Rucksack verbogen

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  • Thorsten
    Dauerbesucher
    • 05.05.2003
    • 721

    • Meine Reisen

    Rucksack verbogen

    Komische Geschichte:

    Seit nicht allzu langer Zeit bin ich stolzer Besitzer eine Bergans Alpinist Escape.
    Bisher hat er noch keine Tour mitgemacht sondern lediglich an einigen Wochenenden als großvolumiger Angelgerätecontainer gedient.
    D.h. es wurden durchschnittlich ca. 25kg über vergleichsweise kurze Strecken darin bewegt.
    Gut 5Wochen nach Kauf stellte ich eine deutliche Verschlechterung des Tragekomforts fest.
    Nähere Überprüfung ergab, daß sich die rechte Aluminiumstrebe des Tragegestells ungefähr auf Höhe des Schulterblattes nach aussen gewölbt hatte.

    Was angesichts der durchaus massiven Bauart dann doch erstaunlich ist, zumal dieses Problem bei meinem gut 8 Jahre genutzten Berghaus Rucksack nie aufgetreten ist.

    Rucksack natürlich zur Reklamation eingeschickt, die Biegung konnte ich selbst nicht mehr rückgängig machen.

    Der Großhändler unterrichtete mich auf Anfrage telefonisch darüber, daß die Deformierung der Strebe wohl eher nicht auf einen Material- oder Produktionsfehler sondern auf eher unsachgemäße Trage- bzw. Schultergewohnheiten meinerseits zurückzuführen wären.

    ..was mich jetzt ein wenig erstaunt, da dieser Rucksack lt.Hersteller mit 40kg beladen werden könnte- da sollten kurze einseitige Belastungen mit deutlich niedrigerem Gewicht doch wohl kaum zu einer Deformierung des Tragegestelles führen.

    Kann doch wohl nicht sein, daß sich ein Rucksack verbiegt, wenn er ein paar Meter vom Auto zur Wohnung einseitig getragen wird...?

    Werde ich hier veralbert oder muss man hier tatsächlich erhöhte Vorsicht walten lassen?
    (wie gesagt, der Vorgänger hat dieselbe Behandlung 8Jahre klaglos über sich ergehen lassen)

    Kann mich nicht erinnern, daß hier jemals jemand über änhnliche Erfahrungen mit irgendeinem Rucksack gepostet hätte.

  • Robiwahn
    Fuchs
    • 01.11.2004
    • 2099
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Moin

    Tja, ich habe leider keine Erfahrung mit BERGANS-Rucksaecken, aber was man so hoert, sollen die ja stabil sein. Sind sie sicher auch und deshalb kann sich der Grosshaendler warhscheinlich auch nicht erklaeren, wie das passieren konnte. Genausowenig wie du, der ihn normal "unternutzt" hat. Ich wuerde das ganze vielleicht noch einmal schriftlich machen, mit einem netten aber bestimmten Verweis auf deine vorherigen sehr guten Erfahrungen mit der Firma Bergans und ausserdem einem kleinen Verweis auf 2 Jahre Gewaehrleistung, die in Dtl. ueblicherweise (wenn nicht sogar per gesetz) gewaehrt werden. Deswegen wollte der Haendler wohl auch auf unsachgemaesse Behandlung hinaus, aber da wuerde ich erstmal diskutieren und das nicht so einfach auf mir sitzen lassen. Und wenn der Haendler nicht will, vielleicht gleich mal Kontakt mit Bergans aufnehmen.

    Gruesse aus Bolivien, Robert
    quien se apura, pierde el tiempo

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    • Markus~sukraM
      Erfahren
      • 30.04.2004
      • 271

      • Meine Reisen

      #3
      Zitat von Robiwahn
      ...einem kleinen Verweis auf 2 Jahre Gewaehrleistung, die in Dtl. ueblicherweise (wenn nicht sogar per gesetz) gewaehrt werden.
      "Umgangssprachlich wird Gewährleistung oft mit Garantie gleichgesetzt, dies ist jedoch falsch. Zur Gewährleistung ist der Verkäufer (Händler) selbst per Gesetz verpflichtet. Garantie ist hingegen ein zusätzliches freiwilliges Versprechen des Herstellers, das sich oft auf bestimmte Eigenschaften beschränkt."

      Die Gewährleistungsdauer beträgt generell 6 Monate, in dieser Zeit ist der Händler/Hersteller verpflichtet nachzuweisen das zB. Dein Rucksack zum Zeitpunkt des kaufes frei von jeglichen Mängeln war (Materialfehler etc.).
      Innerhalb der Garantiezeit von mindestens einem Jahr musst Du im Zweifelsfall nachweisen das der Schaden nicht durch zB. unsachgemäße Handhabung entstanden ist.
      Wenn Dein Rucksack noch nicht älter als 6 Monate ist würde ich den Händler auf seine Gewährleistungspflicht hinweisen und eine Regulierung verlangen.
      Da Du aber in deinem Beitrag nicht schreibst das sich der Händler dagegen sperrt gehe ich mal davon aus das die verbogene Strebe oder gar gleich der ganze Rucksack ausgetauscht wird.

      Gruß Markus

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      • Gast-Avatar

        #4
        Zitat von Thorsten
        Was angesichts der durchaus massiven Bauart dann doch erstaunlich ist, zumal dieses Problem bei meinem gut 8 Jahre genutzten Berghaus Rucksack nie aufgetreten ist.
        Zitat von Robiwahn
        Ich wuerde das ganze vielleicht noch einmal schriftlich machen, mit einem netten aber bestimmten Verweis auf deine vorherigen sehr guten Erfahrungen mit der Firma Bergans und ausserdem einem kleinen Verweis auf 2 Jahre Gewaehrleistung, die in Dtl. ueblicherweise (wenn nicht sogar per gesetz) gewaehrt werden.
        ..soll kein Vorwurf sein!

        Also ich kann dazu nur sagen, dass man bei einem Rucksack (Bergans) dieser Preiskategorie schon ein wenig mehr Kundenfreundlichkeit erwarten sollte!

        grüße

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        • Robiwahn
          Fuchs
          • 01.11.2004
          • 2099
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Uups, da haben mich meine alten Augen wohl etwas getaeuscht . Trotzdem stimmt die Grundmeinung meines Beitrags noch immer, wie auch immer die Rucksaecke heissen moegen und welche Art von Ersatzanspruch auch immer du an den Haendler hast (zum Glueck haben wir hier Juristen fuer diese Feinheiten).

          Gruesse, Robert
          quien se apura, pierde el tiempo

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          • Thorsten
            Dauerbesucher
            • 05.05.2003
            • 721

            • Meine Reisen

            #6
            So, wieder aus dem Wochenende zurück :wink:

            Danke für die bisherigen Antworten, aber..
            die Frage Reklamation ja/nein stellt sich hier nicht bzw. ist bereits abgehandelt.

            Habe den Rucksack unter umgehung des Händlers direkt an die Deutschlandvertretung geschickt.
            Dort hat man die Strebe wieder zurechtgebogen und mir die bereits erwähnte Antwort gegeben.
            Allerdings habe ich den Rucksack noch nicht zurückerhalten.

            Bleibt trotzdem die Frage wie es angehen kann, daß ein gewichtsmäßig unterforderter Schwerlastrucksack durch evtl. falsches(?) aber bei weitem nicht extremes Nutzerverhalten "verbogen" werden kann.

            Bei der Reputation des Alpinist Escape als Militärrucksack sollte man eigtl. erwarten, daß das Ding geradezu unverwüstlich wäre- also bis zum
            Fallschirmsprung eigtl. eine Menge aushalten sollte.

            Gerade im Militärgebrauch kommt es eigtl. ständig vor, daß man seinen Rucksack auf einer Schulter zum Fahrzeug oder Hubschrauber trägt, wenn es schnell gehen soll.

            So gesehen hat man es zwar geschafft, meine Reklamation zufriedenstellend abzuwickeln.
            ..aber ich habe keine vernünftige Erklärung erhalten, welche langfristig mein Vertrauen in diesen Rucksack wiederherstellen könnte.

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            • Thorsten
              Dauerbesucher
              • 05.05.2003
              • 721

              • Meine Reisen

              #7
              So gesehen hat man es zwar geschafft, meine Reklamation zufriedenstellend abzuwickeln.
              da war ich wohl ein wenig voreilig..
              Habe heute den Rucksack zurückerhalten.

              Die haben doch allen ernstes die heile Schiene geradegebogen(bis auf die Biegung im Hüftgurtbereich) und die deformierte in ihrem Zustand belassen.

              Wenn ich den Rucksack auf dem Rücken habe, zeigt jetzt der Hüftgurt schräg nach oben und liegt nicht mehr am Becken an.

              Jetzt ist das Ding überhaupt nicht mehr tragbar. :bash:

              So wenig Sachverstand erschüttert mich dann doch.

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              • Hawe
                Fuchs
                • 07.08.2003
                • 1977

                • Meine Reisen

                #8
                Wenn die Jungs beim Importeur Dir das Ding jetzt richtig kaputtgemacht haben, und das ist es doch wohl, wenn jetzt gar nicht mehr tragbar, ist ja wohl ein kostenfreier Ersatz fällig...
                Ausserdem soll man doch verbogene alustangen nicht zurückbiegen, da die dann durch Materialermüdung oder was auch immer noch weicher werden bsi zum Bruch...
                Wenngleich ich mich ja bei der Geschichte hier bislang zurückgehalten habe, weil ich der Meinung war, dass man auch einen Megastabilen Rucksack tatsächlich durch falsches Verhalten verbeigen kann - das heir geht jetzt zu weit.
                Da sage ich auch: nach soalchem Murks und gezeigtem Unverstand und Unvermögen seitens des Importeurs Druck machen, neuen Rucksack haben wollen.
                Ich gehe schon davon aus, dass das bei dem Modell ein Einzelfall war, und der Rucksack normalerweise drastisch stabiler ist.

                Hawe

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                • Thorsten
                  Dauerbesucher
                  • 05.05.2003
                  • 721

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Nun hat man mir zwei neue Streben versprochen.
                  Womit ich absolut zufrieden wäre, schliesslich ist der Rucksack ansonsten tipptop.
                  War denen wohl auch ein wenig peinlich...

                  Zu Recht, würde ich mal sagen.

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