Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

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  • Vegareve
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    • 19.08.2009
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    #41
    AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

    Zitat von reinergeorg Beitrag anzeigen
    Vegareve - es ist anders herum: im Streitfall muss der einen Unfall beweisen, der etwas von der Versicherung haben will.
    Und "Unfall" ist eben schon nach der Wortwahl keine (Höhen-)"Krankheit" - die Versicherungsbedingungen sind von Dir selbst hier eingestellt worden und von mir wörtlich zitiert worden. Der Teufel liegt im Detail.
    Ob ein Hubi oder eine Cessna mit Kufen angeflogen kommt oder kam sagt gar nichts darüber aus, wer die Kosten dafür zu tragen hat(te).
    Opa - die Regel gilt erst Mal, Ausnahmen musst Du selbst konkret beweisen, nicht nur behaupten. Also nicht nur mit einer allgemeinen Sekundär-Quelle operieren.
    Wurdest Du schon Mal in den Alpen vom Berg runtergeholt? Da werden Leute gerettet, die gar nicht verletzt sind, nur in der Route blockiert. Und nein, sie müssen auch nichts bezahlen bis jetzt.

    In meinem nahen Umfeld gab es mindestens 5 Bergrettungen, keiner musste was beweisen oder berappen.
    "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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    • Bergzebra
      Erfahren
      • 18.02.2013
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      #42
      AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

      Mir erklärt sich nicht der Sinn einer solchen "Expeditionsversicherung", wenn diese mehr Einschränkungen hat wie eine Allerweltsunfall- und/oder Auslandskrankenversicherung und dann auch noch mehr kostet.

      Wenn man nicht gerade den Leistungsfall in Mitteleuropa hat, dann muss man ja im "Schadensfall" fast immer zunächst in Vorleistung gehen. Der Heli fliegt erst, wenn er sein Geld hat (weil später wird er es dort nicht mehr bekommen).

      In meiner Auslandskrankenversicherung steht in etwa: "Der adäquate Transport ins nächste Krankenhaus ist versichert". Die Rückfrage bei der Versicherung hat mit offiziellen Versicherungsschreiben ergeben, dass der Helitransport ins Krankenhaus in den von mir angefragten Ländern versichert ist.

      Damit ist dass Thema Kostenübernahme (nicht Vorleistung!) ins Krankenhaus egal ob Unfall oder Krankheit abgehakt. Auch der medizinische Rücktransport nach D.

      Bergung, Rettung, Suche im Falle des Unfalls deckt die Unfallversicherung ab (normale UV und nicht Kreditkarten-UV, da diese oft nur Vekehrsmittel-UVs sind).

      Nicht versichert wären jetzt die Kosten, welche im Krankheitsfalle entstehen und ich dazu noch gesucht werden müsste. Wenn ich gefunden bin, dann greift ja der Fall "adäquater Transport ins nächste Krankenhaus".

      Unfallversicherung und AKV hat man, warum dann noch eine Zusatzversicherung (sofern nicht Vorraussetzung des Permits vor Ort)?
      Schaffe Dir Erinnerungen bevor Du nur noch diese hast!

      Nur heute wärmt uns das Feuer, gestern war es Holz und morgen wird es Asche sein.
      (Autor unbekannt)

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      • opa
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        • 21.07.2004
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        #43
        AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

        Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen

        In meinem nahen Umfeld gab es mindestens 5 Bergrettungen, keiner musste was beweisen oder berappen.
        heli-einsatz hatten wir einmal für meinen seilpartner (eindeutig unfall, verletzung nach sturz durch griffausbruch). so ich mich erinnere, musste der in vorleistung gehen und den nachweis erbringen, dass keine andere versicherung zahlt, bis die DAV-Versicherung gezahlt hat. war anscheinend zumutbar, aber schon ein rechter papierkram.

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        • Bergzebra
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          • 18.02.2013
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          #44
          AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

          Zitat von opa Beitrag anzeigen
          heli-einsatz hatten wir einmal für meinen seilpartner (eindeutig unfall, verletzung nach sturz durch griffausbruch). so ich mich erinnere, musste der in vorleistung gehen und den nachweis erbringen, dass keine andere versicherung zahlt, bis die DAV-Versicherung gezahlt hat. war anscheinend zumutbar, aber schon ein rechter papierkram.
          Die meisten "Bergungsversicherungen" bzw. der Leistungsfall Bergung & Co sind subsidär, d.h. sie zahlen dann, wenn sonst niemand leistet.

          Wie schaut es dann aus, wenn man 2 oder 3 Versicherungen hat, wo eine "Bergung" drin ist und alle subsidär sind. Jede Versicherung wird sich ja auf die andere berufen. Kann man sich dann im Sinne des BGB eine davon "gesamtschuldnerisch" heraussuchen?
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          (Autor unbekannt)

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          • Vegareve
            Freak

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            • 19.08.2009
            • 14389
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            #45
            AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

            Die Kosten für den Einsatz im Safiental waren über 15000 euro, auf drei Gruppen verteilt. Wüsste nicht, wie man da Vorkasse leisten soll.
            Becks hat ein paar Formulare ausgefüllt, mehr nicht.

            Bergzebra und co: es geht ja nicht um Krankheit, sondern um Notfall am Berg. Wie soll ich den Heli vorher bezahlen, wenn ich blockiert in einer Felswand auf 4000 M hocke? Darum geht es. Unfallversicherung zahlt nicht den Heliflug, zumindest nicht die, die ich kenne.
            "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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            • LihofDirk
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              • 15.02.2011
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              #46
              AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

              Zitat von Bergzebra Beitrag anzeigen
              Wie schaut es dann aus, wenn man 2 oder 3 Versicherungen hat, wo eine "Bergung" drin ist und alle subsidär sind. Jede Versicherung wird sich ja auf die andere berufen. Kann man sich dann im Sinne des BGB eine davon "gesamtschuldnerisch" heraussuchen?
              Ist in Deutschland für Mehrfachversicherung geregelt. Die Versicherungen haften gesamtschuldnerisch aber nur bis zur Schadenshöhe, also es kann nicht bei allen der volle Betrag abgerechnet werden.

              https://dejure.org/gesetze/VVG/78.html

              gilt zum Beispiel auch bei Versicherung über den Verein beim Sport (subsidiär) wenn jemand Mitglied in 2 Vereinen ist, bzw. Doppelstartrecht über Verbandsgrenzen hat (im selben Verband ist es ja eh der selbe Versicherer) und dann beim Training einen Unfall hat.

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              • Bergzebra
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                • 18.02.2013
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                #47
                AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
                Bergzebra und co: es geht ja nicht um Krankheit, sondern um Notfall am Berg. Wie soll ich den Heli vorher bezahlen, wenn ich blockiert in einer Felswand auf 4000 M hocke? Darum geht es. Unfallversicherung zahlt nicht den Heliflug, zumindest nicht die, die ich kenne.
                Aktueller Fall aus dem Bekanntenkreis:
                "Versicherungsschutz" zu einer fast "All-Inklusive-Heli-Bergrettung" an einem Expeditionsberg in Asien. Der Berg ist im betreffenden Land von der Höhe nicht unter den Top-50 aber im weitesten Sinne ein "Mode-Expeditionsberg" (ist nicht der Pik Lenin, aber ein ähnlicher Kaliber).

                Die privat organisierte Expedtion muss dafür ein Deposit hinterlegen, sie hoffen aber unter 20000 USD Deposit zu bleiben. Die Höhe des Deposit ist auch abhängig davon, ob der Heli im Falle des Falles auch über das Base Camp hinausfliegen soll. Die Agentur vor Ort stellt nicht das Deposit. Die "Verwaltungsgebühr" fürs Deposit liegt irgendwo bei 400USD (kann man sich ja zwischen den Expeditonsteilnehmern teilen).

                Es ist nicht immer Vollkasko-Mitteleuropa.
                Schaffe Dir Erinnerungen bevor Du nur noch diese hast!

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                • Vegareve
                  Freak

                  Liebt das Forum
                  • 19.08.2009
                  • 14389
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #48
                  AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                  Das ist klar, richtige Expeditionen sind eine völlig andere Sache. Ab einer bestimmten Höhe kann man sowieso nicht mehr gerettet werden, oder höchstens von Kameraden.
                  "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                  • Nepalflo
                    Gerne im Forum
                    • 22.01.2018
                    • 71
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #49
                    AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                    Zitat von opa Beitrag anzeigen
                    kenne mich da nicht aus, aber eine weitere seite sieht es ähnlich wie die von mir zuerst zitierte:



                    quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/lei...42_148698.html

                    liegen die alle falsch?
                    So habe ich das auch verstanden.
                    Das Bergung nur Bergung von Leichen beinhaltet, dafür möchte ich gerne eine Quelle sehen.

                    Manche Versicherungen unterscheiden sogar Lebend und Totenbergung. Für die Totenbergung wird die versicherungssumme reduziert.

                    Und ausserdem wäre da noch die Suche.

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                    • Vegareve
                      Freak

                      Liebt das Forum
                      • 19.08.2009
                      • 14389
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                      #50
                      AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                      Wenn der Heli losfliegt, weiss der Pilot ja nicht, ob er Lebende oder Tote bergen wird. Nur wenn die Situation in der Wand (oder Lawine) klar wird, kann man über spätere Massnahmen beraten, zumindest in den Alpen (Air Zermatt, Rega etc) haben sie klare und strikte Protokolle dafür.
                      OT: Wirklich beeindruckend, was die Jungs leisten, habe vor kurzem auf einer Hütte ein Buch eines Air Zermatt-Pilots gelesen, die Schweizer haben die long-line Rettung aus der Wand ja geradezu perfektioniert.
                      "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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