Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

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  • Nepalflo
    Gerne im Forum
    • 22.01.2018
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    • Meine Reisen

    #21
    AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

    Zitat von derSammy Beitrag anzeigen
    btw. was ist eine Pauschalreise...

    Ich würd sagen "Hauser, DAV Summit, Diamir ..usw..) also Flug, Reiseleitung, "All Inkl.) JA

    Selbstständige Anreise, Agentur "Vor Ort".. diskutabel...
    Darüber habe ich mich auch schon informiert, im Zuge der Versicherungswahl.
    Per Definition sind wohl sogar schon 2 verschiedene Leistungen, die von einem Veranstalter erbracht haben eine Pauschalreise

    Wenn man jetzt direkt z.B. in Nepal zu ner lokalen Agentur geht und da den Guide+Essen+ Transport einen Pauschalpreis vereinbart, würde ich sagen, dass dies trotzdem keine typische Pauschalreise ist, auch wenn es oben genanntes Merkmal deutlich erfüllt.
    Es ist ja auch sowas wie ne spontane Geschichte (kann jedenfalls so gedeutet werden und steht damit im Gegensatz zu einer Pauschalreise a la Summit Club , Hauser und co, die feste Trips zu bestimmten Terminen anbieten.

    Aber bei Quack ist es sicherlich eine, denn er hat ja geschrieben, dass da sogar noch ne Safari mit eingeschlossen ist usw.
    Zudem hat er es schon von zuhause gebucht.
    Also (ob da nun der Flug mit inngbegriffen ist oder nicht), das was er gebucht hat, hat für mich sehr den Charakter einer Pauschalreise, die eben im Konkurrenz mit dem Summitclub steht
    Und der DAV will eben gerne seine hauseigenen Touren verkaufen und daher diese Versicherungseinshränkungen, finde ich doof. Obwohl ich normalerweise keine Pauschalreisen mache, könnte es ja sein, dass es doch mal anders kommt, und zudem verunsichert mich diese Klausel eben auch.
    Will nicht jedes Mal, den DAV um Absegnung bitten müssen.

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    • tine58
      Gerne im Forum
      • 24.09.2016
      • 96
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      • Meine Reisen

      #22
      AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

      @ vegarave Du kennst nicht GEOS ?

      Garmin Inreach usw.

      Man kann wohl noch eine High Risk Version abschließen. Wie dem auch sei, alles garnicht so leicht mit den ganzen Versicherungen

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      • Nepalflo
        Gerne im Forum
        • 22.01.2018
        • 71
        • Privat

        • Meine Reisen

        #23
        AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

        Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
        Jep, sehe ich auch so. Ein Guide ist nicht zwangsläufig eine Pauschalreise.

        Generell finde ich jetzt OEAV-Schutz auch etwas umfangreicher,. deswegen haben wir das gestern noch online schnell erledigt. Für nächstes Jahr kündigen wir dann der DAV. Letztes Jahr in Pamir hatten wir eine komplette Reiseversicherung von Europaische (die gleiche Versicherung der OEAV), aber es ging ja noch unter 6000 M. Geht es drüber, auf eigener Faust oder geführt, wird es teurer. Eine Expeditionsagentur versichert nicht automatisch Bergungskosten, zu meiner Kentniss, jedenfalls muss man die Bedingungen sehr genau prüfen.

        Nepalflo: welche Versicherung bitte? Beim OEAV/DAV schliesst man eine Mitgliedschaft, nicht eine Versicherung ab (die kommt automatisch dazu, es sei denn, man nimmt noch Zusatzversicherungen an, die Quelle habe ich bereits verlinkt). Es würde Energie sparen, wenn man sich etwas klarer ausdrücken würde .
        ich rede von der im ÖAV inkludierten Versicherung.
        Ich dachte, dass ist klar.
        Im Fall der Fälle musst du dich vor allem mit der Versicherung auseinandersetzen, nicht mit dem Alpenverein

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        • Vegareve
          Freak

          Liebt das Forum
          • 19.08.2009
          • 14389
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          • Meine Reisen

          #24
          AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

          Na gut, Du scheinst wirklich andere Informationen zu haben als ich. Die Versicherung der OEAV ist Europaeische. Ich habe ihre Bedingungen bereits zitiert. Auch hatte ich diese Woche direkt auf deren Webseite die Versicherungsangebote studiert und mit denen Mails getauscht. Für Berge mit Gipfeln über 6000 M gelten schlichtweg andere Preise.
          Wenn Du andere Infos hast, sind wir dankbar über eine Quelle.
          "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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          • Nepalflo
            Gerne im Forum
            • 22.01.2018
            • 71
            • Privat

            • Meine Reisen

            #25
            AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

            Ok, habe nun nochmal nachgeschaut.

            In meiner Broschüre (gedruckt) steht das genauso mit dem Höhenlager drin. Und das Berge auch über 6000 m ohne dieses versichert sind
            Die Broschüre ist von 2017/2018

            Also letztes Jahr war der Island Peak definitiv noch mitversichert.

            In der (aktuellen) Online Version ist das nun anders
            Also nun ziemlich ähnlich der vom DAV
            Also auch das mit der Antarktika etc.. (war auch nicht 2017/2018 auch noch nicht so)
            Klingt nach Absprache.....

            Wenn nun diese gilt, dann ist der Versicherungsschutz nun leider schlechter.
            Muss mich da jetzt nochmal informieren, was nun gilt.

            Ich dachte, dass der Versicherungsschutz so wie er zu dem Zeitpunkt der Vertarges abgeschlossen wurde(und nicht so einfach geändert werden kann), aber kann natürlich sein, dass das über so ne Mitgliedschaft anders läuft.

            Finde ich aber komisch, dass dies so einfach an mir vorbeigegangen ist.
            Hätte ja theoretisch im Frühjahr den Island Peak machen können und da wäre ich natürlich vom alten Vertragswerk ausgegangen, war von November 2017 bis Ende März 2018 in der Gegend...Und zwischendurch auch nicht zuhause, also ne neue gedruckte Broschüre konnte ich unmöglich lesen.

            So ne gravierende Änderung müßte eigentlich zumindest per Mail dann deutlich angtekündigt werden, meiner Auffassung nach

            Schade, aber momentan habe ich eh noch nicht vor, Berge jenseits der 6000 zu besteigen....

            Trotzdem ist der ÖAV wohl immer noch besser (und auch etwas billiger)
            Zuletzt geändert von Nepalflo; 14.06.2018, 22:00.

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            • tine58
              Gerne im Forum
              • 24.09.2016
              • 96
              • Privat

              • Meine Reisen

              #26
              AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

              OT: Ach, ich war garnicht gemeint

              Dennoch, interessant mit zu lesen. *duckweg*

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              • Vegareve
                Freak

                Liebt das Forum
                • 19.08.2009
                • 14389
                • Privat

                • Meine Reisen

                #27
                AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                Zitat von Nepalflo Beitrag anzeigen
                So ne gravierende Änderung müßte eigentlich zumindest per Mail dann deutlich angtekündigt werden, meiner Auffassung nach
                Sehe ich auch so.

                Zitat von Nepalflo Beitrag anzeigen
                Trotzdem ist der ÖAV wohl immer noch ..billiger)
                Nicht unbedingt, DAV-Koblenz kostet, zB, 55 Euro, OEAV-Bregenz 65. Je nach Sektion kann das sehr variieren, jedenfalls deutlich billiger als SAC (die auch keinen Schutz bieten). Zusammen mit der Rega-Gönnerschaft bin ich jetzt also dreifach versichert, so lange ich kein Höhenbergsteigen mache. Bei den Preisen verstehe ich das schon, eine Einzelreise-All inklusive-Versicherung der Europäischen hätte eh an die 200 Euro gekostet.
                "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                • reinergeorg
                  Erfahren
                  • 01.06.2014
                  • 282
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #28
                  AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                  Bitte mal die Begriffe klarstellen, bevor hier weiter teils neben der Sache und damit grob unrichtig diskutiert wird und falsche Hoffnungen geweckt werden:
                  Bergung ist die Befreiung und Sicherstellung TOTER Personen aus der Gefahrenzone,
                  Rettung sind lebenserhaltende Sofortmaßnahmen und/oder Befreiung aus lebens- oder gesundheitsgefährdender Zwangslage für LEBENDE Personen.
                  Da bekommen Reisebedingungen und/oder Versicherungsbedingungen auch gleich einen ganz anderen Sinn als manche zwar annehmen, aber eben nicht wissen.

                  Und bitte auch Krankenbehandlung im Hospital und Heimflug aus Tansania allgemein nicht mit Arztbehandlung AUF dem Kili verwechseln - auf dem Kili gibt es im Unterschied zum Basislager am Acon gar keinen Arzt oder/und Rettungsassistent oder/und Rettungssanitäter als Struktur einer Rettung.
                  Nicht mit mitteleuropäischen Gedanken (Hubi kommt - auch bei uns nur bei Flugwetter - in 10 Minuten) an einen hohen Berg in einem Entwicklungsland herangehen.

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                  • opa
                    Lebt im Forum
                    • 21.07.2004
                    • 6732
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #29
                    AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                    Zitat von reinergeorg Beitrag anzeigen
                    Bitte mal die Begriffe klarstellen, bevor hier weiter teils neben der Sache und damit grob unrichtig diskutiert wird und falsche Hoffnungen geweckt werden:
                    Bergung ist die Befreiung und Sicherstellung TOTER Personen aus der Gefahrenzone,
                    Rettung sind lebenserhaltende Sofortmaßnahmen und/oder Befreiung aus lebens- oder gesundheitsgefährdender Zwangslage für LEBENDE Personen
                    bist du sicher? ich dachte, bergung wäre auch die rettung lebender unverletzter personen aus einer gefahrenlage? soweit ich weiß gibt es in der terminologie - und auch versicherungstechnisch - schon einen unterschied, ob du verletzt bist oder nicht.

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                    • reinergeorg
                      Erfahren
                      • 01.06.2014
                      • 282
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #30
                      AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                      Opa- das steht in der DIN 140 11. Wusste ich schon als Sanitäter im Rettungszug des Bergbaubetriebs Schmirchau der SDAG Wismut.

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                      • Vegareve
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                        Liebt das Forum
                        • 19.08.2009
                        • 14389
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #31
                        AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                        Es ist trotzdem in so einer Versicherung beides drin, das runterholen vom Berg, egal in welchem Zustand.
                        "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                        • opa
                          Lebt im Forum
                          • 21.07.2004
                          • 6732
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #32
                          AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                          Zitat von reinergeorg Beitrag anzeigen
                          Opa- das steht in der DIN 140 11. Wusste ich schon als Sanitäter im Rettungszug des Bergbaubetriebs Schmirchau der SDAG Wismut.

                          die krankenkassen scheinen eine andere definiton zu haben als deine DIN:

                          https://krankenkassen.net/gesetzlich...ngskosten.html

                          habe es nur überflogen , aber anscheinend durchaus mit auswirkungen auf die zahlungsmodalitäten.

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                          • reinergeorg
                            Erfahren
                            • 01.06.2014
                            • 282
                            • Privat

                            • Meine Reisen

                            #33
                            AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                            Die angegebene DIN ist die allgemein anerkannte Regel.
                            Ausnahmen von der Regel im Sinne einer eventuell beanspruchten Leistung überhaupt (!) oder/und einer höheren Leistung müssen eben besonders (!) vertraglich vereinbart sein. So muss z. B. jeder Arzt vor jeder (!) Verschreibung schauen, bei welcher Kasse der Patient versichert ist und dann, was die jeweilige konkrete Kasse an Arznei oder Leistung bezahlt oder nicht oder welche konkrete andere Leistung gezahlt wird - oder eben privat vom Patienten an den Arzt oder/und die Apotheke zu zahlen ist.
                            Deswegen haben Ärzte in Praxen nur rund ein Drittel ihrer Zeit am Patienten und den Rest mit Bürokratie zu tun.

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                            • reinergeorg
                              Erfahren
                              • 01.06.2014
                              • 282
                              • Privat

                              • Meine Reisen

                              #34
                              AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                              Versicherungsgläubigkeit ist vor einer Hochtour fehl am Platz.
                              Die angegebene DAV-Expeditionsversicherung Ausgabe AVB DAV EXPS 2013 deckt überhaupt nicht jedes Risiko am und auf einem Berg ab.
                              Nach dortigem Teil A Punkt 5.2 sind ausdrücklich nicht versichert Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannten Regeln des Bergsteigens herbeiführt. Die Nichtdurchführung einer Höhenakklimatisierung für die Besteigung eines hohen 5000-ers wie dem Kili dürfte hier zum Ausschluss des Versicherungsschutzes führen.
                              Nach dortigem Teil B Punkt 4.2 besteht auch kein Versicherungsschutz für Heilbehandlungen und andere ärztlich angeordnete Maßnahmen, deren Notwendigkeit der versicherten Person vor Reiseantritt bekannt war oder mit denen sie nach den ihr bekannten Umständen rechnen musste - damit dürften alle Vorerkrankten (egal ob mit Herzproblemen oder Atembeschwerden) auch nicht versichert sein, weil diese typisch für das spätere Auftreten der Höhenkrankheit am Berg sind.
                              Nach dortigem Teil E (Bergungskosten-Versicherung) sind zwar Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bis zu insgesamt 15.000,- € (Anmerkung: das ist im Prinzip ein räumlich naher Hubschraubereinsatz und weiter nichts) als Erstattung vorgesehen und damit versichert - Erstattung heißt jedoch, dass der Verunfallte zunächst vor Ort selbst die kompletten Kosten zahlen muss. Das muss er am Kili cash vorweisen - ein anderer Forist hatte erst letztes Jahr seine Eigenerfahrung am Kili in einem anderen Thema angegeben, weil er dort 6.000 US-Dollar in cash hätte hinterlegen müssen, bevor die Tour begonnen hat. Relevant ist hier jedoch, dass dieser Teil E dieser DAV-Versicherung nur die Such-, Rettungs- und Bergungsmaßnahmen bis zu 15.000,- € erstattet, wenn die versicherte Person nach einem Unfall gerettet oder geborgen werden muss oder vermisst wird.
                              Ein Unfall liegt jedoch nach Teil F dieser Versicherung Punkt 1.2 nur vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von Außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Höhenkrankheit fällt hier im Allgemeinen nicht darunter, weil sie weder plötzlich noch von Außen auf den Körper einwirkt.
                              Damit dürfte die Diskussion hinsichtlich Versicherungsschutz bei Höhenkrankheit mit dem Ergebnis des Nichtbestehens eines Versicherungsschutzes zumindest nach diesen Versicherungsbedingungen geklärt sein. Das heiß dann konkret: bei Höhenkrankheit ist alles dort selbst (!) zu zahlen - für Behandlung unten und Heimflug müsste extra Kranken-Reiseversicherung Ausland bestehen.
                              Am Kili sind meiner Kenntnis nach bei von dort über dortige Bergtourenveranstalter organisierten Touren (die dort Pflicht sind) Rettung und Bergung durch Träger bis zum Fuß des Berges in den Permit-Kosten eingeschlossen.

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                              • opa
                                Lebt im Forum
                                • 21.07.2004
                                • 6732
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #35
                                AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                Zitat von reinergeorg Beitrag anzeigen
                                Die angegebene DIN ist die allgemein anerkannte Regel.
                                Ausnahmen von der Regel im Sinne einer eventuell beanspruchten Leistung überhaupt (!) oder/und einer höheren Leistung müssen eben besonders (!) vertraglich vereinbart sein. So muss z. B. jeder Arzt vor jeder (!) Verschreibung schauen, bei welcher Kasse der Patient versichert ist und dann, was die jeweilige konkrete Kasse an Arznei oder Leistung bezahlt oder nicht oder welche konkrete andere Leistung gezahlt wird - oder eben privat vom Patienten an den Arzt oder/und die Apotheke zu zahlen ist.
                                Deswegen haben Ärzte in Praxen nur rund ein Drittel ihrer Zeit am Patienten und den Rest mit Bürokratie zu tun.
                                kenne mich da nicht aus, aber eine weitere seite sieht es ähnlich wie die von mir zuerst zitierte:

                                Rettung oder Bergung?

                                Für die Frage der Kostenübernahme durch die Krankenkassen muss zwischen Rettung und Bergung unterschieden werden. Um eine Rettung handelt es sich, wenn die verunfallte Person so schwer verletzt ist, dass ein Transport auf dem Landweg mittels Rettungswagen zur Verschlechterung des Zustands führen könnte. [...]

                                Kostenbeteiligung bei Bergungseinsätzen

                                Ist der Hubschraubereinsatz nur deshalb erforderlich, weil ein Krankenwagen das Gelände nicht befahren kann, handelt es sich um eine Bergung.
                                quelle: https://www.haufe.de/sozialwesen/lei...42_148698.html

                                liegen die alle falsch?

                                Kommentar


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                                  • 19.08.2009
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                                  #36
                                  AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                  Nur zur Erinnerung, in diesem Thread geht es längst nicht nur um Kili.

                                  Dass jemand mit der Alpenversicherung nach einer Bergrettung Probleme gehabt hätte, ist mir bis jetzt nicht bekannt und wir haben im Umfeld genug Helirettungen gehabt.
                                  Wie man jemandem nachweist, dass er für seine Höhenkrankheit selber schuld ist, möchte ich mal sehen. Das sind keine mathematisch exakt zu fassende Phänomene. Ausserdem ist die erste Massnahme bei Höhenunverträglichkeit der Abstieg, nicht der Heli. Hat sich schon ein Ödem entwickelt, sieht die Sache ganz anders aus, für alle Beteiligte.
                                  "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                                    • 21.07.2004
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                                    #37
                                    AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                    Zitat von Vegareve Beitrag anzeigen
                                    Nur zur Erinnerung, in diesem Thread geht es längst nicht nur um Kili.


                                    Wie man jemandem nachweist, dass er für seine Höhenkrankheit selber schuld ist, möchte ich mal sehen.
                                    möchte in dem zuge an diesen artikel erinnern, den ich, meine ich, schon mal verlinkt habe. irgendwie scheint es sich um die etwas schwammige formulierung "von außer herangetragen" zu handeln. ich vermute mal, dass erfrierung und höhenkrankeit versicherungstechnisch relativ ähnlich sind.

                                    meine fresse, ist das ein gewürge mit den versicherungen. am besten, man braucht sie nicht!

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                                      #38
                                      AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                      Vegareve - es ist anders herum: im Streitfall muss der einen Unfall beweisen, der etwas von der Versicherung haben will.
                                      Und "Unfall" ist eben schon nach der Wortwahl keine (Höhen-)"Krankheit" - die Versicherungsbedingungen sind von Dir selbst hier eingestellt worden und von mir wörtlich zitiert worden. Der Teufel liegt im Detail.
                                      Ob ein Hubi oder eine Cessna mit Kufen angeflogen kommt oder kam sagt gar nichts darüber aus, wer die Kosten dafür zu tragen hat(te).
                                      Opa - die Regel gilt erst Mal, Ausnahmen musst Du selbst konkret beweisen, nicht nur behaupten. Also nicht nur mit einer allgemeinen Sekundär-Quelle operieren.

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                                      • Vegareve
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                                        • 19.08.2009
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                                        #39
                                        AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                        Strikt gesehen, ist man am Berg fast immer selber schuld. Irgendetwas hat man ja falsch gemacht, in den falschen Lawinenhang eingestiegen, zur falschen Uhrzeit unterwegs etc. Zum Glück funktioniert das System der Rettung in den Alpen recht gut. Nach Safiental hat die Versicherung auch keinen murks gegeben, so bald die polizeiliche Untersuchung der Lawinentragödie abgeschlossen war.

                                        Besser ist natürlich, sie gar nicht zu brauchen. In Pamir wollten sie eine Versicherungspolice sehen und kopieren, falls sie nach uns irgendwelche russische Helis von Usbekistan bestellen und schicken müssen. Ob das für uns in der Abgeschiedenheit einen Unterschied zwischen Leben und Tod bedeutet hätte? Warscheinlich nicht.
                                        "Niemand hört den Ruf des Meeres oder der Berge, nur derjenige, der dem Meer oder den Bergen wesensverwandt ist" (O. Chambers)

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                                          #40
                                          AW: Über Alpinversicherungen und Bergungskosten (ausgelagert)

                                          Zitat von reinergeorg Beitrag anzeigen
                                          Opa - die Regel gilt erst Mal, Ausnahmen musst Du selbst konkret beweisen, nicht nur behaupten. Also nicht nur mit einer allgemeinen Sekundär-Quelle operieren.
                                          hüstel - also immerhin habe ich schon mal zwei quellen rausgesucht, die ähnliches schreiben und auf mich einne druchaus seriösen eindruck machen. nach deiner definition wäre die deckung von bergekosten eingentlich unnötig ( also mir gefällt es im gebirge besser als auf dem heimischen friedhof, da könnten sie mich im toten zustand ruhig liegenlassen) würde ich mich aber nicht drauf verlassen wollen,dass deine definition da greift.

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