zurück, aber es gibt keine Garantie, sondern das Geld ist ab dem Moment als "weg" zu betrachten, in dem man den Einsatz macht.
              Falls nicht, kaufe ich in Zukunft Aktien per Kreditkarte.
              Zuletzt geändert von Moltebaer; 21.03.2020, 16:08. Grund: OT gesetzt
              Wandern auf Ísland?
              ICE-SAR: Ekki týnast!

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              • Ditschi
                Freak

                Liebt das Forum
                • 20.07.2009
                • 12345
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                • Meine Reisen

                #47
                AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                OT: So simpel ist das nicht. Solange online- Glücksspiel verboten ist, ist der Vertrag nichtig. Und bei einem nichtigen Vertrag bestehen Rückforderungsansprüche. Das ist der Grundsatz. Inwieweit ein Chargeback-Anspruch gegen beteiligte Banken besteht, ist noch einmal eine andere Frage. Gebt einmal " chargeback" / Glücksspiel" bei google ein, dann stoßt ihr auf Anzeigen diverser Anwälte, die sich darauf spezialisiert haben, Glücksspielern ihr Geld zurück zu holen. Meist führen sie zur Unterstüzung ihrer Sicht Urteile in ihren Sinne an. Aber Vorsicht: die gegenteilige Rechtsprechung wird meist verschwiegen, da nicht geschäftsfördernd. Das alles ist OT, da es nur um Glücksspiel geht. Und es ist ein Problem mit Verfallsdatum, da durch neuen Staatsvertrag das Online- Glücksspiel Mitte 2021 legalisiert wird.

                Nicht OT und ganz gut erklärt:

                https://www.finanztip.de/blog/air-be...isevermittler/

                Weil es-- wie der Artikel bestätigt-- noch keine verläßliche Rechtsprechung gibt, ist das net voll mit mehr oder weniger guten Tipps, die aber fast alle auf Erfahrungswerten beruhen. Mal hat es geklappt, mal nicht. Mal mußte man zurückzahlen, mal nicht.
                Meine Meinung: einen Versuch ist es allemal wert, sein Geld über die Rückbuchung per Kreditkarte zurück zu holen. Das Risiko ist gering, da keine Kosten entstehen. Man sollte sich nur bewußt sein, daß das nicht immer klappen muß und daß die Rückbuchung unter Umständen nur ein vorläufiges Ergebnis liefert.

                Ditschi
                Zuletzt geändert von Ditschi; 21.03.2020, 15:28. Grund: Man findet immer mal wieder Tippfehler

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                • Shades
                  Dauerbesucher
                  • 21.08.2015
                  • 641
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                  @Elbspitze Das LH Umbuchungsangebot ist mE ein Trick. Wenn ich umbuche, hat LH das Recht, mein Geld zu behalten. Ich werde deshalb warten, bis der Flug storniert ist und dann mein Geld zurückfordern und ggf. Charge Back einleiten.

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                  • markrü
                    Alter Hase
                    • 22.10.2007
                    • 3336
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                    OT:
                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    ...da durch neuen Staatsvertrag das Online- Glücksspiel Mitte 2021 legalisiert wird.


                    OT: Endlich wieder eines der brennendsten Probleme gelöst!
                    Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
                    Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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                    • Ditschi
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 20.07.2009
                      • 12345
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                      Da geschah schon vor der Corona-Krise in D, denn der bisherige Staatsvertrag läuft am 30.06.2021 aus.
                      Ditschi

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                      • hrrh
                        Dauerbesucher
                        • 18.03.2005
                        • 609

                        • Meine Reisen

                        #51
                        AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                        Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                        [COLOR="#808080"]OT: So simpel ist das nicht. Solange online- Glücksspiel verboten ist, ist der Vertrag nichtig. Und bei einem nichtigen Vertrag bestehen Rückforderungsansprüche. Das ist der Grundsatz. Inwieweit ein Chargeback-Anspruch gegen beteiligte Banken besteht, ist noch einmal eine andere Frage.
                        ...und noch eine Frage ist die, welches Recht anzuwenden ist. Die Glücksspielbuden haben ihren Sitz im Ausland, die Banken und Zahlungsdienstleister teilweise auch. Und all haben je die nach örtlichem Recht erforderliche Genehmigungen...

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                        • bluesaturn
                          Fuchs
                          • 11.01.2017
                          • 1012
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #52
                          AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                          Zitat von Shades Beitrag anzeigen
                          @Elbspitze Das LH Umbuchungsangebot ist mE ein Trick. Wenn ich umbuche, hat LH das Recht, mein Geld zu behalten. Ich werde deshalb warten, bis der Flug storniert ist und dann mein Geld zurückfordern und ggf. Charge Back einleiten.
                          Genau das denke ich mir auch. Ich lasse es jetzt drauf ankommen. Ich ergaenze: Ich will naemlich auch keinen Gutschein. Ich moechte das Geld zurueckhaben. LH speist Leute zur Zeit mit einem Gutschein ab, aber man hat das Recht, sein Geld zurueckzubekommen.

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                          • berniehh
                            Fuchs
                            • 31.01.2011
                            • 2402
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #53
                            AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                            Zitat von bluesaturn Beitrag anzeigen
                            LH speist Leute zur Zeit mit einem Gutschein ab,
                            Die Deutsche Bahn anscheinend auch. Meine Nichte wollte morgen mit ihrem Freund nach Freiburg. Für die Hotelbuchung haben sie ihr Geld zurückbekommen, aber für die Bahnfahrt nur einen Gutschein.
                            www.trekking.magix.net

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                            • Leser
                              Erfahren
                              • 07.12.2013
                              • 226
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #54
                              AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                              Vermutlich hatten sie ein Sparpreis- oder Supersparpreis-Ticket, vor dem 13. März gekauft? Da gilt Zugbindung und es gibt im Normalfall keine Möglichkeit der Stornierung.
                              Die Regelung lautet jetzt, dass das Ticket in einen Gutschein umgetauscht werden kann oder bis 30. Juni ohne Einschränkungen genutzt werden kann.
                              Ich finde für mich, dass das eine gute Kulanzregelung ist. Schließlich wusste ich bei der Buchung, dass ich nichts zurück bekomme, falls mir was dazwischen kommt und habe - weil ich diese Risiko trage - ein supergünstiges Ticket bekommen. Ich wäre auch ohne diese Kulanzregelung nicht gefahren.
                              Übrigens: Entfällt der Reiseanlass wegen des Corona-Virus wird auch erstattet, z.B. weil das Konzert nicht stattfindet. Da das Hotel bestimmt zu hat könnte das vielleicht eine Begründung für eine Erstattung sein?

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                              • eames68
                                Erfahren
                                • 15.05.2017
                                • 176
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #55
                                AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                Zitat von berniehh Beitrag anzeigen
                                Die Deutsche Bahn anscheinend auch. Meine Nichte wollte morgen mit ihrem Freund nach Freiburg. Für die Hotelbuchung haben sie ihr Geld zurückbekommen, aber für die Bahnfahrt nur einen Gutschein.
                                Bei Sparpreisen war es schon vor der Corona-Geschichte so, dass es maximal einen Gutschein gab (abzüglich Gebühr). Bei Supersparpreisen gab es im Stornofall gar nix.

                                Der Unterschied zwischen Bahn und LH ist, dass die LH nicht mehr befördern will oder kann, die Bahn aber deine Nichte ja befördern will (und kann), aber deine Nichte will halt nicht mehr. Das Storno geht also von ihr aus.

                                Deine Nichte hatte möglicherweise ein Sparpreisticket, dafür hätte sie auch ohne Corona im Stornofall nur einen Gutschein bekommen. In diesem Fall hat sich für sie nichts geändert (im Sinner eine Besser- oder Schlechterstellung).

                                Vielleicht hatte sie auch ein Supersparpreisticket, dafür hätte sie vor Corona im Stornofall überhaupt nichts bekommen. Durch die Kulanzregeln in Folge Corona kann sie dieses Ticket jetzt gegen Gutschein stornieren. In dem Fall wäre sie sogar besser gestellt als ohne Corona.

                                Was deine Nichte jedenfalls nicht hatte, war ein Flexpreisticket, denn dafür zahlt die Bahn weiterhin im Stornofall Geld aus (so wie das schon vor Corona war).

                                Deine Nichte wurde durch die Sonderstornoregelung der Bahn nicht schlechter gestellt, sondern gleich oder besser.

                                Sie sollte sich auch darüber freuen, dass die Chancen, dass sie den DB-Gutschein tatsächlich einlösen kann, höher sind als bei einem Gutschein der LH, wo eine Insolvenz nicht völlig ausgeschlossen ist.
                                Zuletzt geändert von eames68; 23.03.2020, 10:45.

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                                • TilmannG
                                  Fuchs
                                  • 29.10.2013
                                  • 1332
                                  • Privat

                                  • Meine Reisen

                                  #56
                                  AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                  OT: Mein Frage an Reiserechtsexperten passt hier jetzt nicht ganz rein, wenn es einen besseren Faden gibt, bitte verschieben

                                  Wir hatten im Dez Flüge nach Alaska gebucht: Direkt Frankfurt - Anchorage, Ende Juli - Ende Aug.

                                  Bislang hatte ich gehofft, dass die Flüge von der Gesellschaft abgesagt werden und man irgendwann über Entschädigung/Gutscheine spricht. In Flugplan waren sie nicht mehr aufgeführt - und sie sind auch weiterhin gestrichen.
                                  Nun wurde uns aber ein veränderter Flugplan mitgeteilt: Mit Stopp in Seattle, Weiterflug mit einer anderer Linie, wesentlich längeren Reisezeiten. Eine kleine Entschuldigung, keine Rechtsmittel-Belehrung. Die Stopp-Zeit in Seattle würde mir auch in normalen Zeiten nie ausreichen, diesen Flug hätte ich so nicht gebucht.

                                  Jenseits der aktuellen Einreise-Sperre, der bestehenden Reisewarnung und der anderern Risiken hätte ich die grundsätzliche Frage, ob ein Direktflug ohne weiteres so umgewandelt werden kann. Kaufentscheidend war ja die direkte Verbindung.

                                  Grundsätzlich wären wir hinsichtlich Gutschein bereit zum Kompromiss. Alaska scheint unser Ziel nicht zu werden: 2018 konnte ich die Reise wg Knieverletzung nicht antreten, die gleiche airline war damals sehr kulant bei der Verteilung der Flüge auf Familienmitglieder, auf anderer Strecken, andere Termine.

                                  Grüße von Tilmann
                                  http://www.foto-tilmann-graner.de/

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                                  • Pfad-Finder
                                    Freak

                                    Liebt das Forum
                                    • 18.04.2008
                                    • 11913
                                    • Privat

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                                    #57
                                    AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                    Die Seite kennst Du?

                                    https://europa.eu/youreurope/citizen...r/index_de.htm
                                    Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                                    • TilmannG
                                      Fuchs
                                      • 29.10.2013
                                      • 1332
                                      • Privat

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                                      #58
                                      AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                      Ja, natürlich.
                                      Grundsätzlich werden dort (wie auch in den kommerziellen Flugrechteportalen) eher die Fälle behandelt, wo es Probleme während der Reise oder unmittelbar bei Antritt gegeben hat.
                                      Hier geht es um eine Umbuchung seitens der Linie viele Wochen vor Reiseantritt. Meine Frage finde ich dort jedenfalls nicht beantwortet.
                                      Meine Strategie wäre, ab Mitte Juni (wenn es seitens des AA Neues zur Reisewarnung gegeben hat) mit der airline Kontakt aufzunehmen.
                                      Wenn ich vorher zu meiner Frage (Umbuchung von Direktfkug auf Flug mit Stop und Anschlussflug mit anderer Linie) Auskunft bekommen könnte, wäre ich dankbar.
                                      Grüße von Tilmann
                                      http://www.foto-tilmann-graner.de/

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                                      • Jurilaris
                                        Erfahren
                                        • 15.08.2010
                                        • 188
                                        • Privat

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                                        #59
                                        AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                        @TilmannG
                                        Nach meiner Kenntnis entspricht diese Umbuchung eine Stornierung der Reise, habe das in sehr ähnlicher Form mit Thai durch.

                                        Nonstop Flug durch Gesellschaft umgebucht auf einen mit Zwischenlandung, das dürfte Dich berechtigen zurückzutreten. Diese Umbuchung kommt einer Annullierung des ursprünglichen Fluges gleich. Nur nicht zu lange warten dort Kontakt aufzunehmen.

                                        Nach Kontakt mit einem Vorgesetzten habe ich damals problemfrei stornieren können.
                                        Fluggesellschaft anrufen, sollte kein Problem seind.

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                                        • Ditschi
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                                          Liebt das Forum
                                          • 20.07.2009
                                          • 12345
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                                          #60
                                          AW: Corona Virus: Flugpreisrückerstattung bei Einreisesperre?

                                          Ich kann die Frage nicht beantworten, weil ich kein Reiserechtsexperte bin. M.E. geht das auch zu sehr ins Eingemachte und würde hier individuelle Rechtsberatung im Einzelfall bedeuten, die hier niemand leisten kann und leisten sollte.
                                          Der Sachverhalt ist dürftig. Da gäbe es Fragen: Wer ist der Vetragspartner des außereuropäischen Fluges? Welches Recht findet Anwendung ? Was will ich eigentlich? Zurücktreten ? Oder doch fliegen und Entschädigung ? Pauschalreise oder Individualreise? Was sagen die AGB der Airline zur Umbuchung?
                                          So einfach, wie in der Antwort von Juliaris, ist die Sache nicht. Nehmen wir einmal an, wir landen beim deutschen Recht, was ja bislang noch nicht erkennbar ist. Dann kann eine wesentliche Vertragsänderung Nichterfüllung des ursprünglichen Vertrages bedeuten und zum Rücktritt berechtigen. Nach dem Gesetz. Problem: viele Airlines behalten sich in den AGB`s ein Recht auf Umbuchung vor. Jetzt kommt es darauf an, ob diese Klausel wirksam ist oder nicht. Sie wäre es nicht, würde sie den Kunden unangemessen benachteiligen. Und genau an dem Punkt setzt eine umfangreiche, kaum überschaubare Rechtsprechung an, was wann dem Kunden noch zugemutet werden kann und was nicht mehr. Die Rechtsprechung dazu ergibt mittlerweile ein ausgeklügeltes kasuistisches System, in dem man sich auskennen muß.
                                          Ähnlich das System, aber überschaubarer, wenn Europäisches Flugrecht Anwendung findet und wenn man wegen Umbuchung / Flugzeitänderung Entschädigung verlangt:
                                          https://www.flugrecht.de/flugausfall...SACEgLNu_D_BwE
                                          Auf schwierige Fragen gibt es selten einfache Antworten.
                                          Ditschi

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