App für illegale Pfade

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  • derSammy

    Lebt im Forum
    • 23.11.2007
    • 7412
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    • Meine Reisen

    #41
    AW: App für illegale Pfade

    Wenn ich dran denke mach ich zu dem Thema ab Frühsommer gerne eine Foto(love)Story...

    Bei uns hinterm Haus gibt es einige (Bei Münchnern und weiteren Norddeutschen) beliebte MTB Rundkurse.

    Daneben eine "Handvoll" bei Locals bekannte & beliebte Trails.

    Mit steigendem Bekanntheitsgrad werden im Laufe des Sommers (dank ..zwecks mangelnder Orts- und Technik Kenntnis) mit dem blockiertem Hinterrad (Todsünde!!) aus kleinen Pfaden ...vollkommen zerfurchte tiefe Rinnen.. die dann im Hochsommer beim nachmittäglichen Gewitter zu rauschenden Bächlein werden ...und spätestens im Herbst vollkommen "im Arsch" sind.

    Irgendein Landwirt oder Waldbesitzer erbarmt sich dann und schaut dass der Erosionskanal dann wieder heil gemacht wird, bevor die GPS Fraktion im Jahr drauf wieder anrückt.

    (Aber Hauptsache ein deppertes GoPro Video mehr auf Juuutjuub )

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    • markrü
      Alter Hase
      • 22.10.2007
      • 3336
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      • Meine Reisen

      #42
      AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

      Zitat von Werner Hohn Beitrag anzeigen
      Wenn's dem Waldeigentümer so wichtig ist, kann er ja bei OSM mitmachen, oder er nutzt die simple Möglichkeit direkt in der Karte einen Fehler zu melden. Einfach auf "Fehler melden" klicken!
      Genau, wenn der Waldbesitzer ein Problem damit hat, dass sein Wald zerstört wird, soll er bei irgendeinem Dienst, der "für gar nichts irgendwas kann", einen "Fehler melden". Ich finde, das ist eine mutwillige Verdrehung von Ursache und Wirkung!
      Der Optimist glaubt, dass wir in der besten aller Welten leben.
      Der Pessimist fürchtet, dass das wahr ist...

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      • Ditschi
        Freak

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        • 20.07.2009
        • 12345
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        • Meine Reisen

        #43
        AW: App für illegale Pfade

        Titat Igelstroem:
        Eine Inanspruchnahme des Datenbankbetreibers oder des Kartenherausgebers oder des Kartographen kommt doch wohl nur in Betracht, wenn die Einzeichnung des illegalen Weges dessen illegale Nutzung adäquat verursacht oder in irgendeiner Weise bezweckt.
        Ja, genau, davon reden wir.

        Ein MTB-Fahrer findet eine schöne Down-Hill- Strecke durch einen Wald, trägt sie in eine dafür vorgesehene App ein und ermuntert andere MTB-Fahrer, da ebenfalls runter zu düsen. "Hey, Leute, schaut mal, da müßt ihr hin!" So entsteht gesetzwidrig ein illegaler Weg, der zur Rennstrecke mutiert.

        Was kann der Waldeigentümer tun, den Weg wieder weg zu bekommen?

        Er kann ihn im Wald versuchen zu blockieren in der Hoffnung, daß der Weg dann nicht mehr benutztbar ist und zuwächst. Und damit real verschwindet. Nur sind solche Blockaden oft leicht zu umfahren. Den ganzen Wald durch Einzäunung sperren darf er nicht wegen des allgemeinen Betretungsrechtes.

        Wichtiger wäre also, neben dem Versuch der Blockade den Weg, der keiner sein darf, aus der Karte zu entfernen, damit Nachahmer ferngehalten und die Kommunikation über den Weg unterbunden wird. Und nein, daß muß er nicht selbst machen, selbst wenn er es könnte. Dafür ist der zuständig, wer verantwortlich ist für die App oder die sonstige benutzte Karte.

        Lest einmal § 1004 BGB:

        § 1004
        Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

        (1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

        (2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
        Die Eintragung eines illegal angelegten Weges in eine Karte ist m:E. eine Beeinträchtigung der Rechte des Eigentümers, deren Beseitigung er verlangen kann. Störer ist im dem Fall der Verantwortliche für die Karte. Neben dem, der die Eintragung vorgenommen hat. Was ja nur geht, wenn der Verantwortliche das zuläßt oder gar fördert. Ein Verschulden des Verantwortlichen ist übrigens nicht erforderlich. Für den Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch nach § 1004 BGB bedarf es keines Verschuldens.

        Ditschi

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        • Ziz
          Administrator

          Vorstand
          Administrator
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          • 02.07.2015
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          #44
          AW: App für illegale Pfade

          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
          Wichtiger wäre also, neben dem Versuch der Blockade den Weg, der keiner sein darf, aus der Karte zu entfernen, damit Nachahmer ferngehalten und die Kommunikation über den Weg unterbunden wird. Und nein, daß muß er nicht selbst machen, selbst wenn er es könnte. Dafür ist der zuständig, wer verantwortlich ist für die App oder die sonstige benutzte Karte.
          Für Hessen gibt es recht strenge Auflagen, was das Betreten des Waldes angeht, aber mal deutschlandweit gedacht: Was ist denn, wenn der Weg gar nicht als MTB Weg markiert ist, sondern einfach als Trampelpfad im Wald, von denen es massig gibt?

          Klar, das gesetzliche Vorhaben schielt gegen besondere MTB Apps, aber was ist denn, wenn ein Weg einfach als Trampfelpfad in einer universellen Kartenapp markiert ist und in der Szene dann ein darauf basierender MTB Pfad geteilt wird?
          Nein.

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          • Ditschi
            Freak

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            • 20.07.2009
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            #45
            AW: App für illegale Pfade

            Zitat Ziz:
            aber was ist denn, wenn ein Weg einfach als Trampfelpfad in einer universellen Kartenapp markiert ist und in der Szene dann ein darauf basierender MTB Pfad geteilt wird?
            Besteht ein Trampelpfad durch den Wald und duldet der Eigentümer ihn, dann hat er auch zu dulden, daß der Trampelpfad z.B. auf OSM verzeichnet wird. Was sollte er auch in dem Fall dagegen haben?
            Wird so ein bestehender und geduldeter Pfad durch die App an die MTB- Fahrer weiter gegeben und mutiert er durch diese Form der Kommunikation zur Rennstrecke, ändert sich zum vorher Gesagten eigentlich nichts.
            So wie der Waldeigentümer in seinem Wald Wege anlegen kann, kann er sie auch wieder beseitigen. Bei öffentlicher Widmung wird das schwierig, aber bei einem Trampelpfad müssen wir uns über Widmung nicht unterhalten. Das Betretungrecht steht dem nicht entgegen. Real kann er den ehemalig geduldeten Trampelpfad, der zur Rennpiste wurde, durch Blockade oder Beschilderung mit Anzeige an die untere Fortsbehörde sperren in der Hoffnung, daß der nicht mehr benutzt wird und zuwächst. Den virtuellen Weg kann er durch Aufforderung an den Verantwortlichen für die Karte beseitigen lassen. Der wird nicht einwenden können, daß der Weg einmal zu recht eingetragen wurde und ihn kein Verschulden trifft, daß der in der Karte verzeichnet ist. Denn auf ein Verschulden kommt es nicht an. Erklärt der Eigentümer, daß er den Weg nicht mehr wünscht, kann er versuchen, ihn real selbst zu beseitigen und ihn gleichzeitig virtuell beseitigen zu lassen. Weigert sich der Verantwortliche für die Karte, die Beseitigung auf der Karte vorzunehmen, kann der Eigentümer aus § 1004 BGB auf Beseitigung klagen. Es kann ja im Ergebnis nicht sein, daß die reale Beseitigung im Wald daran scheitert, daß der Weg weiter auf einer virtuellen Karte verzeichnet ist und daher laufend Leute kommen, die ihn begehen und gar befahren wollen.
            Ein ehemals legaler Pfad kann auch dadurch zum illegalen Weg werde, daß der Eigentümer ihn beseitigen möchte und Dritte ihm dabei nicht folgen.
            Ditschi
            Zuletzt geändert von Ditschi; 28.01.2019, 11:15. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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            • Werner Hohn
              Freak
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              • 05.08.2005
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              #46
              AW: Nachrichten und Pressemeldungen zum Thema Outdoor

              Zitat von Werner Hohn
              Wenn's dem Waldeigentümer so wichtig ist, kann er ja bei OSM mitmachen, oder er nutzt die simple Möglichkeit direkt in der Karte einen Fehler zu melden. Einfach auf "Fehler melden" klicken!
              Zitat von markrü Beitrag anzeigen
              Genau, wenn der Waldbesitzer ein Problem damit hat, dass sein Wald zerstört wird, soll er bei irgendeinem Dienst, der "für gar nichts irgendwas kann", einen "Fehler melden". Ich finde, das ist eine mutwillige Verdrehung von Ursache und Wirkung!
              Ich halte das für die praktikabelste Lösung. Wenn ich als Mapper vor einem Singletrail oder einem schmalen und offensichtlich neuen Pfad stehe, kann ich nicht beurteilen, ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Das können nur wenige: der/die den Weg erstellt hat, die Grundbesitzer, vielleicht noch die Jagdpächter.

              Als bei uns der Westerwald-Steig geschaffen wurde, sind ein paar, wenn auch kurze, Trampelpfade entstanden. Anfangs habe ich auch gedacht, welcher Trampel durch den Wald geeiert ist. Erst später wude klar, dass das so sein soll.

              Wegen den oft genannten Apps habe ich mich mal etwas schlau gemacht. Mir ist entgangen, dass es beliebte Outdoor-Programme gibt, die mit ihren Karten und Wegen zwar auf Openstreetmap aufbauen, doch eigene Routen-/Tourendatenbanken haben. Fürs Löschen müsste man sich dann tatsächlich an diese Seiten wenden.
              Zuletzt geändert von Werner Hohn; 28.01.2019, 12:33. Grund: wei immer ...
              .

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              • lina
                Freak

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                • 12.07.2008
                • 42862
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                • Meine Reisen

                #47
                AW: App für illegale Pfade

                Mal eine Verständnisfrage als Nicht-MTBler: Brauchen MTBler überhaupt Wege?

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                • Werner Hohn
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                  • 05.08.2005
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                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: App für illegale Pfade

                  Im Wald nach den Buchstaben der Gesetze, ja.
                  .

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                  • Pfad-Finder
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                    • 18.04.2008
                    • 11913
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                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: App für illegale Pfade

                    Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                    Werden sie dann noch in eine Karte eingetragen zu dem Zweck, sie auch anderen MTB-Fahrer zugänglich zu machen, kann der Eigentümer / Waldbesitzer m.E. Unterlassung, Löschung, Schadensersatz verlangen.
                    Die Wege werden nicht zu dem Zweck eingetragen, sie auch anderen MTB-Fahrern zugänglich zu machen. Sie werden eingetragen, weil sie da sind. Und auch Du wirst nicht bestreiten, dass zumindest ein Fußgänger sie gemäß Waldbetretungsrecht legal benutzen könnte.

                    Wenn jetzt - rein hypothetisch - irgendein Eigentümer/Behörde/Gericht... entscheidet, dass der Weg aus der Datenbank zu löschen ist, und die OSM-Foundation dem nachkäme, kann trotzdem der nächste Mapper den Weg wieder eintragen.

                    Wer will, dass ein Weg nachhaltig aus der OSM-Datenbank verschwindet, ist gut beraten, ihn in der Realität verschwinden zu lassen. Also zum Beispiel durch Auftürmen von Gestrüpp am Wegebeginn, das Querlegen von Ästen/Baumstämmen. Ein Weg, der eine Vegetationsperiode lang nicht benutzt wird, ist danach mit etwas Glück nicht mehr nachvollziehbar. Selbst Enduropisten in Brandenburg wachsen binnen zwei Jahren zu.


                    OT: Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich, aber: Jedes Jahr werden hunderte von Radfahrern und Fußgängern auf der Autobahn angetroffen, obwohl es verboten ist. Aber hat jemals eine Autobahnverwaltung verlangt, deswegen die Autobahnen aus der OSM-Datenbank zu löschen?
                    Schutzgemeinschaft Grüne Schrankwand - "Wir nehmen nur das Nötigste mit"

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                    • windriver
                      Moderator
                      Fuchs
                      • 25.11.2014
                      • 1907
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                      • Meine Reisen

                      #50
                      AW: App für illegale Pfade

                      Zitat von lina Beitrag anzeigen
                      Mal eine Verständnisfrage als Nicht-MTBler: Brauchen MTBler überhaupt Wege?
                      Ja , genauso wie Wanderer Wege "brauchen" . Je nach MTB-Spielart halt mehr oder weniger gut ausgebaut .
                      Ich bevorzuge als TourenMTBler dieselben Wege auf denen ich gerne wandere , schmale naturbelassene Pfade .
                      Auch Downhill macht mir mehr Spass wenn ich einer Linie/Pfad folgen kann , als durch Unterholz zu bolzen . Unsere örtliche ( illegale ) Strecke wird aber von Fussgängern auch nicht begangen , zu steil.

                      Gruss , windriver
                      Zuletzt geändert von windriver; 28.01.2019, 12:33.

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                      • Ditschi
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                        • 20.07.2009
                        • 12345
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                        #51
                        AW: App für illegale Pfade

                        @ Pfadfinder, bei OSM werden möglicherweise Pfade eingetragen, weil sie "da" sind. Aber Werner teilt ja nun mit, daß die Radler eigene App`s benutzen mit gezielter Weitergabe ihrer Routen. Dann werden die auch unter Verfolgung eines Zwecks dort eingetragen.

                        Ich weiß wenig über OSM und da ich nicht lange selbst recherchieren möchte, eine Verständnisfrage: : hier wird ja argumentiert, der Waldbesitzer könnte einen gesetzwidrig angelegten Weg selbst löschen. Also, er löscht ihn. Der Radler, der ihn eingetragen hat, stellt ihn wieder ein. Der möchte, daß die Route bestehen bleibt. Der Waldbesitzer löscht ihn wieder. Ein dritter OSM-Nutzer stellt ihn wieder ein. Geht das jetzt bis ans Ende aller Tage so hin- und her ? Oder gibt es jemanden, der verantwortlich und dauerhaft entscheidet, ob der Weg nun eingetragen bleibt oder dauerhaft gelöscht wird? Und wenn es so einen Verantwortlichen gibt, der das entscheiden kann, warum soll es dann erst ein Hickhack geben ? Warum kann sich der Waldbesitzer nicht gleich einmal vorsorglich an den Verantwortlichen wenden und mitteilen, daß die Eintragung besagten Weges dauerhaft zu unterbleiben hat?

                        Nur die reale Beseitigung des Weges kann die Eintragung in OSM verhindern ? Das kann schwierig sein, wenn der Weg weiter eingetragen bleibt oder immer wieder eingetragen wird. Solange er virtuell zu sehen ist, werden Leute ihn benutzen wollen.
                        Die reale und virtuelle Beseitigung müßte m.E. zeitgleich möglich sein. M.E. trägt der Eigner von OSM die Verantwortung dafür, daß das möglich ist. Was macht er denn, wenn ein Gericht ihn zur dauerhaften Löschung und Unterlassen weiterer Eintragungen verurteilt? Wie würde das gehandhabt werden ? Wenn das dem erdachten Konzept entgegensteht, wird das kaum eine Ausrede sein, denn der Eigner trägt ja auch die Verantwortung für das Konzept. Dann muß man in der Tat prüfen, ob sich das Konzept von OSM mit den Rechten von Eigentümern verträgt? Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum.
                        Ditschi
                        Zuletzt geändert von Ditschi; 28.01.2019, 13:13. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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                        • Werner Hohn
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                          #52
                          AW: App für illegale Pfade

                          Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                          M.E. trägt der Eigner von OSM die Verantwortung dafür, daß das möglich ist. Was macht er denn, wenn ein Gericht ihn zur dauerhaften Löschung verurteilt? Wenn das dem erdachten Konzept entgegensteht, wird das kaum eine Ausrede sein, denn der Eigner trägt ja auch die Verantwortung für das Konzept. Dann muß man in der Tat prüfen, ob sich das Konzept von OSM mit den Rechten von Eigentümern verträgt? Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum.
                          Ditschi
                          Ditschi, du hast soeben vielleicht keinen rechtsfreien Raum, aber bestimmt eine Grauzone betreten. Selbst wenn der juristische Eigentümer von OSM auf Basis der jeweiligen Landesgesetze belangt werden könnte, bleibt der Mapper oft außen vor.

                          Vom Sofa aus mappe ich oft in Spanien, Portugal, usw. In den letzten Wochen manchmal in Chile. Es kann sein, dass ich dabei gegen Bestimmungen oder sogar Gesetze der jeweiligen Länder verstoße. Nun sitze ich aber in Deutschland, was tun?

                          Wenn du dir den Spaß machst, in der OSM-Karte einen Blick auf Nordkorea zu werfen, fällt dir vielleicht auf, dass dieses sagenhaft abgeschottete Land relativ gut erfasst ist. Ich wette, dass die Masse der Mapper aus Südkorea kommt; und ich bin mir sicher, dass die Kims des Nordens keine Freudenparty veranstalten.
                          .

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                          • Ditschi
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                            #53
                            AW: App für illegale Pfade

                            Zitat Werner Hohn:
                            Vom Sofa aus mappe ich oft in Spanien, Portugal, usw. In den letzten Wochen manchmal in Chile. Es kann sein, dass ich dabei gegen Bestimmungen oder sogar Gesetze der jeweiligen Länder verstoße. Nun sitze ich aber in Deutschland, was tun?
                            Die in GB ansässige Foundation, noch EU, über Gerichtsurteil zwingen, das unkontrollierte Mappen unmöglich zu machen? Die trägt die Verantwortung dafür, daß eine Horde von Menschen weltweit unkontrolliert und ohne Übernahme eigener persönlicher Verantwortung in ihrem Programm Eintragungungen vornehmen kann. Mit Fragezeichen, denn ich würde mir garnicht den Kopf der Foundation zerbrechen wollen. Wenn die auf Beseitung und Unterlassung verurteilt würden, ist das doch deren Problem, wie sie das umzusetzen gedenken. Vollstreckungsmittel bei Vornahme unvertretbarer Handlungen und bei Unterlassung sind in D Zwangsgeld / Zwangshaft bzw. Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Da kann weh tun.
                            Im Zeichen von Internet und Globalisierung sind länderübergreifende Gerichtsentscheidungen übrigens an der Tagesordnung. Das Internationale Privatrecht (IPR) war noch zu meiner Studienzeit ein Stiefkind. Wurde als sogenanntes Wahlpflichtfach angeboten. Heute läuft ohne IPR zumindest in der großen internationalen Anwaltskanzleien fast nichts mehr. Sohnemann ist IPRler und hat da ein paar Jahre mitgearbeitet.
                            Ditschi
                            Zuletzt geändert von Ditschi; 28.01.2019, 13:40. Grund: Man entdeckt immer mal wieder Schreibfehler

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                            • Werner Hohn
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                              #54
                              AW: App für illegale Pfade

                              Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                              GB ansässige Foundation, noch EU, über Gerichtsurteil zwingen, das unkontrollierte Mappen unmöglich zu machen? Die trägt die Verantwortung dafür, daß eine Horde von Menschen weltweit unkontrolliert und ohne Übernahme eigener persönlicher Verantwortung in ihrem Programm Eintragungungen vornehmen kann.
                              Das funktioniert nicht.

                              OT: Die Wikipedia ist ja ähnlich gelagert. Ein schönes Beispiel ist der Komiker Atze Schröder. Für den deutschsprachigen Artikel über ihn hat er mit Gerichtsurteil durchgesetzt, dass sein Klarname nicht genannt werden darf. So weit, so gut, wenn es da nicht einen französischen Artikel und einen englischen über seine Kunstfigur geben würde, die seinen Klarnamen nennen.

                              DE: https://de.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der

                              EN: https://en.wikipedia.org/wiki/Atze_Schr%C3%B6der

                              FR: https://fr.wikipedia.org/wiki/Hubertus_Albers
                              .

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                              • Ditschi
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                                • 20.07.2009
                                • 12345
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                                #55
                                AW: App für illegale Pfade

                                Im Fall von Atze Schröder kam es nicht zu einer Entscheidung gegen WiKi, weil Wiki vorher seinem Begehren nachkam und er die Klage zurücknahm. Er hatte auch nur gegen Löschung seines Klarnamens im deutschsprachigen WiKi geklagt. Über den Klagantrag hätte das Gericht eh nicht hinausgehen dürfen. Bei Klagrücknahme trägt der Kläger die Kosten. Warum er nicht die " Hauptsache für erledigt erklärte" gem § 91 a ZPO, kann ich nicht beurteilen.
                                Besser zu meiner Ansicht paßt brandneu als Beispiel:

                                https://www.raoe.at/news/single/arch...gen-wikipedia/

                                Ditschi
                                Zuletzt geändert von Ditschi; 28.01.2019, 14:22. Grund: Ergänzung

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                                • Igelstroem
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                                  • 30.01.2013
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                                  #56
                                  AW: App für illegale Pfade

                                  Zitat von Ditschi Beitrag anzeigen
                                  Die in GB ansässige Foundation, noch EU, über Gerichtsurteil zwingen, das unkontrollierte Mappen unmöglich zu machen? Die trägt die Verantwortung dafür, daß eine Horde von Menschen weltweit unkontrolliert und ohne Übernahme eigener persönlicher Verantwortung in ihrem Programm Eintragungungen vornehmen kann. Mit Fragezeichen, denn ich würde mir garnicht den Kopf der Foundation zerbrechen wollen. Wenn die auf Beseitung und Unterlassung verurteilt würden, ist das doch deren Problem, wie sie das umzusetzen gedenken. Vollstreckungsmittel bei Vornahme unvertretbarer Handlungen und bei Unterlassung sind in D Zwangsgeld / Zwangshaft bzw. Ordnungsgeld und Ordnungshaft. Da kann weh tun.
                                  Ich habe manchmal Zweifel, ob deine Einlassungen überhaupt ernst gemeint sind.

                                  Die Auffassung, dass das Zeichnen einer Karte öffentlich zugänglicher Flächen einen Eingriff in Eigentumsrechte darstellt und der Mapper oder Geodatenbankbetreiber daher als Störer anzusprechen ist, wird sich wohl kaum (bzw. nur für sehr spezielle Fälle) durchsetzen.
                                  Lebe Deine Albträume und irre umher

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                                  • Ditschi
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                                    • 20.07.2009
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                                    #57
                                    AW: App für illegale Pfade

                                    Könnten diese speziellen Fälle illegale MTB-Pisten sein ? Sind ja nicht ganz ohne, wenn ich Sammys Beitrag so lese. Die Frage, ob die Waldbesitzer nur jammern und nichts unternehmen, stelle ich mir auch. Womöglich ist das so. Meine Ausgangspunkt war, daß sie könnten, wenn sie wollten. Der Artikel liest sich, als gäbe es keine rechtlichen Möglichkeiten. Das sehe anders. Ernsthaft .
                                    Letztlich war das Prozedere natürlich etwas weit ausgesponnen bis in die letzte Konsequenz. Aber wenn Einwände kommen, dieses oder jenes ginge nicht, kann man halt ausdiskutieren, ob es nicht doch geht. Der Abstecher zu WiKi war doch ganz spannend , um zu sehen, was geht.
                                    Ditschi
                                    Zuletzt geändert von Ditschi; 28.01.2019, 15:41. Grund: Ergänzung

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                                    • derSammy

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                                      • 23.11.2007
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                                      #58
                                      AW: App für illegale Pfade

                                      Ditschi, was soll ein Waldbesitzer unternehmen.

                                      Spannt er z.B einen Schnur, verwette ich meinen Hintern drauf dass es ein (W...) Advokat schafft seinen armen, gestürzten Mandanten hier mit einer sauberen Schmerzensgeldzahlung zu Gericht zu begleiten und der Landwirt ist (und bleibt) der Depp!


                                      In dieser Welt in der es so Verblendete/blödete gibt die allenernstens behaupten einen Tempolimit sein nicht gut, dass sind genau die selben die behautem "Was auf OSM steht ist erlaubt" und je "geheimer der Geheimtipp ist" desto öfter muss man ihn teilen und liken!

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                                      • Torres
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                                        #59
                                        AW: App für illegale Pfade

                                        Zitat von Igelstroem Beitrag anzeigen
                                        Ich habe manchmal Zweifel, ob deine Einlassungen überhaupt ernst gemeint sind.

                                        Die Auffassung, dass das Zeichnen einer Karte öffentlich zugänglicher Flächen einen Eingriff in Eigentumsrechte darstellt und der Mapper oder Geodatenbankbetreiber daher als Störer anzusprechen ist, wird sich wohl kaum (bzw. nur für sehr spezielle Fälle) durchsetzen.
                                        Ich habe den Eindruck, ihr redet aneinander vorbei. Ist da ein Weg, ist da ein Weg. Es geht doch darum, dass Wege, deren Nutzung eingeschränkt ist, in speziellen Apps als legal beworben werden.

                                        Bleiben wir beim Autobahnbeispiel: Die Autobahn ist bei OSM verzeichnet, was korrekt und legitim ist.

                                        Würde nun eine App auf dieser Datenbasis die am wenigsten befahrenene Autobahnen auflisten, damit sich dort die Szene mit dem Rennrad austoben kann, stellt sich die gleiche Frage: Autobahnen sind für Fahrräder verboten. Die Fahrräder fahren da aber dennoch. Soll man jetzt überall Polizei hinstellen und die Radfahrer von der Piste holen? Das wäre die einfachste Lösung. Löst aber nicht das grundsätzlich Problem, dass Radfahrer vermuten, wo so etwas eingezeichnet ist, auch eine Rennstrecke ist.
                                        Man könnte daher dem Beitreiber der spezialisierten App eine Mithaftungsverantwortung geben oder aber die App unterbinden, weil alleine die Existenz seiner App suggeriert, dass Rennradfahren auf Autobahnen erlaubt ist. Das betrifft nicht das Kartenmaterial an sich, aber die Kartenkennzeichnung. Das ist die Thematik, die Ditschi durchspielt, denn wo ein Track ist, ist in bestimmten Kreisen eben auch kein Rechtsbruch vorhanden.

                                        Und das ist auch die Thematik, mit der sich Waldbesitzer beschäftigen müssten. Denn Sammy hat Recht, sobald sich jemand von denen auf dem illegalen Track den Hals bricht, ist das Geschrei groß (Haftung im Wald, wieso wurde das nicht unterbunden) und wenn der Waldbesitzer baulich die Nutzung verhindert und jemand bricht sich dort den Hals (nicht gesehen, rübergeklettert, was auch immer), ist auch der Waldbesitzer dran.
                                        Oha.
                                        (Norddeutsche Panikattacke)

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                                        • recurveman
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                                          • 17.08.2011
                                          • 401
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                                          #60
                                          AW: App für illegale Pfade

                                          Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
                                          Ditschi, was soll ein Waldbesitzer unternehmen.

                                          Spannt er z.B einen Schnur, verwette ich meinen Hintern drauf dass es ein (W...) Advokat schafft seinen armen, gestürzten Mandanten hier mit einer sauberen Schmerzensgeldzahlung zu Gericht zu begleiten und der Landwirt ist (und bleibt) der Depp!


                                          In dieser Welt in der es so Verblendete/blödete gibt die allenernstens behaupten einen Tempolimit sein nicht gut, dass sind genau die selben die behautem "Was auf OSM steht ist erlaubt" und je "geheimer der Geheimtipp ist" desto öfter muss man ihn teilen und liken!
                                          Meinst du das mit der Schnur ungefähr so?
                                          https://www.stuttgarter-zeitung.de/i...c32cf9900.html

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