Radstreifen Ursache und Wirkung

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  • Mus
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    • 13.08.2011
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    #21
    AW: Der Tod trägt Schwarz

    OT: Ich nenne diese Dinger ja sarkastischer Weise "Todesstreifen", weil die meisten, die ich kenne genau eine Autotüre breit entlang der parkenden Autos geführt werden. (Und das am besten noch bergab in ner 30 Zone wo man das Ding sowieso nicht bräuchte. )

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    • derMac
      Freak
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      • 08.12.2004
      • 11888
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      #22
      AW: Der Tod trägt Schwarz

      Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
      Rechtsfahrgebot gilt auch da; wenn die Schutzstreifen nicht breit genug sind, ist "möglich weit rechts" halt links vom Streifen. Wie gesagt, im Prinzip muss ein Radfahrer so fahren, als sei die Markierung für den Schutzstreifen nicht vorhanden.
      Ja, aber deine Formulierung "damit folgt die Pflicht zur Benutzung aus dem Rechtsfahrgebot" gilt eben nicht allgemein für jeden Streifen, sondern nur wenn der Streifen breit genug ist, sie "folgt" also nicht sondern ergibt sich eher "zufällig". Deshalb hatte ich das ergänzt, weil das in deinem Text IMO nicht klar war.

      Mac

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      • ChristianBerlin
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        • 01.02.2015
        • 474
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        #23
        AW: Der Tod trägt Schwarz

        Zitat von Mus Beitrag anzeigen
        OT: Ich nenne diese Dinger ja sarkastischer Weise "Todesstreifen", weil die meisten, die ich kenne genau eine Autotüre breit entlang der parkenden Autos geführt werden. (Und das am besten noch bergab in ner 30 Zone wo man das Ding sowieso nicht bräuchte. )
        Ja, leider; und leider denken auch viele Autofahrer, sie dürften Radler auf dem Schutzstreifen beliebig eng überholen (dabei gelten da die 1,5 m genauso wie ohne Streifen). Viele Radler dagegen wähnen sich auf einem eigenen Fahrstreifen und haben daher falsche Annahmen, was Überholen etc. betrifft. Die Dinger sind irgendwie meist nicht wirklich sinnvoll.

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        • lina
          Freak

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          • 12.07.2008
          • 42862
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          #24
          AW: Der Tod trägt Schwarz

          Das ist meines Erachtens ein Gestaltungsproblem – hier müsste eine andere Markierungsart gefunden werden.

          Normalerweise heißt Linie: bis zu dieser Begrenzung darf man die Straße nutzen. Und gestrichelte Linie: darf problemlos überfahren werden. Dazu kommt, dass wer selber nicht Rad fährt, oft nichts von den 1,50 m Abstand weiß – und das nicht mal in der jüngeren Generation, die das in der Fahrschule eigentlich gelernt haben müsste. Neulich hat eine ca. 25-jährige Beifahrerin extra das Fenster heruntergekurbelt, um mich in einer 30er Zone zusammenzubrüllen, weil ich an parkenden Autos entlang den erforderlichen Sicherheitsabstand eingehalten habe und sie mich nur durch den Wechsel ihrer Fahrspur überholen konnten. Natürlich ohne 1,50 m Abstand

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          • DerNeueHeiko
            Alter Hase
            • 07.03.2014
            • 3129
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            • Meine Reisen

            #25
            AW: Der Tod trägt Schwarz

            Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
            Für Schutzstreifen (die mit der gestrichelten Linie) gibt es keine gesonderte Benutzungspflicht; sie sind aber Teil der Fahrbahn (kein eigener Fahrstreifen) und damit folgt die Pflicht zur Benutzung aus dem Rechtsfahrgebot, wenn anwendbar. Konsequent links neben dem Streifen zu fahren ist daher i.A. ein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot §2 StVO.
            Da sie eben Teil des Fahrbahn sind, gelten auch die üblichen Regeln für (Rechts-)Überholen und Abstände.

            Im Prinzip kann man diese Streifen so sehen, dass sie paradoxerweise für Radfahrer keine Wirkung haben, sondern diese sich so zu verhalten haben, als seien sie nicht vorhanden; lediglich andere Fahrzeuge dürfen sie eben nur bei Bedarf befahren.
            Was @siggi wohl meint: In der StVO zu Zeichen 340: https://dejure.org/gesetze/StVO/Anla...tml#Zeichen340 steht: "2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.". Das gilt sicherlich dem Wortlaut nach auch für Fahrradfahrer (da ja Fahrräder auch Fahrzeuge sind). Auch wenn es garantiert nicht so gemeint ist - früher stand da schließlich "andere Fahrzeuge"...

            Ob das Rechtsfahrgebot "ausreichend" Bedarf für Radfahrer darstellt, aber nicht für KFZ-Führer?

            MfG, Heiko

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            • ChristianBerlin
              Erfahren
              • 01.02.2015
              • 474
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              #26
              AW: Der Tod trägt Schwarz

              Zitat von derMac Beitrag anzeigen
              Ja, aber deine Formulierung "damit folgt die Pflicht zur Benutzung aus dem Rechtsfahrgebot" gilt eben nicht allgemein für jeden Streifen, sondern nur wenn der Streifen breit genug ist, sie "folgt" also nicht sondern ergibt sich eher "zufällig". Deshalb hatte ich das ergänzt, weil das in deinem Text IMO nicht klar war.

              Mac
              Deshalb stand da auch ein "wenn anwendbar" hinter dem von Dir zitierten Satzteil. Auch ergibt sich das logisch aus dem zweiten Absatz meines Postings. Ob jetzt eine Pflicht "folgt" oder sich "ergibt" (das "zufällig" würde ich jetzt mal verneinen), ist dann doch eher Wortklauberei. Aber wir sehen wohl die gleichen Konsequenzen für die Benutzung.

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              • derMac
                Freak
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                • 08.12.2004
                • 11888
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                #27
                AW: Der Tod trägt Schwarz

                OT:
                Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
                Deshalb stand da auch ein "wenn anwendbar" hinter dem von Dir zitierten Satzteil. Auch ergibt sich das logisch aus dem zweiten Absatz meines Postings. Ob jetzt eine Pflicht "folgt" oder sich "ergibt" (das "zufällig" würde ich jetzt mal verneinen), ist dann doch eher Wortklauberei. Aber wir sehen wohl die gleichen Konsequenzen für die Benutzung.
                Ich wollte mich überhaupt nicht mit dir streiten, aber ich fand dein "wenn anwendbar" einfach nicht klar genug. Sorry wenn es anders rüberkam.

                Mac

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                • Gast202105024
                  Gelöscht
                  Fuchs
                  • 03.07.2012
                  • 1920
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                  #28
                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                  Ich finde mit Fahrradstreifen besser als ohne. Optisch wird die Straße für die PKW enger und viele reduzieren insgesamt ihre Geschwindigkeit.

                  Was ich hasse, wenn die zweite Reihe Parker den Fahrradstreifen frei lassen. Als ob man da mit einem guten Gefühl durchkäme..

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                  • ChristianBerlin
                    Erfahren
                    • 01.02.2015
                    • 474
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                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                    Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                    Was @siggi wohl meint: In der StVO zu Zeichen 340: https://dejure.org/gesetze/StVO/Anla...tml#Zeichen340 steht: "2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren.". Das gilt sicherlich dem Wortlaut nach auch für Fahrradfahrer (da ja Fahrräder auch Fahrzeuge sind). Auch wenn es garantiert nicht so gemeint ist - früher stand da schließlich "andere Fahrzeuge"...

                    Ob das Rechtsfahrgebot "ausreichend" Bedarf für Radfahrer darstellt, aber nicht für KFZ-Führer?

                    MfG, Heiko
                    Ja, dass ist nicht gut formuliert (wie überhaupt das ganze Schutzstreifen-Konstrukt etwas bizarr ist). Für mich ergibt sich aus dem Teil "Schutzstreifen für den Radverkehr", das dort eben Radfahrer generell fahren dürfen. Siggis Auslegung ist zwar nach Wortlaut auch eine mögliche Interpretation, aber erkennbar vom Gesetzgeber nicht so gemeint; ich glaube nicht, dass sich ihm im Streitfall ein Gericht da anschließen würde. Kenne aber auch keine Entscheidungen dazu.

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                    • derMac
                      Freak
                      Liebt das Forum
                      • 08.12.2004
                      • 11888
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                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                      Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                      Ich finde mit Fahrradstreifen besser als ohne. Optisch wird die Straße für die PKW enger und viele reduzieren insgesamt ihre Geschwindigkeit.
                      An manchen Straßen teile ich die Beobachtung. Allerdings werden die wenigen Fahrradstreifen hier nicht an parkenden Autos entlangeführt, so dass speziell diese negative Wirkung entfällt.

                      Mac

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                      • ChristianBerlin
                        Erfahren
                        • 01.02.2015
                        • 474
                        • Privat

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                        #31
                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                        Zitat von derMac Beitrag anzeigen
                        OT:
                        Ich wollte mich überhaupt nicht mit dir streiten, aber ich fand dein "wenn anwendbar" einfach nicht klar genug. Sorry wenn es anders rüberkam.
                        OT:
                        Alles gut, kein Problem.

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                        • sigggi
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                          #32
                          AW: Der Tod trägt Schwarz

                          Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
                          Im Prinzip kann man diese Streifen so sehen, dass sie paradoxerweise für Radfahrer keine Wirkung haben, sondern diese sich so zu verhalten haben, als seien sie nicht vorhanden; lediglich andere Fahrzeuge dürfen sie eben nur bei Bedarf befahren.
                          Steht aber nicht in der StVO. Da steht Fahrzeugführer dürfen sie nur bei Bedarf überfahren. Also betriftt das auch Radfahrer.

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                          • sigggi
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                            #33
                            AW: Der Tod trägt Schwarz

                            Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
                            Siggis Auslegung ist zwar nach Wortlaut auch eine mögliche Interpretation, aber erkennbar vom Gesetzgeber nicht so gemeint;
                            Ich habe garnichts ausgelegt.
                            Ich habe lediglich zitiert was in der StVO steht.
                            Interpratation fängt für mich dort an wo man der Meinung ist, dass etwas nicht so gemeint ist wie es geschrieben steht.

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                            • ChristianBerlin
                              Erfahren
                              • 01.02.2015
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                              #34
                              AW: Der Tod trägt Schwarz

                              Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                              Steht aber nicht in der StVO. Da steht Fahrzeugführer dürfen sie nur bei Bedarf überfahren. Also betriftt das auch Radfahrer.
                              Das kannst Du natürlich so sehen, wenn Du die entsprechende Formulierung "Schutzstreifen für den Radverkehr" in der StVO für unwesentlich erachtest; zumindest der ADFC, das VG Hannover sowie das OVG Lüneburg sind halt anderer Meinung:
                              Zitat von OVG Lüneburg
                              Ein durch Leitlinien (Zeichen 340) markierter Schutzstreifen für Radfahrer enthält weder rechtlich Verhaltenspflichten für Radfahrer, noch führt er tatsächlich für sie zu (Gesundheits-) Gefahren, etwa durch zu enge Überholvorgänge.
                              Aus dem Zitat (und aus dem Urteil) wird sehr deutlich, dass der Schutzstreifen einen Radfahrer eben nicht dazu verpflichtet, i.A. links davon zu fahren - und auch nicht rechts der Markierung; maßgeblich ist nur das Rechtsfahrgebot.

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                              • Gast202105024
                                Gelöscht
                                Fuchs
                                • 03.07.2012
                                • 1920
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                                #35
                                AW: Der Tod trägt Schwarz

                                Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                Steht aber nicht in der StVO. Da steht Fahrzeugführer dürfen sie nur bei Bedarf überfahren. Also betriftt das auch Radfahrer.
                                Das was ich hier bisher geschrieben habe, war Quark, deshalb habe ich es gelöscht

                                Das Radfahrer den Radschutzstreifen benutzen dürfen, ergibt sich doch schon aus dem Wort Radschutzstreifen und dem Normenzusammenhang. Das kann man nicht anders oder wenn dann nur bewusst falsch verstehen. (Falls es hilft: Radfahrer überfahren den Radschutzstreifen nicht, sie befahren ihn.)

                                An vielen Stelln in meiner Stad sind Straßen so eng, dass nicht zwei Räder und zwei Fahrzeuge gleichzeitig aneinander vorbeifahren können. Da benutzen Autofahrer den Radschutzstreifen wenn kein Radfahrer da ist, als Teil ihrer Fahrbahn und überholen Radfahrer ganz normal. Von daher ist der Sinn völlig offen. Allenfalls als zeichen, dass radfahrer fahren dürfen....
                                Zuletzt geändert von Gast202105024; 26.11.2019, 09:03. Grund: Quark editiert

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                                • DerNeueHeiko
                                  Alter Hase
                                  • 07.03.2014
                                  • 3129
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                                  #36
                                  AW: Der Tod trägt Schwarz

                                  Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                  Rechts von der Linie (Zeichen 340) ist Radstreifen,
                                  ...Schutzstreifen - wichtig, weil es daneben auch den Radfahrstreifen gibt.

                                  Zitat von Pedder Beitrag anzeigen
                                  Bei Bedarf (Parkende AUtos) darft DU die Linie (Zeichen 340) überfahren.
                                  Das steht (derzeit) nicht in der StVO - da steht "Wer ein Fahrzeug führt, darf [...] Schutzstreifen für den Radverkehr [...] nur bei Bedarf überfahren". Nicht die Linie, die den Schutzstreifen begrenzt. Dass das so vollkommen sinnlos ist - es sei denn, man interpretiert wie @ChristianBerlin, dass das wegen "für den Radverkehr" für Fahrradfahrer nicht gilt - will ich nicht bestreiten.

                                  MfG, Heiko

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                                  • Gast202105024
                                    Gelöscht
                                    Fuchs
                                    • 03.07.2012
                                    • 1920
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                                    #37
                                    AW: Der Tod trägt Schwarz

                                    Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                                    ...Schutzstreifen - wichtig, weil es daneben auch den Radfahrstreifen gibt.
                                    Hallo Heiko, mein Beitrag war Quark, ich hätte mich besser einlesen sollen.

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                                    • derMac
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                                      • 08.12.2004
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                                      #38
                                      AW: Der Tod trägt Schwarz

                                      OT:
                                      Zitat von sigggi Beitrag anzeigen
                                      Interpratation fängt für mich dort an wo man der Meinung ist, dass etwas nicht so gemeint ist wie es geschrieben steht.
                                      Alles Lesen ist Interpretation. Allerdings ist je nach Text die Wahrscheinlichkeit, dass die meisten Leser das halbwegs gleich verstehen, unterschiedlich hoch.

                                      Mac

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                                      • derMac
                                        Freak
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                                        #39
                                        AW: Der Tod trägt Schwarz

                                        Zitat von DerNeueHeiko Beitrag anzeigen
                                        Das steht (derzeit) nicht in der StVO - da steht "Wer ein Fahrzeug führt, darf [...] Schutzstreifen für den Radverkehr [...] nur bei Bedarf überfahren".
                                        Mann könnte, wenn man dem Ganzen eine gewisse Logik abgewinnen will, das ganze so interpretieren: Radfahrer, die Schutzbedarf haben, dürfen den Schutzstreifen benutzen (überfahren), Radfahrer ohne Schutzbedarf dürfen nicht.

                                        Mac

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