Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

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  • karteundkanu
    Erfahren
    • 01.08.2011
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    Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

    Hallo Leute,

    einige hier kennen ja meine Pläne, für das Gebiet um den Rogen und die Röa eine Kanukarte zu zeichnen. Leider hat sich das Projekt krankheitsbedingt immer wieder verzögert, aber irgendwie bin ich dann doch dran geblieben. Die Zeichenarbeiten sind relativ weit gediehen, was fehlt sind touristische und paddelrelevante Informationen.

    Das Netz gibt ja viel her, auch unterstützen mich viele Paddler, die im Gebiet unterwegs waren und auch regelmäßig dorthin zurück kommen, aber einige Dinge sind halt nur vor Ort zu klären oder vielleicht mit der Gemeinschaft hier.

    Es gibt bei den Naturschutzbestimmungen für den Femundsmarka Nationalpark eine Bestimmung, die das vorsichtige Sammeln und Verbrennen von kleinen Holzstückchen in einem Feuer erlauben, gleichzeitig wird auf das generelle Feuerverbot im Wald in Norwegen vom 15.4. bis 15.9. verwiesen. Ein Link auf der offiziellen Website von Gränslandet (http://www.graenslandet.se/de/besoek...enda-laegereld) geht leider ins Leere...

    Kann mir eventuell jemand auf die Sprünge helfen, wo ich zu mehr Infos komme?

    Vielen Dank und liebe Grüße
    Heinz
    Zuletzt geändert von karteundkanu; 01.02.2019, 13:16. Grund: Rechtschreibung LOL

  • Fjellfex
    Fuchs
    • 02.09.2016
    • 1228
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    #2
    AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

    Für Norwegen gilt das von Dir erwähnte Verbot von offenem Feuer zwischen Mitte April und Mitte September.

    Aber: es ist dennoch gestattet ein Feuer zu entzünden, wenn keine offensichtliche Brandgefahr besteht.
    Vgl. dazu folgenden Link: https://www.norskfriluftsliv.no/respektfull-rasting/
    (" Det er likevel tillat å gjøre opp ild der det åpenbart ikke kan medføre brann".)

    Die Regelung vertraut also auf "gesunden Menschenverstand".

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    • karteundkanu
      Erfahren
      • 01.08.2011
      • 332
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      #3
      AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

      Vielen Dank für die rasche Antwort!

      LG Heinz

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      • Kajakte
        Erfahren
        • 30.07.2011
        • 334
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        #4
        AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

        Zitat von karteundkanu Beitrag anzeigen

        Es gibt bei den Naturschutzbestimmungen für den Femundsmarka Nationalpark eine Bestimmung, die das vorsichtige Sammeln und Verbrennen von kleinen Holzstückchen in einem Feuer erlauben, gleichzeitig wird auf das generelle Feuerverbot im Wald in Norwegen vom 15.4. bis 15.9. verwiesen.
        Hallo Heinz,
        die Bestimmung in den "Naturschutzbestimmungen für den Femundsmarka Nationalpark" auf die Du vermutlich anspielst findet sich wie folgt im Gesetzestext:


        "Forskrift om verneplan for Femundsmarka, vedlegg 1, vern av Femundsmarka nasjonalpark, Røros og Engerdal kommuner, Sør-Trøndelag og Hedmark.

        § 3.Vernebestemmelser

        2. Plantelivet
        2.1. All vegetasjon er vernet mot skade og ødeleggelse av enhver art. Dette gjelder også døde trær. Planting, såing, gjødsling og innføring av nye plantearter er forbudt.
        2.2. Bestemmelsene i 2.1. er ikke til hinder for:
        ...
        b) Bruk av tørre kvister til bål."

        (Quelle: https://lovdata.no/dokument/MV/forskrift/1971-07-09-6 )

        Auf deutsch:
        Vorschrift über den Schutzplan für die Femundsmarka, Beilage 1, Schutz des Femundsmarka Nationalparkes, Røros und Engerdal kommuner, Sør-Trøndelag und Hedmark.

        § 3 Schutzbestimmungen

        (Abschnitt) 2. Pflanzenleben
        2.1. Sämtliche Vegetation ist geschützt gegen Schaden (Beschädigung) und Verwüstung jedwerder Art. Dies gilt auch für abgestorbene Bäume. Anpflanzungen, Aussaat, Düngung und die Einfuhr neuer Pflanzenarten sind verboten.
        2.2. Die Bestimmungen in Punkt 2.1. stellen kein Hindernis dar für:
        ...
        b) den Gebrauch von trockenen Zweigen für Lagerfeuer.


        Die Formulierung im Punkt 2.2. ist Teil einer Umweltschutzvorschrift. Sie erlaubt den Gebrauch von trockenen Zweigen für Lagerfeuer. Gemeint ist hier - aus dem Umweltschutzaspekt heraus als Eingriff in die Natur zu sehen - die Erlaubnis trockene Zweige zu sammeln mit dem Zweck sie für ein Lagerfeuer verwenden zu wollen.
        Ein generelles Recht darauf bzw. eine Erlaubnis Feuer anzuzünden/Lagerfeuer zu betreiben kann aus der Formulierung allerdings nicht begründet/abgeleitet werden. Sondern es gelten die in anderen Gesetzen/Vorschriften/etc. erlassenen Brandschutz-/-vorbeugungsbestimmungen, siehe nachstehend.


        Seit dem 1. Januar 2016 gilt für ganz Norwegen eine neue "Vorschrift über die Brandvorbeugung" und im Zusammenhang damit gelten auch neue/geänderte "Lagerfeuer-Regeln". Der von Herrn Fjellfex zitierte Satz stammt aus dieser neuen Vorschrift (in der vorherigen Fassung war er nicht enthalten):

        "Forskrift om brannforebygging
        Kapittel 1. Innledende bestemmelser
        § 3.Generelle krav til aktsomhet

        Enhver plikter å vise aktsomhet ved gjennomføring av aktivitet som kan føre til brann.

        Det er forbudt å gjøre opp ild eller behandle brannfarlige gjenstander utendørs under slike forhold eller på en slik måte at det kan føre til brann. Oppgjort ild må ikke forlates før den er fullstendig slokket.

        Det er i tidsrommet 15. april til 15. september forbudt å gjøre opp ild i eller i nærheten av skog og annen utmark uten tillatelse fra kommunen. Kommunestyret selv kan gjennom lokal forskrift fravike dette forbudet dersom lokale forhold tilsier det. Det er likevel tillatt å gjøre opp ild der det åpenbart ikke kan medføre brann.

        Hvis brannfaren er spesielt stor utover tidsrommet nevnt i tredje ledd, kan kommunen innføre forbud mot å gjøre opp ild eller behandle brannfarlige gjenstander utendørs i bestemte områder. Forbudet kan vedtas som forskrift uten forhåndsvarsling og kunngjøring etter forvaltningsloven § 37 andre ledd og § 38 første ledd bokstav c). Kommunen skal sørge for å gjøre forbudet alminnelig kjent på stedet det gjelder."

        (Quelle: https://lovdata.no/dokument/SF/forsk...015-12-17-1710 )

        Auf deutsch:
        Vorschrift über die Brandvorbeugung
        Kapitel 1 Einleitende Bestimmungen
        § 3 Generelle Forderung zur Achtsamkeit

        Jeder ist verpflichtet Achtsamkeit zu zeigen bei der Ausübung von Aktivitäten welche zu einem Brand führen können.

        Es ist verboten Feuer zu entzünden oder brandgefährliche (entzündliche) Gegenstände ausser Haus zu behandeln (bearbeiten) under solchen Verhältnissen oder auf eine solche Weise dass es zu einem Brand kommen kann. Entzündetes Feuer darf nicht verlassen werden bevor es vollständig gelöscht ist.

        Es ist im Zeitraum 15. April bis 15. September ohne Erlaubnis der Kommune verboten Feuer zu entzünden im oder in der Nähe von Wald oder anderem "utmark" *. Die Leitung der Kommune kann selbst von dieser Vorschrift durch lokale Vorschrift abweichen sofern die lokalen Verhältnisse dies zulassen. Es ist dennoch zugelassen Feuer zu entzünden (dort) wo es offenbar nicht zu einem Brand führen kann.

        Wenn die Brandgefahr über den im obigen Absatz genannten Zeitraum hinaus besonders gross ist kann die Kommune in bestimmten Gebieten ein Feuerverbot / Verbot brandgefährliche (entzündliche) Gegenstände ausser Haus zu behandeln (bearbeiten) erlassen. Das Verbot kann als Vorschrift erlassen werden ohne Vorwarnung und Bekanntmachung gemäss Verwaltungsgesetz § 37 zweiter Absatz und § 38 erster Absatz Buchstabe c). Die Kommune soll dafür sorgen das Verbot allgemein bekannt zu machen an der Stelle für die es gilt.


        * Utmark ist normalerweise alles was nicht zu "innmark" gerechnet wird, wie etwa Binnenseen/Gewässer, Strände, Moore, Wälder und Gebirge.
        Innmark sind gemäss § 1a friluftsloven (https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1957-06-28-16 ) Bauerngehöfte, Hausgrundstücke, bestellte Böden auf denen geerntet werden kann (Äcker), Heuwiesen, Kulturweiden, sowie vergleichbare Areale/Gebiete in denen der Verkehr der Allgemeinheit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Eigentümers/Nutzers (Pächters) führen würde.


        Seiten der norwegischen Brandschutzvereinigung zum Thema Lagerfeuer
        (auf norwegisch):
        https://brannvernforeningen.no/nyhet...ene-er-endret/
        https://brannvernforeningen.no/gode-...e/balbrenning/

        Gruss, Kajakte

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        • karteundkanu
          Erfahren
          • 01.08.2011
          • 332
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          #5
          AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

          Boah, vielen Dank für diese ausführliche Auskunft hinsichtlich Holzentnahme und Feuerverbot in der Femundsmarka!

          Es gibt ja vor Ort die eingerichteten Lagerplätze mit Feuerstellen, an diesen dürfte außer bei generellem Feuerverbot ein Lagerfeuer mit den gesammelten Zweigen erlaubt sein. Oder liege ich damit komplett schief?

          Leider hat mein Zugang in letzter Zeit nicht funktioniert, daher meine verspätete Antwort... sorry!

          Vielen Dank und liebe Grüße
          Heinz

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          • Kajakte
            Erfahren
            • 30.07.2011
            • 334
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            #6
            AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

            Hallo Heinz,

            Zitat von karteundkanu Beitrag anzeigen
            Es gibt ja vor Ort die eingerichteten Lagerplätze mit Feuerstellen, an diesen dürfte außer bei generellem Feuerverbot ein Lagerfeuer mit den gesammelten Zweigen erlaubt sein. Oder liege ich damit komplett schief?
            Damit kannst du eventuell dann schief liegen wenn die Kommune, welche laut dem letzten Abschnitt des § 3 (siehe oben) dazu berechtigt ist im Zeitraum 16.9. bis 14.4. für die betroffenen Gebiete ein Feuerverbot zu erlassen wenn eine besonders hohe Brandgefahr vorherrscht, tatsächlich ein solches Feuerverbot erlassen hat. Das müsste man zum aktuellen Zeitpunkt in Erfahrung bringen und sich das erlassene Verbot genauer ansehen. Stichwort Totalverbot:

            "I ekstra tørre perioder kan brannvesenet lokalt legge ned totalforbud mot å gjøre opp ild utendørs. Et totalforbud betyr at du ikke har lov til å grille eller tenne bål verken i skog, mark eller på stranden. Du kan heller ikke bruke bålplassene i marka når det er totalforbud. Grilling i egen hage er som regel tillatt, så lenge du passer godt på."

            (Quelle: https://lovdata.no/artikkel/kan_jeg_tenne_bal/2187 )

            Auf deutsch:
            In besonders trockenen Perioden kann das Brandwesen (Feuerwehr) ein lokales Totalverbot erlassen, ausser Haus (also im Freien) Feuer zu machen. Das Totalverbot bedeutet dass es Dir nicht erlaubt ist zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden, weder in "Wald und Feld" oder am Strand. Du darfst auch Feuerstellen nicht benutzen wenn ein Totalverbot gilt. Grillen im eigenen Garten ist in der Regel erlaubt solange du gut aufpasst.


            Ein solches Totalverbot gab es in der Femundsmarka bspw. im letzten Jahr:
            "04/07/2018
            Det er igjen totalforbud mot bruk av åpen ild. Forbudet gjelder hele Femundsmarka
            ...
            Brannsjefen nedlegger totalforbud med umiddelbar virkning mot bruk av alle typer ild i Os og Røros kommune. Forbudet gjelder også faste bål- og grillplasser og bruk av engangsgrill."

            (Quelle: https://www.govserv.org/NO/R%C3%B8ro...nasjonalparker )

            Auf deutsch:
            04.07.2018
            Es gibt wieder ein Totalverbot des Gebrauches von offenem Feuer. Das Verbot gilt für die ganze Femundsmarka.
            ...
            Der Brandschef erlässt mit unmittelbarer Wirkung ein totales Verbot des Gebrauches von allen Arten von offenem Feuer in der Os und Røros kommune. Das Verbot gilt auch für feste Lagerfeuer- und Grillplätze und den Gebrauch von Einweggrillen.


            Ein Totalverbot ist also noch "schärfer" als das generelle Feuerverbot. Es hebelt diesen Abschnitt aus:
            "Det er likevel tillatt å gjøre opp ild der det åpenbart ikke kan medføre brann. Unntaket gjelder for eksempel etablerte bålplasser og andre steder som er helt trygge."

            (Quelle: https://lovdata.no/artikkel/kan_jeg_tenne_bal/2187 )

            Auf deutsch:
            Es ist dennoch (trotz geltendem generellem Feuerverbot) zugelassen Feuer zu entzünden (dort) wo es offenbar nicht zu einem Brand führen kann. Diese Ausnahme (vom generellen Feuerverbot, NICHT vom Totalverbot) gilt beispielsweise für etablierte Feuerstellen und andere Plätz welche sicher sind.


            Nochmal zu der oben von Herrn Fjellfex verlinkten Seite:
            "Som hovedregel er det forbudt å gjøre opp ild i eller i nærheten av skog og mark mellom 15.april og 15.september. Det er likevel tillatt å gjøre opp ild der det åpenbart ikke kan medføre brann. Det betyr i praksis at alt fra engangsgrill til sigarettrøyking og bål, kan være forbudt dersom det gjøres på en måte som er brannfarlig. Samtidig sier de nye reglene som kom i 2016 at du likevel kan tenne bål der det åpenbart ikke kan medføre brannfare."

            Auf deutsch:
            Als Hauptregel ist es verboten Feuer zu entzünden im oder in der Nähe von "Wald und Feld" (gemeint ist: utmark) zwischen dem 15. April und dem 15. September. Es ist dennoch zugelassen Feuer zu entzünden (dort) wo es offenbar nicht zu einem Brand führen kann.
            Das bedeutet in der Praxis dass alles von Einweggrill bis Zigarettenrauchen und Lagerfeuer verboten sein kann wenn es auf eine "brandgefährliche" Weise genutzt wird (also eine Gefahr mit sich führt einen Brand auszulösen). Gleichzeitig sagen die neuen Regeln welche 2016 in Kraft getreten sind dass du dennoch ein Lagerfeuer entzünden kannst wenn es dadurch offenbar nicht zu einer Brandgefahr kommen kann.


            Auf der von Dir ganz oben verlinkten Seite zum gränslandet ist die Rede von zwei zugelassenen Feuerstellen die auch während der Zeit des generellen Feuerverbots genutzt werden dürfen (Achtung: NICHT bei Totalverbot!). Woher diese Info zu den beiden Feuerstellen stammt und ob sie noch aktuell ist weiss ich nicht. Gefunden habe ich dazu bisher noch nichts, was nicht heisst das die Info falsch ist. Möglicherweise sind die beiden Feuerstellen von den Kommunen (Engerdal/Røros) oder vom brannvesenet (Feuerwehr) zugelassen, oder finden sich vielleicht im Verwaltungsplan der Nationalparkbehörde für den Femundsmarka Nationalpark: http://www.nasjonalparkstyre.no/Docu...emund_nett.pdf


            Hoffentlich habe ich jetzt nicht für noch mehr Verwirrung gesorgt.

            Gruss, Kajakte

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            • Fjellfex
              Fuchs
              • 02.09.2016
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              #7
              AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

              Auch der Herr Fjellfex möchte sich hier beim Herrn Kajakte für die detaillierten Recherchen bedanken.

              Das ist ja fast schon ein Dissertation in norwegischem Outdoorrecht...

              Generell zum Thema Feuer-machen-draußen könnte man noch die Seite des norwegischen Wetterberichts über die Waldbrandgefahr nennen:
              https://www.yr.no/spesialvarsel/skogbrannfare.html
              Für die Verhältnisse in Schweden wird man hier fündig:
              https://www.smhi.se/vadret/vadret-i-...kkartor-5-dygn
              Vor der Tour einfach mal checken, ob die berührte Kommune im grünen, gelben oder roten Bereich liegt, und dann seine Zündel-Aktivitäten entsprechend anpassen.

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              • karteundkanu
                Erfahren
                • 01.08.2011
                • 332
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                #8
                AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                WOW, vielen Dank für die extrem ausführliche Recherche samt Übersetzung!

                Ich muss jetzt einmal entscheiden, wie ich diese ganzen Vorschriften, Gebote und auch erlaubten Dinge, nicht nur für die Femundsmarka, sondern auch für die schwedische Seite, auf der Karte bzw. im Textteil unterbringen kann.

                Die sprachliche Vielfalt ist ja auch noch gefordert, Deutsch, Englisch, Schwedisch und dann noch Norwegisch...

                Danke noch einmal und liebe Grüße
                Heinz

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                • Kajakte
                  Erfahren
                  • 30.07.2011
                  • 334
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                  #9
                  AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                  OT: Die norwegischen Sprachkenntnisse erleichtern es mir natürlich ungemein. Ginge es dagegen um bspw. spanisch würde ich alt aussehen.

                  Weil in den obigen Texten alles etwas durcheinander steht habe ich mal das Wichtigste herausgefiltert und ein wenig strukturiert um etwas mehr Übersichtlichkeit hinein zu bringen. Das sollte dann etwa so aussehen:

                  Allgemeine Lagerfeuerregeln für Norwegen
                  Zu Grunde liegende Quellen:
                  https://lovdata.no/dokument/SF/forsk...015-12-17-1710
                  https://lovdata.no/artikkel/kan_jeg_tenne_bal/2187
                  https://www.norskfriluftsliv.no/respektfull-rasting/
                  https://www.govserv.org/NO/R%C3%B8ro...nasjonalparker
                  Stand: 23. Februar 2019

                  Ganzjährig gilt:
                  1. Jeder ist verpflichtet bei der Ausübung von Aktivitäten welche zu einem Brand führen können Achtsamkeit zu zeigen..
                  2. Es ist verboten Feuer zu entzünden oder entzündliche Gegenstände ausser Haus / im Freien zu bearbeiten under derartigen Verhältnissen oder auf eine solche Weise dass es zu einem Brand kommen kann.
                  3. Entzündetes Feuer darf nicht verlassen werden bevor es vollständig gelöscht ist.
                  4. Feuerwehr und Kommunen oder andere Behörden können dauerhaft oder zeitlich befristet, für bestimmte Gebiete wie bspw. Nationalparks abweichende Regeln festgelegt haben, z.B. dass nur an bestimmten, ausgewiesenen Stellen wie etwa an Lagerplätzen mit fest installierten Feuerstellen Lagerfeuer (Grille) entzündet werden dürfen.
                  5. Jeder soll sich über die aktuell vor Ort geltenden Regeln informieren.

                  Im Zeitraum 15.4. bis 15.9. gilt:
                  6. Im Zeitraum 15. April bis 15. September gilt ein generelles Feuerverbot. Ohne Erlaubnis der Kommune ist es verboten Feuer zu entzünden im oder in der Nähe von Wald oder anderem "utmark" *. Die Leitung der Kommune kann selbst von dieser Vorschrift durch lokal erlassene Vorschrift abweichen sofern die lokalen Verhältnisse dies zulassen.
                  7. Abweichend vom generellen Feuerverbot nach Punkt 6 ist es zugelassen Feuer zu entzünden dort wo es offenbar nicht zu einer Brandgefahr kommen kann. Diese Ausnahme vom generellen Feuerverbot gilt beispielsweise für etablierte Feuerstellen und andere Plätze welche als sicher einzustufen sind.
                  8. In besonders trockenen Perioden kann die Feuerwehr ein lokales Totalverbot erlassen, ausser Haus / im Freien Feuer zu machen. Das Totalverbot bedeutet dass es nicht erlaubt ist zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden, weder in "Wald und Feld" oder am Strand. Das Verbot gilt auch für feste Lagerfeuerstellen und Grillplätze und den Gebrauch von Einweggrillen. Grillen im eigenen Garten ist in der Regel erlaubt solange dabei gut aufpasst wird.

                  Im Zeitraum 16.9. bis 14.4. gilt:
                  9. Im Zeitraum 16. September bis 14. April gilt kein generelles Feuerverbot.
                  10. Wenn die Brandgefahr besonders gross ist kann die Kommune in bestimmten Gebieten ein Feuerverbot / Verbot entzündliche Gegenstände ausser Haus zu bearbeiten erlassen. Dieses Verbot kann ggf. auch als Totalverbot erlassen werden. Das Totalverbot bedeutet dass es nicht erlaubt ist zu grillen oder Lagerfeuer zu entzünden, weder in "Wald und Feld" oder am Strand. Das Verbot gilt auch für feste Lagerfeuerstellen und Grillplätze und den Gebrauch von Einweggrillen. Grillen im eigenen Garten ist in der Regel erlaubt solange dabei gut aufpasst wird.

                  * Utmark ist normalerweise alles was nicht zu "innmark" gerechnet wird, wie etwa Binnenseen/Gewässer, Strände, Moore, Wälder und Gebirge.
                  Innmark sind gemäss § 1a friluftsloven (https://lovdata.no/dokument/NL/lov/1957-06-28-16 ) Bauerngehöfte, Hausgrundstücke, bestellte Böden auf denen geerntet werden kann (Äcker), Heuwiesen, Kulturweiden, sowie vergleichbare Areale/Gebiete in denen der Verkehr der Allgemeinheit zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung des Eigentümers/Nutzers (Pächters) führen würde.

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                  • karteundkanu
                    Erfahren
                    • 01.08.2011
                    • 332
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                    #10
                    AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                    Vielen Dank für die geniale Zusammenfassung, super!

                    LG Heinz

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                    • superflow
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                      #11
                      AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                      Ab wann ist denn ungefähr mit der Karte zu rechnen?
                      Wir überlegen gerade, das zweite Mal Deine Glaskogen-Runde zu machen, weil uns die Ideen fehlen.

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                      • karteundkanu
                        Erfahren
                        • 01.08.2011
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                        #12
                        AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                        @superflow: es soll uns im Leben nix schlimmeres passieren als diese Runde ein zweites Mal zu machen Ich überlege auch, sie wieder mal zu paddeln, so als Einstimmung für den Rogen.

                        Allerdings, wenn du Pioniergeist zeigen möchtest, dann hätte ich aus einer alten Kanuwanderkarte der Region Nordmarken eine große, kanutouristisch scheinbar nicht mehr erschlossene Runde herausgefiltert, die ich Lelången XL getauft habe. Wenn du Interesse hast, kann ich dir die Unterlagen ja per email einmal zukommen lassen.

                        Die Karte wird wahrscheinlich im kommenden Frühjahr erscheinen, wenn ich die ganzen Erkundungen, die immer wieder an gesundheitlichen Problemen scheitern, dieses Jahr noch durchführen kann. Dann gibt es noch einige technische Probleme mit dem Druck (die Karte ist so, wie sie jetzt konzipiert ist, eigentlich zu groß und nur von einer Druckerei in Österreich druckbar, die aber wiederum nicht auf Kunststoffen drucken kann/will, die vom Markt aber offenbar als Druckmaterial gefordert werden), die gelöst werden wollen.

                        Im nächsten Beitrag werde ich noch ein paar Fragen bezüglich Infos zu bestimmten Gebieten stellen, deren Beantwortung mir richtig weiter helfen würde.

                        LG Heinz

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                        • karteundkanu
                          Erfahren
                          • 01.08.2011
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                          #13
                          AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                          Hallo Leute!

                          Für die Karte des Rogengebietes, an der ich schon lange arbeite, habe ich nun wirklich viele Informationen zusammen tragen können, oft mit tatkräftiger Unterstützung von Mitgliedern hier und im Canadierforum.

                          Was mir wirklich noch fehlt und worüber ich auch bei intensiver Recherche im Netz keine oder keine konkreten Infos finde, dass ist einerseits der Bereich Myskelåsen und Abborrvikarna bzw. die Verbindung von diese Seen zum Stor-Tandsjön (ab dort gibt es super Infos, aber bis dorthin ist alles offen). Hilfreich ist hier alles, von Beschreibungen der Lagerplätze, Verbindung zwischen den Seen, die Portagen zum Lil Tandsjön und von dort dann über den kleinen Fluss zum Stor Tandsjön.

                          Andererseits alle Informationen über den unteren Abschnitt der Röa ab den Roasten-Seen. Hier gibt es nur die grobe Beschreibung im Führer von Norbert Wehrmann, der aber auch keine Klassifikation der Stromschnellen etc. gibt und in den Angaben zu Beginn und Ende der Portagen auch sehr vage bleibt.

                          Es ist auch die Frage, ob diese Strecke heute überhaupt noch gefahren wird oder ob das letzte Stück, das manche hier liebevoll die "Ritze" nennen, generell auf dem etwas weiter nördlich liegenden Wanderweg komplett umtragen wird?

                          Vielleicht hat ja jemand hier noch weiter führende Hinweise und Informationen, die mir in diesen Abschnitten weiter helfen würden?

                          Vielen herzlichen Dank schon vorab für eure Unterstützung!

                          LG Heinz

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                          • Rollo
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                            • 05.01.2010
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                            #14
                            AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                            Die Röa wird von einem deutschen, kommerziellen Anbieter jedes Jahr mehrfach befahren.

                            Ich kenne die Strecke auch seit 20 Jahren und war erst vor 3 Wochen dort. Die Schwierigkeiten in der unteren Röa wechseln (wie auch in der oberen Röa) sehr stark im Jahresverlauf und auch über die letzten Jahre hat sich viel verändert.
                            Es ist viel zu umtragen und fast alle Umtragen zwischen Roasten und Femund sind südlich nicht nördlich. Ansonsten sind die Möglichkeiten sehr vielfälltig und individuell.

                            Verstehe ich das im übrigen richtig, das du eine Karte erstellen und kommerziell vermarkten willst, aber selber noch nie vor Ort warst? Du stütz Dich ausschließlich auf Infos von Dritten und frei verfügbare Informationen?
                            Zuletzt geändert von Rollo; 05.08.2019, 08:32.
                            Cheers
                            Rollo
                            ***********************************
                            Oh, es regnet, da bleib ich heute im Büro!

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                            • karteundkanu
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                              • 01.08.2011
                              • 332
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                              #15
                              AW: Fragen zum Rogengebiet, Vorbereitung für die Kanukarte

                              Hallo Rollo,

                              vielen Dank für deine Hinweise. Mit dem kommerziellen Anbieter bin ich derzeit in Kontakt, auch mit dem Kanuverleih vor Ort, der dieses Gebiet abdeckt.

                              Und du hast natürlich Recht, ohne persönliche Befahrung und Erkundung vor Ort wird es keine Karte geben, aber was ich vorab schon grob abklären kann, das hilft dann unterwegs sicherlich, effizienter zu arbeiten, vor allem, wenn man dabei alleine ist.

                              Ich bin auch nicht der Wildwassercrack, daher auch meine Fragen nach einer zumindest groben Klassifikation der WW-Stellen in diesem kleinen Abschnitt des gesamten Gebietes.

                              Einen kleinen Teil habe ich auch schon selbst im Rahmen eines anderen Projektes befahren, aber meine gesundheitlichen Probleme lassen nicht immer alles zu, was man(n) sich so vornimmt.

                              Wenn du also Infos hast, die mir konkret weiter helfen würden, dann wäre es toll, wenn du mir diese für dieses Projekt überlassen könntest...

                              LG Heinz

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