Das Landratsamt Pirna hat mit Allgemeinverfügung Nr. 121 vom 20.07.2018 verboten, das Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz und das angrenzende Landschaftsschutzgebiet zwischen 21 - 6 Uhr des Folgetages zu betreten.
Tagsüber ist zwischen 6 - 21 Uhr ist das Verlassen der Waldwege untersagt.
Sonst drohen Platzverweise und Ordnungsgeld bis 2.500,- € , in besonders schweren Fällen bis 10.000,- €. Bei Verursachung von Bränden kommen die Einsatzkosten der Feuerwehr hinzu.
Das Verbot gilt bis zur Aufhebung der Waldbrandwarnstufen 3 und 4.
Ausgenommen vom Nacht-Betretungsverbot sind ausgewiesene Trekkinghütten des Forststeigs, soweit diese bis 21 Uhr erreicht werden.
Damit ist derzeit auch jedes Boofen untersagt.
Hintergrund der Allgemeinverfügung sind wiederholt von "Wanderern" mit offenen Feuern in den Boofen ausgelöste Waldbrände in der für die Feuerwehr äußerst schwer erreichbaren Region.
http://www.sz-online.de/includes/dok...ldsperrung.pdf
Tagsüber ist zwischen 6 - 21 Uhr ist das Verlassen der Waldwege untersagt.
Sonst drohen Platzverweise und Ordnungsgeld bis 2.500,- € , in besonders schweren Fällen bis 10.000,- €. Bei Verursachung von Bränden kommen die Einsatzkosten der Feuerwehr hinzu.
Das Verbot gilt bis zur Aufhebung der Waldbrandwarnstufen 3 und 4.
Ausgenommen vom Nacht-Betretungsverbot sind ausgewiesene Trekkinghütten des Forststeigs, soweit diese bis 21 Uhr erreicht werden.
Damit ist derzeit auch jedes Boofen untersagt.
Hintergrund der Allgemeinverfügung sind wiederholt von "Wanderern" mit offenen Feuern in den Boofen ausgelöste Waldbrände in der für die Feuerwehr äußerst schwer erreichbaren Region.
http://www.sz-online.de/includes/dok...ldsperrung.pdf
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