Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

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    • 11.03.2012
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    • Meine Reisen

    Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

    Ich werde zum Trekking nach Schweden mit der Bahn anreisen.

    Am praktischsten wäre es, Gas oder Spiritus aus Deutschland mitzunehmen. Allerdings habe ich bisher nicht herausgefunden, ob es erlaubt ist, Gaskartuschen oder eine Spiritusflasche im Zug zu transportieren.

    Weiß jemand genaueres?

  • Prachttaucher
    Freak

    Liebt das Forum
    • 21.01.2008
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    • Meine Reisen

    #2
    AW: Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

    Gute Frage - zumindest ist es relativ üblich mit Gaskartuschen im Zug zu fahren. Es ist ja nicht immer gewährleistet, daß man dort, wo die Tour startet, noch welche bekommt. Gerade wenn man nach Stockholm geflogen ist und dann mit dem Zug weiterfährt, ist es üblich dort vorher noch eine Kartusche zu besorgen.

    Wenn ich mit dem Auto anreise und die Fähre nutze habe ich übrigens die Kartuschen auch schon dabei. Zumindest ist mir noch kein explizites Verbot aufgefallen.

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    • codenascher

      Alter Hase
      • 30.06.2009
      • 4977
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      • Meine Reisen

      #3
      AW: Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

      Wo kein Kläger, da kein Richter. Woher soll denn jemand wissen, was du in deinem Rucksack hast?

      Zumindest in der NSB scheints verboten Brennstoffe mit zu führen. Sagte uns zumindest unser Schaffner, als ich meine 6l Petroleum umgepackt habe. Rausgeschmissen wurden wir aber dennoch nicht

      Bei der SJ wirds sicherlich ähnlich gehandelt?!


      gesendet vom Schmatfon

      Bin im Wald, kann sein das ich mich verspäte

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      • Prachttaucher
        Freak

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        • 21.01.2008
        • 11905
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        • Meine Reisen

        #4
        AW: Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

        Ich könnte mir vorstellen, daß man mit Gaskartuschen am wenigsten Ärger bekommt. Denkbar wäre ja vielleicht daß z.B. der Rucksack aus dem Gepäckfach fällt und dann vielleicht die Spiritus-Flasche einen Sprung bekommt, etwas ausläuft... aber vermutlich alles sehr hypothetisch. Das es aus Feuerschutzgründen offiziell nicht erlaubt ist, könnte ich mir allerdings denken.

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        • Vintervik

          Fuchs
          • 05.11.2012
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          • Meine Reisen

          #5
          Sv: Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

          Offiziell sind Gefahrgut und brennbare Stoffe bei SJ verboten.
          Ich habe aber noch nie erlebt, daß jemand wegen einer Spiritusflasche bzw Gaskartusche rausgeworfen wurde.

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          • Fjaellraev
            Freak
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            • 21.12.2003
            • 13981
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            • Meine Reisen

            #6
            AW: Sv: Gaskartuschen und Spiritus im Zug erlaubt?

            Zitat von Vintervik Beitrag anzeigen
            Offiziell sind Gefahrgut und brennbare Stoffe bei SJ verboten.
            Stimmt im Prinzip.
            Zitat von Vintervik Beitrag anzeigen
            Ich habe aber noch nie erlebt, daß jemand wegen einer Spiritusflasche bzw Gaskartusche rausgeworfen wurde.
            Da hätte das Personal im Zweifelsfall auch ziemlich schlechte Karten.

            Ich habe mich beruflich mal etwas mit der Materie befasst und wusste von daher auch gleich wieder wo ich suchen musste.

            Es ist nämlich alles mal wieder eine Definitionsfrage. Hier also, was ist ein Gefahrgut und fällt also unter die entsprechenden Bestimmungen.
            Die international gültige Vorschrift dazu ist das Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr Anhang C Gefahrgut kurz RID
            Seite 28 1.1.3 Freistellungen
            ....
            Die Vorschriften gelten nicht für:
            a) Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. ...

            Oder Kapitel 7.7 Beförderung gefährlicher Güter asl Handgepäck in oder auf Fahrzeugen Seite 1065

            Kurz und gut: Was der normale Reisende in der Regel an Brennstoffen mitführt fällt nicht unter die Regelungen für Gefahrgut.
            Auch SJ (um bei dem Beispiel zu bleiben) führt das - wenn auch erst auf den zweiten Blick - auf der Webseite entsprechend auf.
            Allgemeine Beförderungsvorschriften
            Hauptvorschrift Punkt 10.2 Es scheint verboten
            Beilage 3 Punkt 6.2 Die internationalen Vorschriften gelten.

            Dürfte bei anderen Bahnen, sofern sie ihre Beförderungsvorschriften genauso detailliert veröffentlichen, nicht gross anders aussehen.
            Gaskartuschen und Brennstoffe in Originalverpackungen oder entsprechend geeigneten Brennstoffflaschen (Nicht in der Cola-Flasche ) sind nach geltenden Vorschriften kein Problem. Für mich mit ein Grund mit der Bahn zu meinen Touren zu reisen...

            Gruss
            Henning
            Es gibt kein schlechtes Wetter,
            nur unpassende Kleidung.

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