Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

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  • Abt
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    • 26.04.2010
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    AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

    Zitat von Sternenstaub Beitrag anzeigen
    naja, es gibt sicherlich sinnvollere Zeitvertreibsmöglichkeiten als ohne wirkliche Daten ein Messerthema durch zu hecheln.

    Ich selber bin tatsächlich mal mit einem Messer bedroht worden, da war ich 14 in etwa. Also gute 50 Jahre her. Schließe ich jetzt etwa daraus, dass junge Mädchen ein besonderes Risiko tragen, von irgendeinem Möchtegernmesserhelden gemeuchelt zu werden??
    Lasst doch mal die bewusste Kirche im Dorf. So als jemand, der sich in Ordnungsangelegenheiten etwas auskennt, würde ich mal meinen, dass vieles einfach politischer Aktionismus ist. Und mindestens 90 % der Polizisten haben sicherlich keine Lust, unnötige Kontrollen zu machen, da die Kriminalität (trotz gefühlter ) Zunahme doch tatsächlich im letzten Jahrzehnt abgenommen hat.

    Angriffe - egal welcher Art auf Rettungsdienste etc gehen aber tatsächlich gar nicht.
    https://web.de/magazine/panorama/ehe...nsatz-33753722

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    • ronaldo
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      AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

      Zitat von Jag Beitrag anzeigen
      Wie kommst du darauf das die Kriminalität in den letzten Jahren abgenommen hat ?...

      Weil das ein Fakt ist, den man überall aus verschiedenen Quellen problemlos prüfen kann?
      Aber das passt halt nicht so gut in das hier hie und da geäußerte, "gefühlte" Bild.
      Schöne neue Welt...

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      • Sarekmaniac
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        • 19.11.2008
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        AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

        Zitat von Jag Beitrag anzeigen
        Wir haben in den letzten jahren eine ganze Pallette von Straftatbeständen die nicht mehr verfolgt werden.
        Das sind ja schöne Zustände bei euch im Värmland.
        Eshche odin zhitel' Ekaterinburga zabralsja na stolb, chtoby dokazat' odnoklassnice svoju bespoleznost'.
        (@neural_meduza)

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        • hrrh
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          • 18.03.2005
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          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Die belastbare Quelle gibt es nicht. Das Führungszeugnis, das bei beruflichen Bewerbungen gelegentlich verlangt wird, ist ein Auszug aus dem Bundeszentralregister. Ordnungswidrigkeiten werden , wie erwähnt, im Zentralregister nicht eingetragen. Sie fließen daher nicht in ein Führungszeugnis ein. Eingestellte Verfahren auch nicht. Arbeitgeber erfahren davon offiziell von keiner Seite.
          Staatsanwaltschaften, Gerichte, die Polizei, die Ordnungsbehörden und sonstige Verwaltungsbehörden verfügen jeweils über eigene Datenbanken und Register. Sie geben aber keine Führungszeugnisse heraus. Es ist minutiös gesetzlich geregelt, welche Behörde einer anderen Behörde in welchen Fällen Mitteilungen machen muß oder machen darf. Ebenso ist minutiös gesetzlich geregelt, wer aus welchen Gründen Einblick nehmen darf. Datenschutz halt. Wer es genau wissen will, muß sich da konkret einarbeiten. Pauschale Vermutungen ohne wirkliche Kenntnisse, wie sie hrrh hier äußert, treffen allenfalls einmal per Zufall.
          Das sind keine unbegründeten Vermutungen ohne wirkliche Kentnisse, ein Blick ins Gesetz sorgt für Klarheit über die Rechtsgrundlage.
          Bei einigen Berufsfeldern wird nämlich nicht nur das Führungszeugniss (in der Behördenversion) geprüft, sondern es werden auch andere Informationsquellen genutzt.
          Bei der ZÜP, die für "fast alles mit Luftfahrt" (Segelflieger mit Berechtigung für TMG, Putzfrau am Flughafen, Handwerker am Flughafen, Stewardess...) obligatorisch ist, wird z.B. abgefragt:
          Auskünfte bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden
          Bundeskriminalamt,
          Bundesamt für Verfassungsschutz,
          Bundesnachrichtendienst,
          Militärischen Abschirmdienst,
          Zollkriminalamt,
          Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
          Bundeszentralregister
          Ausländerbehörden und Ausländerzentralregister (bei Ausländern)
          Auskünfte bei der Staatsanwaltschaft (bei Bedarf zusätzlich)
          im Einzelfall zusätzlich: Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an die Arbeitgeber der letzten fünf Jahre und den gegenwärtigen Arbeitgeber
          Rechtsgrundlage wäre hier das LuftSiG

          Da können durchaus auch Ordnungswiedrigkeiten und eingestellte Verfahren Probleme bereiten, genau wie eine Hinwendung zu nicht genehmen Parteien (NPD, KPD...) oder Organisationen (Antifa, Hisbollah...).
          Solche Überprüfungen gibts nicht nur bei der Luftfahrt, sondern auch bei allem anderen was "heikel" ist, also alles im Zusammenhang mit Kernenergie (auch der Wachmann im Zwischenlager...), Waffen, Rüstungsindustrie, Sprengstoff. Bei Behörden und Militär wird teilweise noch umfassender kontrolliert, auch dafür gibts eine Rechtsgrundlage.
          Man kann sich also durchaus mit Ordnungswiedrigkeiten und eingestellten Strafverfahren Karrieremöglichkeiten verbauen. In einigen Bereichen wird sogar die Gattin mitüberprüft...

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          • Sternenstaub
            Alter Hase
            • 14.03.2012
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            AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

            und was uns soll das jetzt sagen? Was angestiegen ist lt Bericht (wenn ich das richtig lese) sind die Fälle, in denen Polizisten zur Waffe gegriffen haben, was im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein kann.
            Two roads diverged in a wood, and I—
            I took the one less traveled by,
            And that has made all the difference (Robert Frost)

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            • Sternenstaub
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              AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

              Zitat von hrrh Beitrag anzeigen
              Das sind keine unbegründeten Vermutungen ohne wirkliche Kentnisse, ein Blick ins Gesetz sorgt für Klarheit über die Rechtsgrundlage.
              Bei einigen Berufsfeldern wird nämlich nicht nur das Führungszeugniss (in der Behördenversion) geprüft, sondern es werden auch andere Informationsquellen genutzt.
              Bei der ZÜP, die für "fast alles mit Luftfahrt" (Segelflieger mit Berechtigung für TMG, Putzfrau am Flughafen, Handwerker am Flughafen, Stewardess...) obligatorisch ist, wird z.B. abgefragt:
              Auskünfte bei den Polizeivollzugs- und Verfassungsschutzbehörden
              Bundeskriminalamt,
              Bundesamt für Verfassungsschutz,
              Bundesnachrichtendienst,
              Militärischen Abschirmdienst,
              Zollkriminalamt,
              Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR
              Bundeszentralregister
              Ausländerbehörden und Ausländerzentralregister (bei Ausländern)
              Auskünfte bei der Staatsanwaltschaft (bei Bedarf zusätzlich)
              im Einzelfall zusätzlich: Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an die Arbeitgeber der letzten fünf Jahre und den gegenwärtigen Arbeitgeber
              Rechtsgrundlage wäre hier das LuftSiG

              Da können durchaus auch Ordnungswiedrigkeiten und eingestellte Verfahren Probleme bereiten, genau wie eine Hinwendung zu nicht genehmen Parteien (NPD, KPD...) oder Organisationen (Antifa, Hisbollah...).
              Solche Überprüfungen gibts nicht nur bei der Luftfahrt, sondern auch bei allem anderen was "heikel" ist, also alles im Zusammenhang mit Kernenergie (auch der Wachmann im Zwischenlager...), Waffen, Rüstungsindustrie, Sprengstoff. Bei Behörden und Militär wird teilweise noch umfassender kontrolliert, auch dafür gibts eine Rechtsgrundlage.
              Man kann sich also durchaus mit Ordnungswiedrigkeiten und eingestellten Strafverfahren Karrieremöglichkeiten verbauen. In einigen Bereichen wird sogar die Gattin mitüberprüft...
              sry, aber das ist etwas ganz anderes als wenn jeder Normalbürger in allen möglichen Aufstellungen aufgeführt wird.
              ich bin mit Sicherheit dafür, dass an bestimmte Personenkreise, die du ja da benannt hast,. besondere Ansprüche gestellt werden. Schonmal darüber nachgedacht, WAS das für Berufe sind? Da bin ich durchaus dafür, dass sie besonders durchleuchtet werden.
              Two roads diverged in a wood, and I—
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              • Abt
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                AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                Zitat von Sternenstaub Beitrag anzeigen
                und was uns soll das jetzt sagen? Was angestiegen ist lt Bericht (wenn ich das richtig lese) sind die Fälle, in denen Polizisten zur Waffe gegriffen haben, was im Einzelfall durchaus gerechtfertigt sein kann.
                Das Beispiel passte gerad, drum. Ich habe in mich hinein geschmunzelt
                -Mit welchen kaputten Typen man es gerad zu tun hat, weiß man nicht, nicht einmal als Nachbar.
                Wer und was den vorher gereitzt hat auch nicht. Was wollte der aber dort mit dem Messer in der Öffentlichkeit?

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                • Ditschi
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                  AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                  Eigenes Zitat:
                  Es ist minutiös gesetzlich geregelt, welche Behörde einer anderen Behörde in welchen Fällen Mitteilungen machen muß oder machen darf.
                  @ hrrh, Dein § 7 LuftSiG, aus dem Du abgeschrieben hast, ist ein gutes Beispiel für obigen Satz. Er regelt minutiös, was die Luftsicherheitsbehörde bei welcher anderen Behörde abfragen darf und welche ihr Auskunft geben muß. Daraus, daß der Gesetzgeber sich eine solche Mühe macht, eine genaue gesetzliche Grundlage für solche Auskünfte zu schaffen, folgt aber auch im Rückschluß, daß die Behörden nicht darüber hinausgehen dürfen.

                  Immerhin ist sind da einmal laufende und eingestellte Strafverfahren erwähnt. Die Staatsanwaltschaften verfügen über eine länderübergreifende Datenbank. Aber mit einem eingestellten Strafverfahren nach § 170 Abs. 2 StPO wegen erwiesener Unschuld wird sicher niemand die Karriere versauen. Interessant da allenfalls eingestellte Verfahren nach § 153 oder § 153 a StPO.

                  Das Wort " Ordnungswidrigkeit" wirst Du auch bei der Sicherheitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG vergeblich suchen. Sinn der Einführung des OWiG war, Bagatelldelikte zu entkriminalisieren. Es handelt sich um sogenanntes " Verwaltungsunrecht", das nicht mehr zentral erfaßt wird. Wo sollte man also nachfragen ?
                  Verkehrsordnungswidrigkeiten werden noch im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert, aber beileibe nicht alle.
                  Welche genau, sagt die Rechtsgrundlage § 28 Abs 2 Ziff. 3 Straßenverkehrsgesetz ( StVG). Bestimmte einschlägige Bußgeldbescheide über 200,- € findet man noch im Gewerbezentralregister. Rechtsgrundlage § 149 Abs.2 Ziff. 3 Gewerbeordnung ( GewO ) Das war`s.

                  Ditschi
                  Zuletzt geändert von Ditschi; 23.05.2019, 08:14. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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                  • Ditschi
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                    AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                    @hrrh, Ausganspunkt war ein etwaiger Bußgeldbescheid wegen Verstoßes gegen § 42 a WAffG, der nach Deiner Meinung Nachteile bei einem potentiellen Arbeitgeber auslösen könnte.
                    Ich habe 35 Jahre lang im Rahmen des Dienstes alle Arten von Auskünften über Personen eingeholt und erteilt. Und eines weiß ich: wer sich nicht in die Nesseln setzen will, braucht für Beides eine konkrete gesetzliche Grundlage, die sorgsam zu prüfen ist.
                    Bevor ich jetzt immer wieder schreibe, was alles nicht geht, können wir es der Einfachheit einmal umdrehen, um den Exkurs zu beenden:
                    Du nennst mir hier die konkrete Rechtsgrundlage, nach der explizit als Einstellungsvoraussetzung über begangene Ordnungswidrigkeiten Auskunft zu geben ist. Und mich interessiert natürlich, wer über diese Daten verfügt und wer folglich diese Auskunft erteilt. Ich könnte diese Fragen nicht beantworten.
                    Jeder kann sich irren. Das gilt auch für mich. Ist auch nicht schlimm. Ich lerne gerne dazu.
                    Ditschi

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                    • hrrh
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                      AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                      Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                      Du nennst mir hier die konkrete Rechtsgrundlage, nach der explizit als Einstellungsvoraussetzung über begangene Ordnungswidrigkeiten Auskunft zu geben ist. Und mich interessiert natürlich, wer über diese Daten verfügt und wer folglich diese Auskunft erteilt. Ich könnte diese Fragen nicht beantworten.
                      Jeder kann sich irren. Das gilt auch für mich. Ist auch nicht schlimm. Ich lerne gerne dazu.
                      Dem Arbeitgeber muss keine Auskunft gegeben werden. Nur: In einigen Bereichen muss der Beschäftigte regelmäßig von der zuständigen Behörde Überprüft werden. Die Behörde überprüft dann den Betreffenden, der Arbeitgeber bekommt nur die Auskunft "Person darf dort beschäftigt werden" oder eben die Auskunft "Person darf dort nicht Beschäftigt werden".
                      Auch gibt es zu jeder Ordnungswidrigkeit eine Akte nebst Aktenzeichen, die irgendwo bei der zuständigen Behörde gespeichert und archiviert wird. Bei einer Sicherheitsüberprüfung wird auch nach derartigen Akten über den zu Überprüfenden gesucht. Die Verfassungsschutzbehörden haben de facto eine sehr weitreichende Akteneinsicht.
                      Wie sowas ablaufen kann zeigt dieses Beispiel: https://www.explorermagazin.de/luftfahrt/spitzel06.htm
                      Hier sogar ganz ohne Ordnungswidrigkeit, nur weil das Wohnmobil zur falschen Zeit am falschen Ort geparkt war...


                      Ich wünsche jedem, der bereits etliche Ordnungswiedrigkeiten nach dem Waffengesetz auf dem Kerbholz hat, viel Spaß bei dem Versuch eine Überprüfung nach LuftSiG (für Luftfahrt) oder SÜG (Rüstung, Kernenergie...) zu bestehen oder Jagdschein, "Sprengstoffschein" oder Waffenhandelserlaubniss zu erhalten. Ob das für einen Relevant ist, muss man selber entscheiden, abhängig von Hobby und Kariereplanung.

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                      • Lobo

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                        Diese verlinkte Quelle klingt valide.

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                        • LihofDirk
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                          • 15.02.2011
                          • 13729
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                          Zitat von Lobo Beitrag anzeigen
                          Diese verlinkte Quelle klingt valide.
                          Und bestätigt nur die These, dass es NICHT prohibitiv ist, denn von dort zitiert:

                          Nun, in meinem Fall ist die Sache noch gut ausgegangen: Herr S. sagte mir am Ende des Gesprächs, er persönlich habe keine Zweifel im Sinne meiner Zuverlässigkeit als Luftfahrzeugführer, es sei aber nicht an ihm, das abschließend zu entscheiden. Aber eine Woche später hatte ich das positive Ergebnis der Zuverlässigkeitsprüfung dann in der Tasche ...
                          es wird also mit einer Geschichte belegt, dass so etwas zu Verweigerung führen könne, obwohl die Geschichte mit nicht Verweigerung endet. Nicht nur eine valide Quelle sondern auch eine scharfsinnige Schlussfolgerung

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                          • Ditschi
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                            • 20.07.2009
                            • 12345
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                            Zitat hrrh:
                            Dem Arbeitgeber muss keine Auskunft gegeben werden.
                            Dann sind wir uns in dem Punkt ja einig und können die Frage abschließen.

                            Der Rest ist leider wieder Geschwafel, dem es an Beweisführung und Genauigkeit mangelt. Es ist nämlich alles geregelt. Wer da genau sein will, muß das schon raussuchen und belegen. Über die Gesuche nach Akteneinsicht in den bei mir anhängigen Verfahren hatte ich zu entscheiden. In 35 Jahren habe ich alle möglichen Anfragen gehabt, aber niemals vom Verfassungsschutz , MAD oder BND. Und wenn sie angefragt hätten, hätte ich ihre gesetzliche Berechtigung genau geprüft. Es gibt viele Mitteilungspflichten, Informationsrechte, Rechte auf Akteneinsicht etc. Aber nichts davon spielt sich im rechtsfreien Raum ab. Die Sache ist komplex und zumeist so genau geregelt, daß kein Raum bleibt für Spekulationen, Mutmaßungen und wilde Gerüchte.
                            Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 23.05.2019, 16:20. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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                            • Mika Hautamaeki
                              Alter Hase
                              • 30.05.2007
                              • 3979
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                              AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                              Zitat von Sternenstaub Beitrag anzeigen
                              sry, aber das ist etwas ganz anderes als wenn jeder Normalbürger in allen möglichen Aufstellungen aufgeführt wird.
                              ich bin mit Sicherheit dafür, dass an bestimmte Personenkreise, die du ja da benannt hast,. besondere Ansprüche gestellt werden. Schonmal darüber nachgedacht, WAS das für Berufe sind? Da bin ich durchaus dafür, dass sie besonders durchleuchtet werden.
                              Da gebe ich DIr Recht, aber was nun, wenn Du selbst betroffen bist: Verstoss gegen das Waffengesetz, weil mit Küchenmesser zum Kochen zu Freunden gefahren*, dummerweise liegt die Wohnung in ner Extra-Verbotszone. Dann willst Du nen neuen Job in den bereichen...

                              * ja, das mache ich bei einigen meiner Freunde, weil die nur messerförmige Löffel haben
                              So möchtig ist die krankhafte Neigung des Menschen, unbekümmert um das widersprechende Zeugnis wohlbegründeter Thatsachen oder allgemein anerkannter Naturgesetze, ungesehene Räume mit Wundergestalten zu füllen.
                              A. v. Humboldt.

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                              • ChristianBerlin
                                Erfahren
                                • 01.02.2015
                                • 474
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                                AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                                Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                Der Rest ist leider wieder Geschwafel, dem es an Beweisführung und Genauigkeit mangelt. Es ist nämlich alles geregelt. Wer da genau sein will, muß das schon raussuchen und belegen. Über die Gesuche nach Akteneinsicht in den bei mir anhängigen Verfahren hatte ich zu entscheiden. In 35 Jahren habe ich alle möglichen Anfragen gehabt, aber niemals vom Verfassungsschutz , MAD oder BND. Und wenn sie angefragt hätten, hätte ich ihre gesetzliche Berechtigung genau geprüft. Es gibt viele Mitteilungspflichten, Informationsrechte, Rechte auf Akteneinsicht etc. Aber nichts davon spielt sich im rechtsfreien Raum ab. Die Sache ist komplex und zumeist so genau geregelt, daß kein Raum bleibt für Spekulationen, Mutmaßungen und wilde Gerüchte.
                                Ditschi
                                Ditschi, das halte ich für eine etwas rosige Sicht der Dinge. Die Sicherheitsüberprüfung nach SÜG beispielsweise, die z.B. erforderlich ist, um Zugang zu Verschlusssachen unterschiedlicher Geheimhaltungsstufen zu erlangen, sieht explizit die Anfrage bei BKA, Verfassungsschutz und Landespolizeibehörden sowie in den höheren Stufen auch bei den örtlichen Polizeidienststellen (§12 SÜG). Auch wenn es nicht explizit aufgeführt ist, ist es doch sehr wahrscheinlich, dass in deren Bewertung auch Erkenntnisse aus Datenbanken wie INPOL eingehen, in denen OWis (und auch sonstige Erkenntnisse) gespeichert werden können. Die Problematik der mangelnden Datensparsamkeit und Einhaltung der Löschfristen und -regeln in diesen Datenbanken ist glaube ich allgemein bekannt. Falls ich mich irre und genau festgelegt ist, auf welche Informationen aus welchen Quellen Polizei, LfV und BfV bei der SÜ zugreifen dürfen, wäre ich für eine Korrektur dankbar. Aber da geht m.W. nichts über den Tisch eines Richters, der Auskünfte genehmigen muss.

                                Macht da jetzt ein Eintrag wg. einer §42a-OWi Probleme? In den meisten Fällen wahrscheinlich nicht. Aber mal in der Nähe (nicht: als Teilnehmer!) einer, sagen wir mal kontroversen Demonstration mit Messer kontrolliert worden? Oder an einem Ort, der für Drogenhandel bekannt ist? Vielleicht noch mit einschlägigem Kleidungsstil oder Ethnie? Da wäre ich mir nicht so sicher, dass da nicht ein unschöner Eintrag zumindest bei INPOL rauskommt. Ich kenne leider Fälle (ohne Bezug zum WaffG), bei denen Unbeteiligte am Rande von kritischen Veranstaltungen (Demonstrationen oder auch Fussballspiele) aufgegriffen und Ermittlungsverfahren wg. verschiedener Delikte eingeleitet wurden, einfach weil die Lage teilweise sehr unübersichtlich war und auch Polizeibedienstete sich dann irren oder auch Vorurteilen aufsitzen können, bei denen vom Aussehen der Person auf anderes geschlossen wird. Wer in dieser Situation in dieser Situation dann einen Eintrag - auch ohne Straf- oder OWi-Verfahren - als auch noch bewaffneter Gewalttäter links/rechts/Ballsport kassiert, kann durchaus mit Problemen bei einer Sicherheitsüberprüfung rechnen. Betrifft natürlich die meisten Menschen nicht, aber "betrifft mich nicht" ist immer ein eher schwaches Argument. Ich stimme Dir völlig zu, dass Alarmismus fehl am Platze ist, jedoch ist ein gewisses Restrisiko vorhanden.

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                                • hrrh
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                                  AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                                  Zitat von ChristianBerlin Beitrag anzeigen
                                  Falls ich mich irre und genau festgelegt ist, auf welche Informationen aus welchen Quellen Polizei, LfV und BfV bei der SÜ zugreifen dürfen, wäre ich für eine Korrektur dankbar. Aber da geht m.W. nichts über den Tisch eines Richters, der Auskünfte genehmigen muss.
                                  Zugegriffen wird natürlich auf alle verfügbaren Informationen und einen Richter braucht es auf einem einfachen Grund nicht: Der zu Überprüfende muss die Überprüfung beantragen und bezahlen.
                                  Also alles Freiwillig, auch dann wenn ohne Überprüfung eine Hartz4-Karriere droht

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                                  • Ditschi
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                                    AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                                    Wir standen vor der simplen Behauptung, eine Owi könnte einem Arbeitgeber mitgeteilt werden und nachteilige Folgen haben, wenn ein Führungszeugnis vorgelegt werden muß. Dann folgte von mir die Mitteilung, daß Owi`s in ein Führungszeugnis nicht aufgenommen werden. Sie werden auch nicht zentral gespeichert mit Ausnahme bestimmter Owi`s im Fahreignungsregister und bestimmter Owi`s im Gewerbezentralregister. Wer an die Eintragung anderer Owi`s gelangen will, hat es schwer, denn er müßte sie sich an zig-tausend anderen Stellen bei Ordnungsbehörden oder Gerichten mühsam heraussuchen. Welche chronisch unterbesetzte Behörde würde sich einer solchen Mühe für so wenig Ertrag unterziehen ? Und ob sie ohne konkrete gesetzliche Grundlage an diese Daten kommt, ist fraglich.
                                    Jetzt sind wir, um die anfangs falsche Behauptung zu retten, bei den Ausnahmen extremer Sicherheitsüberprüfungen nach dem Luftsicherheitsgesetz und dem SÜG mit den Sicherheitsüberprüfungen zum Zugang zu Verschlußsachen. Zwei Bereiche mit wohl geringer Relevanz für die user hier. Und selbst in den genannten Ausnahmebereichen ist offen, ob Owi`s einbezogen werden, wie man an sie überhaupt gelangt und welche Schlüsse aus ihnen gezogen werden. Und an wen sie dann weitergegeben oder wie sie überhaupt verwertet werden. Die meisten dürften zu unbedeutend sein, als daß man sich überhaupt die Mühe macht, sich mit ihnen zu beschäftigen. Das ist ja der Sinn der Entkriminalisierung von Owi`s.
                                    Das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung ist vom Verfassungsgericht in den Status eines Grundrechtes gehoben worden.
                                    Mit den bekannten Folgen, daß jeder Betroffene Auskunftsrechte hat und sich gegen unsachgemäße Verwendung seiner Daten wehren kann. Und der Folge, daß die Speicherung und Weitergabe solcher Daten einer gesetzlichen Grundlage bedarf und auch minutiös geregelt ist. Es kommt vor, daß auch Behörden gegen diese Regelungen verstoßen. Aber wenn Daten unsachgemäß erlangt und gar noch unsachgemäß verwertet werden, hat ja jeder die Möglichkeit, sich zu wehren.

                                    Was mich stört, sind vollmundige Behauptungen mit Formulierungen wie " wird wohl", " ...es ist nicht auszuschließen, daß" , und das in einem Bereich, der minutiös geregelt ist.

                                    Zitat hrrh:
                                    Auch gibt es zu jeder Ordnungswidrigkeit eine Akte nebst Aktenzeichen, die irgendwo bei der zuständigen Behörde gespeichert und archiviert wird. Bei einer Sicherheitsüberprüfung wird auch nach derartigen Akten über den zu Überprüfenden gesucht. Die Verfassungsschutzbehörden haben de facto eine sehr weitreichende Akteneinsicht.
                                    An so einem post ist nichts konkret. Owi`s sind irgendwo gespeichert. Irgendwo ja, aber wo soll man suchen ? Danach wird gesucht . Stimmt das ? Woher weiß der user das? Der Verfassungsschutz hat de facto ein Akteneinsichtsrecht ? Was heißt de facto ? Hat er de jure ein Akteneinsichtsrecht oder nicht ? Das ist -- de jure!-- geregelt .
                                    Man könnte also, wenn man sich einarbeitet, sehr präzise sein. Das macht in der komplexen Materie Mühe. Irgendwas in den Raum zu stellen, um den usern Angst zu bereiten, ist leichter.

                                    Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 24.05.2019, 15:00. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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                                      Danke Ditschi, das nenn ich mal Butter bei die Messer.

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                                      • Fritsche
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                                        • 14.03.2005
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                                        AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                                        Es sieht zwar schlecht aus, immer noch, aber nicht mehr ganz so schlimm: https://knife-blog.com/protest-geht-weiter/

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                                        • Jag
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                                          AW: Bericht: Länder wollen weitreichendes Messer-Verbot

                                          Zitat von Sarekmaniac Beitrag anzeigen
                                          Das sind ja schöne Zustände bei euch im Värmland.
                                          Das bezog sich nicht aufs Värmland. Obwohl da auch schon vieles sehr seltsam ist.

                                          Wenn jemand sagt das die Kriminalität in Deutschland zurückgeht dann ist er entweder naiv und gutgläubig oder beim Staat angestellt und verkündet vorgegebene Botschaften.

                                          In Deutschland sind es allein schon hunderte von illegalen Einreisen die jeden Tag (!) unter den Tisch fallen.
                                          Die Gewaltkriminalität explodiert.
                                          Wir haben in DE eine extrem OK die sich wie Mehltau über das Land legt.
                                          So ist es auch in DE kein Thema mehr das Menschen verkauft werden, der Verkauf von harten Drogen wird in einigen Bundeländern (zb.Berlin) auch nur noch mit der Spraydose zur Standortzuweisung bekämpft.
                                          Es ist in Deutschland mittlerweile das Angehörige von politischen Parteien, verfolgt, verprügelt, ihre Autos angezündet, ihre Wohnungen und Häuser beschädigt oder sogar Brandanschläge auf ihre Familien durchgeführt werden.

                                          Wenn das die rückläufige Kriminalitätsrate ist, was war dann hier vor 10 Jahre los? War das wirklich so schlimm vor 10 Jahren?

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