AW: Radweg-Umleitungen - was macht ihr damit?
Zitat Igelstroem:
Ja! Den zuständigen Verkehrsbehörden obliegen zwei Pflichten: die Verkehrssicherungspflicht und die Verkehrsregelungspflicht.
Die Verletzung dieser Pflichten kann Schadensersatzansprüche nach Zivilrecht ( Verkehrsicherungspflicht) und Amtshaftungsansprüche ( Verkehrsregelungspflicht) auslösen. Schadensersatzansprüche sind nicht nur dadurch denkbar, daß ein Schaden durch ein falsch aufgestelltes Schild entsteht, sondern auch dadurch, daß die Aufstellung eines Schildes unterlassen wurde. Es gelten die nicht immer leicht zu durchschauenden allgemeinen Regeln für derartige Schadensersatzansprüche. Der Teufel steckt im Detail. Und daher sollte man sich gut überlegen, bevor man da etwas lostritt.
Aber in der Rechtsprechung gibt es genug Beispielsfälle für alle Varianten. Es gibt Leute, die ziehen das durch und gewinnen. Es gibt natürlich auch Verlierer.
Die Aufstellung eines Verkehrsschildes ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Jeder, der sich durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt sieht, kann ihn innerhalb der gesetzlichen Fristen durch Widerspruch / Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Bitte beachten, daß auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt bestandskräftig und damit rechtmäßig werden kann, wenn z.B. die Anfechtungsfrist versäumt wird.
Der häufigste Fehler, den Verkehrsteilnehmer machen, ist, daß die glauben, ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei unbeachtlich. Dem ist nicht so. Solange er nicht erfolgreich angefochten und danach aufgehoben oder vorher freiwillig beseitigt wird, muß man sich an ihn halten.
Hier das Beispiel mit einem " vergessenen Schild" nach einer Baustelle:
https://www.verkehrsrecht-24.com/akt...h-und-nun.html
Ditschi
Zitat Igelstroem:
Aber gibt es einen Rechtsanspruch darauf, von Ämtern fehlerfrei durch die Landschaft geführt zu werden?
Die Verletzung dieser Pflichten kann Schadensersatzansprüche nach Zivilrecht ( Verkehrsicherungspflicht) und Amtshaftungsansprüche ( Verkehrsregelungspflicht) auslösen. Schadensersatzansprüche sind nicht nur dadurch denkbar, daß ein Schaden durch ein falsch aufgestelltes Schild entsteht, sondern auch dadurch, daß die Aufstellung eines Schildes unterlassen wurde. Es gelten die nicht immer leicht zu durchschauenden allgemeinen Regeln für derartige Schadensersatzansprüche. Der Teufel steckt im Detail. Und daher sollte man sich gut überlegen, bevor man da etwas lostritt.
Aber in der Rechtsprechung gibt es genug Beispielsfälle für alle Varianten. Es gibt Leute, die ziehen das durch und gewinnen. Es gibt natürlich auch Verlierer.
Die Aufstellung eines Verkehrsschildes ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung. Jeder, der sich durch einen rechtswidrigen Verwaltungsakt in seinen Rechten beeinträchtigt sieht, kann ihn innerhalb der gesetzlichen Fristen durch Widerspruch / Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Bitte beachten, daß auch ein rechtswidriger Verwaltungsakt bestandskräftig und damit rechtmäßig werden kann, wenn z.B. die Anfechtungsfrist versäumt wird.
Der häufigste Fehler, den Verkehrsteilnehmer machen, ist, daß die glauben, ein rechtswidriger Verwaltungsakt sei unbeachtlich. Dem ist nicht so. Solange er nicht erfolgreich angefochten und danach aufgehoben oder vorher freiwillig beseitigt wird, muß man sich an ihn halten.
Hier das Beispiel mit einem " vergessenen Schild" nach einer Baustelle:
https://www.verkehrsrecht-24.com/akt...h-und-nun.html
Ditschi
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