AW: Was sind Expeditionen und "expeditionsähnliche Reisen" im Sinne der Versiche
Die Allianz hat auf meine Frage (so wie ganz oben formuliert) geantwortet und bejaht den Versicherungsschutz:
"Expeditionen sind bei uns wie folgt definiert:
Unternehmungen/Reisen, die außerhalb zivilisierter Gegenden in unwegsamen Gelände durchgeführt werden und mit extremen körperlichen Anstrengungen verbunden sind. Somit nicht von jedermann durchgeführt werden können, da eine besondere körperliche und ggf. medizinisch festgestellte Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
Wenn die von Ihnen beschriebene Reise grundsätzlich von einer gesunden Person durchgeführt werden kann, besteht bedingungsgemäß Versicherungssschutz."
Frage klar beantwortet.
Sollte das nun bei jeder Versicherung anders ausgelegt werden?
Oder wichtiger noch, könne sich Versicherungen, die "expeditionsähnliche" Reisen NICHT explizit ausschließen, nun wirklich noch drücken?
Die Allianz hat auf meine Frage (so wie ganz oben formuliert) geantwortet und bejaht den Versicherungsschutz:
"Expeditionen sind bei uns wie folgt definiert:
Unternehmungen/Reisen, die außerhalb zivilisierter Gegenden in unwegsamen Gelände durchgeführt werden und mit extremen körperlichen Anstrengungen verbunden sind. Somit nicht von jedermann durchgeführt werden können, da eine besondere körperliche und ggf. medizinisch festgestellte Leistungsfähigkeit erforderlich ist.
Wenn die von Ihnen beschriebene Reise grundsätzlich von einer gesunden Person durchgeführt werden kann, besteht bedingungsgemäß Versicherungssschutz."
Frage klar beantwortet.
Sollte das nun bei jeder Versicherung anders ausgelegt werden?
Oder wichtiger noch, könne sich Versicherungen, die "expeditionsähnliche" Reisen NICHT explizit ausschließen, nun wirklich noch drücken?
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