Leaterman eingeschickt!??

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  • Timmey
    Erfahren
    • 25.06.2004
    • 291

    • Meine Reisen

    Leaterman eingeschickt!??

    An meinem Super Tool 200, hat die Zange ein spiel von ca. 1,2mm!
    (Vertikales Wackeln, instabilität. Vorne an der Zange wo beide Backen verbunden sind.)
    Jetzt habe ich es bei Karstadt Sport eingeschickt, die haben mir gesagt das es 4-5 Wochen dauern kann.
    Nun meine Frage, hat schon mal jemmand ein Leatherman eingeschickt?
    Was kam am Ende darbei herraus?
    Wurde es repariert oder ausgetauscht?
    Wie lange hat es gedauert?


    Viele Outdoorgrüße
    timm
    Leben deine Outdoor-Ideen wann du willst, später will es die Natur vielleicht nicht!!!

  • Carsten010

    Fuchs
    • 24.06.2003
    • 2074
    • Privat

    • Meine Reisen

    #2
    Nen Fall wie Deinen hatten wir bei uns im Laden noch nicht,
    allerdings haben wir Leathermen schon wegen anderen
    Sachen eingeschickt.

    Dauert immer ein bisschen, in der Regel kommen dioe aber
    kostenlos repariert oder neu zurück.

    CU

    Carsten
    Eine komplette UL-Ausrüstung in einem Shop gekauft

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    • alaskawolf1980
      Alter Hase
      • 17.07.2002
      • 3389
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      Laut neuem Recht (ab 2001 glaube ich), sagte mir ein Jurist, hat man als Kunde das Recht sich für Reparatur, Geldauszahlung und sonst was zu entscheiden. Wollte das nur mal sagen, da ich das vor kurzem mitbekommen habe, und überrascht war. Egal was Läden in ihre AGB's reinschreiben. Wenn es nicht mit diesem Gesetz überein stimmt, dann ist das was in den AGB s steht nichtig. Oftmals wird reingeschrieben, dass der Laden zuerst den Versuch einer Reparatur machen kann und dann dies und das entscheiden kann. Laut des Juristen: Das weiß fast keiner, dass dies im BGB geregelt ist. Der Kunde entscheidet, wenn das Produkt fehlerhaft ist, ob er sofort das Geld zurückbekommt oder nicht. Das manche dann bei solchen Diskussionen unter der Ladentheke ein uralt BGB hervorziehen schüchtert in diesem Fall wieder unwissende Leute ein, die nciht wissen, wann das Gesetz in Kraft trat. Ich geh auch mal in den buchladen und such mir das betreffende raus, um es mri aml genau durchzulesen. Irgendwas in den 400tern.

      Hat dazu jemand nähere Infos? Erfahrungen usw.
      \"Everything, absolutely everything, is possible\" Lars Monsen

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      • Carsten010

        Fuchs
        • 24.06.2003
        • 2074
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Hallo zusammen,

        hier ein Link:
        http://www.rechtslexikon-online.de/K...rleistung.html

        CU

        Carsten
        Eine komplette UL-Ausrüstung in einem Shop gekauft

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        • Hawe
          Fuchs
          • 07.08.2003
          • 1977

          • Meine Reisen

          #5
          §§437-440
          Quelle:
          http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__437.html

          Die Zahl hinten je nach dem gesuchten Paragrafen verändern

          SOO neu ist das BGB mit Änderung 2001 ja heute (2005) nicht mehr wirklich...

          Und bei Timm stellt sich die Frage, wie lange er das Tool denn schon hat. Wenn es neu ist, kann er wohl Umtausch und eventuell Geld zurück verlangen. Wenn es älter als 6 Monate ist, nicht so einfach, dann liegt der Nachweis, dass das Teil von Anfang an defekt war, bei ihm.

          Generell sind aber alle Leatherman-Tools, die ich kenne, kostenfrei ausgetauscht worden. selbst wenn sie schon asbach-alt waren und durch falsche Behandlung geschädigt.

          Gruss Hawe

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          • ThomasMerten
            Dauerbesucher
            • 24.11.2004
            • 630
            • Privat

            • Meine Reisen

            #6
            Re: Leaterman eingeschickt!??

            Zitat von Timmey
            Jetzt habe ich es bei Karstadt Sport eingeschickt, die haben mir gesagt das es 4-5 Wochen dauern kann.
            Nun meine Frage, hat schon mal jemmand ein Leatherman eingeschickt?
            Was kam am Ende darbei herraus?
            Wurde es repariert oder ausgetauscht?
            Wie lange hat es gedauert?
            Moin Timmey,

            wir schicken viele Leathermänner ein, viele werden repariert, einige ausgetauscht. Bearbeitungsdauer liegt meist zwischen 2 und vier Wochen.

            Das aktuelle Gewährleistungsrecht besagt, dass Du im Falle einer Reklamation innerhalb der gesetzlichen Frist von zwei Jahren ein Recht auf Wandlung oder Minderung hast, sofern Dir der Händler oder Hersteller keine unsachgemäße Behandlung nachweisen kann. Es handelt sich hier übrigens um ein europäisches Recht, das BGB kann man in diesem Fall also getrost im Schrank lassen.

            Das so oft zitierte Recht auf Nachbesserung gibt es übrigens für den Endverbraucher nicht, auch wenn man es in manchen AGB von Einzelhändlern immer noch findet. Gab es auch nie. Das gibt es nur zwischen Großhandel/Hersteller und Einzelhändler. Ein echtes Dilemma, wenn man als Händler beim Kunden in der Pflicht steht und Dein Lieferant mit dem Verweis auf seine AGB mit den Achseln zuckt und Dir das gebrauchte und reparierte Teil wieder in die Hand drückt. Einzug und allein Nachbesserungsbedarf hat hier die rechtliche Situation ...

            Schönes Wochenende,

            Thomas
            Ich brauche kein Popkorn mehr ...

            Kommentar


            • Tarvandyr
              Erfahren
              • 24.10.2004
              • 244
              • Privat

              • Meine Reisen

              #7
              Also wenn man das Teil als Deutscher in Deutschland gekauft hat, dann gilt das deutsche BGB.

              Was soll den überhaupt europäisches Recht sein? Dies regelt in der Regel zumindet nicht die Rchtsbeziehungen zwischen Bürgern eines Landes sondern bedarf der Umsetzung durch den nationalen Gesetzgeber.

              Falls auf das sogenannte UN Kaufrecht (CISG) abgestellt wird, so gilt dies nur bei ausdrücklicher Vereinbarung und ersetzt nicht automatisch das Deutsche BGB.

              Grüße

              Kommentar


              • Hawe
                Fuchs
                • 07.08.2003
                • 1977

                • Meine Reisen

                #8
                Irgendwie scheint das mit dem rechtlichen doch sehr schwierig zu sein. Ist ja auch kalr, sonst wären ja viele Juristen auf der einen wie der anderen Seite arbeitslos...

                Meines Wissens gilt, Info aus Verbraucherschutzpostilllen: Bis 6 Monate nach Kauf kann davon ausgegangen werden, dass Schaden von Anfang an vorhanden bzw. Produkt defekt.
                Nach 6 Monaten muss Kunde nachweisen, dass das nicht so war. Nix: der Händler muss beweisen, dass der Kunde das Teil nicht kaputt gemacht hat.

                Abgesehen davon, dass beides gleich schwierig ist: was gilt jetzt ?
                Wo sind unsere Juristen. Fachjuristen, nicht wieder so Halb-Wisser...

                Hawe

                Kommentar


                • Tarvandyr
                  Erfahren
                  • 24.10.2004
                  • 244
                  • Privat

                  • Meine Reisen

                  #9
                  Diese 6 Monate Regelung ist eigentlich nur eine Beweislastregelung.

                  Der Beweis des Gegenteils ist aber in beiden Fällen möglich.

                  Grüße

                  Kommentar


                  • Christine M

                    Alter Hase
                    • 20.12.2004
                    • 4084

                    • Meine Reisen

                    #10
                    § 475 BGB - um den es hier im wesentlichen geht, denn er schützt in diesem Fall den Verbraucher vor vom Gesetz zu seinem Nachteil abweichenden Vereinbarungen - beruht auf einer EU-Richtlinie. Das bedeutet aber nicht, dass man das BGB im Schrank lassen kann (wär ja noch schöner :wink: ), da es die betreffende EU-Richtlinie erst umsetzt.

                    Bezüglich der Beweisregelung haben Hawe und Tarvandyr recht. Genaugenommen ist es so, dass eigentlich immer der Käufer beweisen muss, dass zum Zeitpunkt des Kaufs ein Mangel vorliegt. § 476 BGB ordnet aber beim Verbrauchsgüterkauf zugunsten des Käufers eine Beweislastumkehr für die ersten sechs Monate an. Was natürlich nicht bedeutet, dass ein Händler gerade Markenartikel nicht auch danach ohne weitere Diskussionen zurücknimmt.

                    Christine

                    Kommentar


                    • Tarvandyr
                      Erfahren
                      • 24.10.2004
                      • 244
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Nun mal etwas strukturierter:

                      Das mit den 6 Monaten ist so:

                      1. Gilt nur beim Verbrauchsgüterkauf

                      2. Ist eine Beweislastumkehr Regel

                      3. Zeigt sich innerhalb der ersten 6 Monate ein Mangel, so wird vermutet, dass die Sache (das Verbrauchsgut) bereits von Anfang an mangelhaft gewesen ist.

                      Dies bedeutet, dass der Verbraucher in den ersten 6 Monaten das Vorleigen eines mangels nicht zu beweisen braucht. Zunächst nicht.



                      Denn es handelt sich nur um eine Vermutung, die vom Händler wiederlegt werden kann.

                      Grüße

                      zu langsam getippt


                      @Christine

                      Das mit dem Strukturiert bezog sich auf meinen und nicht auf Deinen Post (um Missverständnissen vorzubeugen)

                      Kommentar


                      • ThomasMerten
                        Dauerbesucher
                        • 24.11.2004
                        • 630
                        • Privat

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat von Hawe
                        Wo sind unsere Juristen. Fachjuristen, nicht wieder so Halb-Wisser...
                        Richtig! So lange sich vielleicht anwesende "Juristen" nur hinter einem Nick verstecken, bleib ich doch lieber bei der bewährten Praxis "der Kunde hat Recht"! Sollen sich andere gerne mit ihren Kunden streiten und ihr verstaubtes BGB neben die Kasse legen 8)
                        Ich brauche kein Popkorn mehr ...

                        Kommentar


                        • Onkel Tom
                          Fuchs
                          • 11.12.2004
                          • 1523
                          • Privat

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Zitat von ThomasMerten
                          Zitat von Hawe
                          Wo sind unsere Juristen. Fachjuristen, nicht wieder so Halb-Wisser...
                          Richtig! So lange sich vielleicht anwesende "Juristen" nur hinter einem Nick verstecken, bleib ich doch lieber bei der bewährten Praxis "der Kunde hat Recht"! Sollen sich andere gerne mit ihren Kunden streiten und ihr verstaubtes BGB neben die Kasse legen 8)
                          AUCH RICHTIG!!! Denn so haben doch beide was davon - ein zufriedener Kunde kommt wieder, und der Händler macht doch dann wieder ein Geschäft -oder nicht? :wink:
                          Gruß
                          TOM
                          \" EIN WIRKLICH UNMÖGLICHER MENSCH! \"
                          Nehberg über Nehberg

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