Waffengesetz

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  • Timmey
    Erfahren
    • 25.06.2004
    • 291

    • Meine Reisen

    Waffengesetz

    Ich möchte mir gerne ein anderes Messer mit feststehender Klinge kaufen.
    Konkret dachte ich da an so etwas in der richtung:

    http://www.globetrotter.de/de/shop/d...r+%26+Macheten

    Jetzt meine Frage, ich bin 15 Jahre alt(in einem Monat 16).
    Kan ich mit so einem Messer auf der Straße rumrennen wen ich Outdoormäßig unterwegs bin, oder muss ich immer damit rechnen wen mich jemand damit sieht das ich "Ärger" kriege?
    Darf ich so ein Messer führen?Den mein Kampfmesser nähme ich aus diesem Grund nie irgendwo mit hin.

    Was kan einem eigentlich schlimmsten falls passiren, wen man damit erwischt wird?

    So nebenbei, taugt das Messer überhaupt etwas?#

    Vielen Dank und Outdoorgrüße
    timm
    Leben deine Outdoor-Ideen wann du willst, später will es die Natur vielleicht nicht!!!

  • Klappspaten
    Anfänger im Forum
    • 18.11.2004
    • 23

    • Meine Reisen

    #2
    Was kan einem eigentlich schlimmsten falls passiren, wen man damit erwischt wird?
    OWI oder Straftatbestand ...

    Das Messer sollte klargehen, da es nicht primär als "Waffe" hergestellt wurde (wie z.B. dein Kampfmesser, was eine Waffe ist). Das Pfadfindermesser ist demnach anzusehen wie z.B. ein Brotmesser.

    Allerdings ists sehr schwer Messer 100%ig einzuschätzen. Daher diese Aussage auch ohne Gewähr
    ...Fuchs kann immer kommen....

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    • Loon
      Fuchs
      • 20.09.2004
      • 2249
      • Privat

      • Meine Reisen

      #3
      so pauschal würde ich sagen ja...
      schau doch mal im messerforum nach, da sind leute die sich auskennen. nur das problem ist das selbst polizisten anscheinend nicht genau wissen was im neuen wg drinn steht...
      und schlimmstenfalls bekommst du es weggenommen.

      das messer ist bestimmt nicht schlecht, aber mittlerweile ist das mein lieblingsmesser klick. günstig, sehr schön, liegt gut in der hand und ist sehr scharf und einigermaßen robust

      gruß philip
      "Entspanne dich. Laß das Steuer los. Trudele durch die Welt. Sie ist so schön: gib dich ihr hin, und sie wird sich dir geben." Kurt Tucholsky

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      • Mephisto

        Lebt im Forum
        • 23.12.2003
        • 8532
        • Privat

        • Meine Reisen

        #4
        Um die Frage zu beantworten, müsste man zuerst das WaffG §1 Abs. 2 anschauen, ob das Messer überhaupt unter das WaffG fällt. Wenn nicht bist du aus dem Schneider, d.h. du darfst es kaufen und führen.

        (2) Waffen sind
        1. Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände und
        2. tragbare Gegenstände,
        1. die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, insbesondere Hieb- und Stoßwaffen;
        2. die, ohne dazu bestimmt zu sein, insbesondere wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen, und die in diesem Gesetz genannt sind.


        Meiner Meinung nach kann hier höchstens Abs. (2) Satz 2 Punkt b zutreffen. Bin mir da natürlich nicht sicher. Das beste ist warscheinlich du nimmst deinen Globi-Katalog und rennst zur Polizei und fragst da mal nach, mit Hinweis auf §1 Abs. 2 WaffG.
        Mit Sicherheit kriegst du hier auch noch weitere Hilfe. Hier gibts auch den einen oder anderen Polizisten. Auch Jurastudenten rennen hier rum.

        Gruß,
        Benni
        (Mein Posting ist natürlich meine Meinung und ohne jegliche Gewähr und/oder Haftung 8) )

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        • derMac
          Freak
          Liebt das Forum
          • 08.12.2004
          • 11888
          • Privat

          • Meine Reisen

          #5
          Also es gibt Dinge die sind als Waffe definiert und solche die es nicht sind. Mussu mal googlen. Hängt von Art und Größe der Klinge ab. Messer, welche keine Waffe sind, kannst du problemlos tragen (Schweizer "Sackmesser" :wink: ). Waffen sind auf öffentlichen Veranstaltungen verboten (dazu zählen IMHO auch öffentliche Verkehrsmittel). Dann gibt es noch Waffen die generell verboten sind bzw. nach einer Berechtigung verlangen (im Messerbereich z.B. Butterfly-Messer oder Faustdolche). Das von dir auserkorene Messer ist definitiv keine verbotene Waffe (sonst würde es Globi nicht verkaufen), wahrscheinlich ist es gar keine Waffe. Ein Bsp. für eine erlaubte Waffe ist ein Säbel. Ich persönlich finde Messer dieser Größe zum täglichen rumschleppen viel zu groß. 8 - 9 cm Klinge reichen im Alltag völlig. Schon bei dieser Größe erschrecken viele Leute. Und das willst du doch nicht?

          Mac

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          • wishmaster
            Anfänger im Forum
            • 01.06.2005
            • 14

            • Meine Reisen

            #6
            ich denke du musst trotzdem mindestens 18 jahre alt sein ...

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            • jackknife
              Alter Hase
              • 12.08.2002
              • 2590

              • Meine Reisen

              #7
              Du darfst dir auch ein Schwert über den Rücken hängen und damit einkaufen gehen. Ist nach deutschem Waffenrecht erlaubt.
              Matthias

              Kommentar


              • MaMa
                Fuchs
                • 27.08.2002
                • 1209

                • Meine Reisen

                #8
                Suchergebnis
                Grüssle...
                Martin
                ------------------------------------------------------

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                • Christine M

                  Alter Hase
                  • 20.12.2004
                  • 4084

                  • Meine Reisen

                  #9
                  1. Auch Messer sind grds. Waffen im Sinne des Waffengesetzes, Benni hat da schon die richtige Hausnummer genannt (was sonst sind typischerweise Hieb- und Stoßwaffen?).

                  2. Messer mit feststehender Klinge sind grundsätzlich weder verboten noch bedürfen sie einer Erlaubnis. Verboten sind z. B. Butterflymesser oder Springmesser mit einer Klingenlänge über 8,5 cm.

                  3. Wenn ich es richtig sehe, ist Personen unter 18 Jahren der Umgang mit Waffen - also mit allen Messern - verboten. Wobei ich mal vermuten würde, dass es da eine Grenze geben muss (wer hatte nicht als Jugendlicher mindestens ein Taschenmesser?). Mein Tip: einfach mal ins nächste Waffengeschäft gehen und fragen - die wissen schon, was sie an wen verkaufen dürfen.

                  Zitat aus dem Globi-Katalog:

                  "Globetrotter führt keine verbotenen Hieb- oder Stichwaffen im Sinne des dt. Waffengesetzes. Der Verkauf erfolgt nur an Personen ab 18 Jahren. Bei öffentlichen Veranstaltungen (dazu gehören auch öffentliche Verkehrsmittel) dürfen keine Hieb- und Stichwaffen mitgeführt werden."

                  CM
                  [/b]

                  Kommentar


                  • Mephisto

                    Lebt im Forum
                    • 23.12.2003
                    • 8532
                    • Privat

                    • Meine Reisen

                    #10
                    Gut,

                    aber das klärt immer noch nicht ob dieses Messer speziell als Waffe eingestuft wird...

                    Just my 2 cent

                    Kommentar


                    • ThomasMerten
                      Dauerbesucher
                      • 24.11.2004
                      • 630
                      • Privat

                      • Meine Reisen

                      #11
                      Re: Waffengesetz

                      Moin Timmey!

                      Zitat von Timmey
                      Jetzt meine Frage, ich bin 15 Jahre alt(in einem Monat 16).
                      Kan ich mit so einem Messer auf der Straße rumrennen wen ich Outdoormäßig unterwegs bin, oder muss ich immer damit rechnen wen mich jemand damit sieht das ich "Ärger" kriege?
                      Darf ich so ein Messer führen?Den mein Kampfmesser nähme ich aus diesem Grund nie irgendwo mit hin.
                      Ohne auf den juristischen Teil der Frage zu antworten, denke doch über folgende Frage nach: warum möchtest Du auf der Straße mit einem feststehenden Messer rumlaufen?

                      a. weil es cool aussieht
                      b. weil Du damit in der U-Bahn besser Forellen ausnehmen kannst
                      c. zur Selbestverteidigung, denn Fuchs kann immer kommen :wink:

                      Mein Tipp: hast Du wenig Geld (was ich aufgrund Deines Alters mutmaße), kauf' Dir lieber ein Klappmesser mit arretierender Klinge. Damit kann man anständig arbeiten und es verschwindet in der Zivilisation in der Hosentasche. Hast Du viel Geld, kauf' Dir das Martiini und ein anständiges Taschenmesser und lass das feststehende Messer innerorts in den Rucksack wandern. Ein feststehendes Messer am Gürtel sieht immer "merkwürdig" aus, obwohl ich sowas mit 16 auch außerordentlich cool fand. Mir wäre damals das Matinii allerdings viiiiel zu klein gewesen

                      Die Qualität des Martiini ist jedenfalls sehr gut.

                      Grüße,

                      Thomas
                      Ich brauche kein Popkorn mehr ...

                      Kommentar


                      • Christine M

                        Alter Hase
                        • 20.12.2004
                        • 4084

                        • Meine Reisen

                        #12
                        Zitat:
                        Messer mit feststehender Klinge sind grundsätzlich weder verboten noch bedürfen sie einer Erlaubnis.


                        Diese Aussage ist leider falsch. Entscheidend ist das Verhältnis Klingenlänge zur Klingenbreite und die Tatsache, ob die Klinge beidseitig scharf geschliffen ist.
                        Jein. Wie ich schon vermutet hatte, sind nicht alle Messer Waffen im Sinne des Waffengesetzes, maßgebend sind wohl u. a. Aspekte wie Länge, Form und Schliff der Klinge. Messer, die nicht unter das WaffenG fallen, müssten auch von Jugendlichen unter 18 Jahren erworben werden können. Bei diesem Messershop wird danach differenziert.

                        Sozusagen eine Kategorie darüber befinden sich Messer, die unter das Waffengesetz fallen, aber nicht generell verboten sind. Solche Messer dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, ansonsten sind Erwerb und Besitz jedoch erlaubt (aber man kann sie nicht überall mit hinnehmen).

                        Darüber hinaus gibt es Messer, die nach dem Waffengesetz schlichtweg verboten sind. Hierunter fallen wie gesagt z. B. Butterflymesser, Faustmesser und - in Abhängigkeit von Klingenlänge, -form und -schliff - Spring- und Fallmesser . Dazu, dass Messer mit feststehender Klinge verboten wären, konnte ich nichts finden (ausgenommen Faustmesser).

                        CM

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                        • underwater
                          Dauerbesucher
                          • 16.01.2005
                          • 764

                          • Meine Reisen

                          #13
                          Zitat von Christine M
                          Zitat:
                          Messer mit feststehender Klinge sind grundsätzlich weder verboten noch bedürfen sie einer Erlaubnis.


                          Diese Aussage ist leider falsch. Entscheidend ist das Verhältnis Klingenlänge zur Klingenbreite und die Tatsache, ob die Klinge beidseitig scharf geschliffen ist.
                          Jein. Wie ich schon vermutet hatte, sind nicht alle Messer Waffen im Sinne des Waffengesetzes, maßgebend sind wohl u. a. Aspekte wie Länge, Form und Schliff der Klinge. Messer, die nicht unter das WaffenG fallen, müssten auch von Jugendlichen unter 18 Jahren erworben werden können. Bei diesem Messershop wird danach differenziert.

                          Sozusagen eine Kategorie darüber befinden sich Messer, die unter das Waffengesetz fallen, aber nicht generell verboten sind. Solche Messer dürfen nicht an Personen unter 18 Jahren verkauft werden, ansonsten sind Erwerb und Besitz jedoch erlaubt (aber man kann sie nicht überall mit hinnehmen).

                          Darüber hinaus gibt es Messer, die nach dem Waffengesetz schlichtweg verboten sind. Hierunter fallen wie gesagt z. B. Butterflymesser, Faustmesser und - in Abhängigkeit von Klingenlänge, -form und -schliff - Spring- und Fallmesser . Dazu, dass Messer mit feststehender Klinge verboten wären, konnte ich nichts finden (ausgenommen Faustmesser).

                          CM
                          Nur ergänzend: Faustmesser dürfen jedoch von Arbeitern des Pelz & Fellverarbeitenden Gewerbes und von Jägern besessen und benutzt, bzw. geführt werden...

                          Aus den besch... Gesetzen soll man jemand schlau werden!


                          An Timney: Auch ich bin der Meinung, ein Taschenmesser mit arretierbarer Klinge reicht zu 95% aus - mein feststehendes Benchmade mit ca. 10cm Klinge führe ich nur zur Jagd - ansonsten ist es mir viel zu lästig, nen langen Dolch dabeizuhaben...

                          Kommentar


                          • Timmey
                            Erfahren
                            • 25.06.2004
                            • 291

                            • Meine Reisen

                            #14
                            Also mir ist es klar, das man mit sonem Messer nicht in die Stadt fährt.
                            Auch werde ich es mir nicht an den Gürtel machen weil ich es "cool" finde.
                            Es ist auch nicht dafür vorgesehen das ich mich verteidigen kann´.

                            Ich habe genug Klappmesser mit veststellbarer Klinge, Leatherman und ähnliches.

                            Finde ich nur unpraktisch für Drecksarbeit. Fisch ausnehmen, Essen schneiden. Grillen in der Wildbahn. Entasten oder Stöcker schnitzen.

                            Es ist nur dafür gedacht wen ich in Wald und Flur unterwegs bin, Irgendwo Zelte, angeln gehe und ähnliches. Sachen für die ich ein Klappmesser unpraktisch finde. Sollte ich damit mal irgendwo hinfahren mit dem Rad. Werde ich mir so etwas auf jeden Fall in den Rucksack tun.

                            Vielen Dank für die vielen Antworten
                            timm



                            P.S:ich werde mal sehen van ich zu Polizei komme und fragen. Wir habe auch bei uns im Ort einen, vielleicht frage ich den mal.
                            Leben deine Outdoor-Ideen wann du willst, später will es die Natur vielleicht nicht!!!

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                            • Timmey
                              Erfahren
                              • 25.06.2004
                              • 291

                              • Meine Reisen

                              #15
                              Eine andere Frage, findet ihr das Messer unpraktisch wegen der größe?
                              Wie ich das bis jetzt mitbekommen habe soll es ja von der Qualität was taugen?
                              Es ist auch so das Messer was angeblich gut ist und in meiner Preisklasse liegt. Mehr wie das wollte ich eigentlich nicht ausgeben. Aber bei Globi kommen noch % drauf und dan gehts.
                              Leben deine Outdoor-Ideen wann du willst, später will es die Natur vielleicht nicht!!!

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                              • ThomasMerten
                                Dauerbesucher
                                • 24.11.2004
                                • 630
                                • Privat

                                • Meine Reisen

                                #16
                                Zitat von Timmey
                                Eine andere Frage, findet ihr das Messer unpraktisch wegen der größe?
                                Wie ich das bis jetzt mitbekommen habe soll es ja von der Qualität was taugen?
                                Moin Timmey,

                                das Messer ist gut, die Größe bewegt sich in einem vernünftigen Rahmen. Der Griff ist spitze, die Klinge hat eine gute Länge. Lediglich die Scheide finde ich persönlich sehr unpraktisch, weil sehr flatterig und mit einer Hand schlecht zu bedienen.

                                Ich würde das Messer persönlich nicht für ganz grobe Arbeiten benutzen wollen (Graben, Holz hacken usw.), dafür ist es zu schade. Da wäre das vielgeliebte Glock besser geeignet.

                                Grüße,

                                Thomas
                                Ich brauche kein Popkorn mehr ...

                                Kommentar


                                • Mephisto

                                  Lebt im Forum
                                  • 23.12.2003
                                  • 8532
                                  • Privat

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                                  #17
                                  Wobei er das Glock mit 100%iger Wahrscheinlichkeit weder erwerben noch führen darf :wink: :
                                  Zitat von Timmey
                                  ich bin 15 Jahre alt(in einem Monat 16).

                                  Kommentar


                                  • derMac
                                    Freak
                                    Liebt das Forum
                                    • 08.12.2004
                                    • 11888
                                    • Privat

                                    • Meine Reisen

                                    #18
                                    Im Prinzip steht hier schon alles drin, ich habe aber noch einmal eine umfrangreiche Zusammenfassung ergoogled.

                                    Danach scheint es mir so, als dürfe Timmey das Marttiini besitzen (Gebrauchsmesser -> keine Waffe), das Glock jedoch nicht (Militärmesser -> Waffe -> min. 18 Jahre). Da das Marttiini ein gutes Messer für einen sehr guten Preis ist, scheint es mir für seinen Einsatzzweck sehr brauchbar. Die Bedenken von Thomas hinsichtlich der Scheide teile ich, diese Scheidenart hat jedoch Vorteile beim Tragen von Rucksackhüftgurten.

                                    Mac

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                                    • Timmey
                                      Erfahren
                                      • 25.06.2004
                                      • 291

                                      • Meine Reisen

                                      #19
                                      Vieln Dank für die tollen Antworten, und wieder mal sooooo schnell

                                      Ich hole es mir, mehr wie wegnehmen können sie es mir auch FAST nicht

                                      timm
                                      Leben deine Outdoor-Ideen wann du willst, später will es die Natur vielleicht nicht!!!

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                                      • ice
                                        Erfahren
                                        • 08.04.2005
                                        • 442

                                        • Meine Reisen

                                        #20
                                        Leider verspätet, muss aber trotzdem meinen Senf dazugeben. Ich selber hab genau dieses messer (War mein erstes Nord Messer) Der Vorteil an dem Messer ist es ist seeeehr scharf. (Scharf ist wenn du dir die Unterarmhaare damit rasieren kannst) und übrigens genau das richtige für Fische. Es lässt sich auch wieder so scharf schleifen. Der Gummigriff liegt gut in der Hand und rutscht nicht wenn es mal nass ist. Über Länge und Form läßt sich streiten. Nachteil (Wie bei fast allen Schweden/Norweger/Finnenmesser : Der Übergang zwischen Klinge und Griff ist nicht so stabil, da er "nur" eine runde Stange ist.
                                        Aber ein gutes Messer kannst dir ruhigen Gewissens kaufen. Zur rechtlichen Situation (ohne jetzt Paragraphen zitieren zu wollen): Es ist in Deutschland nicht verboten, da es keine Waffe ist(auch nicht nach dem neuen Waffengesetz). Wie schon des öfteren gesagt darfst du es nicht auf öffentlichen Veranstaltungen sprich Partys, Kirchweih,Volksfest, Disco mitnehmen. Daß es blöd kommt mit einem festen langem Messer am Gürtel öffentlich rumzulaufen weißt ja selber.
                                        Ansonsten find ich es übrigens klasse dass du dich in deinem Alter für dieses Messer entschieden hast, weils wirklich ein Brauchmesser ist. Im Gegensatz zu manchen Anderen in deiner Alterklasse die sich irgend ein blödes Kampf/Rambo/Defend/Folder/Butterfy oder sonst was kaufen.
                                        Lernen durch erfahren

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